Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 18.01.2022 - 16a U 74/19 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Baden-Württemberg
§ 31 BGB, § 823 Abs 2 BGB, § 826 BGB, Art 3 Nr 10 EGV 715/2007, Art 5 Abs 2 S 1 EGV 715/2007
Diesel-Abgasskandal: Schadensersatzforderung aufgrund des Kaufs eines Mercedes Benz E 250 CDI mit einem Dieselmotor Typ OM 651 - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 97 Abs. 1
Erwerb eines vermeintlich vom Dieselskandal betroffenen Mercedes Benz E 250 CDI mit einem Motor der Baureihe OM 651; Begriff der Sittenwidrigkeit; Zulässigkeit eines Thermofensters; Unsubstantiierter Klagevortrag
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Schadensersatz aufgrund sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung aufgrund einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei Kauf eines Gebrauchtfahrzeugs
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 25.07.2019 - 6 O 9/19
- OLG Stuttgart, 18.01.2022 - 16a U 74/19
- BGH, 30.10.2023 - VIa ZR 248/22
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (21)
- BGH, 14.06.2007 - I ZR 125/04
Rechtsnatur eines Bescheides der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und …
Auszug aus OLG Stuttgart, 18.01.2022 - 16a U 74/19
Es genügt, wenn der betreffende Bescheid durch Bekanntgabe an einen Betroffenen wirksam geworden ist (BGH, Urteil vom 14.06.2007 - I ZR 125/04 -, Rn. 14, juris; BGH…, Urteil vom 30.04.2015 - I ZR 13/14 -, Rn. 31, juris, m. weit. Nachw.)..Dabei ist ein Verwaltungsakt jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist, § 35 Satz 1 VwVfG (BGH, Urteil vom 14.06.2007 - I ZR 125/04 -, Rn. 16, juris)..
Ein Verwaltungsakt ist daher insbesondere nicht schon deshalb als nichtig anzusehen, weil er einer gesetzlichen Grundlage entbehrt (BGH, Urteil vom 14.06.2007 - I ZR 125/04 -, Rn. 20, juris).
Dem Grundsatz der Effektivität des Gemeinschaftsrechts wird grundsätzlich ausreichend Rechnung getragen, wenn hinreichende Anfechtungsmöglichkeiten bestehen (BGH, Urteil vom 14.06.2007 - I ZR 125/04 -, Rn. 23, juris, m. weit. Nachw.).".
- OLG Stuttgart, 16.06.2020 - 16a U 228/19
Dieselabgasskandal: Schadensersatz wegen sittenwidriger Schädigung des …
Auszug aus OLG Stuttgart, 18.01.2022 - 16a U 74/19
Angesichts des aus der KBA-Auskunft ersichtlichen differenzierten Vorgehens des KBA - das sich u. a. nach Motortyp, Fahrzeugtyp, Emissionsklasse, Produktionszeitraum, eingesetzter Hardware u. ä. m. unterscheidet - wäre es zirkelschlüssig, im vorliegenden Fall aus der Identität von Motortyp und Emissionsklasse (Kriterien, die nach der st. Rspr. des Senats unerlässliche Mindestvoraussetzungen für einen Einstieg in die Vergleichbarkeitsprüfung sind, s. etwa Senat, Urteil vom 16.06.2020 - 16a U 228/19 - juris), einen Anhaltspunkt für die Implementierung einer unzulässigen Abschalteinrichtung herzuleiten, wenn und weil das KBA selbst für die Fahrzeuggruppe, zu der das streitgegenständliche Fahrzeug gehört, die gegenteilige Feststellung getroffen hat.Die Einschätzung der Klägerin, dass die Erkenntnisse des Sachverständigen unabhängig von der Emissionsklasse auf alle Fahrzeuge der Beklagten übertragbar seien, in denen die K-S-R eingesetzt wird, teilt der Senat aus den im Urteil vom 16.06.2020 ( 16a U 228/19 , juris) ausgeführten Gründen nicht.
Rn. 94 Die Beklagte haftet auch nicht nach § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. §§ 6 Abs. 1, 27 Abs. 1 EG-FGV, weil § 27 Abs. 1 EG-FGV kein Schutzgesetz i. S. v. § 823 Abs. 2 BGB ist; der Schutz des Interesses, nicht zur Eingehung einer ungewollten Verbindlichkeit veranlasst zu werden, liegt nicht im Aufgabenbereich dieser Norm (BGH…, Urteil vom 30.07.2020 - VI ZR 252/19 -, Rn. 76, juris und Senat, Urteil vom 16.06.2020 - 16a U 228/19 -, Rn. 77 ff., juris).
- BGH, 29.09.2021 - VII ZR 223/20
Anspruch auf Rückwabwicklung eines Kaufvertrages über einen Dieselgebrauchtwagen …
Auszug aus OLG Stuttgart, 18.01.2022 - 16a U 74/19
Rn. 61 Dass die AGR-Rate parametergesteuert variiert und dementsprechend z. B. bei hoher Drehzahl (die Klagepartei hat hierzu nichts Näheres vorgetragen) geringer sein kann als bei mittlerer oder geringer Drehzahl, ist nicht als besonders verwerfliches Vorgehen zur Erschleichung der Typgenehmigung anzusehen, weil wiederum keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich sind, dass das AGR-System sich insoweit bei der Prüfstandsfahrt anders verhält als im realen Straßenbetrieb (BGH, Hinweisbeschluss vom 29.09.2021 - VII ZR 223/20 -, juris Rn. 15).Die dem Berufungsurteil zugrundeliegenden rechtlichen Fragen hat das Revisionsgericht geklärt (vgl. etwa BGH, Hinweisbeschluss vom 29.09.2021 - VII ZR 223/20 -, BeckRS 2021, 33847 Rn. 8).
- BGH, 25.05.2020 - VI ZR 252/19
Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG überwiegend …
Auszug aus OLG Stuttgart, 18.01.2022 - 16a U 74/19
Rn. 43 Nach diesen Grundsätzen kann das Verhalten eines Fahrzeugherstellers eine vorsätzlich sittenwidrige Schädigung begründen, wenn dieser aufgrund einer grundlegenden strategischen Entscheidung bei der Motorenentwicklung im eigenen Kosten- und Gewinninteresse durch bewusste und gewollte Täuschung des KBA systematisch in großer Stückzahl Fahrzeuge in Verkehr gebracht hat, deren Motorsteuerungssoftware bewusst und gewollt so programmiert war, dass die gesetzlichen Abgaswerte mittels einer unzulässigen Abschalteinrichtung nur auf dem Prüfstand eingehalten wurden (vgl. BGH, Urteil vom 25.05.2020 - VI ZR 252/19 -, juris Rn. 16), mithin diese manipulativ ausgestaltet wurde.Rn. 94 Die Beklagte haftet auch nicht nach § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. §§ 6 Abs. 1, 27 Abs. 1 EG-FGV, weil § 27 Abs. 1 EG-FGV kein Schutzgesetz i. S. v. § 823 Abs. 2 BGB ist; der Schutz des Interesses, nicht zur Eingehung einer ungewollten Verbindlichkeit veranlasst zu werden, liegt nicht im Aufgabenbereich dieser Norm (BGH, Urteil vom 30.07.2020 - VI ZR 252/19 -, Rn. 76, juris und Senat…, Urteil vom 16.06.2020 - 16a U 228/19 -, Rn. 77 ff., juris).
- BGH, 30.07.2020 - VI ZR 5/20
Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG bei …
Auszug aus OLG Stuttgart, 18.01.2022 - 16a U 74/19
Insbesondere bei mittelbaren Schädigungen kommt es ferner darauf an, dass den Schädiger das Unwerturteil, sittenwidrig gehandelt zu haben, gerade auch in Bezug auf die Schäden desjenigen trifft, der Ansprüche aus § 826 BGB geltend macht (vgl. BGH, Urteil vom 30.07.2020 - VI ZR 5/20 -, juris Rn. 29).Rn. 93 Die VO (EG) Nr. 715/2007 bezweckt - wie sich aus den amtlichen Erwägungsgründen ergibt - den Schutz der Umwelt und der Gesundheit der Menschen (BGH, Urteil vom 30.07.2020 - VI ZR 5/20 -, Rn. 12-14, juris) sowie die Harmonisierung und Vollendung des Binnenmarktes durch Einführung gemeinsamer technischer Vorschriften zur Begrenzung von Fahrzeugemissionen (Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt…, Urteil vom 04.02.2020 - 12 U 155/19 -, Rn. 48, juris, m. weit. Nachw.), nicht jedoch den Schutz der Vermögensinteressen einzelner Fahrzeugerwerber (…BGH, a. a. O.).
- BGH, 19.01.2021 - VI ZR 433/19
Erste BGH-Entscheidung zum Daimler-Thermofenster: Zurückverweisung wegen …
Auszug aus OLG Stuttgart, 18.01.2022 - 16a U 74/19
Rn. 57 Überdies und unabhängig davon ist mit dem Bundesgerichtshof (mittlerweile als gefestigt anzusehende Rechtsprechung, siehe etwa Urteil vom 16.09.2021 - VII ZR 190/20 -, juris) davon auszugehen, dass die Temperatursteuerung der Abgasrückführung - wenn und weil die AGR auf dem Rollenprüfstand des NEFZ wie auf der Straße im Grundsatz in gleicher Weise funktioniert - nicht für sich gesehen, sondern allenfalls bei Hinzutreten besonderer Umstände geeignet ist, das Sittenwidrigkeitsverdikt zu tragen, an das § 826 BGB die Haftung knüpft (BGH, Beschluss vom 19.01.2021 - VI ZR 433/19 -). - OLG Naumburg, 18.09.2020 - 8 U 8/20
Dieselskandal: Daimler zu Schadenersatz verurteilt
Auszug aus OLG Stuttgart, 18.01.2022 - 16a U 74/19
Rn. 86 Die von der Klagepartei in Bezug genommene Entscheidung des OLG Naumburg (Beschluss vom 14.05.2020 - 8 U 8/20 -, vorgelegt als Anlage BK 11) liefert keinen tatsächlichen Anhaltspunkt, sondern die dort vorgenommene Gleichsetzung der K-S-R mit der Umschaltlogik von VW beruht auf einer anderweitigen Subsumtion bei ähnlichem Sachverhalt. - BGH, 28.01.2020 - VIII ZR 57/19
Missachtung substantiierten Vorbringens zum Sachmangel betreffend …
Auszug aus OLG Stuttgart, 18.01.2022 - 16a U 74/19
Rn. 65 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschluss v. 28.01.2020 - VIII ZR 57/19 -, juris, Rz. 7ff.) ist ein Sachvortrag zur Begründung eines Anspruchs dann schlüssig und erheblich, wenn die Partei Tatsachen vorträgt, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet und erforderlich sind, das geltend gemachte Recht als in der Person der Partei entstanden erscheinen zu lassen. - BGH, 13.07.2021 - VI ZR 128/20
Weitere Entscheidung zum Daimler-Thermofenster
Auszug aus OLG Stuttgart, 18.01.2022 - 16a U 74/19
Rn. 75 Realbetriebsdaten misst der Senat aus grundsätzlichen Erwägungen keine Aussagekraft mit Blick auf die Annahme von unzulässigen Abschalteinrichtungen bei und sieht sich hierbei im Einklang mit dem Bundesgerichtshof (Urteil vom 13.07.2021 - VI ZR 128/20 -, Rn. 23, juris), der ebenfalls davon ausgeht, dass die Bezugnahme auf Diskrepanzen zwischen bei Realbetriebsfahrten gemessenen Stickoxidwerten einerseits und den bei der für die Erlangung der Typgenehmigung allein maßgeblichen Prüfstandsfahrt erhobenen Daten andererseits nicht ausreicht, um einen tatsächlichen Anhaltspunkt für die Implementierung einer unzulässigen Abschalteinrichtung annehmen zu können. - BGH, 02.02.1996 - V ZR 239/94
Wissenszurechnung bei arbeitsteiliger Organisationsform
Auszug aus OLG Stuttgart, 18.01.2022 - 16a U 74/19
Konkretisiert hat der BGH diese Anforderungen (u. a. in BGH, Urteil vom 02.02.1996 - V ZR 239/94 -, juris Rn. 24ff.) dahin, dass für eine Wissenszurechnung kumulativ erforderlich sei, dass die Information über den Umstand zum Zeitpunkt ihrer Wahrnehmung überhaupt gespeichert werden musste (sogleich a) und ein besonderer Anlass besteht, sich in der konkreten Situation - vorliegend des Vertragsschlusses - über den gespeicherten Umstand zu vergewissern (unten b). - BGH, 16.09.2021 - VII ZR 190/20
"Dieselverfahren": Daimler-Thermofenster
- BGH, 29.09.2021 - VII ZR 126/21
Schadensersatzanspruch eines Käufers eines Gebrauchtfahrzeugs wegen …
- BVerwG, 09.09.2014 - 1 C 10.14
Arglistige Täuschung; Aushändigung; Bekanntgabe; Beteiligter; Einbürgerung; …
- BGH, 02.12.2015 - I ZR 239/14
Markenrechtsschutz: Parallelimport eines Arzneimittels mit durch Verwaltungsakt …
- BGH, 12.01.2007 - V ZR 268/05
Bindung der Zivilgerichte an Entscheidungen der Flurneuordnungsbehörde; Aufgabe …
- OLG Naumburg, 04.02.2020 - 12 U 155/19
Schadensersatzanspruch des Käufers eines vom sog. Dieselskandal betroffenen …
- BGH, 30.04.2015 - I ZR 13/14
Zulässigkeit der "Tagesschau-App"
- BGH, 21.09.2006 - IX ZR 89/05
Bindung des Zivilgerichts an eine durch finanzbehördlichen Bescheid erklärte …
- OLG Stuttgart, 10.12.2021 - 23 U 229/21
- OLG Stuttgart, 01.12.2020 - 16a U 321/19
Schadensersatz für den Kauf eines Fahrzeugs der Marke Mercedes Benz mit dem …
- OLG Stuttgart, 21.12.2021 - 16a U 301/19
Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach Kauf eines …
- OLG Stuttgart, 20.12.2022 - 16a U 300/19
Rechte des Käufers eines vom so genannten Diesel-Abgasskandal betroffenen …
Der Senat geht vielmehr in mittlerweile ständiger Rechtsprechung (z. B. Urteile vom 25.01.2022 - 16a U 138/19, 16a U 158/19 , sowie Urteile vom 18.01.2022 - 16a U 74/19 und vom 21.12.2021 - 16a U 301/19 - jeweils juris) unabhängig davon, ob das Fahrzeug von einem durch das KBA angeordneten verpflichtenden Rückruf betroffen ist oder nicht, davon aus, dass in der vorliegenden Sachverhaltskonstellation Ansprüche der Erwerber ausscheiden, da in den vorgetragenen Umständen keine tatsächlichen Anhaltspunkte für ein sittenwidriges Verhalten der Beklagten im Sinne des § 826 BGB zu sehen sind. - OLG Dresden, 25.05.2023 - 4 U 2558/22
Rechte des Käufers eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw; Umfang des …
hh) Das Gutachten des Sachverständigen Dr. H...... vom 27.05.2022 ist als tatsächlicher Anhaltspunkt untauglich, weil sich aus der bloßen Bezugnahme auf auffällige Stellen im Softwarecode der Motorsteuerung - also ohne Emissionsmessungen - kein brauchbarer Aufschluss auf das Emissionsverhalten des Fahrzeugs gewinnen lässt (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 18.01.2022 - 16a U 74/19 - juris). - OLG Stuttgart, 24.04.2023 - 16a U 49/19 Der Senat geht vielmehr in mittlerweile ständiger Rechtsprechung (z.B. Urteile vom 25.01.2022 - 16a U 138/19, 16a U 158/19 , sowie Urteile vom 18.01.2022 - 16a U 74/19 und vom 21.12.2021 - 16a U 301/19 - jeweils juris) unabhängig davon, ob das Fahrzeug von einem durch das KBA angeordneten verpflichtenden Rückruf betroffen ist oder nicht, davon aus, dass in der vorliegenden Sachverhaltskonstellation Ansprüche der Erwerber ausscheiden, da sich weder aus dem eingeholten Sachverständigengutachten noch aus den weiteren vorgetragenen Umständen tatsächliche Anhaltspunkte für ein sittenwidriges Verhalten der Beklagten im Sinne des § 826 BGB ergeben.
- OLG Stuttgart, 18.04.2023 - 16a U 147/19 Der Senat geht vielmehr in mittlerweile ständiger Rechtsprechung (z.B. Urteile vom 25.01.2022 - 16a U 138/19, 16a U 158/19 , sowie Urteile vom 18.01.2022 - 16a U 74/19 und vom 21.12.2021 - 16a U 301/19 - jeweils juris) unabhängig davon, ob das Fahrzeug von einem durch das KBA angeordneten verpflichtenden Rückruf betroffen ist oder nicht, davon aus, dass in der vorliegenden Sachverhaltskonstellation Ansprüche der Erwerber ausscheiden, da in den vorgetragenen Umständen keine tatsächlichen Anhaltspunkte für ein sittenwidriges Verhalten der Beklagten im Sinne des § 826 BGB zu sehen sind.
- OLG Stuttgart, 28.02.2023 - 16a U 516/19 Der Senat geht vielmehr in mittlerweile ständiger Rechtsprechung (z. B. Urteil vom 20.12.2022 - 16a U 300/19 , Urteile vom 25.01.2022 - 16a U 138/19, 16a U 158/19 , sowie Urteile vom 18.01.2022 - 16a U 74/19 und vom 21.12.2021 - 16a U 301/19 - jeweils juris) unabhängig davon, ob das Fahrzeug von einem durch das KBA angeordneten verpflichtenden Rückruf betroffen ist oder nicht, davon aus, dass in der vorliegenden Sachverhaltskonstellation Ansprüche der Erwerber ausscheiden, da in den vorgetragenen Umständen keine tatsächlichen Anhaltspunkte für ein sittenwidriges Verhalten der Beklagten im Sinne des § 826 BGB zu sehen sind.
- OLG Stuttgart, 28.02.2023 - 16a U 225/19
Anhaltspunkte für Schädigungsvorsatz bei KBA-Bescheid wegen unzulässiger …
Der Senat geht vielmehr in mittlerweile ständiger Rechtsprechung (z.B. Urteile vom 25.01.2022 - 16a U 138/19, 16a U 158/19 , sowie Urteile vom 18.01.2022 - 16a U 74/19 und vom 21.12.2021 - 16a U 301/19 - jeweils juris) unabhängig davon, ob das Fahrzeug von einem durch das KBA angeordneten verpflichtenden Rückruf betroffen ist oder nicht, davon aus, dass in der vorliegenden Sachverhaltskonstellation Ansprüche der Erwerber ausscheiden, da in den vorgetragenen Umständen keine tatsächlichen Anhaltspunkte für ein sittenwidriges Verhalten der Beklagten im Sinne des § 826 BGB zu sehen sind. - OLG Stuttgart, 20.12.2022 - 16a U 11/19
Dieselskandal: Existenz eines KBA-Bescheids als Indiz für Sittenwidrigkeit
Der Senat geht vielmehr in mittlerweile ständiger Rechtsprechung (z. B. Urteile vom 21.12.2021 - 16a U 301/19 -, vom 18.01.2022 - 16a U 74/19 - sowie vom 25.01.2022 - 16a U 138/19 und 16a U 158/19 -, alle juris) unabhängig davon, ob das Fahrzeug von einem durch das KBA angeordneten verpflichtenden Rückruf betroffen ist oder nicht, davon aus, dass in der vorliegenden Sachverhaltskonstellation Ansprüche der Erwerber ausscheiden, da in den vorgetragenen - Umständen keine tatsächlichen Anhaltspunkte für ein sittenwidriges Verhalten der Beklagten im Sinne des § 826 BGB zu sehen sind. - OLG Stuttgart, 28.02.2023 - 16a U 318/19
Schadensersatzanspruch eines Käufers eines Gebrauchtfahrzeugs gegen den …
Der Senat geht vielmehr in mittlerweile ständiger Rechtsprechung (z. B. Urteile vom 25.01.2022 - 16a U 138/19, 16a U 158/19 , beide juris, und 16a U 494/19 - sowie Urteile vom 18.01.2022 - 16a U 74/19 und vom 21.12.2021 - 16a U 301/19 -, juris) davon aus, dass in der vorliegenden Konstellation Ansprüche der Erwerber ausscheiden, da in den vorgetragenen Umständen keine tatsächlichen Anhaltspunkte für ein sittenwidriges Verhalten der Beklagten im Sinne des § 826 BGB zu sehen sind. - OLG Stuttgart, 12.04.2022 - 16a U 2/19
Streit um Ansprüche wegen Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen; …
Der Senat geht vielmehr in mittlerweile ständiger Rechtsprechung (z. B. Urteile vom 25.01.2022 - 16a U 138/19, 16a U 158/19 -, beide juris, sowie Urteile vom 18.01.2022 - 16a U 74/19 - und vom 21.12.2021 - 16a U 301/19 - jeweils zur Veröffentlichung vorgesehen) unabhängig davon, ob das Fahrzeug von einem durch das KBA angeordneten verpflichtenden Rückruf betroffen ist oder nicht, davon aus, dass in der vorliegenden Sachverhaltskonstellation Ansprüche der Erwerber ausscheiden, da in den vorgetragenen Umständen keine tatsächlichen Anhaltspunkte für ein sittenwidriges Verhalten der Beklagten im Sinne des § 826 BGB zu sehen sind.
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