Rechtsprechung
| AG Bielefeld, 30.03.2011 - 17 C 288/11 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 556 Abs. 1, 559 Abs. 1; BetrKV § 2 Ziff. 17
Wartungskosten für Rauchmelder - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 535; BGB § 812 Abs. 1 S. 1
Kosten für jährliche Überprüfung und Wartung von Rauchmeldern können nicht auf Mieter als Betriebskosten umgelegt werden; Umlage von Kosten für jährliche Überprüfung und Wartung von Rauchmeldern auf Mieter als Betriebskosten - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kosten für jährliche Überprüfung und Wartung von Rauchmeldern können nicht auf Mieter als Betriebskosten umgelegt werden; Umlage von Kosten für jährliche Überprüfung und Wartung von Rauchmeldern auf Mieter als Betriebskosten
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kosten für Rauchmelderwartung und Wasserfiltereinbau: Umlagefähig?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Vermieterin ließ neue Wasserfilteranlage einbauen - Das sind Instandsetzungskosten, die sie nicht auf die Mieter abwälzen kann
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Rauchmelder-Wartungskosten: Umlage der Kosten für Wartung eines Feuermelders und Auswechseln eines Wasserfilters auf die Betriebskosten ist ohne mietvertragliche Vereinbarung nicht möglich - Vermieter muss im Vertrag genau benennen, welche Kosten auf den Mieter umgelegt ...
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Sind Wartungskosten von Rauchmeldern als sonstige Betriebskosten auf den Mieter umlegbar? (IMR 2012, 61)
Papierfundstellen
- NJW-RR 2011, 1307
- NZM 2011, 775
- ZMR 2012, 448
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 07.04.2004 - VIII ZR 167/03
Umlagefähigkeit der Kosten einer Dachrinnenreinigung und sonstiger Betriebskosten
Auszug aus AG Bielefeld, 30.03.2011 - 17 C 288/11
Das in der Entscheidung des AG Lübeck vom 05.11.2007 angeführte Urteil des BGH, NZM 2004, 417 [418] trägt dieses Ergebnis auch nicht.Sofern der BGH in seiner Entscheidung vom 07.04.2004 (NZM 2004, 417 [418]) andeutet, dass ggf. eine Umlage einseitig nach § 560 Abs. 1 BGB erfolgen kann, liegen jedenfalls die Voraussetzungen hier nicht vor.
Ob im weiteren Verlauf von einer Umlagefähigkeit von Wartungskosten einschließlich der Kosten für die Aufbereitungsstoffe der Filteranlage (…so wohl Blank/Börstinghaus, Miete, 3. Aufl. 2008, § 566 Rn. 17) ausgegangen werden kann - wofür bei regelmäßigem Anfall auch die Entscheidung des BGH vom 07.04.2004, VIII ZR 167/03 spricht (vgl. BGH, NZM 2004, 417 [ebd.]) - braucht vorliegend nicht geklärt werden.
- AG Lübeck, 05.11.2007 - 21 C 1668/07
Kostentragung für Rauchmelderwartung
Auszug aus AG Bielefeld, 30.03.2011 - 17 C 288/11
Das Gericht folgt der Auffassung des Amtsgerichts Lübeck in der Entscheidung vom 05.11.2007 zum Aktenzeichen 21 C 1668/07, die von der Beklagten ins Feld geführt wird, nicht.
- AG Dortmund, 30.01.2017 - 423 C 8482/16
Rauchmelder: Leasing- und Wartungskosten umlegbar?
Es handelt sich dennoch nicht um Betriebskosten, da sie zu den Kapitalkosten zuzuordnen sind (LG Hagen, Urteil vom 4. März 2016, 1 S 198/15, zitiert nach juris; AG Bielefeld, Urteil vom 30.03.2011, 17 C 288/11;… Wall, WuM 2013, S. 3 ff m.w.N.; Zehelein, WuM 2016, 400). - LG München I, 15.04.2021 - 31 S 6492/20
Wartungskosten für Rauchmelder
Vgl. auch OLG Schleswig, Beschluss vom 14.4.2012 - 4 U 134/11 (unklar); AG Bielefeld, Urteil vom 30.3.2011 - 17 C 288/11 (offen gelassen), AG Dortmund, Urteil vom 30.1.2017 - 423 C 8482/16 (verneinend), ZMR 2017, 491 ff. mit abl.
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