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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 03.12.2018 - 17 P 18.111   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,47901
VGH Bayern, 03.12.2018 - 17 P 18.111 (https://dejure.org/2018,47901)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03.12.2018 - 17 P 18.111 (https://dejure.org/2018,47901)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03. Dezember 2018 - 17 P 18.111 (https://dejure.org/2018,47901)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Verfahren wegen Zustimmung zur außerordentlichen fristlosen Kündigung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine außerordentliche Kündigung eines schwerbehinderten Personalratsmitglieds; Antrag auf Zustimmung zur Kündigung eines schwerbehinderten Personalratsmitglieds beim Integrationsamt; Obliegenheit zur unverzüglichen Einleitung des ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für eine außerordentliche Kündigung eines schwerbehinderten Personalratsmitglieds; Antrag auf Zustimmung zur Kündigung eines schwerbehinderten Personalratsmitglieds beim Integrationsamt; Obliegenheit zur unverzüglichen Einleitung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Beschwerderecht von schwerbehinderten Menschen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2019, 192
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (14)

  • BAG, 22.01.1987 - 2 ABR 6/86

    Auswirkung der Fristen des § 18 SchwbG auf das Verfahren nach § 103 BetrVG - …

    Auszug aus VGH Bayern, 03.12.2018 - 17 P 18.111
    Da durch diese Vorschrift die Ausschlussfrist des § 626 Abs. 2 BGB für außerordentliche Kündigungen in das Zustimmungsverfahren gewissermaßen vorverlagert ist, stellt deren Absatz 5 klar, dass nach erteilter Zustimmung keine neue Ausschlussfrist läuft, sondern der Arbeitgeber daraufhin unverzüglich kündigen muss (vgl. BAG, B.v. 22.1.1987 - 2 ABR 6/86 - BAGE 55, 9 zum vormals geltenden § 18 SchwbG).

    Das in § 91 Abs. 5 SGB IX a.F. normierte Gebot unverzüglichen Handelns, das auch für das Verfahren nach Art. 47 BayPVG gilt (vgl. VGH BW, B.v. 20.6.1989 - 15 S 896/89 - ZBR 1990, 130; BAG, B.v. 22.1.1987, B.v. 22.1.1987 - 2 ABR 6/86 - BAGE 55, 9 zum Verfahren nach § 103 BetrVG), hat der Antragsteller eingehalten.

    Auf einen starren Zeitablauf kann somit nicht abgestellt werden (vgl. BAG, B.v. 22.1.1987 - 2 ABR 6/86 - BAGE 55, 9).

    Nicht gefolgt werden kann der Auffassung, das Beteiligungsverfahren müsse am ersten Arbeitstag nach Bekanntgabe der Zustimmung oder nach dem Eintritt der Zustimmungsfiktion eingeleitet werden, wenn der Arbeitgeber den Personalrat erst nach der Erteilung der Zustimmung durch das Integrationsamt beteilige (vgl. BAG, U.v. 3.7.1980 - 2 AZR 340/78 - BAGE 34, 20), weil damit der Rechtsbegriff der Unverzüglichkeit verkannt wird und die allgemeinen Grundsätze zur Anwendung des Rechtsbegriffs der Unverzüglichkeit durch den allein objektiv bestimmten Begriff "sofort" ersetzt würde (vgl. BAG, B.v. 22.1.1987 - 2 ABR 6/86 - BAGE 55, 9).

    Die Antragseinreichung per Telefax wäre nur dann erforderlich gewesen, wenn der Antragsteller nicht unverzüglich, sondern "sofort" für den Eingang seines Antrags beim Verwaltungsgericht hätte sorgen müssen (vgl. BAG, B.v. 22.1.1987 - 2 ABR 6/86 - BAGE 55, 9).

  • BAG, 19.04.2012 - 2 AZR 186/11

    Außerordentliche und ordentliche Kündigung - private Internetnutzung - …

    Auszug aus VGH Bayern, 03.12.2018 - 17 P 18.111
    Liegt ein solcher Sachverhalt vor, bedarf es der weiteren Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile jedenfalls bis zum Ablauf der (fiktiven) Kündigungsfrist zumutbar ist oder nicht (stRspr, vgl. BAG, U.v. 19.4.2012 - 2 AZR 186/11 - NJW 2013, 104 Rn. 19 f.;… BayVGH, B.v. 22.4.2013 - 17 P 12.1862 - VGH n.F. 66, 97 Rn. 24).

    Es hat eine Bewertung des Einzelfalls unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zu erfolgen (stRspr, vgl. BAG, U.v. 19.4.2012 - 2 AZR 186/11 - NJW 2013, 104 Rn. 21 m.w.N.).

    Eine außerordentliche Kündigung kommt nur in Betracht, wenn es keinen angemessenen Weg gibt, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen, weil dem Arbeitgeber sämtliche milderen Reaktionsmöglichkeiten unzumutbar sind (BAG, U.v. 19.4.2012 a.a.O. m.w.N.).

    Dies gilt grundsätzlich auch bei Störungen im Vertrauensbereich (stRspr, vgl. BAG, U.v. 19.4.2012 - 2 AZR 186/11 - NJW 2013, 104 Rn. 22 m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.06.1989 - 15 S 896/89

    Außerordentliche Kündigung des Vertrauensmannes der Schwerbehinderten

    Auszug aus VGH Bayern, 03.12.2018 - 17 P 18.111
    An die Stelle der zweiwöchigen Kündigungsfrist tritt daher die in der hier maßgeblichen, bis 31. Dezember 2017 gültigen Fassung des § 91 Abs. 2 SGB IX (a.F.) festgelegte zweiwöchige Frist zur Antragstellung beim Integrationsamt mit der Maßgabe des § 91 Abs. 5 SGB IX a.F. (vgl. VGH BW, B.v. 20.6.1989 - 15 S 896/89 - ZBR 1990, 130).

    Das in § 91 Abs. 5 SGB IX a.F. normierte Gebot unverzüglichen Handelns, das auch für das Verfahren nach Art. 47 BayPVG gilt (vgl. VGH BW, B.v. 20.6.1989 - 15 S 896/89 - ZBR 1990, 130; BAG, B.v. 22.1.1987, B.v. 22.1.1987 - 2 ABR 6/86 - BAGE 55, 9 zum Verfahren nach § 103 BetrVG), hat der Antragsteller eingehalten.

    (…vgl. Ballerstedt/Schleicher/Faber, BayPVG, Stand Oktober 2018, Art. 47 Rn. 93c; VGH BW, B.v. 20.6.1989 - 15 S 896/89 - ZBR 1990, 130).

  • BGH, 19.06.2013 - V ZB 226/12

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Vertrauen auf die übliche Postlaufzeit bei …

    Auszug aus VGH Bayern, 03.12.2018 - 17 P 18.111
    Denn grundsätzlich ist ein Verfahrensbeteiligter nicht gehalten, Schriftsätze zusätzlich zu der rechtzeitigen Aufgabe zur Post auch per Telefax an das Gericht zu übersenden (vgl. BGH, B.v.19.6.2013 - V ZB 226/12 - juris Rn. 7).

    Geht eine Sendung verloren oder wird sie verspätet ausgeliefert, darf dies dem Absender grundsätzlich nicht als Verschulden angerechnet werden; weitere Vorkehrungen muss er in diesem Fall nicht ergreifen (vgl. BGH, B.v. 19.6.2013 - V ZB 226/12 - juris Rn. 7).

  • BAG, 23.04.2008 - 2 ABR 71/07

    Zustimmungsersetzungsverfahren

    Auszug aus VGH Bayern, 03.12.2018 - 17 P 18.111
    Damit der Personalrat über die Zustimmung entscheiden kann, muss er die Gründe kennen, die für die beabsichtigte Maßnahme ursächlich sind (vgl. BAG, B.v. 23.4.2008 - 2 ABR 71/07 - NZA 2008, 1081 Rn. 23 zu § 102 Abs. 1 BetrVG).

    Ungeachtet der Möglichkeit, dass der Dienststellenleiter im Rahmen des Zustimmungsersetzungsverfahrens nach § 108 Abs. 1 Satz 2 BPersVG und Art. 47 Abs. 2 Satz 2 BayPVG grundsätzlich noch neue, eigenständige Kündigungsgründe nachschieben kann, sofern er dem Personalrat zuvor Gelegenheit gibt, seine Stellungnahme im Lichte der neuen Tatsachen zu überprüfen (vgl. zum Nachschieben von Kündigungsgründen im Zustimmungsersetzungsverfahren nach § 102 Abs. 1 BetrVG: BAG, B.v. 23.4.2008 a.a.O. Rn. 25 m.w.N.), ist auch im gerichtlichen Verfahren die Frage, ob ein wichtiger Grund im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB vorliegt, ausschließlich anhand der Kündigungsgründe zu beurteilen, die der Dienststellenleiter gegenüber dem Personalrat genannt hat.

  • BAG, 14.01.2014 - 1 ABR 54/12

    Einsichtsrecht in Bruttoentgeltlisten

    Auszug aus VGH Bayern, 03.12.2018 - 17 P 18.111
    Ein Nutzen gespeicherter Daten liegt somit vor, wenn die Daten mit einer bestimmten Zweckbestimmung ausgewertet, zusammengestellt, abgerufen oder auch nur ansonsten zielgerichtet zur Kenntnis genommen werden sollen (…vgl. Hilger in Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Auflage 2010, Vorb. zu § 483 Rn. 21; Sönke Hilbrans in Däubler/Hjort u.a., Arbeitsrecht, BDSG 2003, 4. Auflage 2017, § 3 Rn. 13 unter Hinweis auf BAG, B.v. 14.1.2014 - 1 ABR 54/12 - NZA 2014, 738).
  • BAG, 25.11.1981 - 7 AZR 463/79
    Auszug aus VGH Bayern, 03.12.2018 - 17 P 18.111
    Die aus eigennützigen Motiven gezielte Nutzung personenbezogener Daten über einen längeren Zeitraum stellt insbesondere in dieser Vertrauensposition eine wiederholt begangene grobe Pflichtverletzung dar und begründet einen wichtigen Grund, der zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigt (vgl. BAG, U.v. 25.11.1981 - 7 AZR 463/79 - juris Rn. 10).
  • BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 475/01

    Zugang eines Kündigungsschreibens

    Auszug aus VGH Bayern, 03.12.2018 - 17 P 18.111
    Obgleich der Antrag beim Verwaltungsgericht erst am 26. September 2017 eingegangen ist, kann dem Antragsteller nicht vorgeworfen werden, die Einleitung dieses Verfahrens schuldhaft bzw. zumindest mitverschuldet (vgl. BAG, B.v. 7.11.2002 - 2 AZR 475/01 - BAGE 103, 277) verzögert zu haben.
  • BAG, 10.02.1999 - 2 ABR 31/98

    Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus VGH Bayern, 03.12.2018 - 17 P 18.111
    Rn. 30 Dies berücksichtigend liegt im für die Wirksamkeit der auszusprechenden Kündigung im Zustimmungsersetzungsverfahren maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (vgl. BAG, B.v. 10.2.1999 - 2 ABR 31/98 - BAGE 91, 30) ein wichtiger Grund im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB "an sich" vor (a) und es kann unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile dem Antragsteller die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses mit dem Beteiligten zu 2 nicht mehr zugemutet werden (b).
  • BAG, 03.07.1980 - 2 AZR 340/78

    Kündigungsregelung im Sinne des Schwerbehindertengesetzes

    Auszug aus VGH Bayern, 03.12.2018 - 17 P 18.111
    Nicht gefolgt werden kann der Auffassung, das Beteiligungsverfahren müsse am ersten Arbeitstag nach Bekanntgabe der Zustimmung oder nach dem Eintritt der Zustimmungsfiktion eingeleitet werden, wenn der Arbeitgeber den Personalrat erst nach der Erteilung der Zustimmung durch das Integrationsamt beteilige (vgl. BAG, U.v. 3.7.1980 - 2 AZR 340/78 - BAGE 34, 20), weil damit der Rechtsbegriff der Unverzüglichkeit verkannt wird und die allgemeinen Grundsätze zur Anwendung des Rechtsbegriffs der Unverzüglichkeit durch den allein objektiv bestimmten Begriff "sofort" ersetzt würde (vgl. BAG, B.v. 22.1.1987 - 2 ABR 6/86 - BAGE 55, 9).
  • BVerwG, 03.05.1999 - 6 P 2.98

    Außerordentliche Kündigung eines Personalratsmitglieds; Antragsbefugnis des …

  • VGH Bayern, 22.04.2013 - 17 P 12.1862

    Außerordentliche Kündigung eines Personalratsmitglieds wegen Zeigen des …

  • BVerwG, 28.10.2013 - 2 B 84.12

    Anforderungen an die Begründung eines Wiedereinsetzungsantrags bei Verlust der …

  • BVerwG, 09.07.1980 - 6 P 43.79

    Zuständige Personalvertretung - Personalvertretungsrechtliche Beziehungen - …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.09.2021 - 20 A 3558/20

    Anspruch eines Universitätsklinikum aus Ersetzen des durch Personalrat …

    Rn. 54 Vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 3. Dezember 2018 - 17 P 18.111 -, juris, Rn. 24; BAG, Urteil vom 11. Mai 2000 - 2 AZR 276/99 -, juris, Rn. 28; a. A. Kossens, ZfPR 2019, 69 (70).
  • VG Düsseldorf, 23.11.2020 - 34 K 2939/19

    Ersetzung der Zustimmung für eine außerordentliche Kündigung wegen …

    Rn. 30 Vgl. BayVGH, Beschluss vom 3. Dezember 2018 - 17 P 18.111 -, juris.

    Rn. 41 So BayVGH, Beschluss vom 3. Dezember 2018 - 17 P 18.111 -, a.a.O., in Bezug auf den gleichlautenden § 91 Abs. 2 SGB IX a.F.

  • VG München, 24.01.2023 - M 20 P 22.3482

    Personalvertretungsrecht - Antrag auf Ersetzung der Zustimmung zur …

    Rn. 25 Zwar tritt die Frist des § 174 Abs. 2 Satz 1 SGB IX grundsätzlich an die Stelle des § 626 Abs. 2 BGB (vgl. a. VGH Mannheim a.a.O., BayVGH, B.v. 3.12.2018 - 17 P 18.111 - beck-online).
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