Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 23.03.2023 - 17 U 2/22 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Hessen
§ 490 BGB, § 280 BGB
Pkw-Vertragshändler: bankseitige Kündigung eines Rahmenfinanzierungsvertrags und Verwertung von sicherungsübereigneten Fahrzeugen - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
§ 490 BGB ; § 280 BGB
Pkw-Vertragshändler: bankseitige Kündigung eines Rahmenfinanzierungsvertrags und Verwertung von sicherungsübereigneten Fahrzeugen - rechtsportal.de
§ 490 BGB ; § 280 BGB
Pkw-Vertragshändler: bankseitige Kündigung eines Rahmenfinanzierungsvertrags und Verwertung von sicherungsübereigneten Fahrzeugen
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Rechtmäßigkeit der Kündigung einer Kreditlinie zur Einkaufsfinanzierung eines Autohauses und der Verwertung sicherungsübereigneter Fahrzeuge
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 19.11.2021 - 27 O 416/20
- OLG Frankfurt, 23.03.2023 - 17 U 2/22
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (10)
- BGH, 22.07.2014 - VIII ZR 15/14
Allgemeine Geschäftsbedingungen im Kfz-Leasingvertrag: Wirksamkeit einer …
Auszug aus OLG Frankfurt, 23.03.2023 - 17 U 2/22
Soweit die Kläger monieren, dass eine Verwertung zum Händlerverkaufspreis erforderlich gewesen sei, und sich hierbei insbesondere auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Fahrzeugverwertung im Rahmen eines abgelaufenen Restwert-Leasingvertrages, bei dem der Leasingnehmer bei Vertragsende für einen vereinbarten Restwert einzustehen hat, (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juli 2014 - VIII ZR 15/14 -, Rn. 7, juris m.w.N.) berufen, übersehen sie, dass die Parteien vorliegend nicht im Endkundengeschäft verbunden waren und es hier nicht um die Verwertung eines einzelnen Pkws, sondern einer Vielzahl von Fahrzeugen ging, bei denen es sich zudem im Wesentlichen um Neufahrzeuge oder solche mit geringen Fahrleistungen handelte.Hinzu kommt, dass auch nach der leasingrechtlichen Rechtsprechung dem Leasinggeber eine Veräußerung des Leasingguts lediglich zum Händlereinkaufspreis nicht als Pflichtverletzung angelastet wird, wenn er dem Leasingnehmer zuvor unter Mitteilung der von ihm sachverständig ermittelten Fahrzeugwerte Gelegenheit gibt, das Leasingobjekt selbst zum Schätzpreis zu übernehmen oder einen tauglichen Drittkäufer zu benennen, um einen am Markt erzielbaren höheren Preis zu realisieren (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juli 2014 - VIII ZR 15/14 -, Rn. 7, juris).
- BGH, 29.06.2016 - VIII ZR 191/15
Kein Sachmangel bei einer zwölf Monate überschreitenden Standzeit eines …
Auszug aus OLG Frankfurt, 23.03.2023 - 17 U 2/22
Ein Fahrzeug wird als fabrikneu angesehen, wenn es - abgesehen von der Überführung - noch unbenutzt ist, das Modell dieses Fahrzeugs unverändert weitergebaut wird, es keine durch eine längere Standzeit bedingte Mängel aufweist und seit der Herstellung des Fahrzeugs nicht mehr als zwölf Monate vergangen sind (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juni 2016 - VIII ZR 191/15 -, Rn. 44, juris m.w.N.;… Urteil vom 22. März 2000 - VIII ZR 325/98 -, Rn. 9, juris). - BGH, 29.09.2020 - VI ZR 271/19
Abrechnung auf Neuwagenbasis bei Beschädigung eines fabrikneuen Fahrzeugs
Auszug aus OLG Frankfurt, 23.03.2023 - 17 U 2/22
Hierbei kann auch nicht etwa auf die versicherungsrechtliche Rechtsprechung zur Abrechnung eines Haftpflichtschadens auf Neuwagenbasis bei Laufleistungen von nicht mehr als 1.000 km zurückgegriffen werden, da diese abgesehen von der unterschiedlichen Interessenlage nicht bei der abstrakten Schadensberechnung, sondern nur im Falle der tatsächlichen Anschaffung eines Neufahrzeugs eingreift (vgl. BGH, Urteil vom 29. September 2020 - VI ZR 271/19 -, Rn. 8, 10, juris).
- BGH, 22.03.2000 - VIII ZR 325/98
Zur Fabrikneuheit und deren Zusicherung beim Kauf eines Kraftfahrzeuges
Auszug aus OLG Frankfurt, 23.03.2023 - 17 U 2/22
Ein Fahrzeug wird als fabrikneu angesehen, wenn es - abgesehen von der Überführung - noch unbenutzt ist, das Modell dieses Fahrzeugs unverändert weitergebaut wird, es keine durch eine längere Standzeit bedingte Mängel aufweist und seit der Herstellung des Fahrzeugs nicht mehr als zwölf Monate vergangen sind (vgl. BGH…, Urteil vom 29. Juni 2016 - VIII ZR 191/15 -, Rn. 44, juris m.w.N.; Urteil vom 22. März 2000 - VIII ZR 325/98 -, Rn. 9, juris). - BGH, 15.07.1999 - I ZR 44/97
EG-Neuwagen I - Irreführung/Beschaffenheit
Auszug aus OLG Frankfurt, 23.03.2023 - 17 U 2/22
Zudem erwartet der angesprochene Verkehr bei einem Neuwagen, dass dieser grundsätzlich über eine uneingeschränkte Herstellergarantie verfügt, sodass es sich um einen bei der Bewerbung aufklärungsbedürftigen - und damit wertrelevanten - Umstand handelt, soweit die Garantie im Zeitpunkt der Werbung um mehr als zwei Wochen verkürzt ist (vgl. BGH, Urteil vom 15. Juli 1999 - I ZR 44/97 -, Rn. 51 ff., juris). - BGH, 11.12.2009 - V ZR 217/08
Begründung eines Leistungsverweigerungsrechts des Vorleistungsverpflichteten …
Auszug aus OLG Frankfurt, 23.03.2023 - 17 U 2/22
Der Anspruch des Vorleistungsverpflichteten ist also auch dann im Sinne der Vorschrift gefährdet, wenn infolge des Leistungshindernisses zu befürchten steht, dass die Gegenleistung nicht rechtzeitig erbracht werden wird (vgl. BGH, Urteil vom 11. Dezember 2009 - V ZR 217/08 -, Rn. 15, 18, juris;… Emmerich in: MünchKomm, a.a.O., § 321 Rn. 1, 9). - BGH, 26.09.2006 - XI ZR 156/05
Anspruch des Sicherungseigentümers auf Erstattung der Erlöse durch die Vermietung …
Auszug aus OLG Frankfurt, 23.03.2023 - 17 U 2/22
Hierbei ist auch zu sehen, dass die Klägerin zu 1) gemäß Ziffer 12.2.5 berechtigt war, im Rahmen des regelmäßigen Geschäftsbetriebs über die sicherungsübereigneten Fahrzeuge zu verfügen und ihr nach dem Zuweisungsgehalt des Sicherungseigentums ein grundsätzliches - den Wert negativ beeinflussendes - Recht zum Gebrauch und der Nutzung des Sicherungsguts zustand (vgl. BGH, Urteil vom 26. September 2006 - XI ZR 156/05 -, Rn. 19, juris). - BGH, 05.10.1999 - XI ZR 280/98
Pflicht des Sicherungsnehmers zur bestmöglichen Verwertung des Sicherungsguts
Auszug aus OLG Frankfurt, 23.03.2023 - 17 U 2/22
Die treuhänderische Bindung des Sicherungseigentums, die durch eine generelle Verpflichtung zur wechselseitigen Interessenwahrnehmung gekennzeichnet ist, verpflichtet den Sicherungsnehmer, das bestmögliche Verwertungsergebnis zu erzielen und eine vom Sicherungsgeber nachgewiesene günstige Verwertungsmöglichkeit sorgfältig zu prüfen und auszunutzen (vgl. BGH, Urteil vom 5. Oktober 1999 - XI ZR 280/98 -, Rn. 11, 13, juris;… Herrler in: Staudinger, BGB (30.06.2021), Anh. zu §§ 929 ff Rn. 156 f.). - BGH, 19.10.1993 - XI ZR 184/92
Mitwirkung an der Verletzung vertraglicher Pflichten Dritter nicht ohne weiteres …
Auszug aus OLG Frankfurt, 23.03.2023 - 17 U 2/22
Der Vorwurf der Sittenwidrigkeit ist nur dann begründet, wenn es sich um schwerwiegende Verstöße gegen das Anstandsgefühl handelt; er stützt sich auf ein Vorgehen des Dritten, das mit den Grundbedürfnissen loyaler Rechtsgesinnung unvereinbar ist (vgl. BGH, Urteil vom 19. Oktober 1993 - XI ZR 184/92 -, Rn. 14, juris m.w.N.). - KG, 20.05.1999 - 2 U 2559/98
Kfz-Branche: Abwicklung gekündigter Vertragshändlerverträge - Umfang der …
Auszug aus OLG Frankfurt, 23.03.2023 - 17 U 2/22
Insoweit stellt der Händlerverkaufspreis kein grundsätzlich mögliches Verwertungsergebnis dar (s. im Ergebnis auch KG, Urteil vom 20. Mai 1999 - 2 U 2559/98 -, Rn.25, juris).
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Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 16.08.2022 - 17 U 2/22 Kart |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- rechtsportal.de
Zahlung von Entgelten für dezentrale Stromeinspeisungen Verweis auf die Pooling-Festlegung der BNetzA Vermeidung von Netzentgelten
- rechtsportal.de
Zahlung von Entgelten für dezentrale Stromeinspeisungen; Verweis auf die Pooling-Festlegung der BNetzA; Vermeidung von Netzentgelten
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Oder, 29.08.2019 - 31 O 37/18
- OLG Brandenburg, 16.08.2022 - 17 U 2/22 Kar
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (9)
- OLG Düsseldorf, 05.06.2013 - 3 Kart 61/11
Begriff der Entnahmestelle i.S. von § 17 Abs. 2 S. 1 StromNEV
Auszug aus OLG Brandenburg, 16.08.2022 - 17 U 2/22
Mit Beschluss vom 25.06.2014 nahm die BNetzA mit Wirkung ab dem 01.01.2014 die Pooling-Festlegung vom 26.09.2011 zurück (vgl. Anlage K10, Bl. 389 ff.d.A.), nachdem das Oberlandesgericht Düsseldorf mit Beschluss vom 05.06.2013 (VI-3 Kart 61/11,BeckRS 2013, 200284) darauf hingewiesen hatte, dass es an einer hinreichenden Ermächtigungsgrundlage für den Erlass des betreffenden Beschlusses der BNetzA gefehlt habe (vgl. Anlage K 10, BI. 389 ff. d.A.).Etwas anderes folge auch nicht aus dem Beschluss des OLG Düsseldorf vom 27.04.2014 (Az.: VI-3 Kart 61/11).
Aus dem Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 27.04.2014 (Az.: VI-3 Kart 61/11) folge zudem, dass die Pooling-Festlegung der BNetzA im Verhältnis Netzbetreiber zu Letztverbraucher keine Rechtswirkungen entfalte, weshalb die Netzbetreiber von ihren Kunden in Regress genommen werden könnten.
Denn weder hat das Oberlandesgericht Düsseldorf in seinem (Hinweis-)Beschluss vom 05.06.2013 (VI-3 Kart 61/11) die Pooling-Festlegung der BNetzA aufgehoben, noch hat dies die BNetzA selbst für den hier streitgegenständlichen Zeitraum der Jahre 2012 und 2013 nachfolgend getan.
- BVerwG, 04.07.1986 - 4 C 31.84
Zur Abgrenzung der Anwendungsbereiche des Bergrechts, des Baurechts und des …
- BGH, 29.04.2008 - KVR 28/07
EDIFACT
Auszug aus OLG Brandenburg, 16.08.2022 - 17 U 2/22
Bei einer solchen Festlegung der BNetzA handelt es sich um eine Allgemeinverfügung im Sinne des § 35 Satz 2 VwVfG (vgl. nur BGH, Beschluss vom 24.09.2008 - KVR 28/07, juris Rn. 8 mwN), mithin um einen generell-konkreten Verwaltungsakt.
- BGH, 07.04.2009 - KVR 34/08
Versicherergemeinschaft
Auszug aus OLG Brandenburg, 16.08.2022 - 17 U 2/22
Ungeachtet dessen könnte sich die Klägerin auch dann nicht erfolgreich auf ein rechtsmissbräuchliches Verhalten der Beklagten berufen, wenn sie selbst gerichtlichen Rechtsschutz gegen die Pooling-Festlegung hätte in Anspruch nehmen können (…vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 22.02.2005 - KVZ 20/04, juris Rn. 6; vom 07.04.2009 - KVR 34/08, juris Rn. 20 …und vom 05.10.2010 - EnVR 52/09, juris Rn. 16; jeweils mwN). - BGH, 05.10.2010 - EnVR 52/09
GABi Gas
Auszug aus OLG Brandenburg, 16.08.2022 - 17 U 2/22
Ungeachtet dessen könnte sich die Klägerin auch dann nicht erfolgreich auf ein rechtsmissbräuchliches Verhalten der Beklagten berufen, wenn sie selbst gerichtlichen Rechtsschutz gegen die Pooling-Festlegung hätte in Anspruch nehmen können (…vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 22.02.2005 - KVZ 20/04, juris Rn. 6;… vom 07.04.2009 - KVR 34/08, juris Rn. 20 und vom 05.10.2010 - EnVR 52/09, juris Rn. 16; jeweils mwN). - OLG Düsseldorf, 18.01.2017 - 3 Kart 183/15
Verpflichtung eines Netzbetreibers zur zeitgleichen Abrechnung mehrerer durch …
Auszug aus OLG Brandenburg, 16.08.2022 - 17 U 2/22
Die Parteien streiten nur darum, ob auch die Voraussetzung nach Ziffer 1. Buchst. d) erfüllt war, ob also zwischen den Entnahmestellen des unterlagerten Netzes eine "galvanische Verbindung" bestand, die zumindest durch eine Schalthandlung geschlossen werden konnte, wobei es - auch zwischen den Parteien unstreitig - nicht auf eine galvanische Verbindung im streng technischen Sinne ankommt, denn eine induktive Verbindung ist ebenso ausreichend (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.01.2017 - VI-3 Kart 183/15, juris Rn. 5 mwN). - BVerwG, 11.02.2016 - 4 B 1.16
Baugenehmigung; Baugenehmigungsbehörde; Bebaubarkeit eines Grundstücks; …
- BGH, 22.02.2005 - KVZ 20/04
Beschwerdebefugnis im Kartellverwaltungsverfahren
Auszug aus OLG Brandenburg, 16.08.2022 - 17 U 2/22
Ungeachtet dessen könnte sich die Klägerin auch dann nicht erfolgreich auf ein rechtsmissbräuchliches Verhalten der Beklagten berufen, wenn sie selbst gerichtlichen Rechtsschutz gegen die Pooling-Festlegung hätte in Anspruch nehmen können (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 22.02.2005 - KVZ 20/04, juris Rn. 6;… vom 07.04.2009 - KVR 34/08, juris Rn. 20 …und vom 05.10.2010 - EnVR 52/09, juris Rn. 16; jeweils mwN). - BGH, 16.06.2010 - VIII ZR 62/09
Provisionsrückzahlungsanspruch des Geschäftsherrn und Auskunftsanspruch des …
Auszug aus OLG Brandenburg, 16.08.2022 - 17 U 2/22
Das Landgericht hat die von der Klägerin erhobene Stufenklage jedoch zu Recht auf der ersten Stufe als insgesamt unbegründet abgewiesen, weil schon die rechtliche Prüfung des Auskunftsanspruchs unter Zugrundelegung des unstreitigen Parteivortrags ergibt, dass dem letztstufig geltend gemachten Hauptanspruch die materiell-rechtliche Grundlage fehlt (vgl. BGH, Urteil vom 16.06.2010 - VIII ZR 62/09, juris Rn. 24;… Zöller/Greger, ZPO, 34. Auflage, § 254 Rn. 9; jeweils mwN).
- OLG Düsseldorf, 23.01.2024 - 4 U 154/23 Eine einheitliche Entscheidung über die mehreren in einer Stufenklage verbundenen Anträge kommt jedoch dann in Betracht, wenn schon die Prüfung des Auskunftsanspruchs ergibt, dass dem Hauptanspruch die materiell-rechtliche Grundlage fehlt (BGH…, Urteil vom 16. Juni 2010, Az. VIII ZR 62/09, zitiert nach juris, Rdnr. 24; OLG Brandenburg, Urteil vom 16. August 2022, Az. 17 U 2/22, zitiert nach juris, Rdnr. 43).
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