Rechtsprechung
| OLG Celle, 15.11.2011 - 17 W 7/11 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Celle, 09.01.2011 - 40 XVI 8/09
- LG Lüneburg, 22.02.2011 - 3 T 10/11
- OLG Celle, 15.11.2011 - 17 W 7/11
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (10)
- OLG Celle, 12.10.2011 - 17 UF 98/11
Auszug aus OLG Celle, 15.11.2011 - 17 W 7/11
Nach alledem setzt eine den Mindestanforderungen genügende Prüfung der Elterneignung zwar nicht notwendigerweise die Beteiligung einer deutschen Fachstelle, wohl aber eine eingehende Überprüfung der Lebensverhältnisse durch andere dafür geeignete Institutionen oder Personen unmittelbar am Lebensmittelpunkt der Annehmenden voraus (vgl. Senatsbeschlüsse FamRZ 2008, 1109, 1110 und vom 12. Oktober 2011 -17 UF 98/11-, veröffentlicht bei juris).Es entspricht deshalb ganz herrschender und zutreffender Meinung in der obergerichtlichen Rechtsprechung, dass eine unterbliebene oder - insbesondere wegen vollständiger Ausblendung des Auslandsbezuges - gänzlich unzureichende Abwägung der Kindesbelange nicht durch eine neue von dem mit der Anerkennung betrauten Gericht vorzunehmende Abwägung ersetzt werden könnte (Senatsbeschluss vom 12. Oktober 2011 -17 UF 98/11-, veröffentlicht bei juris, OLG Köln FGPrax 2009, 165, 166; OLGR Düsseldorf 2009, 544, 545; OLG Düsseldorf FamRZ 2011, 1522, 1525; OLG Hamm FamRZ 2011, 310,311; OLG Karlsruhe StAZ 2011, 210, 212; OLG München Beschluss vom 3. Mai 2011 - 31 Wx 46/10 - veröffentlicht bei juris [Tz. 18]).
- OLG Celle, 11.04.2008 - 17 W 3/08
Auszug aus OLG Celle, 15.11.2011 - 17 W 7/11
Der Senat kann die Entscheidung als Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler überprüfen (§ 27 Abs. 1 FGG a.F.), d. h. dahin, ob der Tatrichter die betreffenden unbestimmten Rechtsbegriffe verkannt hat, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststeilungen ausgegangen ist, wesentliche Umstände außer Betracht gelassen, der Bewertung relevanter Umstände unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt, gegen Denkgesetze verstoßen oder Erfahrungssätze nicht beachtet hat (Senatsbeschluss vom 11. April 2008.-17 W 3/08-; Tz. 5 [juris], BayObLGR 1997, 85).Eine Annahme dient nach § 1741 Absatz 1 Satz 1 BGB dem Kindeswohl nur dann, wenn sie zu einer nachhaltigen Verbesserung der persönlichen Verhältnisse oder der Rechtsstellung des Kindes führt (Senatsbeschluss vom 11 .April 2008 -17 W 3/08-, Tz. 7, veröffentlicht bei juris).
- BGH, 14.12.1988 - IVa ZR 231/87
Erbrecht eines im Ausland adoptierten Kindes; Anerkennung ausländischer …
Auszug aus OLG Celle, 15.11.2011 - 17 W 7/11
Es führt auch nicht zum Erfolg der Beschwerde, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes für die Beurteilung eines Verstoßes gegen den ordre public auf den Zeitpunkt der Entscheidung über die Anerkennung abzustellen ist (BGH NJW 1983, 2775, 2777, NJW 1989, 2197, 2199).
- OLG Düsseldorf, 18.01.2011 - 25 Wx 28/10
Anerkennung einer äthiopischen Adoptionsentscheidung
Auszug aus OLG Celle, 15.11.2011 - 17 W 7/11
Es entspricht deshalb ganz herrschender und zutreffender Meinung in der obergerichtlichen Rechtsprechung, dass eine unterbliebene oder - insbesondere wegen vollständiger Ausblendung des Auslandsbezuges - gänzlich unzureichende Abwägung der Kindesbelange nicht durch eine neue von dem mit der Anerkennung betrauten Gericht vorzunehmende Abwägung ersetzt werden könnte (Senatsbeschluss vom 12. Oktober 2011 -17 UF 98/11-, veröffentlicht bei juris, OLG Köln FGPrax 2009, 165, 166; OLGR Düsseldorf 2009, 544, 545; OLG Düsseldorf FamRZ 2011, 1522, 1525; OLG Hamm FamRZ 2011, 310,311; OLG Karlsruhe StAZ 2011, 210, 212; OLG München Beschluss vom 3. Mai 2011 - 31 Wx 46/10 - veröffentlicht bei juris [Tz. 18]). - OLG Düsseldorf, 19.08.2008 - 25 Wx 114/07
Anerkennung einer ausländischen Adoption
Auszug aus OLG Celle, 15.11.2011 - 17 W 7/11
Es entspricht deshalb ganz herrschender und zutreffender Meinung in der obergerichtlichen Rechtsprechung, dass eine unterbliebene oder - insbesondere wegen vollständiger Ausblendung des Auslandsbezuges - gänzlich unzureichende Abwägung der Kindesbelange nicht durch eine neue von dem mit der Anerkennung betrauten Gericht vorzunehmende Abwägung ersetzt werden könnte (Senatsbeschluss vom 12. Oktober 2011 -17 UF 98/11-, veröffentlicht bei juris, OLG Köln FGPrax 2009, 165, 166; OLGR Düsseldorf 2009, 544, 545; OLG Düsseldorf FamRZ 2011, 1522, 1525; OLG Hamm FamRZ 2011, 310,311; OLG Karlsruhe StAZ 2011, 210, 212; OLG München Beschluss vom 3. Mai 2011 - 31 Wx 46/10 - veröffentlicht bei juris [Tz. 18]). - OLG Köln, 29.05.2009 - 16 Wx 251/08
Anerkennung einer ausländischen Adoption
Auszug aus OLG Celle, 15.11.2011 - 17 W 7/11
Es entspricht deshalb ganz herrschender und zutreffender Meinung in der obergerichtlichen Rechtsprechung, dass eine unterbliebene oder - insbesondere wegen vollständiger Ausblendung des Auslandsbezuges - gänzlich unzureichende Abwägung der Kindesbelange nicht durch eine neue von dem mit der Anerkennung betrauten Gericht vorzunehmende Abwägung ersetzt werden könnte (Senatsbeschluss vom 12. Oktober 2011 -17 UF 98/11-, veröffentlicht bei juris, OLG Köln FGPrax 2009, 165, 166; OLGR Düsseldorf 2009, 544, 545; OLG Düsseldorf FamRZ 2011, 1522, 1525; OLG Hamm FamRZ 2011, 310,311; OLG Karlsruhe StAZ 2011, 210, 212; OLG München Beschluss vom 3. Mai 2011 - 31 Wx 46/10 - veröffentlicht bei juris [Tz. 18]). - OLG Hamm, 12.08.2010 - 15 Wx 20/10
Anerkennung einer im Ausland ausgesprochenen Adoption
Auszug aus OLG Celle, 15.11.2011 - 17 W 7/11
Es entspricht deshalb ganz herrschender und zutreffender Meinung in der obergerichtlichen Rechtsprechung, dass eine unterbliebene oder - insbesondere wegen vollständiger Ausblendung des Auslandsbezuges - gänzlich unzureichende Abwägung der Kindesbelange nicht durch eine neue von dem mit der Anerkennung betrauten Gericht vorzunehmende Abwägung ersetzt werden könnte (Senatsbeschluss vom 12. Oktober 2011 -17 UF 98/11-, veröffentlicht bei juris, OLG Köln FGPrax 2009, 165, 166; OLGR Düsseldorf 2009, 544, 545; OLG Düsseldorf FamRZ 2011, 1522, 1525; OLG Hamm FamRZ 2011, 310,311; OLG Karlsruhe StAZ 2011, 210, 212; OLG München Beschluss vom 3. Mai 2011 - 31 Wx 46/10 - veröffentlicht bei juris [Tz. 18]). - OLG Celle, 05.12.2007 - 17 W 92/07
Prüfung der richtigen Anwendung einer Rechtsnorm im Rechtsbeschwerdeverfahren …
Auszug aus OLG Celle, 15.11.2011 - 17 W 7/11
Nach alledem setzt eine den Mindestanforderungen genügende Prüfung der Elterneignung zwar nicht notwendigerweise die Beteiligung einer deutschen Fachstelle, wohl aber eine eingehende Überprüfung der Lebensverhältnisse durch andere dafür geeignete Institutionen oder Personen unmittelbar am Lebensmittelpunkt der Annehmenden voraus (vgl. Senatsbeschlüsse FamRZ 2008, 1109, 1110 und vom 12. Oktober 2011 -17 UF 98/11-, veröffentlicht bei juris). - OLG Frankfurt, 01.06.2007 - 6 WF 103/07
Internationales Privatrecht: Ehescheidung bei einer gemischt-nationalen Ehe; …
Auszug aus OLG Celle, 15.11.2011 - 17 W 7/11
Zur Anwendung gelangt nach Artikel 14 Absatz 1 Nr. 1 EGBGB danach in erster Linie das gemeinsame Heimatrecht der Ehegatten zum Zeitpunkt der Adoption, in dessen Ermangelung das letzte gemeinsame Heimatrecht, sofern es von einem der Ehegatten beibehalten worden ist (Palandt/Thorn, BGB, 70. Auflage, Art. 22 EGBGB, Rn. 7, OLG Frankfurt FamRZ 2008, 997). - OLG München, 03.05.2011 - 31 Wx 46/10
Ausländische Adoption: Anerkennungsfähigkeit bzw. Wirksamkeit einer in Indien …
Auszug aus OLG Celle, 15.11.2011 - 17 W 7/11
Es entspricht deshalb ganz herrschender und zutreffender Meinung in der obergerichtlichen Rechtsprechung, dass eine unterbliebene oder - insbesondere wegen vollständiger Ausblendung des Auslandsbezuges - gänzlich unzureichende Abwägung der Kindesbelange nicht durch eine neue von dem mit der Anerkennung betrauten Gericht vorzunehmende Abwägung ersetzt werden könnte (Senatsbeschluss vom 12. Oktober 2011 -17 UF 98/11-, veröffentlicht bei juris, OLG Köln FGPrax 2009, 165, 166; OLGR Düsseldorf 2009, 544, 545; OLG Düsseldorf FamRZ 2011, 1522, 1525; OLG Hamm FamRZ 2011, 310,311; OLG Karlsruhe StAZ 2011, 210, 212; OLG München Beschluss vom 3. Mai 2011 - 31 Wx 46/10 - veröffentlicht bei juris [Tz. 18]).
- OLG Braunschweig, 15.01.2013 - 7 W 92/11 Zu diesen wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts gehört im Hinblick auf § 1741 BGB die Ausrichtung der Adoption am Kindeswohl (OLG Celle, Beschluss vom 05.12.2007, Az. 17 W 92/07; Beschluss vom 15.11.2011, Az. 17 W 7/11, Rn 23, 0LG Köln, Beschluss vom 29.05.2009, , Az. 16 Wx 8/09, Rn 16; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.08.2008, Az. 1-25 Wx 114/07; jeweils zitiert nach juris).
Eine - wie hier - völlig unzureichende Kindeswohlprüfung kann daher nicht durch eine neue von dem mit der Anerkennung betrauten Gericht vorzunehmende Abwägung ersetzt werden (OLG Celle, Beschluss vom 15.11.2011, Az. 17 W 7/11 Rn 24 m. w. N., zitiert nach juris).
- OLG Bamberg, 20.02.2014 - 2 UF 10/12 Die Anerkennung der Adoptionsentscheidung setzt insoweit eine die Mindestanforderungen genügende, eingehende Prüfung voraus, die nicht notwendigerweise durch eine deutsche Fachstelle, sondern auch durch andere dafür geeignete Institutionen oder Personen unmittelbar am Lebensmittelpunkt der Annehmenden erfolgen kann (OLG Celle, Beschluss vom 15.11.2011, 17 W 7/11 - Juris).
Daher entspricht es ganz herrschender und zutreffender Meinung in der obergerichtlichen Rechtsprechung, dass eine unterbliebene oder gänzlich unzureichende Abwägung der Kindesbelange nicht durch eine neue von dem mit der Anerkennung betrauten Gericht vorzunehmende Abwägung ersetzt werden könnte (vgl. nur OLG Celle, Beschluss vom 15.11.2011, 17 W 7/11 Rdnr. 24 mit ausführlichen Hinweisen zur Rechtsprechung - Juris).
- OLG Celle, 03.02.2020 - 17 UF 188/19 Die damit auch im Anerkennungsverfahren zumindest kursorisch erforderliche Kindeswohlprüfung widerspricht nicht dem Charakter des Anerkennungsverfahrens (a. A. OLG Bamberg v. 25. Februar 2014, 2 UF 10/12, juris, unter Berufung auf OLG Celle v. 15. November 2011, 17 W 7/11, juris, ebenso OLG München v. 10. Oktober 2017, 33 UF 298/17, juris).
- LG Braunschweig, 14.12.2011 - 8 T 320/11 Die Prüfung von Elterneignung und Kindeswohl muss zur Zeit der Adoptionsentscheidung erfolgt sein, sie kann im Anerkennungsverfahren nicht nachgeholt werden, weil dieses darauf abzielt, die Anerkennung der Adoptionsentscheidung herbeizuführen und nicht eine erneute eigenständige Adoptionsentscheidung zu treffen (Landgericht Frankfurt/Main 2-9 T 295/08; Landgericht Karlsruhe 11 T 20/08; ebenso OLG Celle 15.11.2011, 17 W 7/11, RNr. 25, zitiert nach juris).
- AG Karlsruhe, 28.06.2012 - 2 F 71/11 Dies muss nicht notwendigerweise durch eine deutsche Fachstelle geschehen sondern kann auch durch andere dafür geeignete Institutionen oder Personen unmittelbar am Lebensmittelpunkt der Annehmenden erfolgen (OLG Hamm, Beschluss vom 11.08.2011, II-11 UF 37/11; OLG Celle, Beschluss vom 15.11.2011, 17 W 7/11; LG Frankfurt, Beschluss vom 03.04.2012, 2-09 T 594/07; AG Karlsruhe, Beschluss vom 09.09.2011, 8 XVI 157/2009 B 8; siehe auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 06.02.2012, 2 UF 85/11 und OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.03.2012, II-1 UF 120/10).
- AG Celle, 21.10.2013 - 40 F 40090/11 Eine den Mindestanforderungen genügende Prüfung der Elterneignung setzt zwar nicht notwendigerweise die Beteiligung einer deutschen Fachstelle, wohl aber eine eingehende Überprüfung der Lebensverhältnisse durch andere dafür geeignete Institutionen oder Personen unmittelbar am Lebensmittelpunkt der Annehmenden voraus (OLG Celle, FamRZ 2008, 1109, 1110; Beschluss vom 12.10.2011 - 17 UF 98/11 - und Beschluss vom 15.11.2011 - 17 W 7/11 -).
- AG Celle, 12.12.2013 - 40a F 45023/13 Eine den Mindestanforderungen genügende Prüfung der Elterneignung setzt zwar nicht notwendigerweise die Beteiligung einer deutschen Fachstelle, wohl aber eine eingehende Überprüfung der Lebensverhältnisse durch andere dafür geeignete Institutionen oder Person unmittelbar am Lebensmittelpunkt des Annehmenden voraus (OLG Celle, FamRZ 08, 1109, 1110; Beschluss vom 12.10.2011 - 17 UF 98/11 - und Beschluss vom 15.11.2011 - 17 W 7/11).
- LG Frankfurt/Main, 28.03.2012 - 9 T 490/10 Nach alledem setzt eine den Mindestanforderungen genügende Prüfung der Elterneignung zwar nicht notwendigerweise die Beteiligung einer deutschen Fachstelle, wohl aber eine eingehende Überprüfung der Lebensverhältnisse durch andere dafür geeignete Institutionen oder Personen unmittelbar am Lebensmittelpunkt der Annehmenden voraus (vgl. OLG Celle, Beschl. v. 15.11.2011, Az. 17 W 7/11, juris, m.w.N.).
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