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   OLG München, 09.09.2014 - 18 U 516/14   

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OLG München, 09.09.2014 - 18 U 516/14 (https://dejure.org/2014,24607)
OLG München, Entscheidung vom 09.09.2014 - 18 U 516/14 (https://dejure.org/2014,24607)
OLG München, Entscheidung vom 09. September 2014 - 18 U 516/14 (https://dejure.org/2014,24607)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassungsansprüche des Herstellers einer Nussschokolade wegen der Veröffentlichung eines Testergebnisses der Stiftung Warentest

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 5, 12, 14 GG

  • kanzlei.biz

    Angeblich "nachgewiesene" Aromastoffe in Schokolade müssen wissenschaftlich belegt sein

  • gaius.legal

    Testbericht in Stiftung Warentest mit geschäftsschädigender Kritik

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unterlassungsansprüche des Herstellers einer Nussschokolade wegen der Veröffentlichung eines Testergebnisses der Stiftung Warentest

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beweislast für Tatsachenbehauptungen in vergleichendem Warentest

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    "Mangelhaft” für Ritter Sport Voll-Nuss nicht gerechtfertigt: Stiftung Warentest verliert auch vor dem OLG München

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Stiftung Warentest unterliegt Ritter Sport nach fehlerhafter "Mangelhaft"-Bewertung einer Schokolade

  • lto.de (Kurzinformation)

    Stiftung Warentest - Ritter Sports Vollmilch-Nuss zu Unrecht schlecht bewertet

  • spiegel.de (Pressebericht, 09.09.2014)

    Ritter Sport: Die Schoko-Pleite der Stiftung Warentest

  • welt.de (Pressebericht, 09.09.2014)

    Ritter Sport siegt über Stiftung Warentest

  • spiegel.de (Pressemeldung, 09.09.2014)

    Vorwürfe gegen Ritter Sport: Stiftung Warentest verliert zweite Runde im Schoko-Streit

  • juve.de (Kurzinformation)

    Ritter Sport gewinnt gegen Stiftung Warentest

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Ritter Sport will nicht auf Schadensersatz gegen die Stiftung Warentest klagen

Besprechungen u.ä.

  • faz.net (Pressekommentar, 09.09.2014)

    Stiftung Warentest: Am Verbraucher vorbei

Sonstiges (2)

  • spiegel.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 25.09.2014)

    Streit mit Ritter Sport: Stiftung Warentest erkennt Niederlage an

  • spiegel.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 16.11.2014)

    Schoko-Streit mit Stiftung Warentest: Ritter Sport verzichtet auf Schadenersatz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2015, 422
  • GRUR 2014, 1126
  • afp 2015, 47
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 21.02.1989 - VI ZR 18/88

    Unterlassungsanspruch des Herstellers beim Warentest

    Auszug aus OLG München, 09.09.2014 - 18 U 516/14
    Anderes gilt jedoch dann, wenn den tatsächlichen Feststellungen im Rahmen des Tests eigenständige Bedeutung zukommt, sie dem Werturteil also nicht lediglich als unselbständige Wertungselemente untergeordnet sind, und deshalb von dem Durchschnittsleser, dessen Verständnis hierfür maßgeblich ist, als Aussage über nachweisbare Fakten und Grundlage für sein eigenes Qualitätsurteil über das getestete Produkt aufgefasst werden (BGH, Urteil vom 21.02.1989 - VI ZR 18/88 Rn. 12 -Warentest V - zitiert nach [...]).

    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann gegen Tatsachenbehauptungen im Rahmen eines vergleichenden Warentests der Hersteller mit der Unterlassungsklage nach § 824 Abs. 1 , § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB analog vorgehen, wenn ihre Unwahrheit erwiesen ist und sie den Absatz seiner Ware beeinträchtigen können (vgl. BGH, Urteil vom 21.02.1989 - VI ZR 18/88 Rn. 12 - Warentest V).

    Unter diesen Voraussetzungen ist dem Tester in der Frage der Angemessenheit der Prüfungsmethoden, der Auswahl der Testobjekte und der Darstellung der Untersuchungsergebnisse ein erheblicher Entscheidungsfreiraum einzuräumen, weil nur eine solche Ausgestaltung der Gewährleistung des Art. 5 GG für derartige Veröffentlichungen auch in Ansehung ihrer volkswirtschaftlichen Funktion für Markttransparenz und Verbraucheraufklärung entspricht und nur so der Gefahr entgegengewirkt werden kann, dass vergleichende Warentests wegen der Angriffspunkte, die solche Entscheidungen der Tester in Bezug auf Verfahren und Art der Darstellung den Herstellern von schlechter beurteilten Produkten immer bieten werden, von vornherein unterbleiben (BGH, Urteil vom 21.02.1989 - VI ZR 18/88 Rn. 11 - Warentest V).

  • BGH, 15.05.2012 - VI ZR 117/11

    Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb:

    Auszug aus OLG München, 09.09.2014 - 18 U 516/14
    Der Betriebsbezogenheit eines Eingriffs steht nicht entgegen, dass nur einzelne Geschäftsaktivitäten eines Unternehmens beeinträchtigt werden (BGH, Urteil vom 15.05.2012 - VI ZR 117/11, Rn. 21 m.w.N.).

    Die Behinderung der Erwerbstätigkeit ist nur dann rechtswidrig, wenn das Schutzinteresse des Betroffenen die schutzwürdigen Interessen der anderen Seite überwiegt (BGH, Urteil vom 15.05.2012 - VI ZR 117/11, Rn. 27 m.w.N.).

  • BGH, 22.04.2008 - VI ZR 83/07

    Richtigstellungsanspruch des BKA gegen FOCUS

    Auszug aus OLG München, 09.09.2014 - 18 U 516/14
    Eine Beweislastumkehr findet nur im Anwendungsbereich der über § 823 Abs. 2 BGB in das Zivilrecht transformierten Beweisregel des § 186 StGB statt (vgl. BGH, Urteil vom 22.04.2008 - VI ZR 83/07, NJW, 2008, 2262 Rn. 21).

    Kommt dieser der ihm hiernach obliegenden Darlegungslast nicht nach, ist nach § 138 Abs. 3 ZPO von der Unrichtigkeit seiner Behauptung auszugehen (BGH, a.a.O., NJW 2008, 2262 Rn. 22).

  • BGH, 09.12.1975 - VI ZR 157/73

    Haftung für Warentest

    Auszug aus OLG München, 09.09.2014 - 18 U 516/14
    Nur wenn einer Äußerung jeder Wertungscharakter abgeht und ihr in ihrem tatsächlichen Gehalt im Rahmen des Testberichts eigenständige Bedeutung zukommen sollte, kann es anders sein (BGH, Urteil vom 09.12.1975 - VI ZR 157/73, Rn. 40 - Warentest II, zitiert nach [...]).

    Eine andere Beurteilung ist im Allgemeinen nur gerechtfertigt, wenn einer Äußerung jeder Wertungscharakter abgeht und ihr in ihrem tatsächlichen Gehalt im Rahmen des Testberichts eigenständige Bedeutung zukommen sollte (BGH, Urteil vom 09.12.1975-VI ZR 157/73-Warentest II, Rn. 40).

  • BVerfG, 16.03.1999 - 1 BvR 734/98

    Verletzung von GG Art 5 Abs 1 S 1 durch strafgerichtliche Verurteilung eines

    Auszug aus OLG München, 09.09.2014 - 18 U 516/14
    b) Die Äußerung enthält Tatsachenbehauptungen, da sie dem Beweis zugänglich ist (BGH NJW 1994, 2614 ) bzw. die objektive Beziehung des sich Äußernden zum Inhalt der Äußerung charakteristisch ist (BVerfG, Beschluss vom 16.03.1999 - 1 BvR 734/98, NJW 2000, 199 ).

    Soweit außerdem das Zutatenverzeichnis als "irreführend" bezeichnet wird, handelt es sich ebenfalls um eine Wertung (vgl. Wenzel, a.a.O.), bei der die subjektive Beziehung zwischen der Äußerung und der Wirklichkeit im Vordergrund steht bzw. die durch das Element der Stellungnahme, des Dafürhaltens und des Meinens geprägt ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 08.05.2007 - 1 BvR 193/05; BVerfG, Beschluss vom 16.03.1999 - 1 BvR 734/98).

  • BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98

    Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen

    Auszug aus OLG München, 09.09.2014 - 18 U 516/14
    Zeigt sich aber, dass ein unvoreingenommenes und verständiges Publikum die Äußerung als mehrdeutig wahrnimmt oder verstehen erhebliche Teile des Publikums den Inhalt jeweils unterschiedlich, ist bei der weiteren Prüfung von einem mehrdeutigen Inhalt auszugehen (BVerfG, Beschluss vom 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98 Rn. 31; vgl. auch BGH, Urteil vom 12.05.1987 - VI ZR 195/86).
  • BGH, 12.05.1987 - VI ZR 195/86

    Anforderungen an die Sorgfaltspflicht von Presseorganen; Abgrenzung zwischen

    Auszug aus OLG München, 09.09.2014 - 18 U 516/14
    Zeigt sich aber, dass ein unvoreingenommenes und verständiges Publikum die Äußerung als mehrdeutig wahrnimmt oder verstehen erhebliche Teile des Publikums den Inhalt jeweils unterschiedlich, ist bei der weiteren Prüfung von einem mehrdeutigen Inhalt auszugehen (BVerfG, Beschluss vom 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98 Rn. 31; vgl. auch BGH, Urteil vom 12.05.1987 - VI ZR 195/86).
  • OLG Karlsruhe, 25.10.2002 - 14 U 36/02

    Wertende Meinungsäußerung in einem Lebensmitteltest der Zeitschrift "Öko-Test":

    Auszug aus OLG München, 09.09.2014 - 18 U 516/14
    Aussagen sind mit einem erläuternden Zusatz zu versehen, soweit dies für deren richtige Einordnung und Bewertung erforderlich ist (OLG Karlsruhe, Urteil vom 25.10.2002 - 14 U 36/02, Rn. 28).
  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus OLG München, 09.09.2014 - 18 U 516/14
    Er wird vielmehr auch von dem sprachlichen Kontext bestimmt, in dem die umstrittene Äußerung steht, und den Begleitumständen, unter denen sie fällt, soweit diese für den Rezipienten erkennbar waren (BVerfG, Beschluss vom 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91, NJW 1995, 3303/3305).
  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91

    Glykol

    Auszug aus OLG München, 09.09.2014 - 18 U 516/14
    Das Bundesverfassungsgericht hat zwar im Beschluss vom 26.02.2002 - 1 BvR 558/91 u.a. - Glykolwarnung, zitiert nach [...], m.w.N., der allerdings marktbezogene Informationen des Staates betraf, ausgeführt, dass die tatsächliche Möglichkeit des Eigentümers, seine Produkte zu verkaufen und damit die im Angebot liegende Chance eines gewinnbringenden Absatzes zu realisieren, zur Erwerbstätigkeit gehöre und damit kein Schutzgut des Art. 14 Abs. 1 GG betreffe.
  • BVerfG, 12.05.2009 - 1 BvR 2272/04

    Meinungsfreiheit ("durchgeknallter Staatsanwalt"; Beleidigung; Schmähung; Kontext

  • BGH, 22.09.2009 - VI ZR 19/08

    Meinungsfreiheit bei kritischen Äußerungen über ein Unternehmen und dessen

  • BGH, 16.11.2004 - VI ZR 298/03

    Bauernfängerei

  • BVerfG, 08.05.2007 - 1 BvR 193/05

    Schmähkritik und Zitate

  • BGH, 28.06.1994 - VI ZR 252/93

    Abgrenzung von Tatsachenbehauptungen und Werturteilen

  • LG München I, 13.01.2014 - 9 O 25477/13

    Eingriff in den Gewerbebetrieb durch vergleichenden Warentest im Dienste der

  • BGH, 17.06.1997 - VI ZR 114/96

    Sachgerechte Durchführung einer von der Stiftung Warentest vorgenommenen

  • OLG Düsseldorf, 21.03.2012 - 15 U 173/11
  • OLG München, 28.10.2014 - 18 U 1022/14

    Online-Portal, Persönlichkeitsrecht

    Andernfalls ergäbe sich die merkwürdige Konsequenz, dass der im Rahmen eines Bewertungsportals von einer unwahren Tatsachenbehauptung Betroffene zwar die Behauptung als solche angreifen könnte, aber nicht die eine unwahre Tatsachenbehauptung widerspiegelnde und wiederholende Bewertung (vgl. Senat, Urteile vom 09.09.2014 - 18 U 516/14 - und vom 05.02.2013 - 18 U 3915/12).
  • OLG München, 17.10.2014 - 18 W 1933/14

    Unterlassungsanspruch, Störerhaftung, Ärztebewertungsportal, Meinungsäußerung,

    Andernfalls ergäbe sich die merkwürdige Konsequenz, dass der im Rahmen eines Bewertungsportals von einer unwahren Tatsachenbehauptung Betroffene zwar die Behauptung als solche angreifen könnte, aber nicht die eine unwahre Tatsachenbehauptung widerspiegelnde und wiederholende Bewertung (vgl. Senat, Urteile vom 9.9.2014 - 18 U 516/14 - und vom 5.2.2013 - 18 U 3915/12).
  • LG Frankenthal, 22.05.2023 - 6 O 18/23

    Unterlassung einer Online-Bewertung

    Eine Beweislastumkehr findet jedoch wie hier im Anwendungsbereich der über § 823 Abs. 2 BGB in das Zivilrecht transformierten Beweisregel des § 186 StGB statt, wonach eine Strafbarkeit besteht, wenn die Tatsachenbehauptung nicht erweislich wahr ist (BGH, NJW 1996, 131 ff.; BGH, GRUR 2014, 1126 ff.; BVerfG NJW 2016, 3360 ff.).
  • OLG Hamburg, 23.11.2023 - 5 U 25/23

    Beanstandung von Internet-Bewertungen - Beanstandungen von Kundenbewertungen als

    Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach, ist die Bewertung samt aller Notenbewertungen als rechtswidrig einzustufen und die Veröffentlichung unverzüglich zu unterlassen (BGH, aaO.; OLG München: Urteil vom 17.10.2014 - 18 W 1933/14; Urteil vom 9.9.2014 -18 U 516/14; Urteil vom 5.2.2013 - 18 U 3915/12).

    Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach, ist die Bewertung samt aller Notenbewertungen als rechtswidrig einzustufen und die Veröffentlichung unverzüglich zu unterlassen (BGH, aaO.; OLG München: Urteil vom 17.10.2014 - 18 W 1933/14; Urteil vom 9.9.2014 -18 U 516/14; Urteil vom 5.2.2013 - 18 U 3915/12).

    Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach, ist die Bewertung samt aller Notenbewertungen als rechtswidrig einzustufen und die Veröffentlichung unverzüglich zu unterlassen (BGH, aaO.; OLG München: Urteil vom 17.10.2014 - 18 W 1933/14; Urteil vom 9.9.2014 - 18 U 516/14; Urteil vom 5.2.2013 - 18 U 3915/12).

  • OLG München, 13.11.2018 - 18 U 1281/16

    Störerhaftung einer Bewertungsplattform

    (4) Das Fehlen einer zutreffenden Tatsachengrundlage für die beanstandete Gesamtbewertung fällt erheblich zu Lasten der Beklagten ins Gewicht (vgl. BVerfG NJW 2004, 277; Senat, Urteil vom 9.9.2014 - 18 U 516/14).
  • LG Düsseldorf, 19.04.2016 - 6 O 226/15

    Kein Unterlassungsanspruch der Qatar Football Association gegen Dr. Theo

    Dies führt indes nicht zu einer Übertragbarkeit der klägerseits zitierten Rechtsprechung des OLG München zu den "Stiftung-Warentest"-Beurteilungen (OLG München, Urteil v. 09.09.2014 - 18 U 516/14).
  • OLG Saarbrücken, 27.01.2016 - 5 U 5/15

    Schadensersatzanspruch eines Unternehmers wegen Presseberichterstattung über

    Ist die Wahrheit einer Tatsache, wie häufig, ungewiss, kommt die über § 823 Abs. 2 BGB in das Zivilrecht transformierte Beweisregel des § 186 StGB zum Tragen, und der Wahrheitsbeweis ist Sache des Äußernden (BGH, Urt. v. 17.12.2013 - VI ZR 211/12 -, BGHZ 199, 237; BGH, Urt. v. 30.01.1996 - VI ZR 386/94 - BGHZ 132, 13; Senat, Urt. v. 02.10.2013 - 5 U 35/13 - NJW-RR 2014, 675; OLG München, GRUR 2014, 1126; OLG Brandenburg, NJW-RR 2012, 1191; zur verfassungsrechtlichen Unbedenklichkeit dieses Ansatzes BVerfG, Beschl. v. 15.12.2008 - 1 BvR 1404/04; Senat, Urt. v. 02.10.2013 - 5 U 35/13 - NJW-RR 2014, 675).
  • VG Münster, 02.04.2019 - 11 K 5015/16

    Veröffentlichung der Ergebnisse eines Warentests für Mastferkel rechtswidrig

    vgl. BGH, Urteil vom 10. März 1987 - VI ZR 144/86 -, juris, Rn. 28 ff.; OLG München, Urteil vom 9. September 2014 - 18 U 516/14 -, juris, Rn. 98; OLG Karlsruhe, Urteil vom 25. Oktober 2002 - 14 U 36/02 -, juris, Rn. 28.
  • OLG Saarbrücken, 28.10.2016 - 5 U 28/16

    Zulässigkeit der Äußerung des Verdachts der persönlichen Bereicherung eines

    Ist die Wahrheit einer Tatsache, wie häufig, ungewiss, kommt die über § 823 Abs. 2 BGB in das Zivilrecht transformierte Beweisregel des § 186 StGB zum Tragen, und der Wahrheitsbeweis ist Sache des Äußernden (BGH, Urt. v. 17.12.2013 - VI ZR 211/12 -, BGHZ 199, 237; BGH, Urt. v. 30.1.1996 - VI ZR 386/94 - BGHZ 132, 13; Senat, Urt. v. 02.10.2013 - 5 U 35/13 - NJW-RR 2014, 675; OLG München, GRUR 2014, 1126; OLG Brandenburg, NJW-RR 2012, 1191; zur verfassungsrechtlichen Unbedenklichkeit dieses Ansatzes BVerfG, Beschl. v. 15.12.2008 - 1 BvR 1404/04; Senat, Urt. v. 02.10.2013 - 5 U 35/13 - NJW-RR 2014, 675).
  • LG Trier, 27.10.2016 - 1 S 127/16

    Ansprüche der Betroffenen auf Unterlassung und Richtigstellung von

    Werden aufgrund einer unwahren Tatsachenbehauptung zivilrechtliche Ansprüche geltend gemacht, liegt die Beweislast für die Unwahrheit nach allgemeinen Regeln grundsätzlich beim Kläger (BGH, Urteil v. 22.04.2008, Az: VI ZR 83/07 Rn 21; OLG München, Urteil vom 09.09.2014, Az: 18 U 516/14 Rn 37a; beide zitiert nach juris).
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