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   OLG Köln, 17.02.2003 - 18 W 6/03   

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https://dejure.org/2003,6412
OLG Köln, 17.02.2003 - 18 W 6/03 (https://dejure.org/2003,6412)
OLG Köln, Entscheidung vom 17.02.2003 - 18 W 6/03 (https://dejure.org/2003,6412)
OLG Köln, Entscheidung vom 17. Februar 2003 - 18 W 6/03 (https://dejure.org/2003,6412)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für eine Unterbrechung des Verfahrens; Gesetzlicher Vertreter einer Gesellschaft bei einer Anfechtungs- oder Nichtigkeitsklage, deren Gegenstand die Bestellung oder Abberufung eines Geschäftsführer bzw. Liquidators ist

  • Judicialis

    ZPO § 57; ; ZPO § 91; ; ZPO § 241; ; ZPO § 567 Abs. 1 Nr. 2; ; BGB § 29

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 241
    Unterbrechung des Verfahrens bei Zweifeln über die Vertretungsbefugnis des Geschäftsführers einer GmbH

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 758
  • NZI 2003, 464
  • NZG 2003, 395
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 20.01.2000 - 2 AZR 733/98

    Klärung der Prozeßfähigkeit einer Partei

    Auszug aus OLG Köln, 17.02.2003 - 18 W 6/03
    Die Bestellung eines Prozesspflegers nach § 57 ZPO oder eines Notgeschäftsführer nach § 29 BGB kommt ohnehin nur in Betracht, wenn feststeht, dass die Partei infolge fehlender gesetzlicher Vertretung prozessunfähig ist (vgl. BAG, MDR 2000, 781 (782); BayObLG, OLGR 1998, 36 (36) mwN).
  • OLG Düsseldorf, 21.03.1997 - 22 U 208/96

    Beendigung der Verjährungshemmung wegen Einschlafens der Verhandlungen

    Auszug aus OLG Köln, 17.02.2003 - 18 W 6/03
    Die Bestellung eines Prozesspflegers nach § 57 ZPO oder eines Notgeschäftsführer nach § 29 BGB kommt ohnehin nur in Betracht, wenn feststeht, dass die Partei infolge fehlender gesetzlicher Vertretung prozessunfähig ist (vgl. BAG, MDR 2000, 781 (782); BayObLG, OLGR 1998, 36 (36) mwN).
  • BGH, 14.12.1961 - II ZR 195/60
    Auszug aus OLG Köln, 17.02.2003 - 18 W 6/03
    Auch ist zu erwarten, dass der zuletzt bestellte Liquidator den Antrag auf Abweisung der Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage am ehesten sachgerecht vertreten wird, da er an der Gültigkeit der Beschlüsse interessiert ist (vgl. BGH, MDR 1981, 385; MDR 1962, 282 (283); KG, OLGR 1997, 213 (213)).
  • BGH, 10.11.1980 - II ZR 51/80

    Vertretungsbefugnis und wirksame Zustellung einer Nichtigkeitsklage an einen

    Auszug aus OLG Köln, 17.02.2003 - 18 W 6/03
    Auch ist zu erwarten, dass der zuletzt bestellte Liquidator den Antrag auf Abweisung der Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage am ehesten sachgerecht vertreten wird, da er an der Gültigkeit der Beschlüsse interessiert ist (vgl. BGH, MDR 1981, 385; MDR 1962, 282 (283); KG, OLGR 1997, 213 (213)).
  • OLG Jena, 08.01.2014 - 2 U 627/13
    Danach wird, wenn zwischen einem Gesellschafter und der Gesellschaft in der Hauptsache ein Prozess um die Anfechtbarkeit und/oder Nichtigkeit eines Abberufungsbeschlusses geführt wird, die beklagte Gesellschaft im Rechtsstreit von derjenigen Person vertreten, die bei Abweisung der Klage materiell-rechtlich als ihr gesetzlicher Vertreter anzusehen wäre (BGH, Urteil vom 10.11.1980, II ZR 51/80, NJW 1981, 1041; OLG Köln, Beschluss vom 17.02.2003, 18 W 6/03, zitiert nach juris, Rn. 4).
  • LAG Köln, 29.08.2012 - 7 Ta 207/12

    Unterbrechung des Verfahrens; Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für eine Beschwerde

    Zwar ist die Beschwerde des Klägers in entsprechender Anwendung des § 252 ZPO grundsätzlich als statthaft anzusehen (vgl. OLG Köln, NJW-RR 2003, 758; Baumbach u. a. ZPO, 70. Auflage, § 241 Rdnr. 8, § 252 Rdnr. 8 Stichwort "Unterbrechung").
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