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Rechtsprechung
   AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 04.03.2010 - 18 C 326/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,54620
AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 04.03.2010 - 18 C 326/09 (https://dejure.org/2010,54620)
AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, Entscheidung vom 04.03.2010 - 18 C 326/09 (https://dejure.org/2010,54620)
AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, Entscheidung vom 04. März 2010 - 18 C 326/09 (https://dejure.org/2010,54620)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 558 BGB, § 558a BGB, § 558d BGB
    Mieterhöhungsverlangen bei Wohnraummiete: Küchenspüle, Isolierverglasung, Gegensprechanlage mit Türöffner und Müllstandsfläche als wohnwertbildende Merkmale

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB §§ 558, 558 a, 558 d
    Mieterhöhungsverlangen; Orientierungshilfe; korrodierte Küchenspüle; Isolierverglasung; Gegensprech- und Türöffnungsanlage; Müllstandsfläche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ...

  • AG Hanau, 16.03.2011 - 91 C 239/10

    Zustimmungsprozess zum Mieterhöhungsverlangen bei Wohnraummiete: …

    Auch dieses können die erbrachten Einwände jedoch nicht begründen, da das Vorbringen einerseits unsubstantiiert ist und sich im Übrigen auf Mängel iSd. § 536 BGB bezieht, die zwar ggf. eine Mietminderung begründen, nicht jedoch der Erhöhung der Ausgangsmiete per se entgegen gesetzt werden können, so es sich, wie vorliegend soweit Mängel überhaupt substantiiert vorgetragen wurde, um behebbare Mängel handelt (u.a. LG Berlin, Urteil vom 19.01.2010, Aktenzeichen: 63 S 249/09; AG Karlsruhe, Urteil vom 18.03.2010, Aktenzeichen: 7 C 382/09; AG Tempelhof-Kreuzberg, Entscheidungsdatum: 04.03.2010, Aktenzeichen: 18 C 326/09; OLG Frankfurt, Urteil vom 27.10.2004, Aktenzeichen: 2 U 194/03 - Juris).
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