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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 19.02.2013 - 18 PC 13.23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,3797
VGH Bayern, 19.02.2013 - 18 PC 13.23 (https://dejure.org/2013,3797)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19.02.2013 - 18 PC 13.23 (https://dejure.org/2013,3797)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19. Februar 2013 - 18 PC 13.23 (https://dejure.org/2013,3797)
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 26.11.2008 - 6 P 7.08

    Personalrat der Zentrale des Bundesnachrichtendienstes; Wahlanfechtungsrecht der …

    Auszug aus VGH Bayern, 19.02.2013 - 18 PC 13.23
    Mit dem Wegfall des zweistufigen Aufbaus der Besonderen Dienststelle Familienkasse können die Verselbständigungsbeschlüsse der sechs örtlichen Familienkassen keine Wirkung mehr haben, da die bisherige Aufteilung dieser Besonderen Dienststelle in eine Zentrale (Direktion) und dezentrale Einheiten (örtliche Familienkassen) nicht mehr vorliegt (vgl. hierzu BVerwG, B.v. 26.11.2008 - 6 P 7.08 - BVerwGE 132, 276 Rn. 28 ff.).
  • BVerwG, 18.01.1990 - 6 P 8.88

    Begriff der Dienststelle im personalvertretungsrechtlichen Sinn

    Auszug aus VGH Bayern, 19.02.2013 - 18 PC 13.23
    Rn. 15 Im maßgeblichen Zeitpunkt der vorliegenden Entscheidung erscheint es nämlich als im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts offensichtlich, dass die 102 örtlichen Familienkassen (und damit auch die sechs verselbständigten Familienkassen) nicht mehr als Teil der ursprünglich gemäß § 367 Abs. 2 Satz 2 SGB III zweistufig errichteten Besonderen Dienststelle Familienkasse der Bundesanstalt für Arbeit fortbestehen (vgl. BVerwG, B.v. 18.1.1990 - 6 P 8.88 - PersR 1990, 108).
  • BVerwG, 01.11.2001 - 6 P 10.01

    Entscheidung über den Rechtsweg; weitere sofortige Beschwerde; Besetzung des …

    Auszug aus VGH Bayern, 19.02.2013 - 18 PC 13.23
    Fraglich ist bereits, ob § 85 Abs. 2 Satz 2 ArbGG, der in einstweiligen Verfügungssachen "Entscheidungen durch Beschluss der Kammer" vorsieht, in personalvertretungsrechtlichen Verfahren überhaupt Anwendung findet (vgl. BVerwG, B.v. 22.3.2006 - 6 PB 5.06 - juris Rn. 3 unter Hinweis auf B. v. 1.11.2001 - 6 P 10.01 - BVerwGE 115, 223/224 f.).
  • BVerwG, 23.04.2008 - 6 PB 7.08

    Fortbestehen eines Gesamtpersonalrats

    Auszug aus VGH Bayern, 19.02.2013 - 18 PC 13.23
    Rn. 12 Nachdem die Beteiligten vorliegend um die weitere Existenz des Antragstellers streiten, ist dessen Parteifähigkeit - ebenso wie die der weiteren Beteiligten zu 2 bis 8, die als örtliche Personalräte am vorliegenden Verfahren beteiligt sind (vgl. BVerwG, B.v. 23.4.2008 - 6 PB 7.08 - PersR 2008, 451) - als Prozessvoraussetzung zu fingieren (vgl. BAG, U.v. 24.6.2006 - 2 AZR 208.03 - PersR 2005, 208).
  • BVerwG, 22.03.2006 - 6 PB 5.06

    Anwendbarkeit des § 85 Abs. 2 S. 2 Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) auf …

    Auszug aus VGH Bayern, 19.02.2013 - 18 PC 13.23
    Fraglich ist bereits, ob § 85 Abs. 2 Satz 2 ArbGG, der in einstweiligen Verfügungssachen "Entscheidungen durch Beschluss der Kammer" vorsieht, in personalvertretungsrechtlichen Verfahren überhaupt Anwendung findet (vgl. BVerwG, B.v. 22.3.2006 - 6 PB 5.06 - juris Rn. 3 unter Hinweis auf B. v. 1.11.2001 - 6 P 10.01 - BVerwGE 115, 223/224 f.).
  • BFH, 25.08.1997 - VI B 94/97

    Vertretung der Familienkasse in Kindergeldsachen

    Auszug aus VGH Bayern, 19.02.2013 - 18 PC 13.23
    Anhaltspunkte dafür, dass die Eingliederung der Familienkassen in die Arbeitsagenturen wegen deren Aufgabenbereich gesetzlichen Vorgaben widersprechen könnten, bestehen nicht; denn im Gesetz ist nicht ausdrücklich geregelt, welche der Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit als Familienkassen fungieren sollen (vgl. schon BFH, B.v. 25.8.1997 - VI B 94.97 - BFHE 184, 203).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.09.2011 - 5 M 14/11

    Eilentscheidungsbefugnis des Vorsitzenden anstelle der Kammer in …

    Auszug aus VGH Bayern, 19.02.2013 - 18 PC 13.23
    Jedenfalls aber sind vorliegend die Voraussetzungen des § 944 ZPO gegeben, der unbeschadet der in § 85 Abs. 2 Satz 2 ArbGG getroffenen Regelung anwendbar ist (…vgl. BayVGH, B.v. 22.5.1990 - 17 PC 90.01453 - juris Rn. 5; OVG LSA, B.v. 14.9.2011 - 5 M 14.11 - NZA-RR 2012, 168).
  • VGH Bayern, 15.07.2009 - 17 PC 09.272

    Mitbestimmungspflicht der Einführung und Anwendung des vollautomatisierten …

    Auszug aus VGH Bayern, 19.02.2013 - 18 PC 13.23
    Dabei sind strenge Anforderungen an die materiellen Voraussetzungen der einstweiligen Verfügung zu stellen; der Antrag kann - auch wenn wie hier nur zeitweilig die Hauptsache vorweggenommen würde - grundsätzlich nur dann Erfolg haben, wenn die Klage in der Hauptsache offensichtlich erfolgreich wäre (vgl. BayVGH, B.v. 15.7.2009 - 17 PC 09.272 - juris Rn. 21; OVG NW, B.v. 17.2.2003 - 1 B 2544.02.PVL - PersR 2003, 202).
  • VGH Bayern, 22.05.1990 - 17 PC 90.01453
    Auszug aus VGH Bayern, 19.02.2013 - 18 PC 13.23
    Jedenfalls aber sind vorliegend die Voraussetzungen des § 944 ZPO gegeben, der unbeschadet der in § 85 Abs. 2 Satz 2 ArbGG getroffenen Regelung anwendbar ist (vgl. BayVGH, B.v. 22.5.1990 - 17 PC 90.01453 - juris Rn. 5; OVG LSA, B.v. 14.9.2011 - 5 M 14.11 - NZA-RR 2012, 168).
  • VG Ansbach, 17.10.2013 - AN 7 P 12.02153

    Endgültiger Wegfall des Gesamtpersonalrates bei der Besonderen Dienststelle …

    Dieser einstweilige Rechtsschutzantrag blieb sowohl beim Verwaltungsgericht Ansbach (Beschluss v. 28.12.2012, Az. AN 7 PE 12.02278, juris) als auch beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (Beschluss v. 19.2.2013, Az. 18 PC 13.23, juris) ohne Erfolg.

    Rn. 11 Er ließ, zuletzt mit Schriftsatz vom 6. Juni 2013, zur Begründung unter anderem ausführen: Wie bereits in früheren Schriftsätzen im vorliegenden Hauptsacheverfahren und auch im einstweiligen Rechtsschutzverfahren dargelegt und zuletzt durch Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 22. Februar 2013, Az. 18 PC 13.23, juris, bestätigt, habe die Neuorganisation der Besonderen Dienststelle Familienkasse zu einem vollständigen Wegfall der bisher 102 örtlichen Familienkassen bei der Besonderen Dienststelle Familienkasse und damit auch zu einem Wegfall der bisher verselbständigten Dienststellenteile geführt.

    Rn. 21 Das Inkrafttreten der ersten und zweiten Stufe der Neuorganisation des Familienkassenwesens zum 1. Januar 2013 bzw. zum 1. Mai 2013 steht der Antragsbefugnis des betroffenen Gesamtpersonalrats, um dessen eigene Rechtsposition es im vorliegenden Rechtsstreit geht, nicht entgegen, dieser behält vielmehr seine Beteiligungsbefugnis bis zum rechtskräftigen Abschluss des vorliegenden Verfahrens (vgl. BVerwG, B.v. 23.4.2008, Az. 6 PB 7/08, juris, Rd.Nr. 3; BayVGH, B.v. 19.2.2013, Az. 18 PC 13.23, juris, Rd.Nr. 12).

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die gegen diesen Beschluss von Antragstellerseite erhobene sofortige Beschwerde mit Beschluss vom 19. Februar 2013, Az. 18 PC 13.23, juris, als unbegründet zurückgewiesen und dazu unter Rd.Nrn. 15 und 16 unter anderem ausgeführt: Es erscheine im maßgeblichen Zeitpunkt der genannten Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, d.h. am 19. Februar 2013, als im Sinne des Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Januar 1990, Az. 6 P 8.88, juris, offensichtlich, dass die bisherigen 102 örtlichen Familienkassen (alter Ordnung) und damit auch die bisherigen sechs verselbständigten Familienkassen (alter Ordnung) nicht mehr als Teil der ursprünglich gemäß § 367 Abs. 2 Satz 2 SGB III zweistufig errichteten Besonderen Dienststelle Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit fortbestünden.

  • OVG Thüringen, 19.05.2021 - 5 PO 617/20

    Personalvertretungsrechtliches einstweiliges Verfügungsverfahren; …

    Rn. 26 Über die sofortige Beschwerde entscheidet der Senat ( § 84 Abs. 2 Satz 1 ThürPersVG ) vorliegend entsprechend § 78 Satz 3 ArbGG in der für sofortige Beschwerden vorgesehenen Besetzung ohne ehrenamtliche Richter (vgl. VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 7. Dezember 2020 - PL 15 S 3286/20 - juris Rn. 11; VGH Hessen…, Beschluss vom 9. Juli 2020 - 22 B 347/20.PV -, juris Rn. 21; Bayerischer VGH…, Beschluss vom 8. Januar 2018 - 17 PC 17.2202 - juris Rn. 24; im Ergebnis ebenso: OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 1. Juli 2020 - OVG 60 PV 8/20 - juris Rn. 1; OVG Niedersachsen…, Beschluss vom 14. September 2017 - 17 MP 7/17 - juris Rn. 9; OVG Rheinland-Pfalz…, Beschluss vom 19. Mai 2016 - 5 B 10334/16 - juris Rn. 3 ff.; OVG Saarland…, Beschluss vom 11. August 2015 - 5 B 131/15 - juris Rn. 34; Bayerischer VGH, Beschluss vom 19. Februar 2013 - 18 PC 13.23 - juris Rn. 10).
  • VGH Bayern, 06.07.2017 - 17 PC 17.1238

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung bzgl. der …

    Rn. 13 Über die gegen die Entscheidung des Vorsitzenden der Fachkammer für Personalvertretungsrecht Land erhobene (sofortige) Beschwerde kann der Senat ohne Hinzuziehung der ehrenamtlichen Richter entscheiden (vgl. BayVGH, B.v. 19.2.2013 - 18 PC 13.23 - juris Rn. 10).
  • OVG Niedersachsen, 14.09.2017 - 17 MP 7/17

    Einstweilige Verfügung; Grundschulung; Soldatenbeteiligung; Soldatenvertreter; …

    Ein auf die Vorwegnahme der Hauptsache gerichteter Antrag kann nur dann Erfolg haben, wenn ein Hauptsacherechtsbehelf offensichtlich erfolgreich wäre (…vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 29.4.2014 - 20 B 55/14.PVB -, juris Rn. 6 ff.; Bayerischer VGH, Beschl. v. 19.2.2013 - 18 PC 13.23 -, juris Rn. 14 jeweils m.w.N.).
  • VGH Bayern, 19.02.2013 - 18 PC 13.24

    Neuorganisation der Besonderen Dienststelle Familienkasse der Bundesagentur für …

    Hinzu kommt, dass das Bundesverwaltungsgericht bei Versetzungen, die unabdingbare Folge einer verfügten Auflösung von Dienststellen - hier der zweistufigen Struktur der Besonderen Dienststelle Familienkasse (vgl. BayVGH, B.v. 19.2.2013 im Parallelverfahren 18 PC 13.23) - sind, wiederholt davon ausgegangen ist, dass nach Sinn und Zweck der Vorschriften der § 75 Abs. 1 Nr. 3, § 76 Abs. 1 Nr. 4, § 47 Abs. 2 BPersVG die Mitbestimmungsrechte des Gesamtpersonalrats bzw. der örtlichen Personalräte - je nach Zuständigkeit - in Bezug auf solche Versetzungen tatsächlich entfallen können (vgl. etwa BVerwG, B.v. 11.12.1991 - 6 P 5.91 - PersR 1992, 104;… B.v. 25.1.2012 - 6 P 25.10 - BVerwGE 141, 346 Rn. 22;… B.v. 30.1.1994 - 2 B 1.94 - juris Rn. 2; vgl. auch BayVGH, U.v. 6.10.1993 - 3 B 93.1184 - ZBR 1995, 51).
  • VGH Bayern, 29.10.2015 - 18 PC 15.1624

    Einstweilige Verfügung bzgl. der weiteren Anwendung einer in einer …

    Dabei sind strenge Anforderungen an die materiellen Voraussetzungen der einstweiligen Verfügung zu stellen und die Belange der Beteiligten sorgfältig abzuwägen (vgl. BayVGH, B.v. 19.2.2013 - 18 PC 13.23 - [...] Rn. 14; OVG NW, B.v. 9.7.2012 - 20 B 511/12.PVL - DÖD 2012, 235).
  • VG Ansbach, 31.07.2013 - AN 7 P 13.00270

    Besondere Dienststelle Familienkasse, so genannte Familienkasse Direktion

    Rn. 42 Sämtliche 102 bisherigen, in die Besondere Dienststelle Familienkasse integrierten örtlichen Familienkassen mit - laut Angaben der Beteiligten - insgesamt knapp 4.000 Beschäftigten, sowohl die sechs verselbständigten örtlichen Familienkassen als auch die 96 nicht verselbständigten örtlichen Familienkassen, sind - in ihrer bisherigen Eigenschaft als Bestandteile der Besonderen Dienststelle Familienkasse im Sinne von § 367 Abs. 2 Satz 2 SGB III - ersatzlos weggefallen (vgl. insoweit etwa auch BayVGH, Beschluss vom 19.2.2013, Az. 18 PC 13.23, juris, Rn. 15, 16; vorgehend VG Ansbach, Beschluss vom 28.12.2012, Az. AN 7 PE 12.02278, juris), sie wurden vollständig aus dieser Besonderen Dienststelle Familienkasse (alter Ordnung) ausgegliedert und an insgesamt 14 gemäß dem Fachkonzept zur Weiterentwicklung der Organisations- und Führungsstrukturen der Familienkasse festgelegten Agenturen für Arbeit angegliedert.
  • VG Ansbach, 31.07.2013 - AN 7 P 12.00752

    Wahlanfechtung betreffend Wahlen zu personalvertretungsrechtlichen Gremien bei …

    Mit Beschluss vom 19. Februar 2013, Az. 18 PC 13.23, juris, RdNr. 15, 16, führte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof - unter Bestätigung des diesem Beschluss vorangegangenen Beschlusses des erkennenden Verwaltungsgerichts vom 28. Dezember 2012, Az. AN 7 PE 12.2278, juris - sinngemäß unter anderem aus: Die bisherigen 102 Familienkassen als Teil der Besonderen Dienststelle Familienkasse seien endgültig nicht mehr existent.
  • VG Ansbach, 17.10.2013 - AN 7 P 12.02318

    Beanspruchtes Mitbestimmungsrecht des ehemaligen Gesamtpersonalrats der …

    19 ff., bestätigt durch BayVGH, B.v. 19.2.2013, Az. 18 PC 13.23, juris, insbesondere RdNrn.
  • VG Ansbach, 31.07.2013 - AN 7 P 12.02311

    Besondere Dienststelle Familienkasse, sog. Familienkasse Direktion

    Rn. 35 Sämtliche 102 bisherigen, in die Besondere Dienststelle Familienkasse integrierten örtlichen Familienkassen mit - laut Angaben der Beteiligten - insgesamt knapp 4.000 Beschäftigten, sowohl die sechs verselbständigten örtlichen Familienkassen als auch die 96 nicht verselbständigten örtlichen Familienkassen, sind - in ihrer bisherigen Eigenschaft als Bestandteile der Besonderen Dienststelle Familienkasse im Sinne von § 367 Abs. 2 Satz 2 SGB III - ersatzlos weggefallen (vgl. insoweit etwa auch BayVGH, Beschluss vom 19.2.2013, Az. 18 PC 13.23, juris, Rn. 15, 16; vorgehend VG Ansbach, Beschluss vom 28.12.2012, Az. AN 7 PE 12.02278, juris), sie wurden vollständig aus dieser Besonderen Dienststelle Familienkasse (alter Ordnung) ausgegliedert und an insgesamt 14 gemäß dem Fachkonzept zur Weiterentwicklung der Organisations- und Führungsstrukturen der Familienkasse festgelegten Agenturen für Arbeit angegliedert.
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