Rechtsprechung
| LAG Hamm, 24.05.2013 - 18 Sa 281/12 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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Wichtiger Grund i.S.d. § 626 Abs. 1 BGB ; Verletzung vertraglicher Offenbarungspflicht als wichtiger Grund; Zwei-Wochen-Frist des § 626 Abs. 2 BGB ; Arglistige Täuschung als Anfechtungsgrund
Verfahrensgang
- ArbG Bochum, 13.10.2010 - 4 Ca 2894/10
- ArbG Bochum, 13.10.2011 - 4 Ca 2894/10
- LAG Hamm, 24.05.2013 - 18 Sa 281/12
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (6)
- BAG, 21.02.1991 - 2 AZR 449/90
Anfechtung des Arbeitsvertrages - arglistige Täuschung
Auszug aus LAG Hamm, 24.05.2013 - 18 Sa 281/12
Dies gilt jedenfalls im Hinblick auf solche Umstände, die die Erfüllung arbeitsvertraglicher Leistungspflichten unmöglich machen oder sonst für den Arbeitsplatz von ausschlaggebender Bedeutung sind (BAG, Urteil vom 21.02.1991 - 2 AZR 449/90). - BAG, 24.03.2011 - 2 AZR 282/10
Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung - Abmahnung
Auszug aus LAG Hamm, 24.05.2013 - 18 Sa 281/12
Rn. 49 Einer Abmahnung bedarf es mit Blick auf den kündigungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nicht, wenn der Arbeitnehmer nicht ernsthaft damit rechnen konnte, der Arbeitgeber werde das Verhalten billigen, das den Anlass zur Kündigung gibt (BAG, Urteil vom 24.03.2011 - 2 AZR 282/10). - BAG, 03.12.1998 - 2 AZR 754/97
Rückabwicklung des angefochtenen Arbeitsvertrages bei Arbeitsunfähigkeit
Auszug aus LAG Hamm, 24.05.2013 - 18 Sa 281/12
Die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung beendet das Arbeitsverhältnis nicht erst mit dem Zugang der Kündigungserklärung, sondern gemäß § 142 Abs. 1 BGB rückwirkend (BAG, Urteil vom 03.12.1998 - 2 AZR 754/97).
- BAG, 17.03.2005 - 2 AZR 245/04
Außerordentliche Kündigung - Ausschlussfrist
Auszug aus LAG Hamm, 24.05.2013 - 18 Sa 281/12
Erforderlich ist eine zuverlässige und möglichst vollständige Kenntnis des Kündigungssachverhalts, die dem Arbeitgeber die Entscheidung darüber ermöglicht, ob die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zumutbar ist oder nicht; dazu gehört auch die Beschaffung und Sicherung von Beweismitteln (BAG, Urteil vom 17.03.2005 - 2 AZR 245/04;… Fischermeier, in: KR, § 626 BGB Rn. 319;… Müller-Glöge, in: Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, § 626 BGB Rn. 209 m. w. N.). - BGH, 13.12.1989 - IVb ZR 19/89
Einwand der Rechtskraft eines klageabweisenden Urteils bei einer Werklohnklage
Auszug aus LAG Hamm, 24.05.2013 - 18 Sa 281/12
Rn. 65 Geht eine Partei hinsichtlich der Begründung ihres Klagebegehrens von vertraglichen Ansprüchen - der Kläger hatte sich hinsichtlich seines Zahlungsantrags bislang lediglich auf Ansprüche aus § 6 Nr. 2 der Vereinbarung über die vertragsärztliche Sitzverlegung und die Stiftung der vertragsärztlichen Zulassung vom 30.09.2009 berufen - zu bereicherungsrechtlichen Ansprüchen über, stellt dies eine Klageänderung dar, da der Streitgegenstand sich ändert (vgl. BGH, Urteil vom 13.12.1989 - IVb ZR 19/89, NJW 1990, 1795). - BAG, 16.12.2004 - 2 AZR 148/04
Anfechtung; arglistige Täuschung; Stasi-Mitarbeit
Auszug aus LAG Hamm, 24.05.2013 - 18 Sa 281/12
Dies gilt unabhängig davon, ob dem Arbeitgeber aufgrund der Offenbarungspflichtverletzung ein Anfechtungsrecht gemäß § 123 Abs. 1 BGB unter dem Gesichtspunkt der arglistigen Täuschung zusteht; die Möglichkeit eine fristlose Kündigung auszusprechen, besteht neben dem Anfechtungsrecht (BAG, Urteil vom 16.12.2004 - 2 AZR 148/04;… Müller-Glöge, in: Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 12. Auflage 2012, § 626 BGB Rn. 12).
- LAG Hamm, 22.04.2016 - 10 Sa 796/15
Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung der Übertragung der vertragsärztlichen …
Nachdem das Arbeitsgericht die Klage abwies, legte der Kläger gegen das erstinstanzliche Urteil Berufung bei Landesarbeitsgericht Hamm ein (Az: 18 Sa 281/12).Rn. 33 Die Beklagte hat die Ansicht vertreten, die Klage sei wegen der rechtskräftigen Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 24.05.2013 (Az: 18 Sa 281/12) unzulässig.
Dem steht nicht entgegen, dass der Kläger den Betrag von 242.000,00 Euro bereits im Rahmen eines früheren Rechtsstreits geltend machte, welcher durch rechtskräftige Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 24.05.2013 (Az: 18 Sa 281/12) abgeschlossen wurde.
Rn. 52 bb) Zwar liegt diesem Verfahren der gleiche Lebenssachverhalt wie dem Verfahren Az: 18 Sa 281/12 zugrunde.
- LAG Nürnberg, 18.04.2023 - 7 Sa 323/22
Außerordentliche Kündigung - einrichtungsbezogene Impfpflicht - Bescheinigung …
So ist die Täuschung des Arbeitgebers über die gesetzlichen Voraussetzungen für eine vertragsgemäße Beschäftigung ein tauglicher Grund zur Anfechtung des abgeschlossenen Arbeitsvertrages wegen arglistiger Täuschung nach § 123 BGB, BAG, Urteil vom 03.11.2004 - 5 AZR 592/03 -, Rn. 15; LAG Hamm, Urteil vom 24.05.2013 - 18 Sa 281/12 -, Rn. 35; LAG Köln, Urteil vom 26.07.2012 - 7 Sa 327/12 -, Rn. 31. Im laufenden Arbeitsverhältnis stellt die Täuschung des Arbeitgebers über die geleistete Arbeitszeit auch in sehr geringem Umfang einen erheblichen Verstoß des Arbeitnehmers gegen seine vertragliche Nebenpflicht zur Rücksichtnahme nach § 241 Abs. 2 BGB dar und ist als wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung geeignet, BAG, Urteil vom 13.12.2018 - 2 AZR 370/18 -, Rn. 17. Für den Fall der Täuschung des Arbeitgebers, der eine Pflege- und Gesundheitseinrichtung im Sinne des § 20a Abs. 1 IfSG betreibt, über einen der Vorschrift entsprechenden, gültigen Immunitätsnachweis gegen COVID-19 ist ebenfalls von einem wichtigen Grund an sich wegen einer schweren Verletzung vertraglicher Nebenpflichten auszugehen, LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 24.11.2022 - 4 Sa 139/22 -, Rn. 51; LAG Nürnberg, Urteil vom 23.02.2023- 5 Sa 322/22 - und Urteil vom 30.03.2023 - 3 Sa 346/22 -. - LAG Nürnberg, 18.04.2023 - 7 Sa 348/22
Tatkündigung - Verdachtskündigung - Täuschung - Impfpflicht - …
So ist die Täuschung des Arbeitgebers über die gesetzlichen Voraussetzungen für eine vertragsgemäße Beschäftigung ein tauglicher Grund zur Anfechtung des abgeschlossenen Arbeitsvertrages wegen arglistiger Täuschung nach § 123 BGB, BAG, Urteil vom 03.11.2004 - 5 AZR 592/03 -, Rn. 15; LAG Hamm, Urteil vom 24.05.2013 - 18 Sa 281/12 -, Rn. 35; LAG Köln, Urteil vom 26.07.2012 - 7 Sa 327/12 -, Rn. 31. Für den Fall der Täuschung des Arbeitgebers, der eine Pflege- und Gesundheitseinrichtung im Sinne des § 20a Abs. 1 IfSG betreibt, über einen der Vorschrift entsprechenden, gültigen Immunitätsnachweis gegen COVID-19 ist ebenfalls von einem wichtigen Grund wegen einer schweren Verletzung vertraglicher Nebenpflichten auszugehen, LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 24.11.2022 - 4 Sa 139/22 -, Rn. 51; LAG Nürnberg, Urteil vom 23.02.2023 - 5 Sa 322/22 - und Urteil vom 30.03.2023 - 3 Sa 346/22 -.
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