Rechtsprechung
| LAG Hessen, 19.01.2007 - 18 Ta 593/06 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Justiz Hessen
§ 5 Abs 1 S 3 ArbGG, § 30 S 1 BGB, § 105 HGB, § 114 HGB, § 125 HGB
Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen bei Kündigungsschutzklage eines Geschäftsführers einer OHG mit rechtsgeschäftlich eingeräumter Vertretungsmacht - Judicialis
- RA Hensche
- hensche.de
Geschäftsführer, Organvertreter, Rechtsweg
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GVG § 17a; ArbGG § 5 Abs. 1 S. 3
Rechtsweg; Gerichte in Arbeitssachen; Organvertreter; Geschäftsführer; OHG - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Ermittlung der Zulässigkeit des Rechtsweges im Vorabverfahren; Rechtswegzuordnung hinsichtlich der Organe juristischer Personen und Personengesamtheiten; Rechtmäßigkeit der Kündigung eines Geschäftsführervertrages bei einer offenen Handelsgesellschaft (OHG)
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Arbeitsrechtlicher Kündigungsschutz für OHG-Geschäftsführer
Besprechungen u.ä.
- RA Hensche (Entscheidungsbesprechung)
Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main - 9 Ca 1255/06
- ArbG Kassel, 18.10.2006 - 9 Ca 1255/06
- LAG Hessen, 19.01.2007 - 18 Ta 593/06
Papierfundstellen
- NZA-RR 2007, 262
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BAG, 05.05.1997 - 5 AZB 35/96
Besondere Vertreter eines Vereins als Organvertreter oder als Arbeitnehmer - …
Auszug aus LAG Hessen, 19.01.2007 - 18 Ta 593/06
Andererseits bedeutet aber diese formstrenge Zuordnung, dass lediglich rechtsgeschäftlich bevollmächtigte Personen nicht unter die Fiktion des § 5 Abs. 1, S. 3 ArbGG fallen, selbst dann nicht, wenn die rechtsgeschäftliche Vollmacht weit gezogen ist (vgl. BAG vom 05.05.1997 - Az.: 5 AZB 35/96).Soweit das BAG (vom 05.05.1997 - Az.: 5 AZB 35/96) entschieden hat, dass ein besonderer Vertreter nach § 30 Satz 1 BGB ein Organstellung innehat, wenn die Satzung die Bestellung unzweideutig gestattet, ist dieser Fall nicht vergleichbar, da es sich bei der vereinsrechtlichen Vorschrift um einen besonderen gesetzlichen Vertretungstatbestand handelt.
- BAG, 10.12.1992 - 8 AZB 6/92
Rechtswegverweisung
Auszug aus LAG Hessen, 19.01.2007 - 18 Ta 593/06
Der Vorsitzende ist alleinentscheidungsbefugt (BAG vom 10.12.1992 - Az.: 8 AZB 6/92).
- LAG Hamm, 05.03.2018 - 2 Ta 451/17
Arbeitsrechtsweg für Kündigungsschutzklage des stellvertretenden Geschäftsführers …
Umgekehrt bedeutet dies, dass § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG auf Personen, denen nur rechtsgeschäftliche Vollmacht erteilt worden ist, nicht anwendbar ist, und zwar auch dann nicht, wenn diese rechtsgeschäftlich erteilte Vollmacht sehr weit reicht (vgl. BAG, Beschl. v 05.05.1997 - 5 AZB 35/96, NJW 1997, 3261; LAG Köln Beschl. v. 16.9.2013 - 11 Ta 331/12, juris; LAG Hessen, Beschl. v. 19.01.2007 - 18 Ta 593/06, NZA-RR 2007, 262; Bittner AuA 1997, 411).Daraus folgt, dass besondere Vertreter eines Vereins im Sinne des § 30 BGB nur dann nicht als Arbeitnehmer im Sinne der Fiktionsregelung des § 5 Abs. 1 Satz 3 BGB gelten, wenn die Satzung die Bestellung ausdrücklich und damit gestattet (vgl. BAG, Beschl. v 05.05.1997 - 5 AZB 35/96, NJW 1997, 3261; LAG Hessen, Beschl. v. 19.01.2007 - 18 Ta 593/06, NZA-RR 2007, 262; Bittner AuA 1997, 411).
- LAG Hamm, 07.05.2020 - 2 Ta 457/19
Rechtsweg, Fiktion des § 5 Abs. 1 S. 3 ArbGG; Stellung als besonderer Vertreter …
Umgekehrt bedeutet dies, dass § 5 Abs. 1 S. 3 ArbGG auf Personen, denen nur rechtsgeschäftliche Vollmacht erteilt worden ist, nicht anwendbar ist, und zwar auch dann nicht, wenn diese rechtsgeschäftlich erteilte Vollmacht sehr weit reicht (vgl. BAG, Beschl. v 05.05.1997 - 5 AZB 35/96, NJW 1997, 3261; LAG Köln Beschl. v. 16.9.2013 - 11 Ta 331/12, juris; LAG Hessen, Beschl. v. 19.01.2007 - 18 Ta 593/06, NZA-RR 2007, 262; Bittner AuA 1997, 411).Daraus folgt, dass besondere Vertreter eines Vereins im Sinne des § 30 BGB nur dann nicht als Arbeitnehmer im Sinne der Fiktionsregelung des § 5 Abs. 1 S. 3 BGB gelten, wenn die Satzung die Bestellung ausdrücklich und unzweideutig gestattet, da es sich bei der vereinsrechtlichen Vorschrift um einen besonderen gesetzlichen Vertretungstatbestand handelt (vgl. BAG, Beschl. v 05.05.1997 - 5 AZB 35/96, NJW 1997, 3261; LAG Hessen, Beschl. v. 19.01.2007 - 18 Ta 593/06, NZA-RR 2007, 262; Bittner AuA 1997, 411).
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