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Rechtsprechung
   OLG Köln, 25.07.2002 - 18 U 60/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,10160
OLG Köln, 25.07.2002 - 18 U 60/02 (https://dejure.org/2002,10160)
OLG Köln, Entscheidung vom 25.07.2002 - 18 U 60/02 (https://dejure.org/2002,10160)
OLG Köln, Entscheidung vom 25. Juli 2002 - 18 U 60/02 (https://dejure.org/2002,10160)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.05.1967 - II ZR 105/66

    Zulässigkeit einer Stimmrechtsbindung

    Auszug aus OLG Köln, 25.07.2002 - 18 U 60/02
    Rn. 64 Eine auf die Erfüllung einer Stimmbindungsverpflichtung gerichtet Klage ist zulässig (vgl. BGHZ 48, 163, 169 ff.;… Hachenburg/Hüffer, GmbHG 8. Aufl., zu § 47 Rz. 80;… Lutter/Hommelhoff, GmbHG 15. Aufl., zu § 47 Rz. 5 f.).

    Eine Vereinbarung der Gesellschafter untereinander, das ihnen zustehende Stimmrecht in einem bestimmten Sinne auszuüben, ist zulässig (ganz h.M., vgl. BGHZ 48, 163;… Baumbach/Hueck/Zöllner, GmbHG 17. Aufl., zu § 47 Rz. 77 m.w.Nw.).

  • BGH, 19.03.1998 - I ZR 264/95

    Brennwertkessel - Irreführung/Beschaffenheit; Wiederholungsgefahr

    Auszug aus OLG Köln, 25.07.2002 - 18 U 60/02
    Rn. 88 Der auf die Feststellung der Erledigung der Hauptsache gerichtete Hilfsantrag ist zulässig (vgl. BGH in NJW-RR 1998, 1571, 1573), das erforderliche Feststellungsinteresse ist gemäß § 256 ZPO gegeben.
  • BGH, 01.02.2002 - V ZR 357/00

    Zu den Voraussetzunge der Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung

    Auszug aus OLG Köln, 25.07.2002 - 18 U 60/02
    Diese Entscheidung ergeht in analoger Anwendung von § 320 Abs. 4 Satz 3 und 4 ZPO allein durch den Richter am Oberlandesgericht B und den Richter am Landgericht Dr. C, da die Schriftsätze erst bei Gericht eingegangen sind, als das Urteil bereits beraten und beschlossen und der Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht Dr. R aufgrund des Eintritts in den Ruhestand an der weiteren Mitwirkung gehindert war (vgl. BGH in MDR 2002, 658 f.).
  • BGH, 07.02.1983 - II ZR 25/82

    Nichtigkeit eines Vergleichs wegen Formmangels - Vereinbarung einer …

    Auszug aus OLG Köln, 25.07.2002 - 18 U 60/02
    Rn. 66 Eine besondere Form ist für eine Stimmbindungsvereinbarung grundsätzlich nicht erforderlich (vgl. BGH in ZIP 83, 432, 433;… Scholz/K. Schmidt, GmbHG 8. Aufl., zu § 47 Rz. 38;… Hachenburg/Hüffer, GmbHG 8. Aufl., zu § 47 Rz. 68;… Fischer in Beck´sches Hdb. der GmbH, § 4 Rz. 120;… Ingerl in Münchner Hdb. d. Ges.R, Bd. III, § 38 Rz. 52).
  • BFH, 01.02.2024 - IV R 9/20

    Beteiligung des Kommanditisten an Komplementär-GmbH als funktional …

    Solche Verträge können außerhalb der Satzung abgeschlossen werden und bedürfen keiner Form (Oberlandesgericht --OLG-- Köln, Urteil vom 25.07.2002 - 18 U 60/02;… Noack in Noack/Servatius/Haas, GmbHG, 23. Aufl., § 47 Rz 113, m.w.N.;… anderer Ansicht Schmidt in Scholz, GmbHG, 13. Aufl., § 47 Rz 46, für Stimmbindung bezogen auf formbedürftigen Beschluss).

    Auch wenn bindungswidrig abgegebene Stimmen grundsätzlich gültig sind (z.B. OLG Köln, Urteil vom 25.07.2002 - 18 U 60/02, unter I.1.;… Noack in Noack/Servatius/Haas, GmbHG, 23. Aufl., § 47 Rz 117;… zu den Ausnahmen derselbe in Noack/Servatius/Haas, GmbHG, 23. Aufl., § 47 Rz 118), begründen Stimmbindungsverträge eine entsprechende schuldrechtliche Wirkung, die für die Frage der funktionalen Wesentlichkeit zu berücksichtigen ist.

  • LSG Baden-Württemberg, 11.06.2014 - L 5 KR 2911/13

    Stimmrechtsbindungsvertrag in der GmbH und Statusfeststellungsverfahren

    Stimmbindungsvereinbarungen, in denen sich - wie hier - ein Gesellschafter unabhängig von einer konkreten Beschlusslage generell zu einem bestimmten Stimmverhalten verpflichtet, etwa um Mehrheitsverhältnisse unter den Gesellschaftern oder die Interessenwahrnehmung einer Gesellschaftsgruppe dauerhaft sicherzustellen, sind sogar in der Praxis häufig anzutreffen (OLG Köln Urt. v. 25.07.2002 - 18 U 60/02, juris-Rn. 63).

    Formfreiheit gilt selbst dann, wenn die Vereinbarung zwar selbst keine Satzungsänderung darstellt, sich aber auf eine solche bezieht (…BGH Urt. v. 07.02.1983 - II ZR 25/82, ZIP 1983, 432; OLG Köln Urt. v. 25.07.2002 - 18 U 60/02, juris;… Drescher in MüKomm, GmbHG, § 47 Rn. 249).

  • LSG Hessen, 15.05.2014 - L 1 KR 235/13

    Stimmrechtsbindungsvertrag in der GmbH und Statusfeststellungsverfahren - …

    Bindungswidrig abgegebene Stimmen sind hiernach gültig, so dass eine Stimmbindungsvereinbarung keinen unmittelbaren Einfluss auf die Willensbildung der Gesellschaft hat; sie reicht noch nicht in den Bereich hinein, der wegen seines organisationsrechtlichen Charakters durch Satzung bzw. Satzungsänderung in der dafür vorgesehenen Form geregelt werden muss (OLG Köln, Urteil vom 25. Juli 2002 - 18 U 60/02 - juris Rn. 62).
  • LSG Baden-Württemberg, 28.03.2017 - L 11 R 1310/16

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Gesellschafter-Geschäftsführer einer …

    Eine Stimmabgabe ist in der Regel auch dann gültig, wenn sie entgegen einem wirksamen Stimmbindungsvertrag erfolgt; ein Mangel des Gesellschafterbeschlusses wird durch eine Stimmabgabe entgegen der Stimmbindungsvereinbarung grundsätzlich nicht bewirkt (vgl Senatsurteil vom 24.06.2014, L 11 KR 5338/12; OLG Köln 25.07.2002, 18 U 60/02, juris;… Zöllner in Baumbach/Hueck, GmbHG, 20. Aufl, § 47 RdNr 117).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.06.2019 - L 11 BA 2804/18

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - gleichberechtigte …

    Eine Stimmabgabe ist in der Regel auch dann gültig, wenn sie entgegen einem wirksamen Stimmbindungsvertrag erfolgt; ein Mangel des Gesellschafterbeschlusses wird durch eine Stimmabgabe entgegen der Stimmbindungsvereinbarung grundsätzlich nicht bewirkt (vgl LSG Baden-Württemberg 24.06.2014, L 11 KR 5338/12; OLG Köln 25.07.2002, 18 U 60/02, juris).
  • LSG Sachsen, 04.03.2014 - L 1 KR 9/11

    Sozialversicherungspflicht von Minderheitsgesellschaftern einer GmbH ohne …

    Bindungswidrig abgegebene Stimmen sind hiernach gültig, so dass eine Stimmbindungsvereinbarung keinen unmittelbaren Einfluss auf die Willensbildung der Gesellschaft hat; sie reicht noch nicht in den Bereich hinein, der wegen seines organisationsrechtlichen Charakters durch Satzung bzw. Satzungsänderung in der dafür vorgesehenen Form geregelt werden muss (OLG Köln, Urteil vom 25. Juli 2002 - 18 U 60/02 - juris Rn. 62).
  • LSG Baden-Württemberg, 07.10.2016 - L 11 R 3176/16
    Eine Stimmabgabe ist in der Regel auch dann gültig, wenn sie entgegen einem wirksamen Stimmbindungsvertrag erfolgt; ein Mangel des Gesellschafterbeschlusses wird durch eine Stimmabgabe entgegen der Stimmbindungsvereinbarung grundsätzlich nicht bewirkt (vgl Senatsurteil vom 24.06.2014, L 11 KR 5338/12; OLG Köln 25.07.2002, 18 U 60/02, juris;… Zöllner in Baumbach/Hueck, GmbHG, 20. Aufl, § 47 RdNr 117).
  • LSG Hessen, 15.05.2014 - L 1 KR 400/12
    Stimmbindungswidrig abgegebene Stimmen sind hiernach gültig, so dass eine Stimmbindungsvereinbarung keinen unmittelbaren Einfluss auf die Willensbildung der Gesellschaft hat; sie reicht noch nicht in den Bereich hinein, der wegen seines organisationsrechtlichen Charakters durch Satzung bzw. Satzungsänderung in der dafür vorgesehenen Form geregelt werden muss (OLG Köln, Urteil vom 25. Juli 2002 - 18 U 60/02 - juris Rn. 62).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.07.2017 - L 11 R 1497/16
    Eine Stimmabgabe ist in der Regel auch dann gültig, wenn sie entgegen einem wirksamen Stimmbindungsvertrag erfolgt; ein Mangel des Gesellschafterbeschlusses wird durch eine Stimmabgabe entgegen der Stimmbindungsvereinbarung grundsätzlich nicht bewirkt (vgl Senatsurteil vom 24.06.2014, L 11 KR 5338/12; OLG Köln 25.07.2002, 18 U 60/02, juris;… Zöllner in Baumbach/Hueck, GmbHG, 20. Aufl, § 47 RdNr 117).
  • LSG Baden-Württemberg, 24.06.2014 - L 11 KR 5338/12
    Auch wenn man in der umfassenden Vollmacht betreffend sämtliche Geschäfte der Beigeladenen zu 1) eine Stimmrechtsbindung sehen würde, wäre dies lediglich eine schuldrechtliche Verpflichtung zu einer einstimmigen Stimmabgabe des Klägers und W. Eine Stimmabgabe ist jedoch in der Regel auch dann gültig, wenn sie entgegen einem wirksamen Stimmbindungsvertrag erfolgt; ein Mangel des Gesellschafterbeschlusses wird durch eine Stimmabgabe entgegen der Stimmbindungsvereinbarung grundsätzlich nicht bewirkt (Oberlandesgericht Köln 25.07.2002, 18 U 60/02, juris;… Zöllner in Baumbach/Hueck, GmbHG, 20. Aufl, § 47 RdNr 117).
  • LSG Baden-Württemberg, 16.01.2018 - L 11 R 3491/16
  • LSG Baden-Württemberg, 30.01.2017 - L 11 R 2099/16
  • LSG Baden-Württemberg, 10.05.2016 - L 11 R 2794/15
  • LSG Baden-Württemberg, 05.11.2013 - L 11 R 1971/12
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