Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 10.03.2011 - 18 WF 18/11 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FamFG § 21
Aussetzung des Versorgungsausgleichs über Anwartschaften in der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes wegen Unwirksamkeit der Startgutschrift - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Aussetzung des Versorgungsausgleichsverfahrens im Familienrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Konstanz, 11.01.2011 - 2 F 145/10
- OLG Karlsruhe, 10.03.2011 - 18 WF 18/11
Papierfundstellen
- FamRZ 2011, 1233
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (8)
- OLG Düsseldorf, 10.09.2010 - 7 UF 84/10
Teilentscheidung bei neuem VA-Recht; Anforderungen an die interne Teilung
Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.03.2011 - 18 WF 18/11
Die ausstehende verfassungskonforme Neuregelung der Bewertung der bis 31.12.2001 durch rentenferne Jahrgänge erworbenen Versorgungsansprüche durch den Versorgungsträger stellt einen wichtigen Grund im Sinne dieser Vorschrift dar, da die interne Teilung des Anrechts der Antragsstellerin bei der Zusatzversorgungskasse und des Anrechts des Antragsgegners bei der VBL eine verbindliche Bewertung voraussetzt (OLG Düsseldorf Beschluss vom 10.9.2010, 7 UF 84/10; OLG Celle Beschluss vom 15.11.2010, 10 UF 182/10; OLG Karlsruhe Beschluss vom 20. Januar 2011, 5 UF 326/10; OLG Karlsruhe Beschluss vom 23.12.2010, 18 UF 246/10).Eine Teilentscheidung ist deshalb nicht nur nach § 38 FamFG zulässig, sondern geboten (OLG Düsseldorf Beschluss vom 10.9.2010, 7 UF 84/10).
- BGH, 14.11.2007 - IV ZR 74/06
BGH billigt Umstellung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes - …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.03.2011 - 18 WF 18/11
Einer Einbeziehung dieser Versorgungsanrechte steht die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 14.11.2007 - IV ZR 74/06 - (FamRZ 2008, 395 ff.) entgegen, wonach die Berechnung der Startgutschriften für die rentenfernen Jahrgänge - dazu gehören die am ...1960 geborene Antragstellerin und der am ...1962 geborene Antragsgegner - gegen Art. 3 GG verstößt und unwirksam ist. - BGH, 05.11.2008 - XII ZB 53/06
Ein mitgeteilter, anhand von unwirksamen Regelungen ermittelter Wert einer …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.03.2011 - 18 WF 18/11
Dieses Ermessen ist jedoch dann auf eine Pflicht reduziert, wenn die Voraussetzungen einer Sachentscheidung - wie hier die verbindliche Bewertung der Anrechte auf eine Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes - im betreffenden Verfahren nicht geklärt werden können (BGH FamRZ 2009, 211 ; FamRZ 2009, 303 ; FamRZ 2009, 954 ).
- BGH, 05.11.2008 - XII ZB 87/06
Grundlagen zur Durchführung eines öffentlichrechtlichen Versorgungsausgleichs …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.03.2011 - 18 WF 18/11
Dieses Ermessen ist jedoch dann auf eine Pflicht reduziert, wenn die Voraussetzungen einer Sachentscheidung - wie hier die verbindliche Bewertung der Anrechte auf eine Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes - im betreffenden Verfahren nicht geklärt werden können (BGH FamRZ 2009, 211 ; FamRZ 2009, 303 ; FamRZ 2009, 954 ). - BGH, 18.03.2009 - XII ZB 188/05
Dynamik von Anrechten bei der Pensionskasse der Deutschen Eisenbahnen und …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.03.2011 - 18 WF 18/11
Dieses Ermessen ist jedoch dann auf eine Pflicht reduziert, wenn die Voraussetzungen einer Sachentscheidung - wie hier die verbindliche Bewertung der Anrechte auf eine Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes - im betreffenden Verfahren nicht geklärt werden können (BGH FamRZ 2009, 211 ; FamRZ 2009, 303 ; FamRZ 2009, 954 ). - BGH, 29.11.1956 - III ZR 4/56
Streitwert für Aussetzungsantrag
Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.03.2011 - 18 WF 18/11
Dieser beträgt einen Bruchteil - regelmäßig 1/5 - der Hauptsache (BGHZ 22, 283). - OLG Celle, 15.11.2010 - 10 UF 182/10
Aussetzung des Verfahrens über den Versorgungsausgleich bis zur Neufassung der …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.03.2011 - 18 WF 18/11
Die ausstehende verfassungskonforme Neuregelung der Bewertung der bis 31.12.2001 durch rentenferne Jahrgänge erworbenen Versorgungsansprüche durch den Versorgungsträger stellt einen wichtigen Grund im Sinne dieser Vorschrift dar, da die interne Teilung des Anrechts der Antragsstellerin bei der Zusatzversorgungskasse und des Anrechts des Antragsgegners bei der VBL eine verbindliche Bewertung voraussetzt (OLG Düsseldorf Beschluss vom 10.9.2010, 7 UF 84/10; OLG Celle Beschluss vom 15.11.2010, 10 UF 182/10; OLG Karlsruhe Beschluss vom 20. Januar 2011, 5 UF 326/10; OLG Karlsruhe Beschluss vom 23.12.2010, 18 UF 246/10). - OLG Karlsruhe, 23.12.2010 - 18 UF 246/10
Entscheidung des Beschwerdegerichts bei fehlerhafter Durchführung des …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.03.2011 - 18 WF 18/11
Die ausstehende verfassungskonforme Neuregelung der Bewertung der bis 31.12.2001 durch rentenferne Jahrgänge erworbenen Versorgungsansprüche durch den Versorgungsträger stellt einen wichtigen Grund im Sinne dieser Vorschrift dar, da die interne Teilung des Anrechts der Antragsstellerin bei der Zusatzversorgungskasse und des Anrechts des Antragsgegners bei der VBL eine verbindliche Bewertung voraussetzt (OLG Düsseldorf Beschluss vom 10.9.2010, 7 UF 84/10; OLG Celle Beschluss vom 15.11.2010, 10 UF 182/10; OLG Karlsruhe Beschluss vom 20. Januar 2011, 5 UF 326/10; OLG Karlsruhe Beschluss vom 23.12.2010, 18 UF 246/10).
- OLG Nürnberg, 01.08.2013 - 8 W 771/13
Beschwerde gegen die Ablehnung eines Terminsverlegungsantrages: Behandlung durch …
Rn. 69 Diese Wertfestsetzung auf 1/5 des Hauptsachestreitwertes im Falle des Streites um eine Aussetzung des Verfahrens hat vielfach Zustimmung gefunden (vgl. OLG Hamburg 30.11.2001, 12 W 23/01, MDR 2002, 479; OLG Frankfurt 05.01.1994, 22 W 49/93, NJW-RR 1994, 957; OLG Karlsruhe 10.03.2011, 18 WF 18/11, BeckRS 2011, 05361). - OLG Bremen, 16.12.2016 - 4 UF 84/16
Versorgungsausgleich: Abänderung der erstinstanzlichen Sachentscheidung in einen …
Da die interne Teilung des Anrechts des Antragstellers bei der VBL wegen Fehlens einer verbindlichen Bewertung noch nicht durchgeführt werden kann, ist das Verfahren somit bezüglich des Ausgleichs nur dieses zu Gunsten des Antragstellers bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder erworbenen Anrechts auszusetzen (vgl. auch OLG Karlsruhe, FamRZ 2011, 1233). - OLG Nürnberg, 20.07.2011 - 11 UF 809/11
Versorgungsausgleichsverfahren: Aussetzung wegen der sogenannten …
Rn. 28 Das OLG Karlsruhe (NJW-Spezial 2011, 253) vertritt die Auffassung, dass das Versorgungsausgleichsverfahren hinsichtlich des in der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes erworbenen Anrechtes auszusetzen und im Übrigen durchzuführen sei. - OLG Stuttgart, 18.07.2011 - 11 UF 147/09
Versorgungsausgleich: Verfahrensaussetzung hinsichtlich des Wertausgleichs von …
Ein wichtiger Grund im Sinne von § 21 Abs. 1 Satz 1 FamFG liegt damit vor (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10.03.2011, 18 WF 18/11; OLG Celle, Beschluss vom 15.11.2010, 10 UF 182/10; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23.12.2010, 18 UF 246/10;Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 25.01.2011, 1 UF 467/10).
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