Rechtsprechung
| OLG Köln, 20.08.1997 - 16 Wx 169/97, 16 Wx 180/97 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Ermächtigung eines Verwalters zur gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen der Wohnungseigentümer; Mögliche Erleichterungen durch eine Prozessstandschaft des Verwalters für die Wohnungseigentümer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
WEG § 27 Abs. 2 Nr. 5
Ermächtigung des Verwalters zur gerichtlichen Geltendmachung von Ansprüchen der Wohnungseigentümer
Verfahrensgang
- AG Köln - 202 II 232/96
- LG Köln, 26.05.1997 - 29 T 51/97
- OLG Köln, 20.08.1997 - 16 Wx 169/97, 16 Wx 180/97
Papierfundstellen
- NZM 1998, 865
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 16.04.2002 - KZR 5/01
"Wettbewerbsverbot in Realteilungsvertrag"; Umfang der Rechtskraft eines …
Die Akten des Landgerichts Dortmund 13 O 180/97 (Kart.) sind beigezogen worden und waren - insbesondere das Urteil vom 4. Februar 1999 - Gegenstand der mündlichen Verhandlung.Da sonstige Wirksamkeitsfragen nicht Gegenstand des Verfahrens vor dem für Kartellsachen zuständigen Gericht sein sollten, hat das Landgericht den Ausspruch entsprechend begrenzt und hierzu ausgeführt (Urteil des Landgerichts Dortmund vom 4.2.1999 im Verfahren 13 O 180/97 (Kart.)):.
- EuGH, 22.11.2001 - C-452/98
Nederlandse Antillen / Rat - "Assoziierungsregelung für die überseeischen Länder …
Weder Artikel 173 Absatz 2 (vgl. in diesem Sinne Beschlüsse vom 21. März 1997 in der Rechtssache C-95/97, Région wallonne/Kommission, Slg. 1997, I-1787, Randnr. 6, und vom 1. Oktober 1997 in der Rechtssache 180/97, Regione Toscana/Kommission, Slg. 1997, I-5245, Randnr. 6) noch Artikel 173 Absatz 3 sind jedoch entsprechend anwendbar. - OLG Köln, 23.09.1998 - 16 Wx 122/98
Keine automatische Befugnis der Gemeinschaft zur Ersatzvornahme bei Verzug eines …
Nach der Rechtsprechung des Senats (Beschluß vom 20.8.1997 - 16 Wx 169/97 - ) enthält eine Regelung in der Gemeinschaftsordnung, mit der ein Verwalter entsprechend der gesetzlichen Regelung des § 27 Abs. 2 Nr. 5 WEG ermächtigt wird, Ansprüche der Wohnungseigentümer gerichtlich und außergerichtlich geltend zu machen, ohne daß näher geregelt wird, ob er dies im eigenen Namen oder als Vertreter der Wohnungseigentümer zu tun hat, die Erteilung der Befugnis, sowohl im fremden als auch im eigenen Namen und damit im Wege der Prozeßstandschaft aufzutreten. - EuG, 17.09.2003 - T-54/98
Aruba / Kommission - "Assoziierung der überseeischen Länder und Gebiete - Einfuhr …
Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass weder Artikel 173 Absatz 2 EG-Vertrag (vgl. in diesem Sinne Beschlüsse des Gerichtshofes vom 21. März 1997 in der Rechtssache C-95/97, Wallonische Region/Kommission, Slg. 1997, I-1787, Randnr. 6, und vom 1. Oktober 1997 in der Rechtssache 180/97, Regione Toscana/Kommission, Slg. 1997, I-5245, Randnr. 6) noch Artikel 173 Absatz 3 EG-Vertrag entsprechend anwendbar sind.
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