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   EuG, 17.09.2003 - T-54/98   

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EuG, 17.09.2003 - T-54/98 (https://dejure.org/2003,17717)
EuG, Entscheidung vom 17.09.2003 - T-54/98 (https://dejure.org/2003,17717)
EuG, Entscheidung vom 17. September 2003 - T-54/98 (https://dejure.org/2003,17717)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Europäischer Gerichtshof

    Aruba / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Aruba gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Assoziierung der überseeischen Länder und Gebiete - Einfuhr von Zucker aus Aruba in die Gemeinschaft - Verordnung (EG) Nr. 2553/97 - Nichtigkeitsklage - Unzulässigkeit

  • EU-Kommission

    Aruba gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften

    Außenbeziehungen , Assoziierung , Landwirtschaft , Zucker , Überseeische Länder und Hoheitsgebiete

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einfuhr von Zucker aus Aruba in die Gemeinschaft; Erhebung einer Nichtigkeitsklage ; Assoziierung der überseeischen Länder und Gebiete

  • Judicialis

    EG-Vertrag Art. 227 Abs. 3; ; EG-Vertrag Art. 136 Abs. 2; ; EG-Vertrag Art. 177; ; EG-Vertrag Art. 173

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Assoziierung der überseeischen Länder und Gebiete - Einfuhr von Zucker aus Aruba in die Gemeinschaft - Verordnung (EG) Nr. 2553/97 - Nichtigkeitsklage - Unzulässigkeit.

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (18)

  • EuGH, 22.11.2001 - C-452/98

    Nederlandse Antillen / Rat

    Auszug aus EuG, 17.09.2003 - T-54/98
    Daher kann die Klagebefugnis des Klägers nur anhand von Artikel 173 Absatz 4 EG-Vertrag geprüft werden (Urteil des Gerichtshofes vom 22. November 2001 in der Rechtssache C-452/98, Nederlandse Antillen/Rat, Slg. 2001, I-8973, Randnr. 50).

    Die allgemeine Geltung einer Maßnahme schließt nämlich nicht aus, dass sie bestimmte natürliche oder juristische Personen im Sinne von Artikel 173 Absatz 4 EG-Vertrag unmittelbar und individuell betrifft (Urteil vom 18. Mai 1994 in der Rechtssache C-309/89, Codorniu/Rat, Slg. 1994, I-1853, Randnr. 19, und Nederlandse Antillen/Rat, oben in Randnr. 34 genannt, Randnr. 55).

    In Bezug auf die Frage, ob der Kläger von der angefochtenen Verordnung individuell betroffen ist, ist daran zu erinnern, dass natürliche oder juristische Personen nur dann als durch einen Rechtsakt von allgemeiner Geltung individuell betroffen angesehen werden können, wenn sie durch diesen in ihrer Rechtsstellung wegen bestimmter persönlicher Eigenschaften oder aufgrund von Umständen betroffen sind, die sie aus dem Kreis aller übrigen Personen herausheben und sie in ähnlicher Weise individualisieren wie den Adressaten einer Entscheidung (Urteile des Gerichtshofes vom 15. Juli 1963 in der Rechtssache 25/62, Plaumann/Kommission, Slg. 1963, 213, 238, und Nederlandse Antillen/Rat, oben in Randnummer 34 genannt, Randnr. 60).

    Aus den Urteilen Nederlandse Antillen/Rat, oben in Randnummer 34 genannt, und Kommission/Nederlandse Antillen, oben in Randnummer 20 genannt, geht eindeutig hervor, dass die Tatsache, dass der Kläger zur beschränkten Gruppe der in Anhang IV des EG-Vertrags genannten ÜLG gehört, nicht ausreicht, um ihn als von der angefochtenen Verordnung individuell betroffen anzusehen.

    Außerdem kann das allgemeine Interesse, das ein ÜLG als die für die in seinem Gebiet auftretenden Wirtschafts- und Sozialfragen zuständige Einheit an einem für den Wohlstand dieses Gebietes günstigen Ergebnis haben kann, für sich genommen nicht ausreichen, um das ÜLG als im Sinne des Artikels 173 Absatz 4 EG-Vertrag von der angefochtenen Verordnung betroffen oder gar individuell betroffen anzusehen (Urteil Nederlandse Antillen/Rat, oben in Randnummer 34 genannt, Randnr. 64).

    Die Be- und Verarbeitung und die Ausfuhr von Zucker, der von der Ursprungskumulierung AKP/ÜLG erfasst wird, sind also keine Tätigkeiten, die geeignet wären, den Kläger aus dem Kreis aller anderen ÜLG herauszuheben (vgl. in diesem Sinne Urteil Nederlandse Antillen/Rat, oben in Randnummer 34 genannt, Randnr. 74).

  • EuGH, 10.04.2003 - C-142/00

    Kommission / Nederlandse Antillen

    Auszug aus EuG, 17.09.2003 - T-54/98
    Mit Beschluss vom 5. Oktober 2000 hat der Präsident der Dritten Kammer des Gerichts das Verfahren bis zur Endentscheidung des Gerichtshofes in der Rechtssache C-142/00 P ausgesetzt, die u. a. die Klagebefugnis der Niederländischen Antillen gegen Maßnahmen betraf, die die Einfuhren der ÜLG beschränken.

    Diese Aussetzung ist beendet worden durch das Urteil des Gerichtshofes vom 10. April 2003 in der Rechtssache C-142/00 P (Kommission/Nederlandse Antillen, Slg. 2003, I-3483), mit dem das Urteil des Gerichts vom 10. Februar 2000 in den Rechtssachen T-32/98 und T-41/98 (Nederlandse Antillen/Kommission, Slg. 2000, II-201) aufgehoben wurde, weil das Gericht zu Unrecht davon ausgegangen war, dass die Niederländischen Antillen von den angefochtenen Maßnahmen im Sinne von Artikel 173 Absatz 4 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 230 Absatz 4 EG) unmittelbar betroffen waren.

  • EuGH, 15.07.1963 - 25/62

    Plaumann & Co. gegen Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft.

    Auszug aus EuG, 17.09.2003 - T-54/98
    In Bezug auf die Frage, ob der Kläger von der angefochtenen Verordnung individuell betroffen ist, ist daran zu erinnern, dass natürliche oder juristische Personen nur dann als durch einen Rechtsakt von allgemeiner Geltung individuell betroffen angesehen werden können, wenn sie durch diesen in ihrer Rechtsstellung wegen bestimmter persönlicher Eigenschaften oder aufgrund von Umständen betroffen sind, die sie aus dem Kreis aller übrigen Personen herausheben und sie in ähnlicher Weise individualisieren wie den Adressaten einer Entscheidung (Urteile des Gerichtshofes vom 15. Juli 1963 in der Rechtssache 25/62, Plaumann/Kommission, Slg. 1963, 213, 238, und Nederlandse Antillen/Rat, oben in Randnummer 34 genannt, Randnr. 60).
  • EuGH, 18.05.1994 - C-309/89

    Codorniu / Rat

    Auszug aus EuG, 17.09.2003 - T-54/98
    Die allgemeine Geltung einer Maßnahme schließt nämlich nicht aus, dass sie bestimmte natürliche oder juristische Personen im Sinne von Artikel 173 Absatz 4 EG-Vertrag unmittelbar und individuell betrifft (Urteil vom 18. Mai 1994 in der Rechtssache C-309/89, Codorniu/Rat, Slg. 1994, I-1853, Randnr. 19, und Nederlandse Antillen/Rat, oben in Randnr. 34 genannt, Randnr. 55).
  • EuG, 09.08.1995 - T-585/93

    Gewährung einer finanziellen Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale

    Auszug aus EuG, 17.09.2003 - T-54/98
    Eine Person wird nicht bereits dadurch im Hinblick auf einen Gemeinschaftsrechtsakt individualisiert, dass er sich in der einen oder anderen Weise an dem Verfahren, das zum Erlass dieses Rechtsakts führt, beteiligt, sondern nur dann, wenn die anwendbaren Gemeinschaftsvorschriften ihm bestimmte Verfahrensgarantien gewähren (Beschlüsse des Gerichts vom 9. August 1995 in der Rechtssache T-585/93, Greenpeace u. a./Kommission, Slg. 1995, II-2205, Randnrn.
  • EuG, 06.12.2001 - T-43/98

    Emesa Sugar / Rat

    Auszug aus EuG, 17.09.2003 - T-54/98
    Es ist festzustellen, dass der Kläger von der angefochtenen Verordnung unmittelbar betroffen ist, da diese den für ihre Durchführung zuständigen nationalen Behörden der Mitgliedstaaten kein Ermessen belässt (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 6. Dezember 2001 in der Rechtssache T-43/98, Emesa Sugar/Rat, Slg. 2001, II-3519, Randnr. 48).
  • EuG, 08.07.1999 - T-12/96

    Area Cova u.a. / Rat und Kommission

    Auszug aus EuG, 17.09.2003 - T-54/98
    56 und 63, und vom 8. Juli 1999 in der Rechtssache T-12/96, Area Cova u. a./Rat und Kommission, Slg. 1999, II-2301, Randnr. 59, und Urteil des Gerichts vom 7. Februar 2001 in den Rechtssachen T-38/99 bis T-50/99, Sociedade Agrícola dos Arinhos u. a./Kommission, Slg. 2001, II-585, Randnr. 46), was hier nicht der Fall ist.
  • EuG, 07.02.2001 - T-38/99

    Sociedade Agrícola dos Arinhos / Kommission

    Auszug aus EuG, 17.09.2003 - T-54/98
    56 und 63, und vom 8. Juli 1999 in der Rechtssache T-12/96, Area Cova u. a./Rat und Kommission, Slg. 1999, II-2301, Randnr. 59, und Urteil des Gerichts vom 7. Februar 2001 in den Rechtssachen T-38/99 bis T-50/99, Sociedade Agrícola dos Arinhos u. a./Kommission, Slg. 2001, II-585, Randnr. 46), was hier nicht der Fall ist.
  • EuG, 07.02.2001 - T-50/99

    Sociedade Agricola dos Arinhos / Kommission - Landwirtschaft

    Auszug aus EuG, 17.09.2003 - T-54/98
    56 und 63, und vom 8. Juli 1999 in der Rechtssache T-12/96, Area Cova u. a./Rat und Kommission, Slg. 1999, II-2301, Randnr. 59, und Urteil des Gerichts vom 7. Februar 2001 in den Rechtssachen T-38/99 bis T-50/99, Sociedade Agrícola dos Arinhos u. a./Kommission, Slg. 2001, II-585, Randnr. 46), was hier nicht der Fall ist.
  • EuGH, 22.05.1990 - 70/88

    Parlament / Rat

    Auszug aus EuG, 17.09.2003 - T-54/98
    Ähnlich wie das Europäische Parlament (Urteil des Gerichtshofes vom 22. Mai 1990 in der Rechtssache C-70/88, Parlament/Rat, Slg. 1990, I-2041) sei er zur Erhebung einer Nichtigkeitsklage befugt, wenn diese bezwecke, die ihm vom Vertrag eingeräumten Befugnisse zu schützen.
  • EuGH, 13.05.1971 - 41/70

    International Fruit Company u.a. / Kommission

  • EuGH, 08.02.2000 - C-17/98

    Emesa Sugar

  • EuG, 10.02.2000 - T-32/98

    Regierung der Niederländischen Antillen gegen Kommission der Europäischen

  • EuGH, 01.10.1997 - C-180/97

    Regione Toscana / Kommission

  • EuGH, 21.03.1997 - C-95/97

    Région wallonne / Kommission

  • EuGH, 11.07.1985 - 87/77

    Salerno u.a. / Kommission und Rat

  • EuGH, 26.04.1988 - 207/86

    Apesco / Kommission EWG

  • OLG Köln, 20.08.1997 - 16 Wx 169/97

    Ermächtigung des Verwalters zur gerichtlichen Geltendmachung von Ansprüchen der

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