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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 18.07.2018 - 19 BV 15.467   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,24243
VGH Bayern, 18.07.2018 - 19 BV 15.467 (https://dejure.org/2018,24243)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18.07.2018 - 19 BV 15.467 (https://dejure.org/2018,24243)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18. Juli 2018 - 19 BV 15.467 (https://dejure.org/2018,24243)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Zulassung der Berufung zur Klärung der Rechtsfrage nach der Rechtmäßigkeit einer Gestattung der Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit eines nur geduldeten irakischen Staatsbürgers; Voraussetzungen für das Vorliegen eines Vertrauensschutzes bei ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zulassung der Berufung zur Klärung der Rechtsfrage nach der Rechtmäßigkeit einer Gestattung der Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit eines nur geduldeten irakischen Staatsbürgers; Voraussetzungen für das Vorliegen eines Vertrauensschutzes bei ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (6)

  • VGH Bayern, 27.08.2014 - 10 C 12.1788

    Prozesskostenhilfe; Gestattung der Erwerbstätigkeit; Nebenbestimmung; …

    Auszug aus VGH Bayern, 18.07.2018 - 19 BV 15.467
    Rn. 6 Für die mit dem Ziel der Aufhebung der am 20. Oktober 2010 erfolgten Einschränkung sowie der Feststellung des Fortbestandes der Gestattung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit vom 8. April 2010 erhobene Klage bewilligte der damals zuständige 10. Senat des Verwaltungsgerichtshofs dem Kläger - in Abänderung der verwaltungsgerichtlichen Prozesskostenhilfeentscheidung vom 19. Juli 2012 - mit Beschluss vom 27. August 2014 (Az.: 10 C 12.1788 - juris) Prozesskostenhilfe.

    Rn. 26 Der Prozesskostenhilfebeschluss des 10. Senats im vorliegenden Rechtsstreit (BayVGH, B.v. 27.8.2014 - 10 C 12.1788 - juris Rn. 5) ordnet die Regelung zur Erwerbstätigkeit zwar abweichend als selbstständigen Verwaltungsakt ein, setzt sich aber mit der Frage der zeitlichen Geltung nicht näher auseinander.

    Zwar ist dem Beschluss des 10. Senats des Verwaltungsgerichtshofs vom 27. August 2014 (a.a.O.) die Auffassung zu entnehmen, die Regelung zur Erwerbstätigkeit könne von der Duldung und ihrer Geltungsdauer unabhängig sein.

  • VGH Baden-Württemberg, 10.07.2017 - 11 S 695/17

    Zur Geltungsdauer einer Beschäftigungserlaubnis - auch zum Streitwert für das …

    Auszug aus VGH Bayern, 18.07.2018 - 19 BV 15.467
    Rn. 24 Eintragungen in Duldungsbescheinigungen über die Zulässigkeit von Erwerbstätigkeit, wie sie im Fall des Kläger in unterschiedlicher Weise vorgenommen worden sind, sind Nebenbestimmungen, allerdings nicht im Sinn des Art. 36 VwVfG, sondern nur im weiteren Sinn (vgl. VGH BW, U.v. 10.7.2017 - 11 S 695/17 - AuAS 2017, S. 220 f.; zu den bisher vertretenen unterschiedlichen Auffassungen vgl. Bünte/Knödler in NVwZ 2010, 1328 ff.).

    Andernfalls könnte eine über den konkreten Titel oder die konkrete Duldung hinausreichende Bindung der Ausländerbehörde eintreten, die der Neuordnung des Rechts der Zulassung einer Erwerbstätigkeit, mit dem das selbstständige Erlaubnisverfahren der Arbeitsverwaltung beseitigt werden sollte, widerspräche (vgl. VGH BW, U.v. 10.7.2017 - 11 S 695/17 - AuAS 2017, 220 ff., sowie Funke-Kaiser in GK AufenthG Stand Juni 2017, § 4 Rn. 91 ff., 105 f., 108 jew. m.w.N.).

  • VGH Bayern, 01.09.2016 - 2 ZB 14.2605

    Grundsatz von Treu und Glauben bei Abstandsflächenverstoß

    Auszug aus VGH Bayern, 18.07.2018 - 19 BV 15.467
    Anhaltspunkte dafür, dass dem Kläger die (wegen der Bestimmung des § 32 BeschV gegebene) Rechtswidrigkeit einer solchen Gestattung bekannt gewesen wäre und deshalb seine Berufung auf die Gestattung Treu und Glauben (vgl. §§ 133, 157 BGB, die auch im öffentlichen Recht anwendbar sind; hierzu z.B. BayVGH, B.v. 1.9.2016 - 23 ZB 14.2605 - BeckRS 2016, 51514; BayVGH, B.v. 6.5.2011 - 19 ZB 09.1045 - BeckRS 2011, 30656) widersprochen hätte, liegen nicht vor.
  • VGH Bayern, 06.05.2011 - 19 ZB 09.1045

    Nichtauszahlungsmitteilung; Anspruchsvoraussetzungen für Förderjahr 2007; kein …

    Auszug aus VGH Bayern, 18.07.2018 - 19 BV 15.467
    Anhaltspunkte dafür, dass dem Kläger die (wegen der Bestimmung des § 32 BeschV gegebene) Rechtswidrigkeit einer solchen Gestattung bekannt gewesen wäre und deshalb seine Berufung auf die Gestattung Treu und Glauben (vgl. §§ 133, 157 BGB, die auch im öffentlichen Recht anwendbar sind; hierzu z.B. BayVGH, B.v. 1.9.2016 - 23 ZB 14.2605 - BeckRS 2016, 51514; BayVGH, B.v. 6.5.2011 - 19 ZB 09.1045 - BeckRS 2011, 30656) widersprochen hätte, liegen nicht vor.
  • VGH Bayern, 06.12.2001 - 13a ZB 01.31419
    Auszug aus VGH Bayern, 18.07.2018 - 19 BV 15.467
    Eine Klage hatte keinen Erfolg (VG B., U.v. 4.9.2001 - B 6 K 01.30030; BayVGH, B.v. 6.12.2001 - 13a ZB 01.31419).
  • VGH Bayern, 12.11.2007 - 19 CS 07.2377
    Auszug aus VGH Bayern, 18.07.2018 - 19 BV 15.467
    Das Verwaltungsgericht ist, gestützt auf die bisherige Rechtsprechung des Senats (BayVGH, B.v. 7.8.2007 - 19 CS 07.1187, B.v. 12.11.2007 - 19 CS 07.2377 - juris), an der er auch im vorliegenden Verfahren festhält, zutreffend davon ausgegangen, dass die Befristung der Duldung auch die Nebenbestimmung über die Zulassung einer Erwerbstätigkeit erfasst mit der Folge, dass mit dem Ablauf der Duldung auch die in der Duldungsbescheinigung enthaltene Nebenbestimmung zur Erwerbstätigkeit ihre Rechtswirkungen verliert.
  • OVG Niedersachsen, 09.06.2021 - 13 ME 587/20

    Aktuell; aufschiebende Wirkung, Anordnung; Ausbildungsduldung; Ausländerbehörde; …

    Jedoch können Duldung und Beschäftigungserlaubnis gleichermaßen einheitlich befristet sein, die Beschäftigungserlaubnis kann auch ereignisbefristet auf das Ende einer konkreten oder jeglicher Duldung (dann kommt es auf ununterbrochene Duldungszeiträume bzw. zeitliche Lücken an) erlassen worden sein (enger allerdings OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 21.7.2020 - 18 B 746/19 -, juris Rn. 5 und 8, Bayerischer VGH, Urt. v. 18.7.2018 - 19 BV 15.467 -, juris Rn. 24, und VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 10.7.2017 - 11 S 695/17 -, juris Rn. 29, 31, die bei gleichzeitigem Erlass mit Blick auf § 84 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AufenthG einen "unlösbaren engen Zusammenhang" zwischen Duldung und Beschäftigungserlaubnis annehmen, welcher letztere zu einer "Nebenbestimmung (zur Duldung) im weiteren Sinne" mache; mit der Folge, dass die Beschäftigungserlaubnis spätestens mit dem Auslaufen der Duldung unwirksam werde).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.01.2021 - 12 S 3651/20

    Präventives Erwerbstätigkeitsverbot mit Erlaubnisvorbehalt für geduldeten …

    Hieran ändert der Umstand nichts, dass der Antragsgegner nach seiner ständigen Praxis die Beschäftigungserlaubnis regelmäßig nicht durch einen gesonderten förmlichen Bescheid erteilt, sondern diese mit der jeweils konkreten Duldung in der Weise verbindet, dass in die Duldungsbescheinigung ein entsprechender Zusatz aufgenommen wird ( VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 10.07.2017 - 11 S 695/17 -, juris Rn. 31 ; ebenso Bayerischer VGH, Urteil vom 18.07.2018 - 19 BV 15.467 -, juris Rn. 24).

    Rn. 5 Eintragungen in Duldungsbescheinigungen über die Zulässigkeit der Beschäftigung sind daher - auch mit Blick auf § 84 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AufenthG - Nebenbestimmungen in einem weiteren Sinn (vgl. VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 10.07.2017 - 11 S 695/17 -, juris Rn. 29 ff.; Bayerischer VGH, Urteil vom 18.07.2018 - 19 BV 15.467 -, juris Rn. 24; OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 21.07.2020 - 18 B 746/19 -, juris Rn. 5 f.; VG Aachen…, Beschluss vom 26.08.2020 - 8 L 466/20 -, juris Rn. 7;… vgl. näher Funke-Kaiser in: GK-AufenthG, § 84 Rn. 41 ff. ;… ders., a.a.O., § 60a Rn. 69 und Rn. 108 ;… ders., a.a.O., § 60a Rn. 78 f. im Erscheinen).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.12.2024 - 12 S 1275/24

    Vorläufige Genehmigung der Beschäftigung während des Asylfolgeverfahrens

    Hieran ändert der Umstand nichts, dass der Antragsgegner nach seiner ständigen Praxis die Beschäftigungserlaubnis regelmäßig nicht durch einen gesonderten förmlichen Bescheid erteilt, sondern diese mit der jeweils konkreten Duldung in der Weise verbindet, dass in die Duldungsbescheinigung ein entsprechender Zusatz aufgenommen wird (vgl. VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 08.01.2021 - 12 S 3651/20 -, juris Rn. 4 , …und Urteil vom 10.07.2017 - 11 S 695/17 -, juris Rn. 31 ; ebenso Bayerischer VGH, Urteil vom 18.07.2018 - 19 BV 15.467 -, juris Rn. 24).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.03.2019 - 2 M 148/18

    Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO gegen die Ablehnung …

    Die gemäß § 27 Abs. 5 AufenthG erlaubte Erwerbstätigkeit umfasst gemäß § 2 Abs. 2 AufenthG die selbständige Tätigkeit und die Beschäftigung im Sinne von § 7 SGB IV. Verfügt ein Ausländer - wie der Antragsteller - lediglich über eine Duldung, kann ihm nach § 32 BeschV lediglich eine Beschäftigung im Sinne des § 7 SGB IV, also eine nichtselbständige Arbeit, erlaubt werden, nicht aber eine selbständige Tätigkeit (vgl. BayVGH, Urt. v. 18.07.2018 - 19 BV 15.467 -, juris Rdnr. 20).
  • VG Halle, 04.06.2021 - 1 B 173/21
    Hieran ändert der Umstand nichts, dass die Antragsgegnerin nach ihrer ständigen Praxis die Beschäftigungserlaubnis regelmäßig nicht durch einen gesonderten förmlichen Bescheid erteilt, sondern diese mit der jeweils konkreten Duldung in der Weise verbindet, dass in die Duldungsbescheinigung ein entsprechender Zusatz aufgenommen wird (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10. Juli 2017 - 11 S 695/17 -, juris; BayVGH, Urteil vom 18. Juli 2018 - 19 BV 15.467 -, juris).

    Rn. 10 Eintragungen in Duldungsbescheinigungen über die Zulässigkeit der Beschäftigung sind daher - auch mit Blick auf § 84 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AufenthG - Nebenbestimmungen in einem weiteren Sinn (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10. Juli 2017 - 11 S 695/17 -, juris; BayVGH, Urteil vom 18. Juli 2018 - 19 BV 15.467 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21. Juli 2020 - 18 B 746/19 -, juris).

  • OVG Niedersachsen, 09.06.2020 - 13 ME 69/20

    Keine Beschäftigungserlaubnis für Ausländer aus einem sicheren Herkunftsstaat; …

    Rn. 7 Nach Ablauf der vorherigen Duldung vom 18. Juli 2019 ist die dort vermerkte Nebenbestimmung, eine Beschäftigung sei nur mit Zustimmung der Ausländerbehörde gestattet, erloschen (vgl. Bayerischer VGH, Beschl. v. 18.7.2019 - 19 BV 15.467 -, juris Rn. 24;… VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 10.7.2017 - 11 S 695/17 - juris Rn. 31).
  • VGH Bayern, 17.01.2025 - 10 CS 24.2008

    Duldung mit dem Zusatz "für Personen mit ungeklärter Identität", …

    Rn. 5 Anders als beispielsweise bei einem Streit um die Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis, über die selbständig entschieden wird und die ggf. als eigenständige Regelung in die Duldungsbescheinigung aufgenommen wird (BayVGH, U.v. 18.7.2018 - 19 BV 15.467 - juris Rn. 24;… VGH BW, B.v. 12.12.2024 - 12 S 1275/24 - juris Rn. 18 ff.), handelt es sich bei der Duldung nach § 60b AufenthG um eine Maßnahme zum Vollzug der Abschiebungsandrohung im Sinne des § 80 AsylG n.F. Dies entspricht auch Sinn und Zweck dieser modifizierten Duldung und den gesetzlichen Mitwirkungspflichten.
  • VGH Bayern, 28.04.2025 - 10 CE 25.559

    Statthaftigkeit der Beschwerde, Änderung einer Wohnsitzauflage

    Sie wird ggf. als eigenständige Regelung in die Duldungsbescheinigung aufgenommen (BayVGH, U.v. 18.7.2018 - 19 BV 15.467 - juris Rn. 24;… VGH BW, B.v. 12.12.2024 - 12 S 1275/24 - juris Rn. 18 ff.).
  • VG München, 07.12.2020 - M 24 E 20.6131

    Erfolgreicher Eilantrag auf Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis

    Andernfalls könnte eine über den konkreten Titel oder die konkrete Duldung hinausreichende Bindung der Ausländerbehörde eintreten, die der Neuordnung des Rechts der Zulassung einer Erwerbstätigkeit, mit dem das selbstständige Erlaubnisverfahren der Arbeitsverwaltung beseitigt werden sollte, widerspräche (vgl. VGH BW, U.v. 10.7.2017 - 11 S 695/17 - AuAS 2017, 220 ff.; BayVGH, B.v. 18.7.2018 - 19 BV 15.467 - juris).
  • VGH Bayern, 19.02.2026 - 19 CE 25.2529

    Beschwerdeausschluss, Ausbildungsduldung, Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für …

    Rn. 8 1.2 Bezüglich der mit der Ablehnung der Ausbildungsduldung verbundenen Ablehnung der Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis greift zwar nicht der Beschwerdeausschluss gem. § 80 Alt. 2 AsylG, weil über die Erteilung der Beschäftigungserlaubnis selbständig entschieden und diese gegebenenfalls als Zusatz in die Duldungsbescheinigung aufgenommen wird (…vgl. dazu BayVGH, B.v. 28.4.2025 - 10 CE 25.559 - juris Rn. 6 betr. Abänderung einer Wohnsitzauflage und Beschäftigungserlaubnis;… B.v. 17.1.2025 - 10 CS 24.2008 - juris Rn. 5; U.v. 18.7.2018 - 19 BV 15.467 - juris Rn. 24;… VGH BW, B.v. 12.12.2024 - 12 S 1275/24, Rn. 18).
  • VG Bayreuth, 03.04.2020 - B 8 K 19.31218

    Erlaubnis zur Ausbildungsaufnahme - Erlöschen der Aufenthaltsgestattung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.07.2019 - 18 B 1823/18
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