Rechtsprechung
| VGH Bayern, 23.11.2009 - 19 C 09.2657 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Verfahrensanordnung des Bundesministeriums des Innern vom 24. Mai 2007Aufnahmezusage für jüdische Zuwanderer
- milo.bamf.de
AufenthG 2004, § 23 Abs 2
Russische Föderation: Aufnahmezusage für jüdische Zuwanderer - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (82) Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79
Präklusion I
Auszug aus VGH Bayern, 23.11.2009 - 19 C 09.2657
Dieser ist verletzt, wenn - wie hier - eine Gruppe von Normbetroffenen im Vergleich zu anderen Gruppen anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die unterschiedliche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 55, 72 [88]; 99, 165 [177]; 113, 167 [214 f.] m.w.N.). - BVerfG, 18.07.2005 - 2 BvF 2/01
Risikostrukturausgleich
Auszug aus VGH Bayern, 23.11.2009 - 19 C 09.2657
Dieser ist verletzt, wenn - wie hier - eine Gruppe von Normbetroffenen im Vergleich zu anderen Gruppen anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die unterschiedliche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 55, 72 [88]; 99, 165 [177]; 113, 167 [214 f.] m.w.N.). - BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvL 50/92
Elternunabhängige Ausbildungsförderung
Auszug aus VGH Bayern, 23.11.2009 - 19 C 09.2657
Dieser ist verletzt, wenn - wie hier - eine Gruppe von Normbetroffenen im Vergleich zu anderen Gruppen anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die unterschiedliche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 55, 72 [88]; 99, 165 [177]; 113, 167 [214 f.] m.w.N.).
- BVerwG, 20.12.1999 - 7 C 15.98
Chemische Fabrik; Anlage; Stoff, organischer; Vorsorge; Verwaltungsvorschrift, …
Auszug aus VGH Bayern, 23.11.2009 - 19 C 09.2657
Ergeht die Verwaltungsanordnung - wie regelmäßig so auch hier - in der Gestalt einer Verwaltungsvorschrift, so entfaltet diese im Rahmen ihrer normkonkretisierenden Funktion rechtliche Außenwirkung (vgl. BVerwG, Urt. vom 20.12.1999 - 7 C 15.98 -, BVerwGE 110, 216 [218]). - BVerwG, 19.09.2000 - 1 C 19.99
Anordnung; Aufenthaltsbefugnis; Auslegung; Ermessen; ermessenslenkende …
Auszug aus VGH Bayern, 23.11.2009 - 19 C 09.2657
Ein Anspruch des einzelnen Ausländers, von der Regelung erfasst zu werden, besteht nicht (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.9.2000 - 1 C 19/99 -, BVerwGE 112, 63 [66] zu § 32 AuslG 1990). - BVerfG, 08.10.1991 - 1 BvR 1324/90
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine …
Auszug aus VGH Bayern, 23.11.2009 - 19 C 09.2657
Im Lichte des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und des Rechtsstaatsgebots (Art. 20 Abs. 3 GG) dürfen die Nachweisanforderungen nicht derart überspannt werden, dass eine vernünftige Relation zu dem Maß der zu beseitigenden Ungewissheit nicht mehr besteht und die Anforderungen damit mehr und mehr den Charakter eines Ausschlusstatbestandes gewinnen, wodurch die Durchsetzung des materiellen Rechts unzumutbar verkürzt wird (vgl. BVerfGE 84, 366 [369 f.]).
- VG Ansbach, 19.08.2010 - AN 5 K 10.00957
Nr. I 2 a Verfahrensanordnung BMI vom 24.5.2007 i.d.F. vom 22.7.2009
Soweit demgegenüber der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 23. November 2009 (19 C 09.2657 - juris -) in einem Verfahren wegen Bewilligung von Prozesskostenhilfe - eine Hauptsacheentscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zu der entsprechenden Fallgruppe liegt noch nicht vor - sich zwar ebenfalls auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. September 2000 (…a.a.O.) bezieht, dann aber ausführt, bei der gerichtlichen Kontrolle, ob und in welchem Umfang die Voraussetzungen der Anwendung der Anordnung nach § 23 Abs. 2 AufenthG gegeben seien, seien die bei Rechtsnormen geltenden Auslegungsmethoden zu Grunde zu legen, wobei den entstehungsgeschichtlichen Argumenten eine besondere Bedeutung zukomme, findet dies in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts keine Grundlage.Keine Grundlage in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts findet sich aber auch insoweit, als der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 23. November 2009 (a.a.O.) nicht nur ausführt, darüber hinaus müsse die Verwaltungspraxis den Anforderungen des Gleichheitssatzes, sondern auch der Verhältnismäßigkeit Rechnung tragen und die allgemeinen Anforderungen des Rechtsstaatsgebots beachten.
Rn. 26 Wenn der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 23. November 2009 (a.a.O.) in einem Fall, in dem der Kläger lediglich eine vor 1990 ausgestellte Geburtsurkunde seiner Mutter, die deren Abstammung von ihrer Mutter jüdischer Nationalität belegt und in dem damit - wie im Fall der Klägerin zu 1) - lediglich die Abstammung von einem jüdischen Großelternteil belegt ist, ausführt, der Annahme des Bundesamtes, der unabdingbare Nachweis der jüdischen Nationalität oder die Abstammung von mindestens einem jüdischen Elternteil durch staatliche, vor 1990 ausgestellte Personenstandsurkunden sei somit nicht erbracht, könne nicht gefolgt werden, führt dies - worauf vorsorglich hinzuweisen ist - nicht zum Erfolg der Klage.
Wenn der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in dem Beschluss vom 23. November 2009 (a.a.O.) zudem ausführt, Nr. 1 2 a der Verfahrensanordnung BMI dürfe nicht dahin (miss)verstanden werden, dass die "Abstammung von mindestens einem jüdischen Elternteil jüdischer Nationalität" gemeint sei und in diesem Zusammenhang auf die Zielsetzung der Regelung verweist, unternimmt er ebenfalls den unzulässigen Versuch, die Regelung so auszulegen, wie es ihm als richtig erscheint und verkennt dabei, dass es für die Entscheidung über die Erteilung einer Aufnahmezusage nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts lediglich auf die ständige Verwaltungspraxis und den aus Art. 3 GG sich ergebenden Anspruch auf Gleichbehandlung aller Antragsteller unter Berücksichtigung dieser Verwaltungspraxis ankommt.
Rn. 30 Gemäß § 124 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3 und 4 VwGO ist die Berufung zuzulassen, weil die Rechtssage hinsichtlich der Anwendung der Verfahrensanordnung BMI und der Überprüfbarkeit der auf ihr beruhenden Entscheidungen des Bundesamtes grundsätzliche Bedeutung hat und das Urteil der Kammer von dem Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 23. November 2009 (a.a.O.) abweicht.
- VG Ansbach, 14.10.2010 - AN 5 K 10.01401
Aufnahmeverfahren für jüdische Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion
Soweit demgegenüber der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 23. November 2009 (19 C 09.2657 - juris -) in einem Verfahren wegen Bewilligung von Prozesskostenhilfe sich zwar ebenfalls auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. September 2000 (…a.a.O.) bezieht, dann aber ausführt, bei der gerichtlichen Kontrolle, ob und in welchem Umfang die Voraussetzungen der Anwendung der Anordnung nach § 23 Abs. 2 AufenthG gegeben seien, seien die bei Rechtsnormen geltenden Auslegungsmethoden zu Grunde zu legen, wobei den entstehungsgeschichtlichen Argumenten eine besondere Bedeutung zukomme, findet dies in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts keine Grundlage.Keine Grundlage in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts findet sich aber auch insoweit, als der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 23. November 2009 (a.a.O.) nicht nur ausführt, darüber hinaus müsse die Verwaltungspraxis den Anforderungen des Gleichheitssatzes, sondern auch der Verhältnismäßigkeit Rechnung tragen und die allgemeinen Anforderungen des Rechtsstaatsgebots beachten.
Rn. 29 Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof geht demgegenüber mit Beschluss vom 23. November 2009 (19 C 09.2657 - juris -) in einem Verfahren wegen Bewilligung von Prozesskostenhilfe davon aus, der Nachweis gemäß Nr. 1 2. a) Verfahrensanordnung BMI könne auch dadurch geführt werden, dass der Antragsteller und damit der Kläger durch eine vor 1990 ausgestellte Geburtsurkunde der Mutter deren Abstammung vom Judentum nachweist und hinsichtlich seiner Abstammung von der jüdischen Mutter Zweifel nicht bestehen.
Wenn der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in dem Beschluss vom 23. November 2009 (a.a.O.) zudem ausführt, Nr. 1 2. a) der Verfahrensanordnung BMI dürfe nicht dahin (miss)verstanden werden, dass die "Abstammung von mindestens einem jüdischen Elternteil jüdischer Nationalität" gemeint sei und in diesem Zusammenhang auf die Zielsetzung der Regelung verweist, unternimmt er ebenfalls den unzulässigen Versuch, die Regelung so auszulegen, wie es ihm als richtig erscheint und verkennt dabei, dass es für die Entscheidung über die Erteilung einer Aufnahmezusage nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts lediglich auf die ständige Verwaltungspraxis und den aus Art. 3 GG sich ergebenden Anspruch auf Gleichbehandlung aller Antragsteller unter Berücksichtigung dieser Verwaltungspraxis ankommt.
Rn. 32 Gemäß § 124 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3 und 4 VwGO ist die Berufung im Falle des Klägers zuzulassen, weil die Rechtssache insoweit hinsichtlich des Verständnisses der Ziffer I 2. a) Verfahrensanordnung BMI grundsätzliche Bedeutung hat und das Urteil des Gerichts von dem Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 23. November 2009 (a.a.O.) abweicht.
- VG Ansbach, 14.10.2010 - AN 5 K 10.00547
Nachweis der jüdischen Abstammung (nur) nach einem Großelternteil; Abweichung zur …
Rn. 10 Mit Beschluss vom 22. Juli 2010 wurde den Klägern unter Beiordnung ihres Prozessbevollmächtigten im Hinblick auf die Entscheidung des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs vom 23. November 2009 (Az. 19 C 09.2657) Prozesskostenhilfe bewilligt.Dies hat zur Folge, dass es sich entgegen der Auffassung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs im Beschluss vom 23. November 2009 (Az. 19 C 09.2657) bei der Verfahrensanordnung BMI nicht um eine Verwaltungsvorschrift mit normkonkretisierender Funktion handelt, wie es etwa die Regelungen der TA-Luft oder TA-Lärm sind.
Es ist deshalb gemäß § 124 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3 und 4 VwGO die Berufung zuzulassen, weil die Rechtssache hinsichtlich der Anwendung der Verfahrensanordnung BMI und der Überprüfbarkeit der auf ihr beruhenden Entscheidungen des Bundesamtes grundsätzliche Bedeutung hat und das Urteil der Kammer von dem Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 23. November 2009 (a.a.O.) abweicht.
- VG Ansbach, 11.03.2010 - AN 5 K 09.00951
Verfahrensanordnung BMI vom 24.5.2007 i.d.F. vom 22. Juli 2009
Auf die dagegen von den Klägern erhobene Beschwerde hob der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 23. November 2009 (19 C 09.2657) den Beschluss vom 6. Oktober 2009 auf, bewilligte den Klägern Prozesskostenhilfe und ordnete ihnen den Klägerbevollmächtigten bei.Entgegen der Auffassung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs im Beschluss vom 23. November 2009 (19 C 09.2657) handelt es sich bei der Verfahrensanordnung BMI um keine Verwaltungsvorschrift mit normkonkretisierender Funktion (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.12.1999 - 7 C 15.98 - juris -).
Rn. 29 Das Gericht hat gemäß § 124 a Abs. 1 VwGO die Berufung zugelassen, da die Rechtssache sowohl grundsätzliche Bedeutung hat (§ 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) als auch zumindest von dem Prozesskostenhilfebeschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 23. November 2009 (19 C 09.2657), der zu diesem Verfahren ergangen ist, abweicht (§ 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO).
- VGH Bayern, 15.11.2010 - 19 BV 10.871
Aufnahmezusage für jüdische Zuwanderer aus Moldawien
Auf die dagegen eingelegte Beschwerde hob der Senat mit Beschluss vom 23. November 2009 - 19 C 09.2657 - die Entscheidung des Verwaltungsgerichts auf und bewilligte den Klägern Prozesskostenhilfe unter Beiordnung des Klägerbevollmächtigten. - VG Ansbach, 26.10.2010 - AN 19 K 08.02020
Verfahrensanordnung des BMI vom 24. Mai 2007 in der Fassung vom 22. Juli 2009
Eine derartige Anordnung ist nicht wie eine Rechtsvorschrift aus sich heraus, sondern als Willenserklärung des Bundesministeriums des Innern unter Berücksichtigung des wirklichen Willens des Erklärenden und ihrer tatsächlichen Handhabung, d.h. der vom Urheber gebilligten und geduldeten tatsächlichen Verwaltungspraxis auszulegen und anzuwenden (…so ausdrücklich BVerwG, a.a.O., Abs. 17; aA BayVGH, Beschluss vom 23.11.2009, 19 C 09.2657, Abs. 7).Die Kammer folgt insofern nicht der Rechtsprechung des Bayer. Verwaltungsgerichtshofes (vgl. z.B. Beschluss vom 23.11.2009, Az.: 19 C 09.2657).
- VG Ansbach, 26.10.2010 - AN 19 K 09.02221
Verfahrensanordnung des BMI vom 24. Mai 2007 in der Fassung vom 22. Juli 2009
Eine derartige Anordnung ist nicht wie eine Rechtsvorschrift aus sich heraus, sondern als Willenserklärung des Bundesministeriums des Innern unter Berücksichtigung des wirklichen Willens des Erklärenden und ihrer tatsächlichen Handhabung, d.h. der vom Urheber gebilligten und geduldeten tatsächlichen Verwaltungspraxis auszulegen und anzuwenden (…so ausdrücklich BVerwG, a.a.O., Abs. 17; aA BayVGH, Beschluss vom 23.11.2009, 19 C 09.2657, Abs. 7).Die Kammer folgt insofern nicht der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (vgl. z.B. Beschluss vom 23.11.2009, Az.: 19 C 09.2657).
- VG Ansbach, 26.10.2010 - AN 19 K 09.01965
Nachweis jüdischer Nationalität; Nachweis der Abstammung von einem jüdischen …
Eine derartige Anordnung ist nicht wie eine Rechtsvorschrift aus sich heraus, sondern als Willenserklärung des Bundesministeriums des Innern unter Berücksichtigung des wirklichen Willens des Erklärenden und ihrer tatsächlichen Handhabung, d.h. der vom Urheber gebilligten und geduldeten tatsächlichen Verwaltungspraxis auszulegen und anzuwenden (…so ausdrücklich BVerwG, a.a.O., Abs. 17; aA BayVGH, Beschluss vom 23.11.2009, 19 C 09.2657, Abs. 7).So sieht der Bayerische Verwaltungsgerichtshof im Beschluss vom 23. November 2009 (Az. 19 C 09.2657) die Nachweisanforderungen hinsichtlich Nr. 1. 2.
- VG Ansbach, 24.11.2009 - AN 19 K 08.01622
Aufnahmeverfahren; jüdische Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion; jüdische …
Eine derartige Anordnung ist nicht wie eine Rechtsvorschrift aus sich heraus, sondern als Willenserklärung des Bundesministeriums des Innern unter Berücksichtigung des wirklichen Willens des Erklärenden und ihrer tatsächlichen Handhabung, d.h. der vom Urheber gebilligten und geduldeten tatsächlichen Verwaltungspraxis auszulegen und anzuwenden (…so ausdrücklich BVerwG, a.a.O., Abs. 17; aA BayVGH, Beschluss vom 23.11.2009, 19 C 09.2657, Abs. 7).Auch für den Kläger zu 2) und die Kinder existieren keine Personenstandsurkunden im Sinn von Nr. 1. 2 a) der Verfahrensanordnung BMI (aA BayVGH, Beschluss vom 23.11.2009 - 19 C 09.2657, worin entscheidungserheblich nicht auf den Inhalt einer entsprechenden Personenstandsurkunde abgestellt wird, sondern darauf, dass an der Abstammung von einem jüdischen Elternteil Zweifel nicht bestehen).
- VG Ansbach, 15.12.2010 - AN 5 K 10.02028
Aufnahmeverfahren für jüdische Zuwanderer; Nachweis der Abstammung von jüdischen …
Entgegen der Auffassung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs in den Beschlüssen vom 23. November 2009 (19 C 09.2657) und 8. März 2010 (19 C 09.2100) und dem nicht rechtskräftigen Urteil vom 15. November 2010 (19 BV 10.871) handelt es sich bei der Verfahrensanordnung BMI um keine Verwaltungsvorschrift mit normkonkretisierender Funktion (vgl. BVerwG…, Urteil vom 20.12.1999 - 7 C 15.98 - juris - ständige Rechtsprechung der Kammer, vgl. u.a. Urt. vom 20.05.2010, AN 5 K 10.00516 …und Urt. vom 28.05.2010, AN 5 K 10.00135).Rn. 19 Wenn der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in dem Urteil vom 15. November 2010 (…a.a.O.) wie auch schon im Beschluss vom 23. November 2009 (a.a.O.) zudem ausführt, Nr. 1 2 a der Verfahrensanordnung BMI dürfe nicht dahin (miss)verstanden werden, dass die "Abstammung von mindestens einem jüdischen Elternteil jüdischer Nationalität" gemeint sei und in diesem Zusammenhang auf die Zielsetzung der Regelung verweist, unternimmt er ebenfalls den unzulässigen Versuch, die Regelung so auszulegen, wie es ihm als richtig erscheint und verkennt dabei, dass es für die Entscheidung über die Erteilung einer Aufnahmezusage nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts lediglich auf die ständige Verwaltungspraxis und den aus Art. 3 GG sich ergebenden Anspruch auf Gleichbehandlung aller Antragsteller unter Berücksichtigung dieser Verwaltungspraxis ankommt.
- VG Ansbach, 29.04.2010 - AN 5 K 09.00796
Nachweis jüdischer Abstammung; Verfahrensanordnung BMI keine normkonkretisierende …
- VG Ansbach, 24.05.2011 - AN 19 K 11.00243
Jüdischer Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion; Bekenntnis zu einer anderen …
- VG Ansbach, 03.03.2011 - AN 19 K 10.01389
Prozesskostenhilfe; jüdische Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion; (keine) …
- VG Ansbach, 03.03.2011 - AN 19 K 10.01044
Prozesskostenhilfe; jüdischer Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion; (keine) …
- VG Ansbach, 18.01.2011 - AN 19 K 09.00853
Negative Integrationsprognose
- VG Ansbach, 18.01.2011 - AN 19 K 08.01756
Negative Integrationsprognose
- VG Ansbach, 18.01.2011 - AN 19 K 09.01002
Jüdischer Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion; Nachweis von …
- VG Ansbach, 18.01.2011 - AN 19 K 10.00905
Jüdischer Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion; Bekenntnis zu einer anderen …
- VG Ansbach, 18.01.2011 - AN 19 K 09.00512
Jüdische Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion; (kein) Nachweis von …
- VG Ansbach, 18.01.2011 - AN 19 K 09.00562
Jüdischer Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion
- VG Ansbach, 26.10.2010 - AN 19 K 08.01846
Jüdische Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion; jüdische Nationalität oder …
- VG Ansbach, 26.10.2010 - AN 19 K 09.00841
Jüdische Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion
- VG Ansbach, 17.08.2010 - AN 19 K 08.02093
Jüdische Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion; Abstammung von einer …
- VG Ansbach, 24.05.2011 - AN 19 K 10.01727
Fehlender Sprachnachweis; Rücknahmefiktion
- VG Ansbach, 24.05.2011 - AN 19 K 10.00560
Fehlender Sprachnachweis; Rücknahmefiktion
- VG Ansbach, 24.05.2011 - AN 19 K 10.02126
Jüdische Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion; (fehlender) Nachweis von …
- VG Ansbach, 18.01.2011 - AN 19 K 10.00016
Jüdische Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion; Klage verfristet; …
- VG Ansbach, 21.12.2010 - AN 19 K 10.00385
Jüdische Zuwanderin aus der ehemaligen Sowjetunion; "verfisteter Zweitantrag" …
- VG Ansbach, 23.11.2010 - AN 19 K 10.01154
Jüdische Zuwanderin aus der ehemaligen Sowjetunion; "verfristeter Zweitantrag" …
- VG Ansbach, 26.10.2010 - AN 19 K 09.00774
Fehlender Sprachnachweis; Härtefall (verneint)
- VG Ansbach, 01.06.2010 - AN 19 K 09.01174
Verfahrensanordnung BMI vom 24. Mai 2007 i.d.F. vom 22. Juli 2009
- VG Ansbach, 01.06.2010 - AN 19 K 09.00516
Verfahrensanordnung BMI vom 24. Mai 2007 i.d.F. vom 22. Juli 2009
- VG Ansbach, 01.06.2010 - AN 19 K 08.01898
Verfahrensanordnung BMI vom 24. Mai 2007 i.d.F. vom 22. Juli 2009
- VG Ansbach, 23.02.2010 - AN 19 K 08.02254
Verfahrensanordnung des BMI vom 24. Mai 2007 in der Fassung vom 22. Juli 2009
- VG Ansbach, 23.02.2010 - AN 19 K 08.02220
Verfahrensanordnung des BMI vom 24. Mai 2007 in der Fassung vom 22. Juli 2009
- VG Ansbach, 24.11.2009 - AN 19 K 08.02070
Verfahrensanordnung des BMI vom 24. Mai 2007 in der Fassung vom 22. Juli 2009; …
- VG Ansbach, 24.11.2009 - AN 19 K 08.01865
Verfahrensanordnung des BMI vom 24. Mai 2007 in der Fassung vom 22. Juli 2009
- VG Ansbach, 24.11.2009 - AN 19 K 08.01239
Aufnahmeverfahren; jüdische Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion; …
- VG Ansbach, 24.11.2009 - AN 19 K 08.01596
Verfahrensanordnung des BMI vom 24. Mai 2007 i.d.F. vom 22. Juli 2009; …
- VG Ansbach, 24.11.2009 - AN 19 K 08.01240
Aufnahmeverfahren; jüdische Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion; …
- VG Ansbach, 24.11.2009 - AN 19 K 08.01972
Verfahrensanordnung BMI i.d.F. vom 22. Juli 2009
- VG Ansbach, 18.01.2011 - AN 19 K 09.00554
Jüdische Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion; Integrationsprognose …
- VG Ansbach, 18.01.2011 - AN 19 K 09.02000
Negative Integrationsprognose
- VG Ansbach, 18.01.2011 - AN 19 K 09.00563
Jüdische Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion - Übergangsfall II; (kein) …
- VG Ansbach, 26.10.2010 - AN 19 K 09.00840
Voraussetzung für die Aufnahme jüdischer Zuwanderer aus der Sowjetunion
- VG Ansbach, 01.06.2010 - AN 19 K 09.00528
Verfahrensanordnung BMI vom 24. Mai 2007 in der Fassung vom 22. Juli 2009; …
- VG Ansbach, 24.05.2011 - AN 19 K 08.02299
Jüdische Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion; (kein) Nachweis von …
- VG Ansbach, 24.05.2011 - AN 19 K 11.00678
Aufnahmeverfahren jüdischer Zuwanderer; negative Integrationsprognose; …
- VG Ansbach, 15.03.2011 - AN 19 K 10.02449
Jüdische Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion; "verfristeter Zweitantrag" …
- VG Ansbach, 18.01.2011 - AN 19 K 09.02153
Fehlender Sprachnachweis; Rücknahmefiktion
- VG Ansbach, 18.01.2011 - AN 19 K 09.02376
Jüdische Zuwanderin aus der ehemaligen Sowjetunion; "verfristeter Zweitantrag" …
- VG Ansbach, 18.01.2011 - AN 19 K 10.00227
Erneuter Antrag nach ungenutzt abgelaufener Aufnahmezusage; Antragsfrist
- VG Ansbach, 18.01.2011 - AN 19 K 09.01024
Aufnahmeverfahren; jüdische Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion; …
- VG Ansbach, 21.12.2010 - AN 19 K 10.01910
Jüdische Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion; fehlende Grundkenntnisse der …
- VG Ansbach, 21.12.2010 - AN 19 K 10.00691
Jüdische Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion; negative Integrationsprognose
- VG Ansbach, 21.12.2010 - AN 19 K 10.01893
Jüdische Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion; fehlende Grundkenntnisse der …
- VG Ansbach, 23.11.2010 - AN 19 K 10.00564
Integrationsprognose; Nachweis von Deutschkenntnissen; (beabsichtigte) Mitarbeit …
- VG Ansbach, 23.11.2010 - AN 19 K 09.01471
Jüdische Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion; Integrationsprognose …
- VG Ansbach, 23.11.2010 - AN 19 K 09.00920
Jüdische Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion
- VG Ansbach, 26.10.2010 - AN 19 K 09.00714
Jüdische Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion; Integrationsprognose …
- VG Ansbach, 26.10.2010 - AN 19 K 10.00749
Aufnahmeverfahren; formale Voraussetzungen; Antrag (nur) bei Auslandsvertretung; …
- VG Ansbach, 01.06.2010 - AN 19 K 09.01058
Jüdische Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion; Karäer; Negative …
- VG Ansbach, 01.06.2010 - AN 19 K 09.00242
Jüdische Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion; negative …
- VG Ansbach, 01.06.2010 - AN 19 K 09.00405
Aufnahmeverfahren; jüdische Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion; …
- VG Ansbach, 01.06.2010 - AN 19 K 09.00803
Negative Integrationsprognose; Verfahrensanordnung BMI i.d.F. 22. Juli 2009 …
- VG Ansbach, 01.06.2010 - AN 19 K 09.00046
Negative Integrationsprognose
- VG Ansbach, 01.06.2010 - AN 19 K 08.02051
Aufnahmeverfahren
- VG Ansbach, 01.06.2010 - AN 19 K 09.00972
Jüdische Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion negative Integrationsprognose; …
- VG Ansbach, 01.06.2010 - AN 19 K 09.00375
Aufnahmeverfahren; jüdische Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion; (keine) …
- VG Ansbach, 01.06.2010 - AN 19 K 08.01967
Jüdische Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion; Negative Stellungnahme der …
- VG Ansbach, 24.11.2009 - AN 19 K 08.01623
Aufnahmeverfahren; jüdische Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion; …
- VG Ansbach, 24.11.2009 - AN 19 K 08.01470
Anordnung BMI vom 24.5.2007 i.d.F. vom 22.7.2009
- VG Ansbach, 02.08.2010 - AN 19 K 09.00841
Prozesskostenhilfe; jüdische Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion; keine …
- VG Ansbach, 08.03.2010 - AN 19 K 08.02093
Prozesskostenhilfe; jüdische Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion; jüdische …
- VG Ansbach, 24.05.2011 - AN 19 K 10.02585
Jüdischer Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion; Negative …
- VG Ansbach, 12.10.2010 - AN 19 K 09.01385
(Keine) rückwirkende Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 104 a Abs. 1 …
- VG Ansbach, 28.07.2010 - AN 19 K 09.00135
Prozesskostenhilfe; jüdische Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion; …
- VG Ansbach, 02.08.2010 - AN 19 K 09.00840
Prozesskostenhilfe; jüdische Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion; Urkunden …
- VG Ansbach, 17.02.2010 - AN 19 K 08.01846
Prozesskostenhilfe; Aufnahmeverfahren; jüdische Zuwanderer aus der ehemaligen …
- VG Ansbach, 19.08.2010 - AN 5 K 10.00909
Nr. I 2 b Verfahrensanordnung BMI vom 24.5.2007 i.d.F. vom 22. Juli 2009
- VG Ansbach, 28.05.2010 - AN 5 K 09.02346
Abzustellen ist auf Termin der Abgabe des vollständigen Antrags bei Botschaft, …
- VG Ansbach, 09.03.2010 - AN 19 K 08.02284
Prozesskostenhilfe; jüdische Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion; jüdische …
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