Rechtsprechung
| VGH Bayern, 26.11.2018 - 19 CE 17.2453 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch eines kasachischen Staatsangehörigen auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG ; Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis an einen gut integrierten Heranwachsenden; Unmöglichkeit der Ausreise bei Passlosigkeit eines Ausländers
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 23.11.2017 - AN 5 E 17.2420
- VGH Bayern, 26.11.2018 - 19 CE 17.2453
Wird zitiert von ... (20) Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 08.11.2017 - 2 BvR 809/17
Stattgebender Kammerbeschluss: Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 S 1 GG) …
Auszug aus VGH Bayern, 26.11.2018 - 19 CE 17.2453
Ein Anordnungsgrund für den Erlass einer einstweiligen Anordnung, mit der der Ausländerbehörde aufgegeben werden soll, Abschiebemaßnahmen zu unterlassen, könnte einem betroffenen Ausländer in dieser Situation lediglich dann fehlen, wenn - auch für ihn - feststünde, dass aufgrund besonderer Umstände, die im behördlichen Verfahren oder in der Sphäre des Antragstellers wurzeln, jetzt und in absehbarer Zeit (einige Wochen reichen hierfür nicht aus, vgl. BVerfG, B.v. 8.11.2017 - 2 BvR 809/17 - juris Rn. 15) die Abschiebung nicht vollzogen wird.Abgesehen von diesem Sonderfall folgt jedoch, wie das Bundesverfassungsgericht entschieden hat (BVerfG, B.v. 8.11.2017, a.a.O.; B.v. 11.4.2017 - 2 BvR 809/17 - juris Rn. 10), aus der Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG, dass der betroffene Ausländer jederzeit ein rechtliches Interesse an einer gerichtlichen Entscheidung besitzt, mit der die Abschiebung vorläufig untersagt wird.
Dies gilt typischerweise selbst dann, wenn die Abschiebung nicht unmittelbar bevorsteht, weil noch nicht alle tatsächlichen Voraussetzungen für deren Durchführung erfüllt sind und beispielsweise noch Pass- oder Passersatzpapiere des Betroffenen fehlen (vgl. BVerfG, B.v. 11.4.2017, a.a.O. Rn. 10, für eine Konstellation, bei der die Erlangung vorläufigen Rechtsschutzes rechtzeitig vor der Abschiebung "dem Zufall überlassen" war).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.06.2012 - 18 E 491/12
Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erteilung einer Duldung bei Ablauf einer dem …
Auszug aus VGH Bayern, 26.11.2018 - 19 CE 17.2453
Rn. 17 Ob der Antragsgegner durch die (trotz der Abkehr des Antragstellers von der Bereitschaft zur freiwilligen Ausreise) ausgehändigten Grenzübertrittsbescheinigungen, die jeweils eine "Frist" zum Verlassen des Bundesgebietes enthalten (zuletzt bis zum 11.12.2018), jeweils neue Ausreisefristen im Rechtssinn gesetzt hat, ist zweifelhaft, da eine Grenzübertrittsbescheinigung nicht die aufenthaltsrechtliche Stellung eines Ausländers regelt, sondern lediglich ein Dokument darstellt, mit dem die Ausreise von ausreispflichtigen Ausländern aus dem Bundesgebiet kontrolliert wird (in diesem Sinne BayVGH, B.v. 7.10.2015 - 19 CE 15.2179 - BeckRS 2015, 53813; OVG Münster, B.v. 18.6.2012 - 18 E 491/12 - BeckRS 2012, 52620). - VG Bayreuth, 14.04.2016 - B 4 E 16.255
Aufenthaltstitel nach § 25a I AufenthG setzt für jugendlichen Ausländer nach § 1 …
Auszug aus VGH Bayern, 26.11.2018 - 19 CE 17.2453
Zwar kann im Ermessenswege eine Duldung aus dringenden persönlichen Gründen dann erteilt werden, wenn die vorübergehende weitere Anwesenheit des Ausländers im Bundesgebiet diesem die Chance erhält, an einer im Gesetzgebungsverfahren befindlichen Altfallregelung für nachhaltig integrierte Ausländer zu partizipieren, während durch eine Abschiebung ein vollständiger Rechtsverlust drohen würde (so OVG Magdeburg, B.v. 31.3.2015 - 2 M 17/15 - BeckRS 2015, 44930 LS 1; VG Bayreuth, B.v. 14.4.2016 - B 4 E 16.255 - BeckRS 2016, 45816;… vgl. ferner Masuch/Gordzielik in Huber, AufenthG, 2. Aufl. 2016, § 60a Rn. 28). - OVG Sachsen-Anhalt, 31.03.2015 - 2 M 17/15
Ermessensduldung aus dringenden persönlichen Gründen
Auszug aus VGH Bayern, 26.11.2018 - 19 CE 17.2453
Zwar kann im Ermessenswege eine Duldung aus dringenden persönlichen Gründen dann erteilt werden, wenn die vorübergehende weitere Anwesenheit des Ausländers im Bundesgebiet diesem die Chance erhält, an einer im Gesetzgebungsverfahren befindlichen Altfallregelung für nachhaltig integrierte Ausländer zu partizipieren, während durch eine Abschiebung ein vollständiger Rechtsverlust drohen würde (so OVG Magdeburg, B.v. 31.3.2015 - 2 M 17/15 - BeckRS 2015, 44930 LS 1; VG Bayreuth, B.v. 14.4.2016 - B 4 E 16.255 - BeckRS 2016, 45816;… vgl. ferner Masuch/Gordzielik in Huber, AufenthG, 2. Aufl. 2016, § 60a Rn. 28). - VGH Bayern, 07.10.2015 - 19 CE 15.2179
Direktabschiebung; Grenzübertrittsbescheinigung
Auszug aus VGH Bayern, 26.11.2018 - 19 CE 17.2453
Rn. 17 Ob der Antragsgegner durch die (trotz der Abkehr des Antragstellers von der Bereitschaft zur freiwilligen Ausreise) ausgehändigten Grenzübertrittsbescheinigungen, die jeweils eine "Frist" zum Verlassen des Bundesgebietes enthalten (zuletzt bis zum 11.12.2018), jeweils neue Ausreisefristen im Rechtssinn gesetzt hat, ist zweifelhaft, da eine Grenzübertrittsbescheinigung nicht die aufenthaltsrechtliche Stellung eines Ausländers regelt, sondern lediglich ein Dokument darstellt, mit dem die Ausreise von ausreispflichtigen Ausländern aus dem Bundesgebiet kontrolliert wird (in diesem Sinne BayVGH, B.v. 7.10.2015 - 19 CE 15.2179 - BeckRS 2015, 53813; OVG Münster, B.v. 18.6.2012 - 18 E 491/12 - BeckRS 2012, 52620).
- VG Augsburg, 02.04.2019 - Au 6 E 19.389
Keine Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und Heranwachsenden
Von einer tatsächlichen Unmöglichkeit der Ausreise ist bei Passlosigkeit eines Ausländers nur dann auszugehen, wenn nach den Erfahrungen der Ausländerbehörde eine Abschiebung ohne Pass oder Passersatz nicht möglich oder ein Abschiebungsversuch gescheitert ist, bzw. dann, wenn der Ausländer auf unabsehbare Zeit keinen Pass besitzt, eine Abschiebung mangels Reisedokument nicht möglich ist und ebenso wenig eine Rückführung ohne gültige Dokumente in Betracht kommt (BayVGH, B.v. 16.11.2018 - 19 CE 17.2453 - juris Rn. 23 m.w.N.).Jedenfalls im Zeitpunkt der Antragstellung muss der Antragsteller im Besitz einer Duldung gewesen sein oder müssen in seiner Person Duldungsgründe vorgelegen haben (BayVGH, B.v. 16.11.2018 - 19 CE 17.2453 - juris Rn. 19 m.w.N.).
- OVG Schleswig-Holstein, 14.01.2019 - 4 MB 126/18
Aufenthaltsgewährung für gut integrierten Jugendlichen
Gleiches gilt für § 25a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AufenthG (vgl. BayVGH, Beschl. v. 26.11.2018 - 19 CE 17.2453 -, juris Rn. 19;… OVG Lüneburg, Urt. v. 19.03.2012 - 8 LB 5/11 - juris Rn. 71;… VG Darmstadt, Urt. v. 31.08.2012 - 6 K 1808/11 -, juris Rn. 17-19;… Wunderle/Röcker in: Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 12 Aufl. 2018, § 25a Rn. 11, Göbel/Zimmermann in: Huber, AufenthG, 2. Aufl. 2016, § 25a Rn. 9;… Marx, Aufenthalts-, Asyl- und Flüchtlingsrecht, 6. Aufl. 2017, § 5 Rn. 140). - BGH, 24.03.2020 - XIII ZB 62/19
Abschiebungshaft: Wechsel des Aufenthaltsorts; Hinweispflicht auf Anzeigepflicht …
Sie knüpft inhaltlich an die Ausweisungsverfügung und die darin angeordnete Ausreisefrist an, hat aber typischerweise keinen eigenständigen, die aufenthaltsrechtliche Stellung eines Ausländers regelnden Charakter (vgl. BayVGH, Beschlüsse vom 26. November 2018 - 19 CE 17.2453, juris Rn. 17;… vom 7. Oktober 2015 - 19 CE 15.2197, juris Rn. 8).
- VGH Bayern, 02.08.2021 - 10 CE 21.1427
Erfolgreicher Antrag im einstweiligen Rechtsschutzverfahren auf Erteilung einer …
Rn. 17 aa) Von einer tatsächlichen Unmöglichkeit der Abschiebung eines Ausländers im Zusammenhang mit einem nicht zur Verfügung stehenden Pass ist auszugehen, wenn ein Abschiebungsversuch gescheitert ist oder eine Abschiebung ohne Pass oder Passersatz nach §§ 3 ff. AufenthV nicht möglich ist (vgl. BayVGH, B.v. 26.11.2018 - 19 CE 17.2453 - juris Rn. 23 m.w.N.). - VGH Bayern, 02.05.2024 - 19 CE 24.303
Chancen-Aufenthaltsrecht und kurzfristige Unterbrechung des Aufenthaltsstatus
Zwar steht einem vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländer - wie den Antragstellern - nach dem Ablauf der für die freiwillige Ausreise gesetzten Frist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Rechtsschutzbedürfnis wie auch ein Anordnungsgrund für einen Eilantrag nach § 123 Abs. 1 VwGO zu, weil er - auch in Anbetracht der Regelung des § 59 Abs. 1 Satz 8 AufenthG, dass nach Ablauf der Ausreisefrist der Termin der Abschiebung dem Ausländer nicht angekündigt werden darf - jederzeit mit seiner Abschiebung rechnen muss (…vgl. BVerfG, B.v. 1.7.2021 - 2 BvR 627/21 - juris Rn. 24;… 10.6.2020 - 2 BvR 297/20 - juris Rn. 16;… B.v. 8.11.2017 - 2 BvR 809/17 - juris Rn. 15; BayVGH, B.v. 26.11.2018 - 19 CE 17.2453 - juris Rn. 14 f.). - VGH Bayern, 03.08.2023 - 19 CE 23.608
Kein Anspruch auf Aussetzung der Abschiebung nach § 60a Abs. 2 S. 1 AufenthG
Rn. 6 Zwar steht einem vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländer - wie dem Antragsteller - nach dem Ablauf der für die freiwillige Ausreise gesetzten Frist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Rechtsschutzbedürfnis wie auch ein Anordnungsgrund für einen Eilantrag nach § 123 Abs. 1 VwGO zu, weil er - auch in Anbetracht der Regelung des § 59 Abs. 1 Satz 8 AufenthG, dass nach Ablauf der Ausreisefrist der Termin der Abschiebung dem Ausländer nicht angekündigt werden darf - jederzeit mit seiner Abschiebung rechnen muss (…vgl. BVerfG, B.v. 1.7.2021 - 2 BvR 627/21 - juris Rn. 24;… 10.6.2020 - 2 BvR 297/20 - juris Rn. 16;… B.v. 8.11.2017 - 2 BvR 809/17 - juris Rn. 15; BayVGH, B.v. 26.11.2018 - 19 CE 17.2453 - juris Rn. 14 f.). - OVG Sachsen-Anhalt, 15.06.2021 - 2 M 43/21
Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine drohende Abschiebung
Es bleibt ihm daher im Rahmen der zeitlichen Möglichkeiten vor der nicht mehr anzukündigenden Abschiebung jederzeit unbenommen, gegen diese beim Verwaltungsgericht vorläufigen Rechtsschutz zu begehren (vgl. BayVGH, Beschluss vom 26. November 2018 - 19 CE 17.2453 - juris Rn. 15 m.w.N.). - OVG Sachsen-Anhalt, 03.02.2022 - 2 M 154/21
Rechtliche Unmöglichkeit der Abschiebung bei familiärer Lebensgemeinschaft
Es bleibt ihm daher im Rahmen der zeitlichen Möglichkeiten vor der nicht mehr anzukündigenden Abschiebung jederzeit unbenommen, gegen diese beim Verwaltungsgericht vorläufigen Rechtsschutz zu begehren (zum Ganzen: BayVGH, Beschluss vom 26. November 2018 - 19 CE 17.2453 juris Rn. 15, unter Hinweis auf BVerfG…, Beschluss vom 8. November 2017 - 2 BvR 809/17 - juris Rn. 10 ff.). - OVG Sachsen-Anhalt, 20.08.2021 - 2 M 89/21
Anspruch auf Duldung aus rechtlichen Gründen; Anforderungen an das …
Es bleibt ihm daher im Rahmen der zeitlichen Möglichkeiten vor der nicht mehr anzukündigenden Abschiebung jederzeit unbenommen, gegen diese beim Verwaltungsgericht vorläufigen Rechtsschutz zu begehren (vgl. BayVGH, Beschluss vom 26. November 2018 - 19 CE 17.2453 - juris Rn. 15;… Beschluss des Senats vom 15. Juni 2021 - 2 M 43/21 - juris Rn. 18 ). - VGH Bayern, 01.12.2022 - 10 CE 22.2378
Unbegründete Beschwerde gegen Versagung einer Duldung
Maßgeblicher Zeitpunkt für das Vorliegen einer Duldung sei die Antragstellung (unter Verweis auf: BayVGH, B.v. 26.11.2018 - 19 CE 17.2453). - VG Bayreuth, 23.06.2021 - B 6 K 20.171
Erfolglose Klage auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis
- VG Ansbach, 18.10.2021 - AN 5 E 21.01645
Kein vorläufiger Rechtsschutz gegen aufenthaltsbeendende Maßnahmen gegenüber …
- VG Bayreuth, 28.07.2023 - B 6 E 23.444
Kein Aufenthaltsrecht aus Art. 21 AEUV für nigerianischen Stiefvater eines …
- OVG Sachsen-Anhalt, 20.05.2021 - 2 O 47/21
Rückwirkende Gewährung von Prozesskostenhilfe im Beschwerdeverfahren bei …
- VG Ansbach, 19.02.2019 - AN 11 S 17.00392
Rechtmäßige Abschiebungsandrohungen
- VG Würzburg, 21.03.2022 - W 7 S 22.30097
Keine Wiederaufgreifensgründe glaubhaft gemacht
- VG Augsburg, 10.02.2023 - Au 6 E 23.170
Erfolgloser Eilantrag auf Erteilung einer (Verfahrens-)Duldung
- VG Schleswig, 19.06.2019 - 11 A 565/18
- VG Köln, 10.02.2026 - 5 L 3297/25
- VG Bayreuth, 11.10.2021 - B 5 E 21.840
Statthafter Antrag bei Streit um die Wertigkeit eines Dienstpostens, …
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