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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 03.08.2023 - 19 CE 23.1290   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,20336
VGH Bayern, 03.08.2023 - 19 CE 23.1290 (https://dejure.org/2023,20336)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03.08.2023 - 19 CE 23.1290 (https://dejure.org/2023,20336)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03. August 2023 - 19 CE 23.1290 (https://dejure.org/2023,20336)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 123; AsylG § 71 Abs. 5 S. 2; VwVfG § 51 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 3; GG Art. 19 Abs. 4
    Vorläufiger Rechtsschutz im Asylfolgeverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Obliegen der Prüfung der Voraussetzungen für die Durchführung eines weiteren Asylverfahrens dem Bundesamt; Rechtliche Unmöglichkeit der Abschiebung eines Ausländers

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (14)

  • VGH Bayern, 21.04.2015 - 10 CE 15.810

    Geltendmachung eines zielstaatsbezogenen Abschiebungsverbots nach Bestandskraft …

    Auszug aus VGH Bayern, 03.08.2023 - 19 CE 23.1290
    Unter diesen Umständen könne der Antragsteller in der Weise um einstweiligen Rechtsschutz nachsuchen, dass er einen gegen den Rechtsträger des Bundesamtes gerichteten Antrag auf Verpflichtung des Bundesamtes stelle, gegenüber der Ausländerbehörde zu erklären, dass auf die ursprüngliche Mitteilung gem. § 71 Abs. 5 Satz 2 AsylG bzw. auf den Ablehnungsbescheid hin nicht abgeschoben werden dürfe (m.V.a. BayVGH, B.v. 21.4.2015 - 10 CE 15.810 - juris Rn. 6;… B.v. 9.5.2007 - 19 CE 07.158 - juris Rn. 22 m.w.N.).

    Rn. 5 2.1 Dem gegen den Antragsgegner gerichteten Antrag fehlt es bereits am erforderlichen Rechtsschutzbedürfnis, weil der Antragsteller sein Rechtsschutzziel nach der Systematik der hierfür maßgeblichen asylverfahrensrechtlichen Bestimmungen vorrangig und - auch im konkreten Fall - effektiv durch einen gegen die Bundesrepublik Deutschland als Rechtsträger des Bundesamtes gerichteten Antrag auf einstweilige Anordnung (§ 123 VwGO) zur (vorläufigen) Sicherung seines Begehrens bzw. Anspruchs auf Wiederaufgreifen des Asylverfahrens bzw. des Verfahrens bezüglich des von ihm nunmehr geltend gemachten Abschiebungsverbots erreichen kann (vgl. BayVGH, B.v. 18.07.2023 - 19 CE 23.1239; B.v. 21.4.2015 - 10 CE 15.810 - juris Rn. 3).

    Sie hat nach der gesetzlichen Aufgabenverteilung zwischen Bundesamt und Ausländerbehörde dazu keine Befugnis (vgl. BayVGH, B.v. 18.07.2023 - 19 CE 23.1239; B.v. 21.4.2015 - 10 CE 15.810 - juris Rn. 4).

    Unter solchen Umständen kann der Asylfolgeantragsteller aber in der Weise um einstweiligen Rechtsschutz nachsuchen, dass er einen gegen die Bundesrepublik Deutschland (als Rechtsträger des Bundesamtes) gerichteten Antrag auf Verpflichtung des Bundesamtes stellt, gegenüber der Ausländerbehörde zu erklären, dass auf die ursprüngliche Mitteilung hin nicht abgeschoben werden darf (vgl. BayVGH, B.v. 18.7.2023 - 19 CE 23.1239; B.v. 21.4.2015 - 10 CE 15.810 - juris Rn. 6;… B.v. 9.5.2007 - 19 CE 07.158 - juris Rn. 22 m.w.N.;… OVG RP, B.v. 14.1.2019 - 7 B 11544/18 - juris Rn. 4 m.w.N.).

    Rn. 9 Nur wenn effektiver Rechtsschutz nicht mehr mit einem gegen die Bundesrepublik Deutschland als Rechtsträger des Bundesamtes gerichteten Eilantrag erreicht werden kann - d.h. wenn der Erlass einer einstweiligen Anordnung gegenüber der Bundesrepublik Deutschland bzw. jedenfalls die dann zu deren Umsetzung noch erforderliche Mitteilung an die Ausländerbehörde, dass nicht vollzogen werden darf, zu spät käme - muss unter dem Blickwinkel des Art. 19 Abs. 4 GG auch eine unmittelbare Zuständigkeit der Ausländerbehörde bzw. deren Rechtsträgers für die begehrte einstweilige Regelung bejaht werden (vgl. BayVGH, B.v. 21.4.2015 - 10 CE 15.810 - juris Rn. 3;… B.v. 26.1.2009 - 19 CE 09.130 - juris Rn. 2;… VGH BW, B.v. 29.11.2018 - 12 S 2504/18 - juris Rn. 18 m.w.N.;… OVG RP, B.v. 14.1.2019 - 7 B 11544/18 - juris Rn. 4).

    Mit dem Vorbringen des Antragstellers, dass sich insoweit nach dem Eintritt der Unanfechtbarkeit die maßgebliche Sach- oder Rechtslage im Zielstaat der Abschiebung verändert habe, haben sich das Bundesamt im Rahmen der Entscheidung, ob Gründe für ein Wiederaufgreifen des Verwaltungsverfahrens gemäß § 51 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 VwVfG bzw. gemäß § 51 Abs. 5 i.V.m. §§ 48, 49 VwVfG hinsichtlich der negativen Feststellung zum zielstaatsbezogenen Abschiebungsschutz vorliegen, sowie gegebenenfalls das Verwaltungsgericht im Rahmen einer Klage gegen die Unzulässigkeitsentscheidung des Bundesamtes gemäß § 29 Abs. 1 Nr. 5 AsylG bzw. auf Verpflichtung des Bundesamtes zum Wiederaufgreifen des Verwaltungsverfahrens hinsichtlich § 60 Abs. 5 und 7 AufenthG zu befassen (vgl. BayVGH, B.v. 21.4.2015 - 10 CE 15.810 - juris Rn. 3).

  • VGH Bayern, 18.07.2023 - 19 CE 23.1239

    Beschwerde, Abschiebung bereits vollzogen, Rechtsschutzbedürfnis für Eilantrag …

    Auszug aus VGH Bayern, 03.08.2023 - 19 CE 23.1290
    Auch die Garantie effektiven Rechtsschutzes gebiete grundsätzlich keine abweichende Beurteilung, denn die Rechtsschutzmöglichkeiten des Asylfolgeantragstellers seien auch nach abgelehntem Folgeantrag nicht beeinträchtigt (m.V.a. BayVGH, B.v. 18.07.2023 - 19 CE 23.1239 unter Hinweis auf BVerfG, B.v. 1.7.2021 - 2 BvR 627/21 - juris Rn. 20).

    Rn. 5 2.1 Dem gegen den Antragsgegner gerichteten Antrag fehlt es bereits am erforderlichen Rechtsschutzbedürfnis, weil der Antragsteller sein Rechtsschutzziel nach der Systematik der hierfür maßgeblichen asylverfahrensrechtlichen Bestimmungen vorrangig und - auch im konkreten Fall - effektiv durch einen gegen die Bundesrepublik Deutschland als Rechtsträger des Bundesamtes gerichteten Antrag auf einstweilige Anordnung (§ 123 VwGO) zur (vorläufigen) Sicherung seines Begehrens bzw. Anspruchs auf Wiederaufgreifen des Asylverfahrens bzw. des Verfahrens bezüglich des von ihm nunmehr geltend gemachten Abschiebungsverbots erreichen kann (vgl. BayVGH, B.v. 18.07.2023 - 19 CE 23.1239;… B.v. 21.4.2015 - 10 CE 15.810 - juris Rn. 3).

    Sie hat nach der gesetzlichen Aufgabenverteilung zwischen Bundesamt und Ausländerbehörde dazu keine Befugnis (vgl. BayVGH, B.v. 18.07.2023 - 19 CE 23.1239;… B.v. 21.4.2015 - 10 CE 15.810 - juris Rn. 4).

    Unter solchen Umständen kann der Asylfolgeantragsteller aber in der Weise um einstweiligen Rechtsschutz nachsuchen, dass er einen gegen die Bundesrepublik Deutschland (als Rechtsträger des Bundesamtes) gerichteten Antrag auf Verpflichtung des Bundesamtes stellt, gegenüber der Ausländerbehörde zu erklären, dass auf die ursprüngliche Mitteilung hin nicht abgeschoben werden darf (vgl. BayVGH, B.v. 18.7.2023 - 19 CE 23.1239;… B.v. 21.4.2015 - 10 CE 15.810 - juris Rn. 6;… B.v. 9.5.2007 - 19 CE 07.158 - juris Rn. 22 m.w.N.;… OVG RP, B.v. 14.1.2019 - 7 B 11544/18 - juris Rn. 4 m.w.N.).

  • BVerfG, 01.07.2021 - 2 BvR 627/21

    Stattgebender Kammerbeschluss: Anforderungen der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs …

    Auszug aus VGH Bayern, 03.08.2023 - 19 CE 23.1290
    Auch die Garantie effektiven Rechtsschutzes gebiete grundsätzlich keine abweichende Beurteilung, denn die Rechtsschutzmöglichkeiten des Asylfolgeantragstellers seien auch nach abgelehntem Folgeantrag nicht beeinträchtigt (m.V.a. BayVGH, B.v. 18.07.2023 - 19 CE 23.1239 unter Hinweis auf BVerfG, B.v. 1.7.2021 - 2 BvR 627/21 - juris Rn. 20).

    Denn die Rechtschutzmöglichkeiten des Asylfolgeantragstellers sind auch nach abgelehntem Folgeantrag nicht beeinträchtigt (vgl. zu den diesbezüglichen Anforderungen z.B. BVerfG, B.v. 1.7.2021 - 2 BvR 627/21 - juris Rn. 20).

    Die konkrete Rechtsanwendung ist verfassungsrechtlich erst dann nicht mehr hinnehmbar, wenn sie dazu führt, dass der Betroffene ganz unabhängig von seinem Verhalten schon aus prozessualen Gründen grundsätzlich keine gerichtliche Sachprüfung vor Vollzug der Abschiebung mehr erreichen kann (BVerfG, B.v. 1.7.2021 - 2 BvR 627/21 - juris Rn. 20).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.01.2019 - 7 B 11544/18

    Effektiver Rechtsschutz bei Asylfolgeanträgen; Eilantrag gegenüber der …

    Auszug aus VGH Bayern, 03.08.2023 - 19 CE 23.1290
    Vorrangig sei ein Eilantrag gegen das Bundesamt mit dem Ziel, die Ausländerbehörde zu informieren, dass vorläufig keine Abschiebung durchgeführt werden dürfe (m.V.a. OVG RP, B.v. 14.1.2019 - 7 B 11544/18 - juris Rn. 4).

    Unter solchen Umständen kann der Asylfolgeantragsteller aber in der Weise um einstweiligen Rechtsschutz nachsuchen, dass er einen gegen die Bundesrepublik Deutschland (als Rechtsträger des Bundesamtes) gerichteten Antrag auf Verpflichtung des Bundesamtes stellt, gegenüber der Ausländerbehörde zu erklären, dass auf die ursprüngliche Mitteilung hin nicht abgeschoben werden darf (vgl. BayVGH, B.v. 18.7.2023 - 19 CE 23.1239;… B.v. 21.4.2015 - 10 CE 15.810 - juris Rn. 6;… B.v. 9.5.2007 - 19 CE 07.158 - juris Rn. 22 m.w.N.; OVG RP, B.v. 14.1.2019 - 7 B 11544/18 - juris Rn. 4 m.w.N.).

    Rn. 9 Nur wenn effektiver Rechtsschutz nicht mehr mit einem gegen die Bundesrepublik Deutschland als Rechtsträger des Bundesamtes gerichteten Eilantrag erreicht werden kann - d.h. wenn der Erlass einer einstweiligen Anordnung gegenüber der Bundesrepublik Deutschland bzw. jedenfalls die dann zu deren Umsetzung noch erforderliche Mitteilung an die Ausländerbehörde, dass nicht vollzogen werden darf, zu spät käme - muss unter dem Blickwinkel des Art. 19 Abs. 4 GG auch eine unmittelbare Zuständigkeit der Ausländerbehörde bzw. deren Rechtsträgers für die begehrte einstweilige Regelung bejaht werden (…vgl. BayVGH, B.v. 21.4.2015 - 10 CE 15.810 - juris Rn. 3;… B.v. 26.1.2009 - 19 CE 09.130 - juris Rn. 2;… VGH BW, B.v. 29.11.2018 - 12 S 2504/18 - juris Rn. 18 m.w.N.; OVG RP, B.v. 14.1.2019 - 7 B 11544/18 - juris Rn. 4).

  • BVerfG, 08.11.2017 - 2 BvR 809/17

    Stattgebender Kammerbeschluss: Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 S 1 GG) …

    Auszug aus VGH Bayern, 03.08.2023 - 19 CE 23.1290
    Rn. 11 Dem steht die bundesverfassungsgerichtliche Rechtsprechung zu Rechtsschutzinteresse und Anordnungsgrund bei Eilanträgen auf Abschiebungsuntersagung nicht entgegen (vgl. BVerfG, B.v. 8.11.2017 - 2 BvR 809/17 - juris).

    Deshalb kann das Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag nicht verneint werden, wenn der Antragsteller denselben Antrag nach der Ablehnung zur Wahrung seiner Rechte umgehend erneut stellen müsste (vgl. BVerfG, B.v. 8.11.2017 - 2 BvR 809/17 - juris Rn. 15).

  • VGH Baden-Württemberg, 29.11.2018 - 12 S 2504/18

    Einstweiliger Rechtsschutz im Asylfolgeverfahren

    Auszug aus VGH Bayern, 03.08.2023 - 19 CE 23.1290
    Nur in zugespitzten Ausnahmefällen komme abweichend hiervon der Erlass einer einstweiligen Anordnung gegenüber der Ausländerbehörde bzw. deren Rechtsträger in Betracht, wenn der Erlass einer einstweiligen Anordnung gegenüber dem Rechtsträger des Bundesamtes zu spät käme, wenn etwa gegenüber dem Ausländer eine konkrete Abschiebemaßnahme begonnen worden sei und zu diesem Zeitpunkt nicht mehr damit gerechnet werden könne, dass beim Bundesamt ein insoweit zuständiger und im Außenverhältnis handlungsbefugter Bediensteter anwesend sein werde, der eine entsprechende gerichtliche Entscheidung umsetzen könne (m.V.a. VGH BW, B.v. 29.11.2018 - 12 S 2504/18 - juris Rn. 18 m.w.N.).

    Rn. 9 Nur wenn effektiver Rechtsschutz nicht mehr mit einem gegen die Bundesrepublik Deutschland als Rechtsträger des Bundesamtes gerichteten Eilantrag erreicht werden kann - d.h. wenn der Erlass einer einstweiligen Anordnung gegenüber der Bundesrepublik Deutschland bzw. jedenfalls die dann zu deren Umsetzung noch erforderliche Mitteilung an die Ausländerbehörde, dass nicht vollzogen werden darf, zu spät käme - muss unter dem Blickwinkel des Art. 19 Abs. 4 GG auch eine unmittelbare Zuständigkeit der Ausländerbehörde bzw. deren Rechtsträgers für die begehrte einstweilige Regelung bejaht werden (…vgl. BayVGH, B.v. 21.4.2015 - 10 CE 15.810 - juris Rn. 3;… B.v. 26.1.2009 - 19 CE 09.130 - juris Rn. 2; VGH BW, B.v. 29.11.2018 - 12 S 2504/18 - juris Rn. 18 m.w.N.;… OVG RP, B.v. 14.1.2019 - 7 B 11544/18 - juris Rn. 4).

  • VGH Bayern, 09.05.2007 - 19 CE 07.158

    Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, Zuständigkeit, …

    Auszug aus VGH Bayern, 03.08.2023 - 19 CE 23.1290
    Unter diesen Umständen könne der Antragsteller in der Weise um einstweiligen Rechtsschutz nachsuchen, dass er einen gegen den Rechtsträger des Bundesamtes gerichteten Antrag auf Verpflichtung des Bundesamtes stelle, gegenüber der Ausländerbehörde zu erklären, dass auf die ursprüngliche Mitteilung gem. § 71 Abs. 5 Satz 2 AsylG bzw. auf den Ablehnungsbescheid hin nicht abgeschoben werden dürfe (…m.V.a. BayVGH, B.v. 21.4.2015 - 10 CE 15.810 - juris Rn. 6; B.v. 9.5.2007 - 19 CE 07.158 - juris Rn. 22 m.w.N.).

    Unter solchen Umständen kann der Asylfolgeantragsteller aber in der Weise um einstweiligen Rechtsschutz nachsuchen, dass er einen gegen die Bundesrepublik Deutschland (als Rechtsträger des Bundesamtes) gerichteten Antrag auf Verpflichtung des Bundesamtes stellt, gegenüber der Ausländerbehörde zu erklären, dass auf die ursprüngliche Mitteilung hin nicht abgeschoben werden darf (vgl. BayVGH, B.v. 18.7.2023 - 19 CE 23.1239;… B.v. 21.4.2015 - 10 CE 15.810 - juris Rn. 6; B.v. 9.5.2007 - 19 CE 07.158 - juris Rn. 22 m.w.N.;… OVG RP, B.v. 14.1.2019 - 7 B 11544/18 - juris Rn. 4 m.w.N.).

  • BVerfG, 10.06.2020 - 2 BvR 297/20

    Ablehnung von Anträgen afghanischer Asylsuchender auf einstweiligen Rechtsschutz …

    Auszug aus VGH Bayern, 03.08.2023 - 19 CE 23.1290
    Auch ist mit der Ablehnung des vorliegenden Antrags und der Obliegenheit zur Stellung eines erneuten Eilantrags gegen den richtigen Antragsgegner keine Verschlechterung der Rechtsposition des Antragstellers verbunden (vgl. BVerfG, B.v. 10.6.2020 - 2 BvR 297/20 - juris Rn. 15).
  • VGH Bayern, 18.12.2017 - 19 CE 17.1541

    Nicht statthafter Feststellungsantrag im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen …

    Auszug aus VGH Bayern, 03.08.2023 - 19 CE 23.1290
    Rn. 15 Dem gegenüber setzte ein inlandsbezogenes Vollstreckungshindernis den substantiierten Vortrag und gegebenenfalls die Glaubhaftmachung der vorgetragenen Tatsachen voraus, dass die Abschiebung als solche - unabhängig vom Zielstaat - zu einer konkreten und erheblichen Gefahr für Leben oder körperliche bzw. psychische Unversehrtheit des Antragstellers führen würde (vgl. BayVGH, B.v. 18.12.2017 - 19 CE 17.1541 - juris Rn. 15;… B.v. 11.04.2017 - 10 CE 17.349 - juris Rn. 17 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 11.04.2017 - 10 CE 17.349

    Bedrohung durch Mitglieder des Drogenrings

    Auszug aus VGH Bayern, 03.08.2023 - 19 CE 23.1290
    Rn. 15 Dem gegenüber setzte ein inlandsbezogenes Vollstreckungshindernis den substantiierten Vortrag und gegebenenfalls die Glaubhaftmachung der vorgetragenen Tatsachen voraus, dass die Abschiebung als solche - unabhängig vom Zielstaat - zu einer konkreten und erheblichen Gefahr für Leben oder körperliche bzw. psychische Unversehrtheit des Antragstellers führen würde (…vgl. BayVGH, B.v. 18.12.2017 - 19 CE 17.1541 - juris Rn. 15; B.v. 11.04.2017 - 10 CE 17.349 - juris Rn. 17 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 15.04.2019 - 10 CE 19.650

    Beschwerde gegen ursprünglichen Eilrechtsbeschluss nach Abänderungsverfahren

  • VGH Bayern, 27.01.2023 - 8 CS 22.2500

    Erfolgloser Antrag auf Aufhebung bzw. Änderung der ursprünglichen Entscheidung …

  • VGH Bayern, 26.04.2023 - 10 AS 23.467

    Erfolgloser Abänderungsantrag auf Ausstellung von Duldungsbescheinigungen

  • VGH Bayern, 26.01.2009 - 19 CE 09.130

    Richtiger Antragsgegner bei Erlass einer einstweiligen Anordnung im …

  • VG Freiburg, 17.06.2024 - A 10 K 2227/24

    Vorläufiger Rechtsschutz in Folgeantragsverfahren nach Inkrafttreten des …

    Dass im vorliegenden Fall zur Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes ein Antrag nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO und nicht ein Antrag nach § 123 VwGO statthaft ist (anders die wohl überwiegende Rechtsprechung hinsichtlich der früheren Rechtslage in § 71 Abs. 5 AsylG, vgl. etwa VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.11.2018 - 12 S 250404/18 -, juris Rn. 15; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 09.11.2023 - 5 MR 5/23 -, juris Rn. 5; Bayerischer VGH, Beschluss vom 03.08.2023 - 19 CE 23.1290 -, juris Rn. 8; OVG Bremen, Beschluss vom 03.12.2021 - 2 B 432/21 -, juris Rn. 5; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 14.01.2019 - 7 B 11544/18 -, juris Rn. 4; Hessischer VGH, Beschluss vom 13.09.2018 - 3 B 1712/18.A -, juris Rnrn.
  • VG Würzburg, 29.05.2024 - W 8 S 24.30715

    Asyl: Erfolgloser Eilantrag gegen ablehnenden Bescheid ohne erneute …

    Soweit nach überwiegender und überzeugender Auffassung bis zum Inkrafttreten des Rückführungsverbesserungsgesetzes davon ausgegangen wurde, dass in der vorliegenden Konstellation einstweiliger Rechtsschutz im Wege eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 123 VwGO mit dem Inhalt, der Antragsgegnerin aufzugeben, der Ausländerbehörde mitzuteilen, dass eine Abschiebung einstweilen nicht erfolgen darf, zu erlangen war (vgl. hierzu etwa BayVGH, B.v. 3.8.2023 - 19 CE 23.1290 - juris Rn. 8;… HessVGH, B.v. 13.9.2018 - 3 B 1712/18.A - juris Rn. 3 ff.;… ebenso Dickten in BeckOK, AuslR, § 71 AsylG, Rn. 33 ff.), so kann hieran vor dem Hintergrund der Neufassung des § 71 Abs. 5 AsylG nicht mehr festgehalten werden.
  • VG Minden, 24.07.2025 - 1 L 822/25

    Abschiebungsverbot Anordnung, einstweilige Behandlung, unmenschliche oder …

    Rn. 29 Vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 13. September 2018- 3 B 1712/18.A -, InfAuslR 2019, 112 (…juris Rn. 3 ff.); VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29. November 2018 - 12 S 2504/18 -, juris Rn. 15; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 14. Januar 2019 - 7 B 11544/18 -, AuAS 2019, 65 (…juris Rn. 4); OVG Bremen, Beschluss vom 3. Dezember 2021 - 2 B 432/21 -, juris Rn. 5; Bayerischer VGH, Beschluss vom 3. August 2023 - 19 CE 23.1290 -, juris Rn. 8; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 9. November 2023 - 5 MR 5/23 -, juris Rn. 5; s.a. Funke-Kaiser, in: Funke-Kaiser u.a., GK-AsylG, § 71 Rn. 387 (Stand: Oktober 2017).
  • VG Ansbach, 15.04.2024 - AN 1 S 24.30737

    Erfolgloser Eilrechtsschutz gegen enen unzulässigen Asylfolgeantrag

    Daher war bis zum Inkrafttreten des Rückführungsverbesserungsgesetzes am 27. Februar 2024 (vgl. Art. 11 des Rückführungsverbesserungsgesetzes) davon auszugehen, dass effektiver Eilrechtsschutz, der den Anforderungen des Art. 19 Abs. 4 GG gerecht wird (vgl. BVerfG, B.v. 8.11.2017 - 2 BvR 809/14 - juris Rn.13), in den Fällen, in denen das Bundesamt einen Folgeantrag als unzulässig abgelehnt hat und zugleich nach § 71 Abs. 5 Satz 1 AsylG keine neue Abschiebungsandrohung erlassen hat, die Gegenstand eines Antrages nach § 80 Abs. 5 VwGO sein könnte, durch einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 123 VwGO zu erreichen war (vgl. hierzu BayVGH, B.v. 3.8.2023 - 19 CE 23.1290 - juris Rn. 8;… HessVGH, B.v. 13.9.2018 - 3 B 1712/18.A - juris Rn. 3 ff.;… VG Ansbach, B.v. 26.10.2021 - AN 16 E 21.30759, AN 16 E 21.30760, AN 16 S 21.30761 - juris Rn. 30;… VG Aachen, B.v. 29.6.2021 - 10 L 179/22.A - juris Rn. 2; vom 31.7.2016, BGBl I S. 1939;… VG Augsburg, B.v. 9.3.2021 - Au 9 E 21.30186 - juris Rn. 24 ff.;… VG München, B.v. 26.3.2020 - M 15 S 20.30773 - juris Rn. 12 ff. jeweils m.w.N.;… ebenso Dickten in BeckOK, AuslR, § 71 AsylG, Rn. 33 ff.;… Haderlein in Heusch/Haderlein/Fleuß/Barden, Asylrecht in der Praxis, 2. Aufl. 2021, Rn. 618).
  • VG Chemnitz, 13.02.2025 - 1 L 501/24

    Georgien: Antrag einer yesidischen Frau und ihrer minderjährigen Tochter auf …

    Dabei ist entgegen der zur bisherigen Rechtslage wohl herrschenden Auffassung (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29. November 2018 - 12 S 250404/18 -, juris Rn. 15; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 9. November 2023 - 5 MR 5/23 -, juris Rn. 5; Bayerischer VGH, Beschluss vom 3. August 2023 - 19 CE 23.1290 -, juris Rn. 8; OVG Bremen, Beschluss vom 3. Dezember 2021 - 2 B 432/21 -, juris Rn. 5; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 14. Januar 2019 - 7 B 11544/18 -, juris Rn. 4; Hessischer VGH, Beschluss vom 13. September 2018 - 3 B 1712/18.A -, juris Rnrn.
  • VG Köln, 23.02.2024 - 12 L 32/24
    Rn. 21 vgl. dazu: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 3. August 2023 - 19 CE 23.1290 -, juris Rn. 9,.
  • VG Würzburg, 27.05.2024 - W 6 S 24.30788

    Armenien, Folgeantrag, keine erneute Abschiebungsandrohung, statthafter Antrag, …

    Rn. 15 Soweit nach überwiegender und überzeugender Auffassung bis zum Inkrafttreten des Rückführungsverbesserungsgesetzes davon ausgegangen wurde, dass in der vorliegenden Konstellation einstweiliger Rechtsschutz im Wege eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 123 VwGO mit dem Inhalt, der Antragsgegnerin aufzugeben, der Ausländerbehörde mitzuteilen, dass eine Abschiebung einstweilen nicht erfolgen darf, zu erlangen war (vgl. hierzu etwa BayVGH, B.v. 3.8.2023 - 19 CE 23.1290 - juris Rn. 8;… HessVGH, B.v. 13.9.2018 - 3 B 1712/18.A - juris Rn. 3 ff.;… ebenso Dickten in BeckOK, AuslR, § 71 AsylG, Rn. 33 ff.), so kann hieran vor dem Hintergrund der Neufassung des § 71 Abs. 5 AsylG nicht mehr festgehalten werden.
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