Rechtsprechung
| VGH Bayern, 06.02.2008 - 19 CS 07.3102 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Ausländerrecht; vorläufiger Rechtsschutz; zur Fiktionswirkung des § 51 Abs.4 AufenthG (hier: offen gelassen); Ausweisungsgründe im Zeitpunkt der Stellung des Verlängerungsantrags Stellung des Verlängerungsantrags; (keine) Notwendigkeit einer Befristung der Ausweisung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- EGMR, 28.06.2007 - 31753/02
D (A), Ausweisung, Schutz von Ehe und Familie, Privatleben, Europäische …
Auszug aus VGH Bayern, 06.02.2008 - 19 CS 07.3102
Entgegen dem Vorbringen des Ast. ergibt sich aus der Rechtsprechung des EuGH keine zwingende Notwendigkeit, die Ausweisung in jedem Fall von vornherein zu befristen (vgl. U.v. 28.6.2007, InfAuslR 2007, 325). - VGH Bayern, 23.01.2008 - 19 CS 07.2828
Berücksichtigung der Fiktionswirkung aus § 81 Abs. 4 AufenthG bei der Berechnung …
Auszug aus VGH Bayern, 06.02.2008 - 19 CS 07.3102
Die Beurteilung dieser Frage kann jedoch im vorliegenden Fall offen bleiben (vgl. zur Problematik: B v. 23.1.2008, 19 CS 07.2828). - VGH Bayern, 12.04.2006 - 19 ZB 06.185
Auszug aus VGH Bayern, 06.02.2008 - 19 CS 07.3102
Hierzu hat der Senat bisher entschieden, dass die Fiktion des § 81 Abs. 4 AufenthG den Ausländer gegenüber der früheren Rechtslage zwar graduell besser stellt, jedoch einen tatsächlichen Aufenthaltstitel nicht ersetzt (B. v. 12.4.2006 - 19 ZB 06.185).
- VGH Bayern, 04.07.2011 - 19 B 10.1631
Fiktion des Fortbestehens eines Aufenthaltstitels steht dem Erlaubnisbesitz nicht …
Eine hiergegen eingelegte Beschwerde wurde durch Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 6. Februar 2008 (19 CS 07.3102) zurückgewiesen. - VG Augsburg, 19.08.2009 - Au 6 K 09.85
Kroatischer Staatsangehöriger; Ablehnung eines Antrags auf Aufenthaltserlaubnis …
Rn. 67 Vom 19. Juni 2008 bis zum 5. Januar 2009 hatte der Kläger zwar einen Antrag gestellt und einen Anspruch auf eine Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 3 Satz 2 AufenthG, doch diese ersetzt keinen fehlenden Aufenthaltstitel, wenn dessen Erteilung danach abgelehnt wird (so zu § 81 Abs. 4 AufenthG BayVGH vom 6.2.2008, Az. 19 CS 07.3102, Juris, RdNr. 5 m.w.N.).Dies führte für ihn nur zur Duldungsfiktion, nicht zur Rechtmäßigkeitsfiktion nach § 81 Abs. 3 Satz 2 AufenthG (vgl. BayVGH vom 6.2.2008, Az. 19 CS 07.3102, Juris, RdNr. 7).
- VG München, 05.06.2008 - M 24 K 08.753
Ausweisung; im Bundesgebiet geborener türkischer Staatsangehöriger; …
Zwar ersetzt die Fiktion des § 81 Abs. 4 AufenthG grundsätzlich nicht einen tatsächlichen Aufenthaltstitel (…BayVGH, Urt. v. 12.4.2006, 19 ZB 06.185 und Beschl. v. 6.2.2008, 19 CS 07.3102). - VG Augsburg, 09.09.2009 - Au 6 K 09.767
Türkischer Staatsangehöriger; Versagung einer Niederlassungserlaubnis; Erfüllung …
Die Fiktionswirkung - ihr Auslösen durch den mindestens drei Wochen verspäteten Antrag unterstellt - steht zwar nicht dem Besitz eines Aufenthaltstitels gleich (wie hier BayVGH vom 6.2.2008, Az. 19 CS 07.3102, juris, RdNr. 5 m.w.N.; BayVGH vom 6.6.2008, Az. 10 CS 08.1312 u. a., juris, RdNr. 19 a. E.; a. A. BayVGH vom 4.2.2009, Az. 19 B 08.2774, juris, RdNrn. 23, 41, 43 ausdrücklich nur zu § 26 Abs. 4 AufenthG). - VG Ansbach, 22.04.2008 - AN 19 K 07.02216
Verurteilung wegen Vergewaltigung; Ermessensausweisung; Generalprävention
Eine hiergegen eingelegte Beschwerde wurde durch Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 6. Februar 2008 (19 CS 07.3102) zurückgewiesen.
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