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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 03.02.2010 - 19 U 124/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,19568
OLG Karlsruhe, 03.02.2010 - 19 U 124/09 (https://dejure.org/2010,19568)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 03.02.2010 - 19 U 124/09 (https://dejure.org/2010,19568)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 03. Februar 2010 - 19 U 124/09 (https://dejure.org/2010,19568)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Widerruflichkeit gleichrangiger Generalvollmachten, Gleichwertigkeit der Vollmacht im Prozess,
    , Kontrollbetreuung, Vollmachtsüberwachung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Widerruf einer Vollmacht durch einen anderen Bevollmächtigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Solidarvollmacht und ihre Folgen

  • rechtspflegerforum.de (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen für das Recht eines Bevollmächtigten zum Widerruf der Solidarvollmacht eines anderen gleichrangigen Bevollmächtigten; Erforderlichkeit der Beauftragung eines Vollmachtsüberwachungsbetreuers gem. § 1896 BGB im Falle mangelnder Geschäftsfähigkeit des ...

Verfahrensgang

  • LG Mannheim - 8 O 171/08
  • OLG Karlsruhe, 03.02.2010 - 19 U 124/09

Papierfundstellen

  • FamRZ 2010, 1762
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Karlsruhe, 24.01.2022 - 10 W 8/21

    Widerruf der Vorsorgevollmacht von weiteren Einzelvertretungsberechtigten

    Dies hatte der Vollmachtgeber jedoch ersichtlich nicht gewollt, als er sich dafür entschied, mehreren Personen eine Einzelvertretungsbefugnis zu erteilen, weshalb im Wege der Auslegung (§ 133 BGB) im Regelfall - und so auch hier - eine entsprechende konkludente Beschränkung der Vertretungsmacht jedes Einzelbevollmächtigten zu ermitteln ist (siehe auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 3.2.2010, 19 U 124/09).
  • OLG Brandenburg, 28.11.2019 - 1 U 25/19

    Auftreten als Bevollmächtigter

    Soweit vereinzelt vertreten wird, dass der Widerruf einer Vollmacht durch einen von mehreren vertretungsberechtigten Bevollmächtigten im Regelfall nicht mehr vom stillschweigenden Umfang der Vollmacht gedeckt sei (OLG Karlsruhe; FamRZ 2010, 1762, 1763; ohne nähere Begründung auch LG Meiningen, FamRZ 2015, 955, 956), ist zu berücksichtigen, dass es maßgeblich auf eine Auslegung der abgegebenen Erklärungen im Einzelfall ankommt.
  • BGH, 08.05.2024 - XII ZB 577/23

    Betreuungssache: Ungeeignetheit eines von mehreren in einer Vorsorgevollmacht …

    Ob die anderen Einzelbevollmächtigten hierzu befugt sind, ist eine Frage der Auslegung der konkreten Vorsorgevollmacht, die in vielen Fällen dahingehend zu beantworten sein dürfte, dass dem Bevollmächtigten jedenfalls die Möglichkeit zum Widerruf der gleichrangigen Vollmacht eines anderen Bevollmächtigten nicht eingeräumt werden soll (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 2022, 736 f. und FamRZ 2010, 1762, 1763; vgl. hierzu auch Spernath MittBayNot 2021, 425, 429 f., 436 f.; Stascheit RNotZ 2020, 61, 83 f. mwN).
  • LG Meiningen, 05.08.2014 - 4 T 65/14

    Missbrauch von zwei gleichzeitig bestehenden gleichrangigen Vorsorgevollmachten

    Diese ist vorliegend trotz zweier Vollmachten deshalb erforderlich, weil bei gleichrangigen Generalvollmachten mangels abweichender Bestimmung des Vollmachtgebers keiner der Bevollmächtigten befugt ist, die Vollmacht des jeweils anderen zu widerrufen (OLG Karlsruhe, FamRZ 2010, 1762 = BtPrax 2010, 178 = Justiz 2010, 198 - zitiert nach juris -).
  • LG Erfurt, 10.07.2025 - 9 T 176/25

    Formfreiheit der Mitteilung nach § 22a FamFG bei Kollegialgerichten; Maßstäbe für …

    Um eine effektive Tätigkeit des Betreuungsgerichts für betreuungsbedürftige Personen zu gewährleisten, ist jeder Richter aufgrund des bei ihm geführten gerichtlichen Verfahrens von der Mitteilungspflicht nach § 22a Abs. 1 FamFG adressiert, soweit eine Tätigkeit des Familien- oder des Betreuungsgerichts für erforderlich gehalten wird, so z.B. die Bestellung eines Betreuers für eine prozessunfähige natürliche Person (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 3. Februar 2010 - 19 U 124/09 -, juris).
  • LG Augsburg, 31.08.2020 - 54 T 1374/20

    Erkrankung, Beschwerde, Betreuung, Behinderung, Krankheit, Gutachten, Facharzt, …

    Ausreichend sind konkrete Anhaltspunkte dafür, dass der Bevollmächtigte nicht mehr entsprechend der Vereinbarung und dem Interesse des Vollmachtgebers handelt (vgl.: BGH NJW 2015, 3575; BGH NJW 2012, 2885; NJW 2015, 3575; OLG Karlsruhe FamRZ 2010, 1762).
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