Rechtsprechung
| OLG Köln, 03.05.1995 - 19 U 153/93 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- RA Kotz
Geschäftsgeheimnisse: Offenlegung gegenüber gerichtl. Sachverständigen?
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 103; ZPO §§ 286, 357
Recht des Prozeßgegners auf Teilnahme am Sachverständigentermin trotz Geheimhaltungsinteresse und Gefährdung von Geschäftsgeheimnissen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Recht des Prozessgegners auf Teilnahme am Sachverständigentermin trotz Geheimhaltungsinteresse und Gefährdung von Geschäftsgeheimnissen; Wahrung von Betriebsgeheimnissen als Grund für die Verwehrung der Teilnahme am Sachverständigentermin
Papierfundstellen
- NJW-RR 1996, 1277
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (1)
- BGH, 12.11.1991 - KZR 18/90
Amtsanzeiger - Wettbewerbsbehinderung
Auszug aus OLG Köln, 03.05.1995 - 19 U 153/93
Dies mit Rücksicht auf etwaige Geschäftsgeheimnisse des Beklagten zu verweigern, ist unzulässig (BGHZ 116, 47, 58).
- BGH, 09.12.2015 - IV ZR 272/15
Klage auf Prämienanpassung gegen die private Krankenversicherung: Wahrung der …
Eine Art Geheimverfahren, um Betriebsgeheimnisse zu wahren, ist mit dem geltenden Zivilprozessrecht unvereinbar (OLG Köln NJW-RR 1996, 1277). - AG München, 25.07.2012 - 161 C 17341/11
Zulassung einer sachkundigen Person zum Ortstermin des gerichtlichen …
Eine Art Geheimverfahren im Zivilprozess, um Unternehmensgeheimnisse zu wahren, ist zumindest mit dem geltenden Zivilprozessrecht unvereinbar (vgl. Heinrich in Münchner Kommentar zur ZPO, § 357 Rn.9; OLG Köln Beschluss vom 3.5.1995, 19 U 153/93 in NJW-RR 1996, 1277). - OLG München, 08.11.2004 - 29 W 2601/04
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei fehlender Mitteilung der …
Den Grundsatz uneingeschränkter Parteiöffentlichkeit hat auch der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung NJW 1992, 1817, 1819 für das Beweisverfahren betont, wenn er darlegt, dass gutachterliche Ausführungen, deren (Geschäftsgeheimnisse betreffende) tatsächliche Grundlagen nicht offengelegt werden, nicht verwertbar sind (ebenso OLG Köln, NJW-RR 1996, 1277).
- OLG Naumburg, 11.01.2012 - 10 W 72/11
Richterablehnung: Befangenheitsbesorgnis bei Verweigerung der Akteneinsicht in …
Eine Verwertung durch das Gericht trotz Unkenntnis des Gegners vom Akteninhalt, um Geheimnisse zu wahren, ist mit dem geltenden Zivilverfahrensrecht unvereinbar (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 03.05.1995, Aktenzeichen: 19 U 153/93, NJW-RR 1996, 1277). - VG Düsseldorf, 17.05.2013 - 40 L 329/13
Personalvertretungsrecht Personalvertretungsrechtliches Beschlussverfahren …
Rn. 10 Vgl. BGH, Urteil vom 12. November 1991 - KZR 18/90, juris Rdnr. 32 = BGHZ 116, 47; OLG Naumburg, Beschluss vom 11. Januar 2012 - 10 W 72/11, juris Rdnr. 15; OLG Köln, Beschluss vom 3. Mai 1995 - 19 U 153/93, juris Rdnr. 2 = NJW-RR 1996, 1277. - LG Hamburg, 30.01.2020 - 310 O 1/19
Ansprüche aus Verletzung eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters für Schuhmodelle
Reicht eine Partei eine Anlage "nur für das Gericht" ein und widerspricht, etwa wegen darin enthaltener Geschäftsgeheimnisse, ausdrücklich deren Weitergabe an den Prozessgegner, ist das Gericht daran gebunden; der Inhalt dieser Anlage ist damit jedoch für das Gericht nicht verwertbar (vgl. BGH, Urteil vom 12.11.1991 - KZR 18/90, NJW 1992, 1817, 1819, betreffend die Verwertbarkeit eines darauf beruhenden Sachverständigengutachtens; OLG Köln, NJW-RR 1996, 1277;… Cepl/Voß/Schilling, ZPO, 2. Aufl., § 299 Rn. 24).
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