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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 22.08.2024 - 19 U 2/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,22712
OLG Karlsruhe, 22.08.2024 - 19 U 2/24 (https://dejure.org/2024,22712)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 22.08.2024 - 19 U 2/24 (https://dejure.org/2024,22712)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 22. August 2024 - 19 U 2/24 (https://dejure.org/2024,22712)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 823 Abs 2 BGB, § 826 BGB, § 6 Abs 1 EG-FGV, § 27 Abs 1 EG-FGV, Art 3 Nr 10 EGV 715/2007
    Dieselabgasskandal: Verwendung eines Thermofensters in einem Diesel-Pkw; Fall der fehlenden sittenwidrigen Schädigung; Aufzehrung des auf den Ersatz des Differenzschadens gerichteten Schadensersatzanspruchs durch die vom Käufer erlangten gegenzurechnenden Vorteile

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (35)

  • BGH, 26.06.2023 - VIa ZR 335/21

    "Dieselverfahren"; Tatbestandswirkung der Typgenehmigung; unionsrechtliche …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.08.2024 - 19 U 2/24
    Denn beide Anträge unterscheiden sich nicht im Klagegrund, sondern nur in den Methoden der Schadensberechnung (BGH, Urteil vom 26. Juni 2023 - Via ZR 335/21 -, BGHZ 237, 245, juris, Rn. 18, 45;… Urteil vom 23. April 2024 - VIa ZR 1132/22 -, juris, Rn. 14).

    Rn. 13 Einem Anspruch aus §§ 826, 31 BGB stehen nicht bereits die Tatbestandswirkung einer EG-Typgenehmigung oder eine zu dieser hinzutretende Übereinstimmungsbescheinigung entgegen (vgl. BGHZ 237, 245, Urteil vom 26. Juni 2023 - VIa ZR 335/21 -, juris, Rn. 10 ff.).

    Rn. 60 Das (nach dem Urteil des EuGH vom 21. März 2023 - C-100/21 -) unionsrechtlich geschützte individuelle Interesse des Käufers, durch den Abschluss eines Kaufvertrags über ein Kraftfahrzeug nicht wegen eines Verstoßes des Fahrzeugherstellers gegen das europäische Abgasrecht eine Vermögenseinbuße im Sinne der Differenzhypothese zu erleiden, ist von § 823 Absatz 2 BGB in Verbindung mit §§ 6 Absatz 1, 27 Absatz 1 EG-FGV nach der gebotenen unionsrechtlichen Lesart geschützt (BGH, Urteil vom 26. Juni 2023 - VIa ZR 335/21 -, BGHZ 237, 245, juris, Rn. 32).

    Die Übereinstimmungsbescheinigung verweist nach ihrem gesetzlichen Inhalt auch auf materielle Voraussetzungen, die im - hier gegebenen - Falle einer unzulässigen Abschalteinrichtung nicht vorliegen (BGH, Urteil vom 26. Juni 2023 - VIa ZR 335/21 -, BGHZ 237, 245, juris, Rn. 34; BGH…, Urteil vom 20. Juli 2023 - III ZR 267/20 -, juris, Rn. 27f.).

    Rn. 70 Die Voraussetzung für das Eingreifen dieses Ausnahmetatbestands hat die - darlegungs- und beweisbelastete (vgl. BGHZ 237, 245, Urteil vom 26. Juni 2023 - VIa ZR 335/21 -, juris, Rn. 54) - Beklagte nicht dargetan.

    Rn. 74 Der Bundesgerichtshof hat für die Prüfung der Frage, ob ein Fahrzeughersteller den Verstoß gegen die EG-FGV ein Verschulden trifft, folgende Grundsätze aufgestellt (BGH, Urteil vom 26. Juni 2023 - VIa ZR 335/21 -, BGHZ 237, 245, Rn. 59 ff. m. w. N.), die sich der Senat zu eigen macht:.

    Rn. 103 Für die Ermittlung der Höhe des Differenzschadens hat der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 26. Juni 2023 - VIa ZR 335/21 -, BGHZ 237, 245, Rn. 72 ff., m. w. N.) folgende allgemeine Grundsätze entwickelt, von denen sich auch der Senat bei der gegenständlichen Entscheidung leiten ließ:.

    Die Vorgaben des Unionsrechts werden bei der Anwendung des nationalen Rechts von der höchstrichterlichen Rechtsprechung zutreffend berücksichtigt (vgl. insbesondere BGH, Urteil vom 26. Juni 2023 - VIa ZR 335/21 -, BGHZ 237, 245, juris, Rn. 73 ff.).

  • OLG Brandenburg, 16.03.2022 - 4 U 82/21

    Erwerb eines vermeintlich vom Dieselskandal betroffenen BMW 520d mit einem Motor …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.08.2024 - 19 U 2/24
    Das gilt auch dann, wenn die unzulässige Abschalteinrichtung durch eine vergleichbare Manipulation nur außerhalb des Prüfstandes aktiviert wird (vgl. OLG Brandenburg, Urteil vom 16. März 2022 - 4 U 82/21 -, juris, Rn. 51, 59, 63 m. w. N. - nachgehend: BGH…, Urteil vom 23. Oktober 2023 - VIa ZR 530/22 -, juris, Rn. 8).

    Der Kläger hat keine greifbaren Gesichtspunkte für die Existenz einer manipulativen Software in dem gegenständlichen Fahrzeug (bzw. bei Fahrzeugen des gleichen Motortyps) benannt, die etwa mit der Umschaltlogik bei den VW-Motoren EA 189 vergleichbar wäre (vgl. OLG Brandenburg, Urteil vom 16. März 2022 - 4 U 82/21 -, juris, Rn. 59, 63; Kammergericht…, Beschluss vom 2. August 2022 - 4 U 27/22 -, juris, Rn. 104 - 106; OLG Brandenburg…, Urteil vom 11. Mai 2022 - 4 U 23/21 -, juris, Rn. 40).

    Dies rührt insbesondere daher, dass auf dem Prüfstand eine bestimmte ideale, nicht der Praxis entsprechende Situation vorgegeben wird, etwa hinsichtlich der Umgebungstemperatur, der Kraftentfaltung (Beschleunigung und Geschwindigkeit), Abschaltung der Klimaanlage etc. Infolgedessen führen die im Testbetrieb erzielten Werte zwar zu einer relativen Vergleichbarkeit unter den verschiedenen Fahrzeugmodellen, sie entsprechen aber gerade nicht dem realen Ausstoß im Straßenverkehr (vgl. OLG Brandenburg, Urteil vom 16. März 2022 - 4 U 82/21 -, juris, Rn. 64).

    Unterscheiden sich aber die Bedingungen, unter denen die Messungen einerseits auf dem Prüfstand, andererseits im Straßenverkehr erfolgen, in gravierender Weise, ist die Abweichung der Messwerte im Realbetrieb von den Messwerten nach NEFZ als Indiz für eine Abschalteinrichtung, und noch dazu für eine Manipulationssoftware, die die Voraussetzungen des § 826 BGB erfüllen könnte, ungeeignet (vgl. BGH…, Beschluss vom 15. September 2021 - VII ZR 2/21 -, juris, Rn. 30; OLG Stuttgart…, Urteil vom 25. Januar 2022 --16a U 138/19 -, juris, Rn. 50; OLG Brandenburg, Urteil vom 16. März 2022 - 4 U 82/21 -, juris, Rn. 64, m. w. N.).

    Rn. 52 Die vom Kläger in diesem Zusammenhang vorgetragenen Messungen weisen indes, was erforderlich gewesen wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 15. September 2021 - VII ZR 2/21 -, juris 30; OLG Brandenburg, Urteil vom 16. März 2022 - 4 U 82/21 --, juris, Rn. 65, m. w. N.), zum Teil ersichtlich schon keinen hinreichend konkreten Bezug zu dem gegenständlichen Fahrzeug auf (aaa)), während sich aus den vom Kläger im Übrigen behaupteten Überschreitungen der Grenzwerte im realen Fahrbetrieb - unterstellt man insoweit eine auch ansonsten nicht dargelegte Vergleichbarkeit der Messungen - ein hinreichender Anhaltspunkt für die Aktivierung unzulässiger Abschalteinrichtungen im realen Fahrbetrieb nicht herleiten lässt (bbb)).

    Abgesehen davon fehlt es durchgängig an konkretem Vortrag des Klägers zu den (jeweiligen) Messbedingungen (vgl. OLG Brandenburg, Urteil vom 16. März 2022 - 4 U 82/21 -, juris, Rn. 65).

    Denn darin kann noch kein hinreichender Anhaltspunkt für die Aktivierung unzulässiger Abschalteinrichtungen im realen Fahrbetrieb gesehen werden (vgl. zu Grenzwertüberschreitungen bis hin zum Faktor 4, 8: OLG Brandenburg, Urteil vom 16. März 2022 - 4 U 82/21 -, juris, Rn. 66, 75, m. w. N.; ähnlich bei einer Grenzwertüberschreitung um den Faktor 4, 84: OLG Stuttgart…, Urteil vom 25. Januar 2022 - 16a U 138/19 -, juris, Rn. 50 ).

  • BGH, 15.09.2021 - VII ZR 2/21

    Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs gegen den Hersteller eines mit einer …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.08.2024 - 19 U 2/24
    Diese Schlussfolgerung ist jedoch - ohne dass insoweit eine Ausnahme in Betracht käme - grundsätzlich nicht tragfähig (vgl. BGH, Beschluss vom 15. September 2021 - VII ZR 2/21 -, juris, Rn. 30), wobei zur näheren Begründung auf die nachfolgenden Ausführungen unter ff) verwiesen wird.

    Soweit der Kläger die von ihm gleichwohl angestellten Mutmaßungen über verschiedene, technisch womöglich denkbare Varianten einer solchen manipulativen Einwirkung auch in diesem Zusammenhang darauf zu stützen sucht, diverse Messungen, insbesondere der Deutschen Umwelthilfe (nachfolgend: "DUH"), hätten im realen Straßenverkehr eine Überschreitung der Abgasgrenzwerte insbesondere für Stickstoff ergeben, ist dies in aller Regel gerade kein geeignetes Indiz für das Vorliegen einer Umschaltlogik bzw. einer vergleichbaren Manipulation (vgl. BGH, Beschluss vom 15. September 2021 - VII ZR 2/21 -, juris, Rn. 30;… OLG Brandenburg, a. a. O., juris, Rn. 64), wobei vorliegend auch keine Durchbrechung dieses Grundsatzes angenommen werden kann.

    Solange nicht festzustellen ist, dass der Hersteller sich der Unzulässigkeit des in Rede stehenden Steuerungseingriffs bewusst war, ist auch nicht zu erkennen, dass er diesbezügliche Fehlermeldungen des OBD-Systems oder eine Offenbarung der Einzelheiten der OBD-Programmierung im Typgenehmigungsverfahren für rechtlich geboten gehalten, aber in Täuschungsabsicht unterdrückt hat ( OLG Karlsruhe…, Urteil vom 13. Dezember 2023 - 6 U 198/20 -, juris, Rn. 70 ; vgl. BGH, Beschluss vom 15. September 2021 - VII ZR 2/21 -, juris Rn. 18;… Urteil vom 28. Oktober 2021 - III ZR 261/20 -, juris, Rn. 27;… Urteil vom 23. November 2021 - VI ZR 839/20 -, juris, Rn. 20).

    Unterscheiden sich aber die Bedingungen, unter denen die Messungen einerseits auf dem Prüfstand, andererseits im Straßenverkehr erfolgen, in gravierender Weise, ist die Abweichung der Messwerte im Realbetrieb von den Messwerten nach NEFZ als Indiz für eine Abschalteinrichtung, und noch dazu für eine Manipulationssoftware, die die Voraussetzungen des § 826 BGB erfüllen könnte, ungeeignet (vgl. BGH, Beschluss vom 15. September 2021 - VII ZR 2/21 -, juris, Rn. 30; OLG Stuttgart…, Urteil vom 25. Januar 2022 --16a U 138/19 -, juris, Rn. 50; OLG Brandenburg…, Urteil vom 16. März 2022 - 4 U 82/21 -, juris, Rn. 64, m. w. N.).

    Rn. 52 Die vom Kläger in diesem Zusammenhang vorgetragenen Messungen weisen indes, was erforderlich gewesen wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 15. September 2021 - VII ZR 2/21 -, juris 30; OLG Brandenburg…, Urteil vom 16. März 2022 - 4 U 82/21 --, juris, Rn. 65, m. w. N.), zum Teil ersichtlich schon keinen hinreichend konkreten Bezug zu dem gegenständlichen Fahrzeug auf (aaa)), während sich aus den vom Kläger im Übrigen behaupteten Überschreitungen der Grenzwerte im realen Fahrbetrieb - unterstellt man insoweit eine auch ansonsten nicht dargelegte Vergleichbarkeit der Messungen - ein hinreichender Anhaltspunkt für die Aktivierung unzulässiger Abschalteinrichtungen im realen Fahrbetrieb nicht herleiten lässt (bbb)).

  • BGH, 23.04.2024 - VIa ZR 1340/22

    Schadensersatzanspruch eines Käufers eines Gebrauchtfahrzeugs gegen den …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.08.2024 - 19 U 2/24
    Rn. 16 Damit eine unzulässige Abschalteinrichtung eine Haftung wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung gemäß §§ 826, 31 BGB auslösen kann, müssen daher weitere Umstände hinzutreten, die das Verhalten der für den Fahrzeughersteller handelnden Personen als besonders verwerflich erscheinen lassen (vgl. BGH, Urteil vom 23. April 2024 - VIa ZR 1340/22 -, juris, Rn. 10).

    Die Tatsache, dass eine Software ausschließlich im Prüfstand die Abgasreinigung grenzwertkausal verstärkt aktiviert, indiziert eine objektiv sittenwidrige arglistige Täuschung der Typgenehmigungsbehörde (BGH, Urteil vom 23. April 2024 - VIa ZR 1340/22 -, juris, Rn. 10).

    Fehlt es daran, ist bereits der objektive Tatbestand der Sittenwidrigkeit nicht erfüllt (BGH, Urteil vom 23. April 2024 - VIa ZR 1340/22 -, juris, Rn. 11).

  • EuGH, 21.03.2023 - C-100/21

    Der Käufer eines Kraftfahrzeugs mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung hat …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.08.2024 - 19 U 2/24
    Rn. 60 Das (nach dem Urteil des EuGH vom 21. März 2023 - C-100/21 -) unionsrechtlich geschützte individuelle Interesse des Käufers, durch den Abschluss eines Kaufvertrags über ein Kraftfahrzeug nicht wegen eines Verstoßes des Fahrzeugherstellers gegen das europäische Abgasrecht eine Vermögenseinbuße im Sinne der Differenzhypothese zu erleiden, ist von § 823 Absatz 2 BGB in Verbindung mit §§ 6 Absatz 1, 27 Absatz 1 EG-FGV nach der gebotenen unionsrechtlichen Lesart geschützt (BGH…, Urteil vom 26. Juni 2023 - VIa ZR 335/21 -, BGHZ 237, 245, juris, Rn. 32).

    Angesichts der Verwendung der Konjunktion "und" in dieser Bestimmung ist diese nämlich dahin auszulegen, dass die darin vorgesehenen Voraussetzungen kumulativ sind (EuGH, Urteil vom 21. März 2023 - C-100/21 -, juris, Rn. 61f.).

  • BGH, 24.01.2022 - VIa ZR 100/21

    "Dieselverfahren"; Gewährung von "kleinem" Schadenersatz

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.08.2024 - 19 U 2/24
    Rn. 121 Der auf den Ersatz des Differenzschadens gerichtete Ersatzanspruch ist jedoch durch die vom Kläger bereits erlangten Vorteile, die gegenzurechnen sind, gänzlich aufgezehrt (vgl. BGH, Urteil vom 24. Januar 2022 - VIa ZR 100/21 -, juris, Rn. 24 m. w. N.).

    Rn. 122 Den vorgenannten Wert der Nutzungsvorteile hat der Senat unter Zugrundelegung einer bei dem Fahrzeug zu erwartenden Gesamtlaufleistung von 250.000 km, des Kilometerstandes von 145.750 km beim Ankauf, der aktuellen Laufleistung zum Zeitpunkt der Berufungsverhandlung von 227.085 km sowie des vom Kläger gezahlten Kaufpreises von 23.450,00 EUR nach der gängigen Berechnungsformel ("Nutzungsvorteil gleich Bruttokaufpreis multipliziert mit der seit Erwerb gefahrenen Strecke geteilt durch die erwartete (Rest-)Laufleistung im Erwerbszeitpunkt" - vgl. BGH, Urteil vom 24. Januar 2022 - VIa ZR 100/21 -, juris, Rn. 24) ermittelt.

  • BGH, 20.07.2023 - III ZR 267/20

    Zum Differenzschaden in "Dieselverfahren"

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.08.2024 - 19 U 2/24
    Bereits der objektive Tatbestand der Sittenwidrigkeit setzt jedenfalls voraus, dass die für die Beklagte handelnden Personen bei der Entwicklung und/oder Verwendung des Thermofensters das Bewusstsein hatten, eine unzulässige Abschalteinrichtung zu verwenden, und den darin liegenden Gesetzesverstoß billigend in Kauf nahmen (BGH…, Urteil vom 24. März 2022 - III ZR 270/20 -, juris, Rn. 14ff.; BGH, Urteil vom 20. Juli 2023 - III ZR 267/20 -, juris, Rn. 12).

    Die Übereinstimmungsbescheinigung verweist nach ihrem gesetzlichen Inhalt auch auf materielle Voraussetzungen, die im - hier gegebenen - Falle einer unzulässigen Abschalteinrichtung nicht vorliegen (BGH…, Urteil vom 26. Juni 2023 - VIa ZR 335/21 -, BGHZ 237, 245, juris, Rn. 34; BGH, Urteil vom 20. Juli 2023 - III ZR 267/20 -, juris, Rn. 27f.).

  • BGH, 29.09.2021 - VII ZR 126/21

    Schadensersatzanspruch eines Käufers eines Gebrauchtfahrzeugs wegen …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.08.2024 - 19 U 2/24
    Dann bestanden jedoch bereits im Typgenehmigungsverfahren Anhaltspunkte für eine weitergehende Überprüfung, sofern eine solche seitens der zuständigen Behörden für erforderlich gehalten worden wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 29. September 2021 - VII ZR 126/21 -, juris, Rn. 20; BGH…, Urteil vom 16. September 2021 - VII ZR 190/20 -, juris, Rn. 26; BGH…, Urteil vom 24. März 2022 - III ZR 270/20 -, juris, Rn. 22).

    Ein Rückrufbescheid betreffend das vorliegend betroffene Fahrzeug ist - auch wenn dieser ohne Hinzutreten weiterer Umstände grundsätzlich auch nicht ausreichend auf das Vorliegen einer evident unzulässigen Abschalteinrichtung und eine bewusste Täuschung des KBA schließen lässt (BGH…, Beschluss vom 23. Februar 2022 - VII ZR 252/20 -, juris, Rn. 16; BGH, Beschluss vom 15. September 2021 - VII ZR 126/21 -, juris, Rn. 14) - unstreitig nicht erfolgt.

  • BGH, 25.11.2021 - III ZR 202/20

    Anspruch auf Schadensersatz wegen Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.08.2024 - 19 U 2/24
    Rn. 51 Zwar ist nicht zu verkennen, dass der III. Zivilsenat des BGH (Beschluss vom 25. November 2021 - III ZR 202/20 -, juris, Rn. 17), ohne sich mit der vorbezeichneten Entscheidung des VII. Zivilsenats zu befassen, im Falle einer ganz beträchtlichen Überschreitung eines NEFZ-Grenzwerts im realen Fahrbetrieb - in jenem Verfahren hatte die klagende Partei Messwerte der DUH vorgelegt, aus denen sich ergab, dass das getestete Fahrzeug, ein Audi A6 3.0 TDI Euro 5 mit 150 kW, den Grenzwert für den NOx-Ausstoß im realen Fahrbetrieb um den Faktor 9, 7 überschritt - diesen Gesichtspunkt als beachtlich einstufte und im Rahmen einer Gesamtbetrachtung zu der Einschätzung gelangte, es seien zureichende Anhaltspunkte dafür vorgetragen worden, dass jenes Fahrzeug "möglicherweise über eine unzulässige Abschalteinrichtung in Gestalt einer Prüfstanderkennungssoftware" verfüge.

    Denn die vorliegende Sache unterscheidet sich gleich in zweifacher Hinsicht von dem Fall, über welchen der III. Zivilsenat des BGH befunden hat: Zum einen muss darauf Bedacht genommen werden, dass in der vom III. Zivilsenat des BGH entschiedenen Sache von den Vorinstanzen bindend festgestellt worden war, dass die Motorsteuerungssoftware erkennen konnte, ob nur die Antriebsachse rotiert, der Lenkradeinschlag nicht mehr als 15 Grad beträgt und Radio sowie Multimedia-Einheit ausgeschaltet sind (Beschluss vom 25. November 2021 - III ZR 202/20 -, juris, Rn. 17).

  • BGH, 24.03.2022 - III ZR 270/20

    Haftung eines Automobilherstellers in einem sog. Dieselfall: Vorsätzliche …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.08.2024 - 19 U 2/24
    Bereits der objektive Tatbestand der Sittenwidrigkeit setzt jedenfalls voraus, dass die für die Beklagte handelnden Personen bei der Entwicklung und/oder Verwendung des Thermofensters das Bewusstsein hatten, eine unzulässige Abschalteinrichtung zu verwenden, und den darin liegenden Gesetzesverstoß billigend in Kauf nahmen (BGH, Urteil vom 24. März 2022 - III ZR 270/20 -, juris, Rn. 14ff.; BGH…, Urteil vom 20. Juli 2023 - III ZR 267/20 -, juris, Rn. 12).

    Dann bestanden jedoch bereits im Typgenehmigungsverfahren Anhaltspunkte für eine weitergehende Überprüfung, sofern eine solche seitens der zuständigen Behörden für erforderlich gehalten worden wäre (vgl. BGH…, Beschluss vom 29. September 2021 - VII ZR 126/21 -, juris, Rn. 20; BGH…, Urteil vom 16. September 2021 - VII ZR 190/20 -, juris, Rn. 26; BGH, Urteil vom 24. März 2022 - III ZR 270/20 -, juris, Rn. 22).

  • OLG Karlsruhe, 13.12.2023 - 6 U 198/20

    Differenzschadensersatz für einen vom Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw

  • OLG Stuttgart, 25.01.2022 - 16a U 138/19

    Darlegung vorsätzlichen Verhaltens in so genannten Dieselskandal-Fällen

  • OLG Celle, 06.03.2024 - 7 U 120/22

    Anspruch auf Schadensersatz wegen des Erwerbs eines PKW mit einer illegalen …

  • OLG Karlsruhe, 02.02.2024 - 4 U 32/22

    Dieselskandal: Differenzschadensberechnung, Verjährung und Prozesszinsen bei …

  • KG, 02.08.2022 - 4 U 27/22

    Diesel-Abgasskandal: Schadensersatzforderung für einen Pkw BMW X1 xDrive mit …

  • BGH, 16.09.2021 - VII ZR 322/20

    Zahlungsanspruch eines Käufers eines Gebrauchtfahrzeugs auf Schadensersatz wegen …

  • EuGH, 08.11.2022 - C-873/19

    Anerkannte Umweltvereinigungen müssen eine EG-Typgenehmigung für Fahrzeuge, die …

  • BGH, 08.12.2021 - VIII ZR 190/19

    Zum sog. Dieselskandal: Ersatzlieferung eines erheblich höherwertigen …

  • BGH, 16.09.2021 - VII ZR 190/20

    "Dieselverfahren": Daimler-Thermofenster

  • OLG Köln, 04.07.2019 - 3 U 148/18
  • BGH, 27.04.2021 - VI ZR 812/20

    Schadensersatzanspruch des Käufers eines mit einer unzulässigen …

  • BGH, 16.10.2023 - VIa ZR 14/22

    Deliktische Haftung des Fahrzeugherstellers in einem sog. Dieselfall: Umfang des …

  • BGH, 23.02.2022 - VII ZR 252/20

    Deliktshaftung des Kraftfahrzeugherstellers im sog. Dieselabgasskandal: Pflicht …

  • BGH, 16.10.2023 - VIa ZR 374/22

    Deliktische Haftung des Fahrzeugherstellers in einem sog. Dieselfall: Anspruch …

  • BGH, 28.10.2021 - III ZR 261/20

    Herstellerhaftung bei Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Gebrauchtwagens: …

  • BGH, 23.11.2021 - VI ZR 839/20

    Herstellerhaftung bei Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Gebrauchtwagens: …

  • BGH, 07.05.2024 - VIa ZR 1377/22

    Inanspruchnahme des Fahrzeugherstellers wegen der Verwendung unzulässiger …

  • OLG Brandenburg, 11.05.2022 - 4 U 23/21

    Erwerb eines vermeintlich vom Dieselskandal betroffenen BMW mit einem Motor der …

  • BGH, 25.05.2020 - VI ZR 252/19

    Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG überwiegend …

  • BGH, 19.01.2021 - VI ZR 433/19

    Erste BGH-Entscheidung zum Daimler-Thermofenster: Zurückverweisung wegen …

  • BGH, 12.10.2023 - VII ZR 412/21

    "Dieselverfahren": Volkswagen AG, EA 288, "Fahrkurvenerkennung"

  • BGH, 19.04.2000 - XII ZR 332/97

    Rechtsschutzbedürfnis bei Feststellungsklage

  • BGH, 23.04.2024 - VIa ZR 1132/22

    Schadensersatz in einem sog. Dieselfall: Erforderlichkeit einer Anschlussberufung …

  • BGH, 21.07.2020 - VI ZB 7/20

    Inhaltliche Anforderungen an die Berufungsbegründung nach Abweisung einer Klage …

  • BGH, 23.10.2023 - VIa ZR 530/22

    Inanspruchnahme eines Fahrzeugherstellers auf Schadenersatz wegen der Verwendung …

  • OLG Karlsruhe, 10.12.2025 - 13 U 69/23
    Arbeitet eine Abschalteinrichtung - sei sie rechtlich zulässig oder unzulässig - mithin technisch so, wie sie programmiert ist, liegt eine Fehlfunktion nicht vor, so dass die Anzeige einer Fehlfunktion nicht veranlasst ist (…ebd. Rn. 91; vgl. auch OLG Karlsruhe, Urteil vom 22. August 2024 - 19 U 2/24 -, juris, Rn. 45 ;… Urteil vom 13. Dezember 2023 - 6 U 198/20 -, juris, Rn. 68 m.w.N. aus der obergerichtlichen Rechtsprechung).

    Solange nicht festzustellen ist, dass der Hersteller sich der Unzulässigkeit des in Rede stehenden Steuerungseingriffs bewusst war, ist auch nicht zu erkennen, dass er diesbezügliche Fehlermeldungen des OBD-Systems oder eine Offenbarung der Einzelheiten der OBD-Programmierung im Typgenehmigungsverfahren für rechtlich geboten gehalten, aber in Täuschungsabsicht unterdrückt hat ( OLG Karlsruhe…, Urteil vom 13. Dezember 2023 - 6 U 198/20 -, juris, Rn. 70 ; Urteil vom 22. August 2024 - 19 U 2/24 -, juris, Rn. 46 ; vgl. BGH…, Beschluss vom 15. September 2021 - VII ZR 2/21 -, juris, Rn. 18;… Urteil vom 28. Oktober 2021 - III ZR 261/20 -, juris, Rn. 27;… Urteil vom 23. November 2021 - VI ZR 839/20 -, juris, Rn. 20).

    Rn. 60 bbb. Gemessen daran hat der Senat den dem Kläger erwachsenen Differenzschaden unter Berücksichtigung aller vorgenannten Gesichtspunkte innerhalb des solchermaßen abgesteckten Rahmens in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung anderer Senate des Oberlandesgerichts Karlsruhe (…vgl. Urteile vom 12. März 2025 - 6 U 165/21 -, juris, Rn. 131 ;… vom 5. März 2024 - 17 U 20/21 -, juris, Rn. 57 ;… vom 2. Februar 2024 - 4 U 62/20 -, juris, Rn. 133 ; vom 22. August 2024 - 19 U 2/24 -, juris, Rn. 115 ;… vom 21. Juni 2024 - 25 U 35/22 -, juris, Rn. 114 ;… vom 3. November 2023 - 8 U 104/21 -, juris, Rn. 68 ) auf 10 % des Kaufpreises von 27.690 EUR geschätzt, mithin auf 2.769 EUR.

    Diese Bewertung wird indiziell insbesondere durch den Umstand untermauert, dass eine Betriebsbeschränkung durch das KBA während der Nutzungszeit des Klägers und sogar bis zum Schluss der Berufungsverhandlung ausgeblieben ist (vgl. OLG Karlsruhe…, Urteil vom 2. Februar 2024 - 4 U 32/22 -, juris, Rn. 83 ; Urteil vom 22. August 2024 - 19 U 2/24 -, juris, Rn. 117 ).

    Dieses Risiko besteht bereits aufgrund des Thermofensters und wird durch weitere unzulässige Abschalteinrichtungen nicht quantifizierbar erhöht (vgl. OLG Karlsruhe…, Urteil vom 2. Februar 2024 - 4 U 32/22 -, juris, Rn. 84 ; Urteil vom 22. August 2024 - 19 U 2/24 -, juris, Rn. 117 ).

    Bei der zu prognostizierenden Gesamtlaufleistung von 250.000 km (vgl. etwa Senat…, Urteil vom 9. Juli 2021 - 13 U 168/21 -, juris, Rn. 65 ;… OLG Karlsruhe, Urteile vom 2. Februar 2024 - 4 U 32/22 -, juris, Rn. 89 m.w.N.;… vom 12. März 2025 - 6 U 165/21 -, juris, Rn. 160 ; vom 22. August 2024 - 19 U 2/24 -, juris, Rn. 122 ;… vom 21. Juni 2024 - 25 U 35/22 -, juris, Rn. 137 ;… vom 5. März 2024 - 17 U 20/21 -, juris, Rn. 64 ) hat der Senat nicht nur auf den Fahrzeugtyp, das Baujahr und die Fahrzeugklasse des Wagens Bedacht genommen, sondern sich auch von der Erwägung leiten lassen, dass die Wegstrecke, die ein Fahrzeug während seiner "Lebensdauer" zurücklegen kann, von sehr unterschiedlichen Faktoren abhängt, insbesondere auch dem individuellen Nutzungs- und Wartungsverhalten des jeweiligen Besitzers.

    Das behauptete außergerichtliche Vorgehen mit nicht vorgelegtem Schreiben seiner Prozessbevollmächtigten konnte der Kläger daher nicht für aussichtsreich halten (so auch OLG Dresden…, Urteil vom 9. Oktober 2023 - 5a U 2194/22 -, juris, Rn. 66; OLG Karlsruhe, Urteil vom 22. August 2024 - 19 U 2/24 -, juris, Rn. 129 ).

  • OLG Frankfurt, 20.01.2025 - 29 U 72/24

    Schadensersatzanspruch eines Käufers eines Gebrauchtfahrzeugs gegen den …

    Diese Schlussfolgerung ist jedoch - ohne dass hier insoweit eine Ausnahme in Betracht käme - grundsätzlich nicht tragfähig (vgl. BGH…, Beschluss vom 15.9.2021 - VII ZR 2/21 -, juris, Rn. 30; OLG Karlsruhe, Urteil vom 22.8.2024 - 19 U 2/24 = BeckRS 2024, 23209 Rn. 32, beck-online; vgl. auch OLG München, Hinweisbeschluss vom 15.2.2023 - 27 U 7201/22 = BeckRS 2023, 3004, beck-online; Oberlandesgericht Köln…, Beschluss vom 2.5.2022 - 22 U 35/20 = BeckRS 2022, 12858 Rn. 18, beck-online; KG Berlin, Urteil vom 6.5.2024 - 24 U 66/22 = BeckRS 2024, 13319, beck-online).

    Ein Rückrufbescheid gerade wegen des ausgebrachten Thermofensters, betreffend das vorliegende Fahrzeug, ist - auch wenn dieser ohne Hinzutreten weiterer Umstände grundsätzlich auch nicht ausreichend auf das Vorliegen einer evident unzulässigen Abschalteinrichtung und eine bewusste Täuschung des KBA schließen lässt (BGH…, Beschluss vom 23. Februar 2022 - VII ZR 252/20 -, juris, Rn. 16; BGH…, Beschluss vom 15. September 2021 - VII ZR 126/21 -, juris, Rn. 14; vgl. auch OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 24.6.2024 - 11 U 155/21 = BeckRS 2024, 15081, beck-online; OLG München, Hinweisbeschluss vom 15.2.2023 - 27 U 7201/22 = BeckRS 2023, 3004, beck-online; Oberlandesgericht Köln…, Beschluss vom 2.5.2022 - 22 U 35/20 = BeckRS 2022, 12858 Rn. 18, beck-online; KG Berlin, Urteil vom 6.5.2024 - 24 U 66/22 = BeckRS 2024, 13319, beck-online) - unstreitig nicht erfolgt (vgl. auch OLG Karlsruhe, Urteil vom 22.8.2024 - 19 U 2/24, BeckRS 2024, 23209 Rn. 22, beck-online).

  • OLG Frankfurt, 18.11.2024 - 29 U 15/22

    Schadensersatzanspruch eines Käufers eines Neufahrzeugs gegen den …

    Diese Schlussfolgerung ist jedoch - ohne dass hier insoweit eine Ausnahme in Betracht käme - grundsätzlich nicht tragfähig (vgl. BGH…, Beschluss vom 15.9.2021 - VII ZR 2/21 -, juris, Rn. 30; OLG Karlsruhe, Urteil vom 22.8.2024 - 19 U 2/24 = BeckRS 2024, 23209 Rn. 32, beck-online).

    Ein Rückrufbescheid gerade wegen des ausgebrachten Thermofensters betreffend das vorliegend betroffene Fahrzeug ist - auch wenn dieser ohne Hinzutreten weiterer Umstände grundsätzlich auch nicht ausreichend auf das Vorliegen einer evident unzulässigen Abschalteinrichtung und eine bewusste Täuschung des KBA schließen lässt (BGH…, Beschluss vom 23. Februar 2022 - VII ZR 252/20 -, juris, Rn. 16; BGH…, Beschluss vom 15. September 2021 - VII ZR 126/21 -, juris, Rn. 14) - unstreitig nicht erfolgt (vgl. auch OLG Karlsruhe, Urteil vom 22.8.2024 - 19 U 2/24, BeckRS 2024, 23209 Rn. 22, beck-online).

  • LG Karlsruhe, 25.11.2025 - 24 O 17/24
    Rn. 23 Regelmäßig legt das Oberlandesgericht Karlsruhe eine Gesamtlaufleistung von 250.000 km zugrunde ( OLG Karlsruhe…, Urteil vom 7. Mai 2024 - 8 U 8/22 , juris Rn. 84 [WV mit 1, 6-Liter-Motor];… Beschluss vom 30. April 2024 - 8 U 48/23 , juris Rn. 73 [WV mit 2, 0-Liter-Motor];… Urteile vom 24. Januar 2024 - 6 U 35/21 , juris Rn. 120 [Mercedes GLE 350d 4Matic];… vom 25. September 2024 - 6 U 155/21 , juris Rn. 147 [Mercedes C 180 CDI]; vom 22. August 2024 - 19 U 2/24 , juris Rn. 123 [BMW-Motor Baureihe N47];… vom 16. Juli 2024 - 19 U 102/24 , juris Rn. 75 ;… vom 26. Juni 2024 - 6 U 215/21 , juris Rn. 150 [Mercedes-Benz C 200 CDI];… vom 26. Juli 2022 - 25 U 396/21 , juris Rn. 118 [Audi A5 3.0 (TDI)];… vom 21. Juni 2024 - 25 U 35/22 , juris Rn. 137 [Audi mit 3.0 Liter V6-TDI Dieselmotor];… Urteil vom 21. Juni 2024 - 25 U 377/21 , juris Rn. 126 [Audi mit 4.2 Liter V8-TDI Dieselmotor];… vom 26. Juni 2024 - 6 U 158/21 , juris Rn. 194 [Mercedes-Benz ML 350 Bluetec 4Matic]).

    Rn. 24 Die im Rahmen der Schätzung erforderliche typisierende Bewertung erlaubt es weder, im Einzelfall - etwa durch besonders schonende Fahrweise - erzielbare höhere Gesamtlaufleistungen zugrunde zu legen noch diese bei niedrigerer Jahresfahrleistung herabzusetzen (… OLG Karlsruhe, Urteile vom 16. Juli 2024 - 19 U 102/24 , juris Rn. 75 ; vom 22. August 2024 - 19 U 2/24 juris, Rn. 123 ).

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