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Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 05.10.2010

Rechtsprechung
   OLG Köln, 21.12.2012 - I-19 U 34/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,45311
OLG Köln, 21.12.2012 - I-19 U 34/10 (https://dejure.org/2012,45311)
OLG Köln, Entscheidung vom 21.12.2012 - I-19 U 34/10 (https://dejure.org/2012,45311)
OLG Köln, Entscheidung vom 21. Dezember 2012 - I-19 U 34/10 (https://dejure.org/2012,45311)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ra-dp.de (Kurzinformation)

    Abrechnung nach Kündigung bei Mischverträgen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Insolvenzverwalter kann nach Freigabe der Klageforderung weiter prozessführungsbefugt sein

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Prozessführungsbefugnis eines Insolvenzverwalters nach Freigabe der Klageforderung aus der Insolvenzmasse

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Insolvenzverwalter muss Prozess nach Freigabeerklärung fortführen! (IBR 2013, 1059)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Gemischter EP-/Pauschalvertrag: Wie ist nach Kündigung abzurechnen? (IBR 2013, 267)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2013, 826
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (16)

  • BGH, 19.12.1966 - VIII ZR 110/64

    Freigabe durch den Konkursverwalter

    Auszug aus OLG Köln, 21.12.2012 - 19 U 34/10
    Rn. 62 Der vom Bundesgerichtshof in einem Urteil vom 19.12.1966 vertretenen Ansicht, dass bei Freigabe eines Anspruchs aus der Insolvenzmasse die Vorschrift des § 265 Abs. 2 ZPO mangels einer Nachfolge in das - durchgehend beim Insolvenzschuldner verbliebene - Recht unanwendbar sei und darum nicht nur eine Veränderung der Prozessführungsbefugnis, sondern weitergehend ein Parteiwechsel stattfinde (vgl. BGHZ 46, 249, 251 f.;… i. E. auch Greger a.a.O. Rn. 5a;… Roth in: Stein/Jonas, ZPO, 22. Auflage, § 265 Rn. 13), ist deshalb nicht zu folgen.

    Dieses Interesse überwiegt gegenüber dem - aus der Aufgabe der bestmöglichen Verwertung der Insolvenzmasse resultierenden - Interesse des Insolvenzverwalters, einen Gegenstand bei nutzlosem Aufwand für die Insolvenzmasse freizugeben (vgl. dazu BGHZ 46, 249, 252;… Windel a.a.O. Rn. 28).

    Im Hinblick darauf befindet sich die Beklagte gerade nicht in derselben Lage, wie wenn das Insolvenzverfahren nicht eröffnet oder beendet worden wäre (so aber BGHZ 46, 249, 253; vgl. auch BGH NJW 1993, 3072, 3073).

    Hinsichtlich der Entscheidung, dass der Kläger als Insolvenzverwalter durch die Freigabe der streitbefangenen Forderungen nicht aus dem Rechtsstreit ausgeschieden ist, weicht der Senat von der vom VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in seinem Urteil vom 19.12.1966 - VIII ZR 110/64 - (BGHZ 46, 249, 251 f.) vertretenen Ansicht, auf die der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in einer Entscheidung vom 07.07.1999 - IV ZR 190/92 - (BGHZ 123, 132, 136) Bezug genommen hat, ab.

  • BGH, 21.12.2005 - XII ZB 33/05

    Anforderungen an die Begründung der Berufung; Verbindung mit einem …

    Auszug aus OLG Köln, 21.12.2012 - 19 U 34/10
    Mit Rücksicht auf die schwerwiegenden Folgen einer bedingten und damit unzulässigen Berufungseinlegung ist für die Annahme einer derartigen Bedingung eine ausdrückliche zweifelsfreie Erklärung erforderlich (…vgl. BGH vom 17.12.2008 - XII ZB 185/08 - Rn. 9; vom 21.12.2005 - XII ZB 33/05 - Rn. 13;… vom 20.07.2005 - XII ZB 31/05 - Rn. 7;… vom 19.05.2004 - XII ZB 25/04 - Rn. 11; jeweils zitiert nach juris).

    Dem steht bereits entgegen, dass der Schriftsatz des Klägers vom 26.02.2010 mit "Berufung" überschrieben ist sowie die ausdrückliche und einschränkungslose Erklärung enthält, es werde Berufung eingelegt (vgl. BGH vom 21.12.2005 - XII ZB 33/05 - Rn. 14;… vom 19.05.2004 - XII ZB 25/04 - Rn. 12; jeweils zitiert nach juris).

    Die temporale Staffelung ist deshalb mangels konkreter entgegenstehender Anhaltspunkte nicht im Sinne einer Bedingung, sondern als Ausdruck des Wunschs zu verstehen, über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe möge vorab entschieden werden, gegebenenfalls verbunden mit der Ankündigung, die weitere Durchführung des Rechtsmittels solle vom Umfang der Bewilligung abhängig gemacht werden (vgl. BGH vom 21.12.2005 - XII ZB 33/05 - Rn. 21, zitiert nach juris).

    Rn. 57 Im Übrigen ist im Zweifel anzunehmen, dass ein inhaltlich den Anforderungen an eine Berufungsbegründung genügender Schriftsatz auch als Berufungsbegründung dienen soll, wenn eine solche erforderlich und nicht ein anderer Wille des Rechtsmittelführers erkennbar ist (vgl. BGH vom 21.12.2005 - XII ZB 33/05 - Rn. 16, zitiert nach juris).

  • BGH, 17.12.2008 - XII ZB 185/08

    Deutung eines Schriftsatzes als nicht zugleich eingelegte Berufung oder …

    Auszug aus OLG Köln, 21.12.2012 - 19 U 34/10
    Mit Rücksicht auf die schwerwiegenden Folgen einer bedingten und damit unzulässigen Berufungseinlegung ist für die Annahme einer derartigen Bedingung eine ausdrückliche zweifelsfreie Erklärung erforderlich (vgl. BGH vom 17.12.2008 - XII ZB 185/08 - Rn. 9;… vom 21.12.2005 - XII ZB 33/05 - Rn. 13;… vom 20.07.2005 - XII ZB 31/05 - Rn. 7;… vom 19.05.2004 - XII ZB 25/04 - Rn. 11; jeweils zitiert nach juris).

    Unter diesen Umständen ergibt sich auch aus dem Verweis des Klägers auf das "beabsichtigte Berufungsverfahren" eingangs der Begründung seines Prozesskostenhilfeantrags kein eindeutiger Hinweis darauf, dass noch keine (unbedingte) Berufung eingelegt werden solle (vgl. dazu auch BGH vom 17.12.2008 - XII ZB 185/08 - Rn. 11, zitiert nach juris).

    Selbst wenn deshalb noch Zweifel verbleiben sollten, ob die Berufung schon mit dem Antrag auf Prozesskostenhilfe eingelegt werden sollte, ist zu Gunsten des Rechtsmittelführers anzunehmen, dass er eher das Kostenrisiko einer ganz oder teilweise erfolglosen Berufung auf sich nehmen wollte, als zu riskieren, dass seine Berufung als unzulässig verworfen wird (vgl. BGH vom 17.12.2008 - XII ZB 185/08 - Rn. 12, zitiert nach juris).

  • BGH, 19.05.2004 - XII ZB 25/04

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen einer Fristversäumung …

    Auszug aus OLG Köln, 21.12.2012 - 19 U 34/10
    Mit Rücksicht auf die schwerwiegenden Folgen einer bedingten und damit unzulässigen Berufungseinlegung ist für die Annahme einer derartigen Bedingung eine ausdrückliche zweifelsfreie Erklärung erforderlich (…vgl. BGH vom 17.12.2008 - XII ZB 185/08 - Rn. 9;… vom 21.12.2005 - XII ZB 33/05 - Rn. 13;… vom 20.07.2005 - XII ZB 31/05 - Rn. 7; vom 19.05.2004 - XII ZB 25/04 - Rn. 11; jeweils zitiert nach juris).

    Dem steht bereits entgegen, dass der Schriftsatz des Klägers vom 26.02.2010 mit "Berufung" überschrieben ist sowie die ausdrückliche und einschränkungslose Erklärung enthält, es werde Berufung eingelegt (…vgl. BGH vom 21.12.2005 - XII ZB 33/05 - Rn. 14; vom 19.05.2004 - XII ZB 25/04 - Rn. 12; jeweils zitiert nach juris).

    Dementsprechend kann auch der Hinweis des Klägers, der Berufungsantrag erfahre erst nach und im Umfang der Bewilligung von Prozesskostenhilfe Geltung, als Erklärung dahin verstanden werden, dass nur die weitere Durchführung des Rechtsmittelverfahrens von der Bewilligung von Prozesskostenhilfe abhängig gemacht werde (vgl. auch BGH vom 19.05.2004 - XII ZB 25/04 - Rn. 13-15, 19, zitiert nach juris).

  • BGH, 04.07.1996 - VII ZR 227/93

    Abrechnung eines Pauschalpreisvertrages nach außerordentlicher Kündigung durch …

    Auszug aus OLG Köln, 21.12.2012 - 19 U 34/10
    Rn. 72 Dann aber war die Insolvenzschuldnerin gehalten, die bis zur Kündigung der Beklagten erbrachten Leistungen im Einzelnen darzulegen, von den noch ausstehenden Restarbeiten abzugrenzen sowie sodann den Wert der erbrachten Teilleistung im Verhältnis zu dem kalkulierten Pauschalpreis der jeweiligen Leistungsposition zu setzen (…vgl. BGH vom 11.03.1999 - VII ZR 371/97 - Rn. 7; vom 04.07.1996 - VII ZR 227/93 - Rn. 28; jeweils zitiert nach juris;… Vygen a.a.O. Rn. 31).

    Denn damit ist es dem Auftraggeber nicht möglich zu überprüfen, inwieweit diese Bewertung sich an dem Vertrag und dem darin vereinbarten Pauschalpreis orientiert (vgl. BGH NJW 1996, 3270, 3272).

  • BGH, 07.07.1993 - IV ZR 190/92

    Parteiwechsel nach Tod des Prozeßstandschafters

    Auszug aus OLG Köln, 21.12.2012 - 19 U 34/10
    Im Hinblick darauf befindet sich die Beklagte gerade nicht in derselben Lage, wie wenn das Insolvenzverfahren nicht eröffnet oder beendet worden wäre (so aber BGHZ 46, 249, 253; vgl. auch BGH NJW 1993, 3072, 3073).

    Hinsichtlich der Entscheidung, dass der Kläger als Insolvenzverwalter durch die Freigabe der streitbefangenen Forderungen nicht aus dem Rechtsstreit ausgeschieden ist, weicht der Senat von der vom VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in seinem Urteil vom 19.12.1966 - VIII ZR 110/64 - (BGHZ 46, 249, 251 f.) vertretenen Ansicht, auf die der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in einer Entscheidung vom 07.07.1999 - IV ZR 190/92 - (BGHZ 123, 132, 136) Bezug genommen hat, ab.

  • BGH, 20.07.2005 - XII ZB 31/05

    Zulässigkeit einer an die Bewilligung von Prozesskostenhilfe geknüpften Berufung

    Auszug aus OLG Köln, 21.12.2012 - 19 U 34/10
    Rn. 54 Ebenso wenig hat der Kläger ein bedingtes - und als solches unzulässiges (vgl. BGH vom 20.07.2005 - XII ZB 31/05 - Rn. 7, zitiert nach juris;… Geimer in: Zöller, ZPO, 29. Auflage, § 119 Rn. 52) - Rechtsmittel, sondern unbedingt Berufung eingelegt.

    Mit Rücksicht auf die schwerwiegenden Folgen einer bedingten und damit unzulässigen Berufungseinlegung ist für die Annahme einer derartigen Bedingung eine ausdrückliche zweifelsfreie Erklärung erforderlich (…vgl. BGH vom 17.12.2008 - XII ZB 185/08 - Rn. 9;… vom 21.12.2005 - XII ZB 33/05 - Rn. 13; vom 20.07.2005 - XII ZB 31/05 - Rn. 7;… vom 19.05.2004 - XII ZB 25/04 - Rn. 11; jeweils zitiert nach juris).

  • BGH, 10.10.2002 - VII ZR 315/01

    Fälligkeit des Werklohns nach Übergang zum Schadensersatz durch den Auftraggeber

    Auszug aus OLG Köln, 21.12.2012 - 19 U 34/10
    Denn im Hinblick darauf, dass die Beklagte im Hinblick auf die gerügten Mängel keine (Nach-)Erfüllung verlangt, sondern dem eingeklagten Restwerklohnanspruch Ansprüche auf Erstattung von Aufwendungen für die (eigene) Mängelbeseitigung sowie Minderungsrechte entgegen hält, hat sich das Vertragsverhältnis in ein Abrechnungsverhältnis gewandelt (vgl. BGH NJW 2003, 288; 2002, 3019, 3020; NJW-RR 2002, 160, 162).
  • BGH, 16.05.2002 - VII ZR 479/00

    Fälligkeit des Vergütungsanspruchs des Werkunternehmers

    Auszug aus OLG Köln, 21.12.2012 - 19 U 34/10
    Denn im Hinblick darauf, dass die Beklagte im Hinblick auf die gerügten Mängel keine (Nach-)Erfüllung verlangt, sondern dem eingeklagten Restwerklohnanspruch Ansprüche auf Erstattung von Aufwendungen für die (eigene) Mängelbeseitigung sowie Minderungsrechte entgegen hält, hat sich das Vertragsverhältnis in ein Abrechnungsverhältnis gewandelt (vgl. BGH NJW 2003, 288; 2002, 3019, 3020; NJW-RR 2002, 160, 162).
  • BGH, 19.04.2005 - X ZR 191/02

    Anforderungen an die Prüffähigkeit der Schlußrechnung

    Auszug aus OLG Köln, 21.12.2012 - 19 U 34/10
    Etwas anderes ergibt sich nicht aus der vom Kläger angeführten Entscheidung des X. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 19.04.2005 - X ZR 191/02 - (NJW-RR 2005, 1103).
  • BGH, 26.07.2001 - X ZR 162/99

    Anspruch auf Vergütung nach Kündigung des Werkvertrages durch den Auftraggeber

  • BGH, 13.09.2001 - VII ZR 113/00

    Fälligkeit des Werklohns bei vorzeitiger Vertragsbeendigung

  • BGH, 11.03.1999 - VII ZR 371/97

    Abrechnung eines vorzeitig durch Kündigung beendeten Pauschalpreisvertrages

  • BGH, 21.04.2005 - IX ZR 281/03

    Rechtsfolgen der Freigabe eines Massegegenstandes durch den Insolvenzverwalter

  • OLG Nürnberg, 02.02.1993 - 3 U 3157/92

    Zulässigkeit des gewillkürten Parteiwechsels ; Fehler bei der Zustellung ; …

  • LG Hamburg, 20.09.2001 - 327 S 125/00
  • OLG Celle, 11.05.2016 - 7 U 164/15

    Rechte des Unternehmers bei Verweigerung der Abnahme wegen objektiv vorhandener …

    Rn. 62 Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 07. Juni 2012 - 12 U 234/11 - OLG Köln, Urteil vom 21. Dezember 2012 - I-19 U 34/10, 19 U 34/10 -, juris; vgl. ferner Kniffka/Pause/Vogel, ibr-online-Kommentar Bauvertragsrecht, Stand 28.07.2015, § 641 Rn. 9: "Ist der Vertrag durch die Erklärung, Schadensersatz wegen des Mangels zu fordern (§ 281 Abs. 4 BGB) in ein Abwicklungsverhältnis umgestaltet worden, folgt das schon daraus, dass der Besteller ohnehin keine Nacherfüllung mehr verlangen kann (…BGH, Urt. v. 16.9.1999 - VII ZR 456/98).
  • OLG Koblenz, 05.09.2017 - 10 U 1434/16

    Schlösseraustausch ist keine Kündigung!

    Bei vorzeitiger Beendigung eines Einheitspreisvertrages ist der Vergütungsanspruch dergestalt abzurechnen, dass die vereinbarten Einheitspreise mit den durch Aufmaß ermittelten Mengen zu vervielfältigen und daraus die sich aus den einzelnen Einheitspreispositionen des Leistungsverzeichnisses ergebenden Ansprüche zu errechnen sind (OLG Köln, Urteil vom 21.12.2012, I-19 U 34/10, 19 U 34/10).
  • OLG Koblenz, 02.11.2017 - 10 U 1434/16

    Schlösseraustausch ist keine Kündigung!

    Bei vorzeitiger Beendigung eines Einheitspreisvertrages ist der Vergütungsanspruch dergestalt abzurechnen, dass die vereinbarten Einheitspreise mit den durch Aufmaß ermittelten Mengen zu vervielfältigen und daraus die sich aus den einzelnen Einheitspreispositionen des Leistungsverzeichnisses ergebenden Ansprüche zu errechnen sind (OLG Köln, Urteil vom 21.12.2012, I-19 U 34/10, 19 U 34/10, Rn. 62).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 05.10.2010 - I-19 U 34/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,18829
OLG Hamm, 05.10.2010 - I-19 U 34/10 (https://dejure.org/2010,18829)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05.10.2010 - I-19 U 34/10 (https://dejure.org/2010,18829)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05. Oktober 2010 - I-19 U 34/10 (https://dejure.org/2010,18829)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bestimmung des Milchpreises nach billigem Ermessen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 03.02.2005 - 2 U 149/04

    Anspruch eines Milchlieferanten auf Zahlung von Milchgeld nach Einbehalt eines …

    Auszug aus OLG Hamm, 05.10.2010 - 19 U 34/10
    Rn. 55 Der vorliegende Sachverhalt unterscheidet sich grundlegend von dem, den der hiesige 2. Zivilsenat durch Urteil vom 3.2.2005 (2 U 149/04) entschieden hat.
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