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Rechtsprechung
   OLG Köln, 09.02.2004 - 19 W 61/03, 19 W 62/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,7117
OLG Köln, 09.02.2004 - 19 W 61/03, 19 W 62/03 (https://dejure.org/2004,7117)
OLG Köln, Entscheidung vom 09.02.2004 - 19 W 61/03, 19 W 62/03 (https://dejure.org/2004,7117)
OLG Köln, Entscheidung vom 09. Februar 2004 - 19 W 61/03, 19 W 62/03 (https://dejure.org/2004,7117)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 44
    Ablehnung der gesamten Kammer als befangen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit der Ablehnung des Gerichts als solchem oder des gesamten Spruchkörpers; Anforderungen an die Darlegung der Besorgnis der Befangenheit eines Richters; Zulässigkeit der Verwerfung eines Ablehnungsgesuches unter Mitwirkung des abgelehnten Richters; Annahme einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.11.1991 - I ZB 15/91

    Greifbare Gesetzwidrigkeit bei fehlerhafter Entscheidung über Ablehnungsgesuch

    Auszug aus OLG Köln, 09.02.2004 - 19 W 61/03
    Das Gericht hätte in Anbetracht des hinreichend spezifizierten Ablehnungsgrundes und der jedenfalls nicht zweifelsfreie feststehenden Prozessverschleppungsabsicht nicht unter Mitwirkung der Vorsitzenden Richterin am Landgericht E entscheiden dürfen, sondern insoweit nach §§ 45, 47 i.V.m. § 44 Abs. 3 ZPO verfahren müssen ( vgl. hierzu BGH NJW 1992, 983, 984; OLG Frankfurt FamRZ 1992, 1467, 1468).

    Die bloße Zugehörigkeit zu einem bestimmten Spruchkörper vermag jedoch die Besorgnis der Befangenheit nicht zu begründen; ein allein hierauf gestütztes, den Anforderungen des § 44 ZPO nicht genügendes Ablehnungsgesuch ist offensichtlich unzulässig und kann unter Mitwirkung der abgelehnten Richter verworfen werden (BGH NJW 1992, 983, 984; BGH NJW 1974, 55, 56;… Zöller/Vollkommer a.a.O., § 45 Rdnr. 4).

  • BGH, 07.11.1973 - VIII ARZ 14/73

    Zur rechtsmissbräuchliche Ablehnung von Richtern - Ablehnung einzelner Richter …

    Auszug aus OLG Köln, 09.02.2004 - 19 W 61/03
    Zwar ist grundsätzlich das Gericht als Solches oder ein ganzer Spruchkörper nicht ablehnbar (BGH NJW 74, 55, 56;… Zöller/Vollkommer, ZPO, 23. Aufl., § 44 Rdnr. 2, § 42 Rdnr. 3).

    Die bloße Zugehörigkeit zu einem bestimmten Spruchkörper vermag jedoch die Besorgnis der Befangenheit nicht zu begründen; ein allein hierauf gestütztes, den Anforderungen des § 44 ZPO nicht genügendes Ablehnungsgesuch ist offensichtlich unzulässig und kann unter Mitwirkung der abgelehnten Richter verworfen werden (BGH NJW 1992, 983, 984; BGH NJW 1974, 55, 56;… Zöller/Vollkommer a.a.O., § 45 Rdnr. 4).

  • BFH, 31.05.1972 - II B 34/71

    Besorgnis der Befangenheit - Richter - Erledigung des Ablehnungsgesuchs - …

    Auszug aus OLG Köln, 09.02.2004 - 19 W 61/03
    Dies bedeutet jedoch nicht zwingend, dass der abgelehnte Richter namentlich bezeichnet werden muss, ausreichend ist, dass dieser individualisierbar und zweifelsfrei bestimmbar ist (BFH NJW 1973, 536;… Zöller/Vollkommer, ZPO, 23. Aufl., § 44 Rdnr. 2).
  • OLG Frankfurt, 12.03.1992 - 1 UF 184/91

    Unterhaltspflichtiger Elternteil; Umzug nach Westdeutschland; Höheres Einkommen; …

    Auszug aus OLG Köln, 09.02.2004 - 19 W 61/03
    Das Gericht hätte in Anbetracht des hinreichend spezifizierten Ablehnungsgrundes und der jedenfalls nicht zweifelsfreie feststehenden Prozessverschleppungsabsicht nicht unter Mitwirkung der Vorsitzenden Richterin am Landgericht E entscheiden dürfen, sondern insoweit nach §§ 45, 47 i.V.m. § 44 Abs. 3 ZPO verfahren müssen ( vgl. hierzu BGH NJW 1992, 983, 984; OLG Frankfurt FamRZ 1992, 1467, 1468).
  • OLG Frankfurt, 08.02.2012 - 1 W 5/11

    Befugnis des Zivilbeschwerdegerichts zur Entscheidung über die Begründetheit …

    Rn. 39 4. Soweit eine Reihe von Oberlandesgerichten die Auffassung vertreten, es habe bei einer rechtlich nicht haltbaren Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs als unzulässig unter Mitwirkung des abgelehnten Richters zwingend eine Aufhebung und Zurückverweisung an das Ausgangsgericht zu erfolgen (OLG Köln, Beschl. v. 09.02.2004, OLGR 2004, 236 [juris Rn. 6];… OLG Schleswig, Beschl. v. 25.05.2007, OLGR 2007, 575 [juris Rn. 8];… OLG Brandenburg, Beschl. v. 18.03.2009, OLGR 2009, 624 [juris Rn. 25 ff]), folgt der Senat dem nicht.
  • OLG Stuttgart, 22.09.2022 - 23 W 9/21

    Ablehnung eines Richters wegen Befangenheit; Entscheidung des Beschwerdegerichts …

    Rn. 26 aa) Wurde ein Ablehnungsgesuch zu Unrecht unter Mitwirkung des abgelehnten Richters als unzulässig verworfen, muss im Beschwerdeverfahren nicht zwingend an die Vorinstanz zurückverwiesen werden, sondern kann grundsätzlich auch das Beschwerdegericht in der Sache entscheiden (ebenso OLG Frankfurt…, Beschluss vom 8. Februar 2012 - 1 W 5/11, juris, Rn. 39 ff.;… MüKoZPO/Stackmann, 6. Aufl. 2020, § 46, Rn. 9;… BeckOK-ZPO/Vossler, 45. Ed. 1.7.2022, § 46, Rn. 10; wohl auch OLG Schleswig…, Beschluss vom 25. Mai 2007 - 16 W 48/07, juris, Rn. 8, das die Sachgerechtheit einer eigenen Entscheidung prüft; a. A. OLG Brandenburg…, Beschluss vom 18. März 2009 - 1 W 2/09, juris, Rn. 23 ff.; OLG Naumburg…, Beschluss vom 14. Februar 2006 - 10 W 2/06, juris, Rn. 26; OLG Köln, Beschluss vom 9. Februar 2004 - 19 W 61/03, juris, Rn. 6;… Zöller/Vollkommer, ZPO, 34. Aufl. 2022, § 46, Rn. 20;… Musielak/Voit/Heinrich, ZPO, 19. Aufl. 2022, § 46, Rn. 4).
  • OLG Naumburg, 14.02.2006 - 10 W 2/06

    Zu den Voraussetzungen der Verwerfung eines Richterablehnungsgesuchs als …

    In Rechtsprechung und Rechtsliteratur ist zwar einhellig anerkannt, dass der abgelehnte Richter - abweichend von § 45 Abs. 2 ZPO - ausnahmsweise dann zu einer eigenen Entscheidung über das gegen ihn gerichtete Ablehnungsgesuch befugt sein soll, wenn das Ablehnungsgesuch rechtsmissbräuchlich ist und insofern als unzulässig zu verwerfen wäre (vgl. BGH Rechtspfleger 2005, 415; BGH NJW 1992, 983, 984; BayObLG NJW-RR 1993, 1277, 1278; OLG Köln OLGR Köln 2004, 236; OLG Brandenburg FamRZ 2002, 1042; SächsVerfGH NJW-RR 1999, 287, 288; BVerwG NJW 1997, 3327;… Vollkommer in Zöller, ZPO, 25. Aufl., § 42 ZPO Rdn. 6;… ders. § 45 ZPO Rdn. 4 m.w.N.).

    Das Landgericht hätte vielmehr in Anbetracht des hinreichend spezifizierten Ablehnungsgrundes und der nicht zweifelsfrei festgestellten Prozessverschleppungsabsicht nicht durch die abgelehnte Einzelrichterin entscheiden dürfen, sondern nach §§ 45 Abs. 1, 47 in Verbindung mit 44 Abs. 3 ZPO verfahren müssen, wollte es dem Beklagten nicht seinen gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 GG) im Ablehnungsverfahren entziehen (vgl. BGH NJW 1992, 983, 984; OLG Köln OLGR Köln 2004, 236; OLG Frankfurt FamRZ 1992, 1467, 1468;… Vollkommer in Zöller, ZPO, 25. Aufl., § 46 ZPO Rdn. 14).

    Da der Senat das Ablehnungsgesuch - in Abweichung von dem Landgericht - für zulässig erachtet, hat es die Sache an das Ausgangsgericht zur Ermöglichung einer Sachentscheidung durch den zuständigen gesetzlichen Richter nach gehörigen Verfahren (§§ 44 Abs. 2, 45 Abs. 1 Abs. 2 S. 1, Art. 101. Abs. 1 GG) zu verweisen (vgl. OLG Köln OLGR Köln 2004, 236;… Vollkommer in Zöller, ZPO, 25. Aufl., § 46 ZPO Rdn. 14).

  • OLG Brandenburg, 18.03.2009 - 1 W 2/09

    Richterablehnung: Entscheidung des abgelehnten Richters über das gegen ihn …

    a) Der abgelehnte Richter ist abweichend von § 45 Abs. 2 ZPO ausnahmsweise dann zu einer eigenen Entscheidung über das gegen ihn gerichtete Ablehnungsgesuch befugt, wenn der Ablehnungsantrag eindeutig und offensichtlich rechtsmissbräuchlich ist und deshalb der Verwerfung als unzulässig unterliegt (vgl. BGH Rechtspfl. 2005, 415; NJW 1992, 983, 984; BayObLG NJW-RR 1993, 1277, 1278; OLG Köln OLGR Köln 2004, 236; Brandenburgisches Oberlandesgericht FamRZ 2002, 1042).

    aa) Richtet sich die sofortige Beschwerde - wie im Streitfall - gegen einen Beschluss, durch den der abgelehnte Richter selbst über ein gegen ihn gerichtetes Ablehnungsgesuch entschieden hat, ist Verfahrensgegenstand in der Beschwerdeinstanz allein, ob die Grenzen der Entscheidungskompetenz eingehalten worden sind und der Beschluss zu Recht ergangen ist; erachtet das Beschwerdegericht das Ablehnungsgesuch für zulässig, hat es die Sache deshalb an das Ausgangsgericht zur Ermöglichung einer Sachentscheidung durch den zuständigen gesetzlichen Richter nach gehörigem Verfahren (§ 44 Abs. 3, § 45 Abs. 1 ZPO) zu verweisen (OLG Naumburg, Beschl. v. 14. Februar 2006 - 10 W 2/06, in Juris; OLG Köln, Beschl. v. 9. Februar 2004 - 19 W 61/03, 19 W 62/03, in Juris;… Zöller/Vollkommer, a.a.O. § 46 Rdnr. 14).

  • OLG Brandenburg, 23.03.2009 - 10 WF 25/09

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit: Entscheidung durch das …

    Hält das Beschwerdegericht das Ablehnungsgesuch für zulässig, so hat es das Verfahren an das Ausgangsgericht zur Ermöglichung einer Entscheidung durch den zuständigen (gesetzlichen) Richter nach Durchführung des dafür vorgesehenen Verfahrens zurückzuverweisen (OLG Köln, OLGR 2004, 236; OLG Schleswig, OLGR 2007, 575, 576;… Zöller/Vollkommer, a. a. O., § 46 Rz. 14; vgl. auch BVerfG, NJW 2007, 3771; FamRZ 2007, 1953).
  • OLG Hamm, 16.12.2011 - 32 W 20/11

    Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch durch den abgelehnten Richter

    Rn. 17 Der abgelehnte Richter ist - abweichend von § 45 Abs. 1 ZPO - ausnahmsweise dann zu einer eigenen Entscheidung über das gegen ihn gerichtete Ablehnungsgesuch befugt, wenn der Ablehnungsantrag eindeutig und offensichtlich rechtsmissbräuchlich ist und deshalb der Verwerfung als unzulässig unterliegt (vgl. BVerfG, NJW 2007, 3771, 3772 f.; BGH, NJW 1992, 983, 984; OLG Köln, OLGR Köln 2004, 236, 237).
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