Rechtsprechung
| KG, 01.11.2004 - 19 WF 222/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Judicialis
BRAGO § 31; ; BRAGO § 53; ; BRAGO § 123; ; BRAGO § 126; ; BRAGO § 128 Abs. 4; ; ZPO § 121 Abs. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erstattung der Kosten des beigeordneten auswärtigen Rechtsanwalts bei Terminswahrnehmung durch ortsansässigen Unterbevollmächtigten?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Unterbevollmächtigten als notwendige Auslagen
Verfahrensgang
- AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg - 120 F 3663/03
- AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg - 179 AR 68/04
- KG, 01.11.2004 - 19 WF 222/04
Papierfundstellen
- Rpfleger 2005, 200
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 26.03.2024 - VI ZB 58/22
Rechtsanwaltskosten: Voraussetzungen der Erstattungsfähigkeit der Kosten eines …
Rn. 16 (3) Der Wertung, dass Kosten der Terminsvertreterin keine Auslagen im Sinne von Vorbemerkung 7 Abs. 1 Satz 2 VV RVG sind, steht auch nicht entgegen, dass nach einer von der Rechtsbeschwerde angeführten, in Literatur und Rechtsprechung vertretenen Ansicht dem im Rahmen der Prozesskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalt die Kosten eines Terminsvertreters als Auslagen nach § 46 RVG zu erstatten seien (vgl. Schneider, NJW-Spezial 2020, 381;… OLG Hamm, MDR 2014, 308, juris Rn. 5;… OLG Brandenburg, AnwBl. 2007, 728, juris Rn. 3; KG Berlin, Beschluss vom 1. November 2004 - 19 WF 222/04, juris Rn. 3 [noch zu § 126 BRAGO]; weitere Nachweise, auch zur Gegenansicht: BGH…, Beschluss vom 9. Mai 2023 - VIII ZB 53/21, NJW 2023, 2126 Rn. 36). - OLG München, 12.08.2022 - 11 W 467/22
Kosten des vom Hauptbevollmächtigten in eigenem Namen beauftragten …
Rn. 16 4. Soweit teilweise in der Literatur und vereinzelt auch in der Rechtsprechung die Auffassung vertreten wird, die dem Prozessbevollmächtigten aufgrund der pauschalen Vergütungsvereinbarung mit dem Terminsvertreter entstandenen Kosten seien als Auslagen des Hauptbevollmächtigten nach Vorbemerkung Teil 7 Anm. Abs. 1 VV RVG i.V.m. §§ 670, 675 BGB, ähnlich den Kosten von Hilfspersonen, im Rahmen der Kostenfestsetzung - zumindest bis zur Höhe der ersparten (fiktiven) Reisekosten des Prozessbevollmächtigten - erstattungsfähig (…so Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, RVG, 25. Auflage, zu VV 3401 Rn. 137 b und N. Schneider in AGS 2018, 489 ff; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 5.03.2007 - 10 WF 45/07 -, juris; KG Berlin, Beschluss vom 1.11.2004 - 19 WF 222/04 -, juris), vermag sich der Senat dem nicht anzuschließen:. - OLG Dresden, 07.11.2022 - 12 W 561/22
Beauftragt der Prozessbevollmächtigte im eigenen Namen einen Terminsvertreter zur …
Zudem haben sich zumindest vereinzelt auch Obergerichte zu der Rechtsfrage, ob die an einen Terminsvertreter gezahlte Vergütung als Auslage i.S.v. § 46 Abs. 1 RVG zu vergüten ist, im Sinne eines Erstattungsanspruchs geäußert, und zwar nach dem Verständnis des Senats auch für Fälle, in denen der Prozessbevollmächtigte den Terminsvertreter beauftragt hat (OLG Naumburg, Beschluss vom 28.9.2021, 2 W 40/21; KG, Beschluss vom 18.08.2017, 5 W 130/17; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 05.03.2007, 10 WF 45/07; KG, Beschluss vom 01.11.2004, 19 WF 222/04).
- OLG Brandenburg, 05.03.2007 - 10 WF 45/07
Gebühren des Prozesskostenhilfeanwalt: Erstattungsfähigkeit einer Terminsgebühr …
In diesem Fall sind aber die Kosten des Unterbevollmächtigten als notwendige Auslagen des beigeordneten Rechtsanwalts gemäß § 46 Abs. 1 RVG jedenfalls in dem Umfang erstattungsfähig, in dem sie bei einem persönlichen Auftreten des beigeordneten Rechtsanwalts vor dem Prozessgericht auch entstanden wären (KG, Rpfleger 2005, 200; OLG München, JurBüro 1980, 1694; LAG Niedersachsen, MDR 2007, 182f.;… Riedel/Sußbauer/H. Schneider, RVG, 9. Aufl., § 46, Rz. 26;… N. Schneider/Schnapp, RVG - Anwaltkommentar, 3. Aufl., § 46, Rz. 40). - OLG Stuttgart, 16.01.2008 - 8 WF 172/07
Anwaltsvergütung: Anspruch der PKH-Partei auf Beiordnung eines am Wohnort …
Der Vergütungsanspruch bestimmt sich aber gem. § 48 Abs. 1 RVG nach dem Umfang der Beiordnung im Beiordnungsbeschluss, der bindend für das nachfolgende Vergütungsfestsetzungsverfahren gem. § 55 RVG ist und nicht umgedeutet werden kann (…von Eicken/Müller-Rabe in Gerold/Schmidt/v.Eicken/Madert/Müller-Rabe, RVG, 17. Aufl. 2006, § 46 RVG Rdnr. 30d m. w. N.; KG Berlin JurBüro 2005, 264). - LAG Niedersachsen, 12.07.2006 - 10 Ta 351/06
Zulässigkeit der Beiordnung eines neuen Anwalts im Falle einer unverschuldeten …
- OLG Brandenburg, 15.02.2007 - 10 WF 207/06
Prozesskostenhilfe; Terminsgebühr: Anspruch auf die Terminsgebühr bei Wahrnehmung …
In diesem Fall sind aber die Kosten des Unterbevollmächtigten als notwendige Auslagen des beigeordneten Rechtsanwalts gemäß § 46 Abs. 1 RVG jedenfalls in dem Umfang erstattungsfähig, in dem sie bei einem persönlichen Auftreten des beigeordneten Rechtsanwalts vor dem Prozessgericht auch entstanden wären (KG, Rpfleger 2005, 200; OLG München, JurBüro 1980, 1694; LAG Niedersachsen, MDR 2007, 182f.;… Riedel/Sußbauer/H. Schneider, RVG, 9. Aufl., § 46, Rz. 26;… N. Schneider/Schnapp, RVG - Anwaltkommentar, 3. Aufl., § 46, Rz. 40).
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