Rechtsprechung
| VGH Bayern, 18.06.2008 - 19 ZB 07.2316 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Altfall - Regelung; Vorsätzliche Täuschung über aufenthaltsrechtlich relevante Umstände; Hinauszögern oder Behindern behördlicher Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung; Erfüllung der Passpflicht im Rahmen der Altfall-Regelung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (6)
- EGMR, 18.10.2006 - 46410/99
Rechtssache ÜNER gegen die NIEDERLANDE
Auszug aus VGH Bayern, 18.06.2008 - 19 ZB 07.2316
Im Rahmen des Art. 8 EMRK ist von Bedeutung, ob der von der ausländerrechtlichen Maßnahme Betroffene Kinder hat, welches Alter diese haben und inwieweit die Maßnahme Auswirkungen auf das Kindeswohl hat (EGMR vom 18.10.2006 DVBl 2007, 689 , st. Rspr.). - EGMR, 16.06.2005 - 60654/00
Auszug aus VGH Bayern, 18.06.2008 - 19 ZB 07.2316
Es widerspricht Art. 8 EMRK, wenn der Beklagte im streitgegenständlichen Ablehnungsbescheid und in seinen Ausführungen diesen Belangen keine eigenständige Bedeutung zumisst (vgl. die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 16.6.2005 InfAuslR 2005, 349 zur Anwendbarkeit des Art. 8 EMRK bei Ansprüchen auf Aufenthaltstitel sowie die Entscheidungen vom 26.1.1999 Az. 43279/98 , vom 16.9.2004 NVwZ 2005, 1046 und vom 7.10.2004 NVwZ 2005, 1043 zur Anwendbarkeit nach unerlaubtem Aufenthalt). - EGMR, 07.10.2004 - 33743/03
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wies die Beschwerden …
Auszug aus VGH Bayern, 18.06.2008 - 19 ZB 07.2316
Es widerspricht Art. 8 EMRK, wenn der Beklagte im streitgegenständlichen Ablehnungsbescheid und in seinen Ausführungen diesen Belangen keine eigenständige Bedeutung zumisst (vgl. die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 16.6.2005 InfAuslR 2005, 349 zur Anwendbarkeit des Art. 8 EMRK bei Ansprüchen auf Aufenthaltstitel sowie die Entscheidungen vom 26.1.1999 Az. 43279/98 , vom 16.9.2004 NVwZ 2005, 1046 und vom 7.10.2004 NVwZ 2005, 1043 zur Anwendbarkeit nach unerlaubtem Aufenthalt).
- EGMR, 16.09.2004 - 11103/03
M. C. G. gegen Deutschland
Auszug aus VGH Bayern, 18.06.2008 - 19 ZB 07.2316
Es widerspricht Art. 8 EMRK, wenn der Beklagte im streitgegenständlichen Ablehnungsbescheid und in seinen Ausführungen diesen Belangen keine eigenständige Bedeutung zumisst (vgl. die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 16.6.2005 InfAuslR 2005, 349 zur Anwendbarkeit des Art. 8 EMRK bei Ansprüchen auf Aufenthaltstitel sowie die Entscheidungen vom 26.1.1999 Az. 43279/98 , vom 16.9.2004 NVwZ 2005, 1046 und vom 7.10.2004 NVwZ 2005, 1043 zur Anwendbarkeit nach unerlaubtem Aufenthalt). - EGMR, 26.01.1999 - 43279/98
SARUMI v. THE UNITED KINGDOM
Auszug aus VGH Bayern, 18.06.2008 - 19 ZB 07.2316
Es widerspricht Art. 8 EMRK, wenn der Beklagte im streitgegenständlichen Ablehnungsbescheid und in seinen Ausführungen diesen Belangen keine eigenständige Bedeutung zumisst (vgl. die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 16.6.2005 InfAuslR 2005, 349 zur Anwendbarkeit des Art. 8 EMRK bei Ansprüchen auf Aufenthaltstitel sowie die Entscheidungen vom 26.1.1999 Az. 43279/98 , vom 16.9.2004 NVwZ 2005, 1046 und vom 7.10.2004 NVwZ 2005, 1043 zur Anwendbarkeit nach unerlaubtem Aufenthalt). - VGH Baden-Württemberg, 26.11.2007 - 13 S 2438/07
Eilbedürftigkeit bei Antrag auf Verpflichtung zum einstweiligen Unterlassen der …
Auszug aus VGH Bayern, 18.06.2008 - 19 ZB 07.2316
Das Zulassungsvorbringen hält die Entscheidung, den Beklagten zur Erteilung der begehrten Duldungen zu verpflichten, für falsch, weil das Verwaltungsgericht den Ausschluss des Bleiberechts aufgrund Nr. 11. 6.1 des Beschlusses der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren (IMK) der Länder vom 17. November 2006 (Bleiberechtsbeschluss) nicht beachtet habe (zur Frage, ob die im Hinblick auf diesen Beschluss erlassenen Anordnungen nach § 23 Abs. 1 AufenthG trotz § 104a AufenthG weiter gelten, der zum 28.8.2007 in Kraft getreten ist und den selben Hintergrund hat, vgl. einerseits Funke-Kaiser in GK AufenthG, RdNr. 2 zu § 104a, sowie Hailbronner, Ausländerrecht, RdNr. 1 zu § 104a, und andererseits die Hinweise des BMI zum RL-UmsetzungsG, Teil I AufenthG L Nr. 1.1. sowie VGH Mannheim vom 26.11.2007 InfAuslR 2008, 85; sie ist hier unerheblich, weil zufolge Nr. 2a - vgl. nachfolgend - die hier maßgeblichen Voraussetzungen gleich geblieben sind).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.08.2009 - 18 A 3049/08
Ausschluss des Anspruchs auf eine Probeaufenthaltserlaubnis bei unzureichender …
Rn. 62 So auch die Vermutung des Bay. VGH, Beschluss vom 18. Juni 2008 - 19 ZB 07.2316 -, InfAuslR 2009, 154. - VGH Hessen, 01.07.2009 - 7 A 377/09
Aufenthaltserlaubnis nach Altfallregelung; Kosovo; Versagung wegen vorsätzlicher …
Hieraus lässt sich indes nicht ableiten, im Hinblick auf die Textgleichheit zwischen dem genannten Ausschlusstatbestand in der sog. Bleiberechtsregelung und dem Ausschlusstatbestand des § 104a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 der mit Wirkung ab 28. August 2007 ins Aufenthaltsgesetz eingefügten Regelung des § 104a AufenthG sei die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nur dann ausgeschlossen, wenn eine Täuschung über aufenthaltsrechtlich relevante Umstände bei wertender Gesamtbetrachtung als gewichtiges Fehlverhalten anzusehen ist (so aber: VGH Bayern, Beschluss vom 18.06.2008 - 19 ZB 07.2316 - zit. n. juris;… Hailbronner, Ausländerrecht, Stand: April 2009, § 104a Rdnr. 9; offen lassend, ob eine Gewichtung der Täuschungshandlung vorzunehmen ist: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.10.2008 - 13 S 2751/08 -, und OVG Hamburg, Beschluss vom 14.10.2008 - 3 Bf 370/07 - jeweils zit. n. juris).Für eine Anspruchskonkurrenz spricht allerdings, dass die in § 104a AufenthG getroffenen gesetzlichen Regelungen und die Regelungen im Erlass nicht in allen Punkten identisch sind und bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis insbesondere unterschiedliche Stichtage maßgeblich sind (a. A.: OVG Hamburg, Urteil vom 29.01.2008 - 3 Bf 149/02 - in InfAuslR 2009, 64; wohl auch VGH Bayern, Beschluss vom 18.06.2008 - 19 ZB 07.2316 - in InfAuslR 2009, 154).
- VG München, 08.07.2008 - M 4 K 07.4829
Aufenthaltserteilung und Bezüge zum Terrorismus
Dabei kann zunächst offen bleiben, ob nach Inkrafttreten der §§ 104 a ff. AufenthG überhaupt noch Raum für einen Aufenthaltstitel nach § 23 Abs. 1 Satz 1 AufenthG i.V.m. dem Bleiberechtsbeschluss der Innenministerkonferenz besteht (dagegen etwa OVG Hamburg v. 29.1.2008, Az.: 3 Bf 149/02; offen gelassen in BayVGH v. 18.6.2008, Az.: 19 ZB 07.2316), denn die entsprechenden Voraussetzungen sind nicht gegeben.
- VGH Bayern, 18.06.2008 - 19 ZB 07.2196
Altfall - Regelung; Vorsätzliche Täuschung über aufenthaltsrechtlich relevante …
Es legt zwar substantiiert Anhaltspunkte dafür dar, dass die chinesischen Regierungsbehörden wenig bereit sind, bei der Identifizierung ihrer mutmaßlichen Staatsangehörigen mitzuwirken und damit deren Aufenthaltsbeendigung zu fördern (vgl. hierzu die Entscheidung des Senats vom 18. Juni 2008 - 19 ZB 07.2316). - VG Bayreuth, 31.10.2011 - B 1 K 09.925
Ausreisepflichtige abgelehnte Asylbewerberin; Gestattung der Ausübung einer …
Rn. 31 Soweit seitens der Klägerin auf die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 18.06.2008 Az. 19 ZB 07.2316 (InfAuslR 2009, 154) verwiesen wird, ist der Beklagten darin zuzustimmen, dass diese zu einem anderen Sachverhalt ergangen ist. - VGH Bayern, 18.06.2008 - 9 ZB 07.2316
D (A), Bleiberechtsregelung 2006, Erlasslage, Behinderung der …
VGH Aktenzeichen: 19 ZB 07.2316 Sachgebietsschlüssel: 600. - VG Aachen, 24.04.2009 - 9 K 1457/07 Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof führt in seinem Urteil vom 18. Juni 2008 - 19 ZB 07.2316, juris, Rdnr. 16, insoweit zusammenfassend aus:.
- VG Stuttgart, 31.01.2011 - A 11 K 3407/10
China: Abschiebungsverbot nach § 60 Abs.5 AufenthG, Widerruf nach Beendigung der …
Insbesondere bei Schwangerschaften unverheirateter Frauen drängen die Beh ö rdenaufeine" freiwillige" Abtreibung (s. Lageberichtdes Auswärtig. Amtesvom 10.07.2010; vgl. auch B a y VGH , Beschluss vom 18.06.2008, - 19 ZB 07.2316 -, j u - ris).
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