Rechtsprechung
| VGH Bayern, 22.02.2012 - 19 ZB 11.2850, 19 CS 11.2715 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Berücksichtigung der Dauer des rechtmäßigen Aufenthalts eines Ausländers und seiner schutzwürdigen persönlichen, wirtschaftlichen und sonstigen Bindungen im Bundesgebiet vor einer Ausweisung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Berücksichtigung der Dauer des rechtmäßigen Aufenthalts eines Ausländers und seiner schutzwürdigen persönlichen, wirtschaftlichen und sonstigen Bindungen im Bundesgebiet vor einer Ausweisung
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 18.10.2011 - AN 19 K 11.1408
- VGH Bayern, 22.02.2012 - 19 ZB 11.2850, 19 CS 11.2715
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (20)
- BVerfG, 10.08.2007 - 2 BvR 535/06
Ausländerrecht: Prüfungsumfang bei Ausweisung // Ausweisung; Einsicht in die …
Auszug aus VGH Bayern, 22.02.2012 - 19 ZB 11.2850
Die Kriterien, die für die Prüfung der Rechtfertigung eines Eingriffs in das durch Art. 8 EMRK gewährleistete Recht auf Achtung des Privatlebens (neben dem Schutz des Familienlebens) gelten, sind auch hier heranzuziehen (vgl. BVerfG vom 10.8.2007 - 2 BvR 535/06 ).Rn. 29 Im Vordergrund steht das Recht des Klägers auf Achtung seines Privatlebens, das heißt, die Summe der persönlichen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Beziehungen, die für das Privatleben eines jeden Menschen konstitutiv sind und denen - angesichts der zentralen Bedeutung dieser Bindungen für die Entfaltung der Persönlichkeit eines Menschen - bei fortschreitender Dauer des Aufenthalts wachsende Bedeutung zukommt (vgl. BVerfG Beschlüsse vom 10.5.2007 - 2 BvR 304/07 und vom 10.8.2007 - 2 BvR 535/06 jeweils m.w.N.).
- BVerfG, 10.05.2007 - 2 BvR 304/07
Verletzung der Rechtsschutzgarantie durch Versagung vorläufigen Rechtsschutzes
Auszug aus VGH Bayern, 22.02.2012 - 19 ZB 11.2850
Rn. 25 a) In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG vom 10.5.2007 - 2 BvR 304/07 ) hat die Beklagte die besonderen Umstände des vorliegenden Falls, insbesondere die persönlichen Verhältnisse des Klägers und das öffentliche Interesse an der Aufenthaltsbeendigung, in ihrer Gesamtheit berücksichtigt und ist unter entsprechender Gewichtung und Abwägung zutreffend zu dem Ergebnis gelangt, dass die Ausweisung nicht unverhältnismäßig ist.Rn. 29 Im Vordergrund steht das Recht des Klägers auf Achtung seines Privatlebens, das heißt, die Summe der persönlichen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Beziehungen, die für das Privatleben eines jeden Menschen konstitutiv sind und denen - angesichts der zentralen Bedeutung dieser Bindungen für die Entfaltung der Persönlichkeit eines Menschen - bei fortschreitender Dauer des Aufenthalts wachsende Bedeutung zukommt (vgl. BVerfG Beschlüsse vom 10.5.2007 - 2 BvR 304/07 und vom 10.8.2007 - 2 BvR 535/06 jeweils m.w.N.).
- BVerwG, 02.09.2009 - 1 C 2.09
Assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht, Ausweisung, Ausweisungsschutz, …
Auszug aus VGH Bayern, 22.02.2012 - 19 ZB 11.2850
Das gilt insbesondere bei im Bundesgebiet geborenen und hier aufgewachsenen Ausländern, zumal wenn diese über keine Bindungen an das Land ihrer Staatsangehörigkeit verfügen (vgl. BVerwG vom 2.9.2009 1 C 2/09 ).Dies gilt namentlich bei einer Strafaussetzung nach § 56 StGB und bei der Strafaussetzung einer Jugendstrafe nach § 21 Abs. 1 oder Abs. 2 JGG (vgl. Discher GK-AufenthG vor §§ 53 ff RdNr. 1250), während die Aussetzung des Strafrests zur Bewährung im Sinne des § 57 StGB ausweisungsrechtlich geringeres Gewicht hat (vgl. BVerfG vom 1.3.2000 2 BvR 2120/99 ; BVerwG vom 2.9.2009 1 C 2/09 a.a.O.).
- EGMR, 23.06.2008 - 1638/03
Maslov ./. Österreich
Auszug aus VGH Bayern, 22.02.2012 - 19 ZB 11.2850
Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu Art. 8 EMRK, die auch als Auslegungshilfe für die Bestimmung von Inhalt und Reichweite von Grundrechten und rechtsstaatlichen Grundsätzen des Grundgesetzes dient (vgl. BVerwG NVwZ 2004, 852), sind bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit der Aufenthaltsbeendigung eines Erwachsenen bestimmte Gesichtspunkte zu berücksichtigen (vgl. EGMR InfAuslR 2008, 333). - BVerwG, 30.04.2009 - 1 C 3.08
Ehegattennachzug; Familienzusammenführung; Sicherung des Lebensunterhalts; …
Auszug aus VGH Bayern, 22.02.2012 - 19 ZB 11.2850
Eine Verwurzelung im Sinne der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte kommt grundsätzlich nur auf der Grundlage eines rechtmäßigen Aufenthalts und eines Vertrauens auf den Fortbestand des Aufenthalts in Betracht (BVerwG vom 30.4.2009 - 1 C 3/08 RdNr. 20 und vom 26.10.2010 - 1 C 18/09 RdNr. 14 ). - EGMR, 13.10.2011 - 41548/06
Abschiebung von hier geborenem Tunesier: Täter war nicht genug verwurzelt
Auszug aus VGH Bayern, 22.02.2012 - 19 ZB 11.2850
Auch in Ansehung der angeführten Bindungen in Deutschland und der zu erwartenden Schwierigkeiten in Serbien ist die Ausweisung des Klägers als verhältnismäßig anzusehen (vgl. auch EGMR, U. v. 13.10.2011 - 41548/06 betr. einen in der Bundesrepublik geborenen Tunesiers). - BVerwG, 26.10.2010 - 1 C 18.09
Abschiebungsverbot; Aufenthaltsbeendigung; Aufenthaltserlaubnis; ausländisches …
Auszug aus VGH Bayern, 22.02.2012 - 19 ZB 11.2850
Eine Verwurzelung im Sinne der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte kommt grundsätzlich nur auf der Grundlage eines rechtmäßigen Aufenthalts und eines Vertrauens auf den Fortbestand des Aufenthalts in Betracht (BVerwG vom 30.4.2009 - 1 C 3/08 RdNr. 20 und vom 26.10.2010 - 1 C 18/09 RdNr. 14 ). - BVerfG, 01.03.2004 - 2 BvR 1570/03
Verfassungsmäßigkeit der Ausweisung eines in Deutschland geborenen und …
Auszug aus VGH Bayern, 22.02.2012 - 19 ZB 11.2850
Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu Art. 8 EMRK, die auch als Auslegungshilfe für die Bestimmung von Inhalt und Reichweite von Grundrechten und rechtsstaatlichen Grundsätzen des Grundgesetzes dient (vgl. BVerwG NVwZ 2004, 852), sind bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit der Aufenthaltsbeendigung eines Erwachsenen bestimmte Gesichtspunkte zu berücksichtigen (vgl. EGMR InfAuslR 2008, 333). - VGH Bayern, 11.08.2011 - 19 CE 11.1347
Schutz des Privat- und Familienlebens vor einer Aufenthaltsbeendigung
Auszug aus VGH Bayern, 22.02.2012 - 19 ZB 11.2850
Rn. 33 Im Gegensatz zu den vom Gerichtshof anerkannten Verwurzelungsfällen (vgl. hierzu BayVGH vom 11.8.2011 - 19 CE 11.1347 RdNr. 5, EGMR vom 31.1.2006 InfAuslR 2006, 298; EGMR vom 17.1.2006 InfAuslR 2006, 297; EGMR vom 14.6.2011 ww.echr.coe.int) erwächst aus einem solchen Verfahrens- und Aufenthaltsverlauf kein schutzwürdiges Vertrauen auf eine Fortsetzung des Aufenthaltes. - BVerfG, 25.07.2023 - 2 BvR 1392/20
Bau, Bauabzugsteuer, Bauleistung, Photovoltaikanlage, Verfassung
Auszug aus VGH Bayern, 22.02.2012 - 19 ZB 11.2850
Bei der gewichtenden Gesamtbewertung der Lebensumstände des Klägers (BVerfG vom 21.2.2011 - 2 BvR 1392/20 ) ist die verfügte Ausweisung nicht unverhältnismäßig. - BGH, 09.08.2001 - 4 StR 115/01
Vorliegen schädlicher Neigungen (Feststellung bei einer schweren Anlaßtat); …
- BVerwG, 15.11.2007 - 1 C 45.06
Ausweisung; maßgeblicher Zeitpunkt; Sach- und Rechtslage; Verhältnismäßigkeit; …
- BVerwG, 30.04.2010 - 9 B 42.10
Nachschieben von Ermessenserwägungen; Ergänzung; Klageabweisung; Wegfall des …
- BVerwG, 27.08.1996 - 1 C 8.94
Klagerecht für Ehefrau eines türkischen Staatsangehörigen
- BVerfG, 01.03.2000 - 2 BvR 2120/99
Rechtmäßigkeit einer Ausweisung
- BVerwG, 27.10.1978 - 1 C 91.76
Aufenthaltsgesetz/EWG
- BVerwG, 21.05.1986 - 1 B 74.86
Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - …
- BVerwG, 24.04.1969 - I C 43.68
Berücksichtigung einer nicht rechtskräftigen strafrechtlichen Verurteilung im …
- BVerwG, 06.06.1983 - 1 B 84.83
- VGH Bayern, 24.02.2010 - 19 ZB 09.2971
Ermessensausweisung; Verurteilung wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs in 13 …
- VGH Bayern, 27.12.2016 - 10 CS 16.2289
Ausweisungsinteresse wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln
Die strafgerichtliche Entscheidung über die Aussetzung der Strafe zur Bewährung ist aber von tatsächlicher Bedeutung für die behördliche und verwaltungsgerichtliche Sachverhaltswürdigung dahingehend, ob eine die Ausweisung rechtfertigende Gefahr gegeben ist; auch vor dem Hintergrund, dass dem Strafrecht und dem Ausländerrecht unterschiedliche Gesetzeszwecke zugrunde liegen, kann von der sachkundigen strafrichterlichen Prognose bei der Beurteilung der Wiederholungsgefahr grundsätzlich nur bei Vorliegen überzeugender Gründe abgewichen werden (BayVGH, B. v. 22.2.2012 - 19 ZB 11.2850 - juris). - VG München, 22.06.2017 - M 24 K 17.552
Ausweisung auch bei ständigem Aufenthalt im Ausland
Die strafgerichtliche Entscheidung über die Aussetzung der Strafe zur Bewährung ist aber von tatsächlicher Bedeutung für die behördliche und verwaltungsgerichtliche Sachverhaltswürdigung dahingehend, ob eine die Ausweisung rechtfertigende Gefahr gegeben ist; auch vor dem Hintergrund, dass dem Strafrecht und dem Ausländerrecht unterschiedliche Gesetzeszwecke zugrunde liegen, kann von der sachkundigen strafrichterlichen Prognose bei der Beurteilung der Wiederholungsgefahr grundsätzlich nur bei Vorliegen überzeugender Gründe abgewichen werden (BayVGH, B.v. 22.2.2012 - 19 ZB 11.2850 - juris). - VG Ansbach, 18.02.2020 - AN 11 K 17.02351
Erfolglose Klage eines Somaliers gegen Ausweisungsverfügung mit …
Rn. 45 Die Kammer geht mit der Beklagten davon aus, dass von dem Kläger eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht, § 53 Abs. 1 AufenthG, wobei der Prognose die strafrechtlichen Ermittlungsergebnisse zugrunde gelegt werden durften (BayVGH, B.v. 22.2.2012 - 19 ZB 11.2850 - juris Rn. 19).
- VG München, 23.02.2017 - M 10 K 16.5409
Kein Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug für …
Rn. 47 Die strafgerichtliche Entscheidung über die Aussetzung der Strafe zur Bewährung - namentlich bei einer Strafaussetzung nach § 56 StGB - ist allerdings von tatsächlicher Bedeutung für die behördliche und verwaltungsgerichtliche Sachverhaltswürdigung dahingehend, ob eine die Ausweisung rechtfertigende Gefahr gegeben ist; auch vor dem Hintergrund, dass dem Strafrecht und dem Ausländerrecht unterschiedliche Gesetzeszwecke zugrunde liegen, kann von der sachkundigen strafrichterlichen Prognose bei der Beurteilung der Wiederholungsgefahr grundsätzlich nur bei Vorliegen überzeugender bzw. weiterer Gründe abgewichen werden (…BayVGH, B.v. 27.12.2016 - 10 CS 16.2289 - juris Rn. 6 ff. m.w.N.; B.v. 22.2.2012 - 19 ZB 11.2850 - juris). - VG Augsburg, 07.01.2015 - Au 6 K 14.1293
Befristung der Wirkungen von Ausweisung und Abschiebung
Rn. 25 An die tatsächlichen Feststellungen des Strafgerichts und an die Beurteilung des Strafrichters sind die Ausländerbehörde - und auch das Verwaltungsgericht - zwar nicht gebunden, in der Regel ist jedoch von der Richtigkeit der strafrechtlichen Entscheidung auszugehen (BayVGH, U.v. 22.2.2012 - 19 ZB 11.2850, 19 CS 11.2715 - juris Rn. 15). - VG Augsburg, 11.07.2018 - Au 6 K 17.1539
Ausweisung eines irakischen Staatsangehörigen
Zwar sind die Ausländerbehörde - und auch das Verwaltungsgericht - an die tatsächlichen Feststellungen des Strafgerichts und an die Beurteilung des Strafrichters nicht gebunden, in der Regel ist jedoch von der Richtigkeit der strafrechtlichen Entscheidung auszugehen (vgl. BayVGH, U.v. 22.2.2012 - 19 ZB 11.2850, 19 CS 11.2715 - juris Rn. 15). - VGH Bayern, 23.11.2012 - 10 ZB 12.429
Ausweisung; zwingender Ausweisungstatbestand; besonderer Ausweisungsschutz; …
Denn abgesehen davon, dass mit der Ausweisung des Klägers aus spezialpräventiven Gründen kein strafrechtlicher Schuldvorwurf erhoben wird und durch diese Maßnahme zur Abwehr einer hinreichend konkreten Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung die "Unschuldsvermutung" (s. Art. 6 Abs. 2 EMRK) nicht berührt wird (vgl. zuletzt BayVGH vom 22.2.2012 Az. 19 ZB 11.2850 u.a. RdNr. 19), hat das Verwaltungsgericht seine Gefahrenprognose zu Recht auf die strafrechtlichen Verurteilungen des Klägers durch das Amtsgericht München in den Jahren 2004 und 2005 sowie die mit Urteil des Landgerichts München I vom 12. Mai 2009 abgeurteilte Anlasstat gestützt.
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