Weitere Entscheidung unten: RG, 01.10.1902

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   RG, 27.09.1902 - Rep. V. 191/02   

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https://dejure.org/1902,112
RG, 27.09.1902 - Rep. V. 191/02 (https://dejure.org/1902,112)
RG, Entscheidung vom 27.09.1902 - Rep. V. 191/02 (https://dejure.org/1902,112)
RG, Entscheidung vom 27. September 1902 - Rep. V. 191/02 (https://dejure.org/1902,112)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Ist die "vollständige Entschädigung", welche der Bergwerksbesitzer für vorübergehende Abtretung verpachteter Grundstücke zu leisten hat, nach der Höhe des Pachtzinses zu bemessen?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entschädigung aus § 137 Allg. Bergges.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • RGZ 52, 206
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 03.06.1982 - III ZR 189/80

    Grundabtretung zur bergbaulichen Nutzung als Enteignung - Rechtsnatur der

    Das Berufungsgericht hat - in Anlehnung an die Entscheidung des Reichsgerichts in RGZ 52, 206 - in einer Veräußerung die beste Nutzungsmöglichkeit und demgemäß die jährlich zu entrichtende Nutzungsentschädigung in einer angemessenen Verzinsung des Verkehrswertes des Grundstücks, nämlich 2 % über Bundesbankdiskont, gesehen.
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Rechtsprechung
   RG, 01.10.1902 - Rep. V. 191/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1902,289
RG, 01.10.1902 - Rep. V. 191/02 (https://dejure.org/1902,289)
RG, Entscheidung vom 01.10.1902 - Rep. V. 191/02 (https://dejure.org/1902,289)
RG, Entscheidung vom 01. Oktober 1902 - Rep. V. 191/02 (https://dejure.org/1902,289)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • RGZ 52, 223
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BayObLG, 20.09.1982 - BReg. 1 Z 79/82

    Zu den Voraussetzungen der Testierfähigkeit

    Die Anordnung einer solchen Pflegschaft hat zwar einige nachteilige Wirkungen (vgl. hierzu: MünchKomm Rdnrn. 67, 68, Palandt Anm. 4, je zu § 1910 BGB); sie berührt aber grundsätzlich weder die Geschäftsfähigkeit noch die Testierfähigkeit des Pfleglings (vgl. § 2229 Abs. 2, 3, § 2230 BGB ; RGZ 52, 223 f.; 145, 284/288; OLG Karlsruhe FamRZ 1957, 57 ; MünchKomm § 1910 BGB Rdnr. 11; Palandt aaO; Soergel BGB 11. Aufl. Rdnr. 13, Staudinger BGB 10./11. Aufl. Rdnr. 27, BGBRGRK 10J11. Aufl. Anm. 7, je zu § 1910 BGB).
  • BGH, 26.10.1965 - 1 StR 394/65

    Überfall einer Frau zur Erzwingung von Geschlechtsverkehr - Mittäterschaft bei

    Die Bestellung eines Pflegers nach § 1910 BGB berührte ihre Geschäftsfähigkeit und damit ihre Prozeßfähigkeit nicht (RGZ 52, 223, 224).
  • BGH, 22.03.1961 - IV ZB 308/60

    Beschwerderecht eines Geisteskranken

    Außerdem muß § 59 FGG in dem hier interessierenden Anwendungsbereich auf Fälle der Vormundschaft beschränkt bleiben, weil die Pflegschaft über Volljährige nicht auf die - bestehende - Geschäftsfähigkeit des Pflegebefohlenen einwirkt (RGZ 145, 284, 288; 52, 223, 224; OLG 7, 126, 127).
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