Rechtsprechung
RG, 27.09.1902 - Rep. V. 191/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Ist die "vollständige Entschädigung", welche der Bergwerksbesitzer für vorübergehende Abtretung verpachteter Grundstücke zu leisten hat, nach der Höhe des Pachtzinses zu bemessen?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Entschädigung aus § 137 Allg. Bergges.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- RG, 27.09.1902 - Rep. V. 191/02
- RG, 01.10.1902 - V 191/02
Papierfundstellen
- RGZ 52, 206
Wird zitiert von ...
- BGH, 03.06.1982 - III ZR 189/80
Grundabtretung zur bergbaulichen Nutzung als Enteignung - Rechtsnatur der …
Das Berufungsgericht hat - in Anlehnung an die Entscheidung des Reichsgerichts in RGZ 52, 206 - in einer Veräußerung die beste Nutzungsmöglichkeit und demgemäß die jährlich zu entrichtende Nutzungsentschädigung in einer angemessenen Verzinsung des Verkehrswertes des Grundstücks, nämlich 2 % über Bundesbankdiskont, gesehen.
Rechtsprechung
RG, 01.10.1902 - Rep. V. 191/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Staatsbibliothek Berlin
Hat die Einleitung einer Abwesenheitspflegschaft Prozeßunfähigkeit für den Abwesenden zur Folge?
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Einleitung einer Abwesenheitspflegschaft
- opinioiuris.de
Abwesenheitspflegschaft
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- RG, 27.09.1902 - V 191/02
- RG, 01.10.1902 - Rep. V. 191/02
Papierfundstellen
- RGZ 52, 223
Wird zitiert von ... (3)
- BayObLG, 20.09.1982 - BReg. 1 Z 79/82
Zu den Voraussetzungen der Testierfähigkeit
Die Anordnung einer solchen Pflegschaft hat zwar einige nachteilige Wirkungen (vgl. hierzu: MünchKomm Rdnrn. 67, 68, Palandt Anm. 4, je zu § 1910 BGB); sie berührt aber grundsätzlich weder die Geschäftsfähigkeit noch die Testierfähigkeit des Pfleglings (vgl. § 2229 Abs. 2, 3, § 2230 BGB ; RGZ 52, 223 f.; 145, 284/288; OLG Karlsruhe FamRZ 1957, 57 ;… MünchKomm § 1910 BGB Rdnr. 11;… Palandt aaO;… Soergel BGB 11. Aufl. Rdnr. 13, Staudinger BGB 10./11. Aufl. Rdnr. 27, BGBRGRK 10J11. Aufl. Anm. 7, je zu § 1910 BGB). - BGH, 26.10.1965 - 1 StR 394/65
Überfall einer Frau zur Erzwingung von Geschlechtsverkehr - Mittäterschaft bei …
Die Bestellung eines Pflegers nach § 1910 BGB berührte ihre Geschäftsfähigkeit und damit ihre Prozeßfähigkeit nicht (RGZ 52, 223, 224). - BGH, 22.03.1961 - IV ZB 308/60
Beschwerderecht eines Geisteskranken
Außerdem muß § 59 FGG in dem hier interessierenden Anwendungsbereich auf Fälle der Vormundschaft beschränkt bleiben, weil die Pflegschaft über Volljährige nicht auf die - bestehende - Geschäftsfähigkeit des Pflegebefohlenen einwirkt (RGZ 145, 284, 288; 52, 223, 224; OLG 7, 126, 127).