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Rechtsprechung
   BayObLG, 24.05.2002 - 1Z AR 52/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,5610
BayObLG, 24.05.2002 - 1Z AR 52/02 (https://dejure.org/2002,5610)
BayObLG, Entscheidung vom 24.05.2002 - 1Z AR 52/02 (https://dejure.org/2002,5610)
BayObLG, Entscheidung vom 24. Mai 2002 - 1Z AR 52/02 (https://dejure.org/2002,5610)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    ZPO § 29; ; ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 6; ; ZPO § 281; ; EuGVÜ Art. 5 Nr. 1; ; EuGVÜ Art. 13 Abs. 1 Nr. 3; ; EuGVÜ Art. 14; ; EuGVÜ Art. 16; ; EuGVÜ Art. 16 Nr. 1; ; EuGVÜ Art. 17

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unzulässige Weiterverweisung nach bindendem Verweisungsbeschluss - Gerichtsstand des Erfüllungsorts bei Kaufpreisklage nach Widerruf des Time-Sharing-Vertrages

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gerichtsstand für Rückabwicklung eines Time-Sharing-Vertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zustandekommen eines Time-Sharing-Vertrages ; Unzulässigkeit der Weiterverweisung nach bindendem ersten Verweisungsbeschluss; Gerichtsstandsklausel; Bindungswirkung auf die internationale Zuständigkeit; Zuständigkeitsbestimmung

Verfahrensgang

  • AG Fürstenfeldbruck - 2 C 589/02
  • AG Stuttgart - 1 C 2701/02
  • BayObLG, 24.05.2002 - 1Z AR 52/02

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1502
  • NZM 2002, 796
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 09.05.1990 - AR 1 Z 45/90
    Auszug aus BayObLG, 24.05.2002 - 1Z AR 52/02
    Diese Bindung ist auch im Bestimmungsverfahren nach § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO zu beachten, so dass der erste mit verfahrensrechtlicher Bindungswirkung erlassene Verweisungsbeschluss im Bestimmungsverfahren fortwirkt (BayObLG NJW-RR 1991, 187/188; KG-Report 1999, 394/395;… Zöller/Vollkommer ZPO 23. Aufl. § 36 Rn. 28).

    Die vom Amtsgericht Fürstenfeldbruck ausgesprochene Weiterverweisung an das Amtsgericht Stuttgart war unzulässig und konnte ihrerseits keine Bindungswirkung entfalten (vgl. BayObLG NJW-RR 1991, 187/188; …

  • BGH, 10.12.1987 - I ARZ 809/87

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei Verweisung im schriftlichen …

    Auszug aus BayObLG, 24.05.2002 - 1Z AR 52/02
    Die Bindungswirkung entfällt nur dann, wenn die Verweisung offensichtlich gesetzwidrig ist, so dass sie als objektiv willkürlich erscheint, oder wenn sie auf einer Verletzung des rechtlichen Gehörs beruht (BGHZ 102, 338/341; BayObLGZ 1991, 280/281 f.;… Zöller/Greger § 281 Rn. 17 und 17a).
  • EuGH, 22.04.1999 - C-423/97

    Travel Vac - Richtlinie 85/577/EWG - Geltungsbereich - Teilzeitnutzungsvertrag - …

    Auszug aus BayObLG, 24.05.2002 - 1Z AR 52/02
    Insoweit dürfte es hier schon an den Voraussetzungen des Art. 13 Abs. 1 Nr. 3 EuGVÜ fehlen, da nicht ersichtlich ist, dass der Vertrag überwiegend die Erbringung einer Dienstleistung (vgl. EuGH EuZW 1999, 377; BGHZ 135, 125/131) oder die Leistung beweglicher Sachen zum Gegenstand hätte; darüber hinaus dürfte auch der in Art. 13 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a) und b) EuGVÜ kumulativ geforderte Inlandsbezug nicht vorliegen.
  • BGH, 11.07.1990 - XII ARZ 26/90

    Gerichtsstandsbestimmung bei Sorgerechtsverfahren getrennt lebender Eltern

    Auszug aus BayObLG, 24.05.2002 - 1Z AR 52/02
    Dies entzieht auch einen sachlich zu Unrecht ergangenen Verweisungsbeschluss grundsätzlich der Nachprüfung (BGH NLTW 1988, 1794/1795; BGH FamRZ 1990, 1226/1227; BayObLGZ 1985, 397/401).
  • BayObLG, 28.10.1997 - 1Z AR 74/97

    Zuständiges Gericht bei Geltendmachung einer Maklerprovision gegen mehrere …

    Auszug aus BayObLG, 24.05.2002 - 1Z AR 52/02
    Für die Zuständigkeitsbestimmung ist vom Vorbringen des Klägers auszugehen, ohne dass die Klage auf Schlüssigkeit zu prüfen wäre (BayObLG MDR 1998, 180 f.).
  • BayObLG, 26.11.1985 - Allg. Reg. 90/85
    Auszug aus BayObLG, 24.05.2002 - 1Z AR 52/02
    Dies entzieht auch einen sachlich zu Unrecht ergangenen Verweisungsbeschluss grundsätzlich der Nachprüfung (BGH NLTW 1988, 1794/1795; BGH FamRZ 1990, 1226/1227; BayObLGZ 1985, 397/401).
  • OLG München, 13.01.2014 - 19 U 3721/13

    Gerichtsstand für Klage auf Rückzahlung des Kaufpreises - Rücktritt

    Das LG München I ist gemäß § 29 I ZPO, der nicht nur für primäre vertragliche Leistungsansprüche, sondern zumindest analog auf für hier gegenständliche Ansprüche aus Rückabwicklungsverhältnissen Anwendung findet (vgl. BGHZ 132, 105 [110]; BayObLG, NJW-RR 2002, 1502 [1503]), örtlich zuständig.
  • BSG, 27.05.2004 - B 7 SF 6/04 S

    Bestimmung des zuständigen Gerichts im sozialgerichtlichen Verfahren

    Denn die Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses des SG Osnabrück verbietet nicht nur eine Zurück-, sondern auch eine Weiterverweisung (Senatsbeschluss vom 28. August 2002 - B 7 SF 18/02 B ; Bundesarbeitsgericht 26. August 1983 - 5 AS 15/83, in JURIS; BAG 31. Januar 1994, AP Nr. 44 zu § 36 ZPO; BayObLG 24. Mai 2002 - 1Z AR 52/02, NJW-RR 2002, 1502).
  • BayObLG, 24.06.2021 - 101 AR 64/21

    Ausnahmsweise fehlende Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses

    Allgemein gilt im Rückgewährschuldverhältnis aufgrund Widerrufs, dass jeder Rückgewährschuldner die empfangene Leistung an dem Ort zurückzugeben hat, an dem er zum Zeitpunkt der Entstehung des Rückgewährschuldverhältnisses, mithin zur Zeit des Zugangs der Widerrufserklärung beim Unternehmer, seinen Wohnsitz (Verbraucher) oder seinen Geschäftssitz (Unternehmer) hatte (…vgl. OLG Celle, Urt. v. 26. Februar 2020, 3 U 157/19, juris Rn. 46;… OLG Hamm, Urt. v. 14. Dezember 2016, 31 U 257/15, juris Rn. 59 mit Rn. 65; KG…, Beschluss vom 18. Februar 2016, 2 AR 6/16, juris Rn. 11;… MüllerChristmann in BeckOK BGB, 58. Ed. 1. Mai 2021, § 355 Rn. 38;… Kaiser in Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2012, § 357 Rn. 9; offenlassend: BayObLG, Beschluss vom 24. Mai 2002, 1Z AR 52/02, NJW-RR 2002, 1502 [juris Rn. 11]).
  • OLG Karlsruhe, 09.08.2006 - 19 U 8/05

    Internationale Zuständigkeit für Ansprüche auf Rückgewähr des Kaufpreises für ein …

    Die Regelung des Art. 22 EuGVVO erfasst lediglich Klagen aus dem dinglichen Recht an einem Grundstück, etwa die Klage auf Herausgabe des Grundstücks oder die Feststellung der Eigentümerschaft, nicht hingegen persönliche Ansprüche, auch wenn sie unbewegliche Sachen betreffen; damit insbesondere nicht die Klage auf Auflösung des Kaufvertrages oder auf Schadensersatz wegen einer Verletzung desselben, wie sie die Klägerin vorliegend erhoben hat (vgl. BayObLG NJW-RR 02, 1502;… Zöller-Geimer, ZPO, 25. Aufl., Art. 22 EuGVVO Rdnr. 2;… Kropholler, Europäisches Zivilprozessrecht, 8. Aufl., Art. 22 Rdnr. 16;… Nagel/Gottwald, Internationales Zivilprozessrecht, § 3 Rdnr. 167).

    Die Rechtsgutsverletzung, nämlich die Beschädigung des Vermögens der Klägerin, hat sich damit - folgt man dem Vortrag der Klägerin - vollständig erst im Bezirk des Landgerichts Konstanz verwirklicht, wo die Bank der Klägerin deren Anweisung zum Geldtransfer erhalten und zu Lasten ihres dort geführten Kontos ausgeführt hat (vgl. BayObLG, 22.1.04, 1 Z AR 4/04; BayObLG MDR 2003, 893; BayObLG NJW-RR 02, 1502).

  • OLG Köln, 28.08.2020 - 16 W 19/20

    Kaufvertrag mit Rückanmietung, culpa in contrahendo, Gerichtsstand

    Ansprüche aus culpa in contrahendo fallen unter den Gerichtsstand des § 29 Abs. 1 ZPO (BGH VersR 2010, 645; BayObLG NJW-RR 2002, 1502, 1503;… Stein/Jonas/Roth, ZPO, 23. Aufl., § 29 Rn. 16, 18;… Musielak/Voit/Heinrich, ZPO, 17. Aufl., § 29 Rn. 4;… Zöller/Schulzky, ZPO, 33. Aufl., § 29 Rn. 6 jew. m.w.N.).
  • OLG Schleswig, 03.06.2005 - 2 W 86/05

    Zuständigkeitsbestimmung, Verweisung; Erfüllungsort bei Beratungspflichten

    BayObLG NJW-RR 2002, 1502 legt sich nicht fest, sondern hält für einem Rückgewähranspruch aus CiC auch den Sitz des Verkäufers als Erfüllungsort für möglich.
  • LG Hof, 13.07.2005 - 1 H O 8/04

    Stille Gesellschaft, atypisch stille Gesellschaft, örtliche Zuständigkeit, …

    Der Gerichtsstand des Erfüllungsortes nach § 29 ZPO gilt auch für das gesetzliche Schuldverhältnis der Vertragsverhandlungen bei Verschulden bei Vertragsschluss (im Anschluss an BayObLG, 24.05.2002 - 1Z AR 52/02 -, NJW-RR 02, 1502, 1503).
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