EuGVÜ
Titel II - Zuständigkeit (Art. 2 - 24) |
4. Abschnitt - Zuständigkeit für Verbrauchersachen (Art. 13 - 15) |
Für Klagen aus einem Vertrag, den eine Person zu einem Zweck abgeschlossen hat, der nicht der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit dieser Person (Verbraucher) zugerechnet werden kann, bestimmt sich die Zuständigkeit, unbeschadet des Artikels 4 und des Artikels 5 Nummer 5, nach diesem Abschnitt,
1. | wenn es sich um den Kauf beweglicher Sachen auf Teilzahlung handelt, | ||
2. | wenn es sich um ein in Raten zurückzuzahlendes Darlehen oder ein anderes Kreditgeschäft handelt, das zur Finanzierung eines Kaufs derartiger Sachen bestimmt ist, oder | ||
3. | für andere Verträge, wenn sie die Erbringung einer Dienstleistung oder die Lieferung beweglicher Sachen zum Gegenstand haben, sofern | ||
a) | dem Vertragsabschluß in dem Staat des Wohnsitzes des Verbrauchers ein ausdrückliches Angebot oder eine Werbung vorausgegangen ist und | ||
b) | der Verbraucher in diesem Staat die zum Abschluß des Vertrages erforderlichen Rechtshandlungen vorgenommen hat. |
Hat der Vertragspartner des Verbrauchers in dem Hoheitsgebiet eines Vertragsstaats keinen Wohnsitz, besitzt er aber in einem Vertragsstaat eine Zweigniederlassung, Agentur oder sonstige Niederlassung, so wird er für Streitigkeiten aus ihrem Betrieb so behandelt, wie wenn er seinen Wohnsitz in dem Hoheitsgebiet dieses Staates hätte.
Dieser Abschnitt ist nicht auf Beförderungsverträge anzuwenden.
Rechtsprechung zu Art. 13 EuGVÜ
187 Entscheidungen zu Art. 13 EuGVÜ in unserer Datenbank:
- BGH, 09.02.2017 - IX ZR 66/16
Vertrieb von Anlageprodukten durch eine in der Schweiz ansässige ...
Zum selben Verfahren:
- OLG München, 16.03.2016 - 15 U 2342/15
Internationale Zuständigkeit beim Verbrauchergerichtsstand
- OLG München, 16.03.2016 - 15 U 2342/15
- BGH, 09.02.2017 - IX ZR 67/16
Verbrauchergerichtsstand: Vorliegen eines Kapitalanlagevertrags zu ...
Zum selben Verfahren:
- OLG München, 16.03.2016 - 15 U 2341/15
Ansprüche aus Anwaltshaftung gegen in der Schweiz ansässige Rechtsanwälte und ...
- OLG München, 16.03.2016 - 15 U 2341/15
- BGH, 13.10.2016 - IX ZB 9/16
Vollstreckbarerklärung eines finnischen Titels in Deutschland: Internationale ...
- OLG Stuttgart, 14.09.2018 - 5 U 98/17
Haftung einer schweizer Bank bei fehlerhafter Kapitalanlageberatung: ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Stuttgart, 27.04.2015 - 5 U 120/14
Internationale Zuständigkeit bei Inanspruchnahme einer schweizer Bank durch einen ...
- OLG Stuttgart, 27.04.2015 - 5 U 120/14
- BGH, 31.05.2011 - VI ZR 161/10
Schadensersatzbegehren sind als Klage "aus" einem Vertrag wegen Verschuldens bei ...
- BGH, 09.02.2017 - IX ZR 10/16
Vertrieb von Anlageprodukten durch eine in der Schweiz ansässige ...
- BGH, 09.02.2017 - IX ZR 103/16
Vertrieb von Anlageprodukten durch eine in der Schweiz ansässige ...
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu Art. 13 EuGVÜ:
- Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (EuGVÜ)
- Anerkennung und Vollstreckung
- Anerkennung
- Art. 28 I
- Allgemeine Vorschriften
- Art. 53
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Allgemeiner Teil
- Personen
- Natürliche Personen, Verbraucher, Unternehmer
- § 13 (Verbraucher)
- Einführungsgesetz BGB (EGBGB)
- Allgemeine Vorschriften
- Internationales Privatrecht
- Außervertragliche Schuldverhältnisse
- Art. 29 (weggefallen) (zu Art. 13 ff)