EuGVÜ
| Titel III - Anerkennung und Vollstreckung (Art. 25 - 49) |
| 1. Abschnitt - Anerkennung (Art. 26 - 30) |
Eine Entscheidung wird ferner nicht anerkannt, wenn die Vorschriften des 3., 4. und 5. Abschnitts des Titels II verletzt worden sind oder wenn ein Fall des Artikels 59 vorliegt.
Das Gericht oder die Behörde des Staates, in dem die Anerkennung geltend gemacht wird, ist bei der Prüfung, ob eine der im vorstehenden Absatz angeführten Zuständigkeiten gegeben ist, an die tatsächlichen Feststellungen gebunden, aufgrund deren das Gericht des Ursprungsstaats seine Zuständigkeit angenommen hat.
Die Zuständigkeit der Gerichte des Ursprungsstaats darf, unbeschadet der Bestimmungen des ersten Absatzes, nicht nachgeprüft werden; die Vorschriften über die Zuständigkeit gehören nicht zur öffentlichen Ordnung im Sinne des Artikels 27 Nummer 1.
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Rechtsprechung zu Art. 28 EuGVÜ
70 Entscheidungen zu Art. 28 EuGVÜ in unserer Datenbank:
- BVerfG, 26.06.2006 - 2 BvR 253/06
Pflicht des Gerichts zur Vorlage an den EuGH bei Auslegung von Rechtsfragen des ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 06.10.2005 - IX ZB 27/02
Vollstreckbarerklärung einer in England ergangenen Versäumnisentscheidung
- BGH, 06.10.2005 - IX ZB 27/02
- OLG Koblenz, 08.03.2000 - 2 U 1788/99
Anerkennung eines ausländischen Urteils; Begründung einer internationalen ...
- OLG Frankfurt, 10.12.2021 - 26 W 21/21
Präklusion von neuem Sachvortrag im Verfahren auf Versagung der Vollstreckung ...
- Generalanwalt beim EuGH, 29.10.2015 - C-455/15
P - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Justizielle Zusammenarbeit ...
- BGH, 30.03.2006 - IX ZB 102/04
Anerkennung von nach Inkrafttreten der EuGVVO erlassenen ausländischen ...
- EuGH, 27.04.1999 - C-99/96
Mietz - Brüsseler Übereinkommen - Begriff der einstweiligen Maßnahmen - Bau und ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 29.02.1996 - IX ZB 40/95
Vollstreckung bei Nichtzahlung der Verpflichtung aus einem Kaufvertrag - ...
- BGH, 29.02.1996 - IX ZB 40/95
- BGH, 02.05.1979 - VIII ZB 1/79
Vollstreckung eines italienischen Urteils in einer Versicherungssache
- LG Bonn, 26.06.2003 - 7 O 22/02
Ausschließliche Zuständigkeit, Gerichtsstandsvereinbarung, intertemporaler ...
Querverweise
Auf Art. 28 EuGVÜ verweisen folgende Vorschriften:
- Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (EuGVÜ)
- Anerkennung und Vollstreckung
- Vollstreckung
- Art. 34