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   BVerwG, 29.07.2010 - 2 A 4.09   

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BVerwG, 29.07.2010 - 2 A 4.09 (https://dejure.org/2010,9188)
BVerwG, Entscheidung vom 29.07.2010 - 2 A 4.09 (https://dejure.org/2010,9188)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Juli 2010 - 2 A 4.09 (https://dejure.org/2010,9188)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Disziplinarrechtliche Zurückstufung in ein Amt einer niedrigeren Besoldungsstufe und Verbot der Beförderung aufgrund sexueller Belästigung von Untergebenen; Verstöße gegen die Pflicht zur sofortigen Einleitung eines Disziplinarverfahrens durch den Dienstvorgesetzten als ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Disziplinarrechtliche Zurückstufung in ein Amt einer niedrigeren Besoldungsstufe und Verbot der Beförderung aufgrund sexueller Belästigung von Untergebenen; Verstöße gegen die Pflicht zur sofortigen Einleitung eines Disziplinarverfahrens durch den Dienstvorgesetzten als ...

  • rechtsportal.de

    Disziplinarrechtliche Zurückstufung in ein Amt einer niedrigeren Besoldungsstufe und Verbot der Beförderung aufgrund sexueller Belästigung von Untergebenen; Verstöße gegen die Pflicht zur sofortigen Einleitung eines Disziplinarverfahrens durch den Dienstvorgesetzten als ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (65)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 18.11.2008 - 2 B 63.08

    Behördliches Disziplinarverfahren; Einleitungsvermerk; Dienstvorgesetzter;

    Auszug aus BVerwG, 29.07.2010 - 2 A 4.09
    Hierunter fallen Verstöße gegen verfahrensrechtliche Vorschriften und Rechtsgrundsätze, die den äußeren Ablauf des behördlichen Disziplinarverfahrens bis zur abschließenden behördlichen Entscheidung, also bis zur Erhebung der Disziplinarklage oder bis zu dem Erlass einer Disziplinarverfügung, betreffen (vgl. Beschluss vom 18. November 2008 - BVerwG 2 B 63.08 - Buchholz 235.1 § 17 BDG Nr. 1, Rn. 14).

    Der Dienstvorgesetzte darf, wenn die Voraussetzungen zur Einleitung vorliegen, nicht abwarten und weiteres Belastungsmaterial sammeln (vgl. Beschluss vom 18. November 2008 a.a.O. Rn. 13).

    Sie führen nur dann zur Unzulässigkeit des Disziplinarverfahrens gemäß § 32 Abs. 1 Nr. 4 BDG, wenn die Voraussetzungen eines Maßnahmeverbots wegen Zeitablaufs gemäß § 15 BDG gegeben sind (Beschluss vom 18. November 2008 a.a.O. Rn. 15).

    Ein solches Verhalten kann dem Beamten als mildernder Umstand zugute kommen, wenn es für sein weiteres Fehlverhalten ursächlich war (Beschluss vom 18. November 2008 a.a.O. Rn. 16).

  • BVerwG, 25.08.2009 - 1 D 1.08

    Posthauptsekretär (Schalterbeamter); Verstoß gegen Kassenvorschriften durch

    Auszug aus BVerwG, 29.07.2010 - 2 A 4.09
    § 61 Abs. 1 Satz 3 BBG n.F. ist nicht maßgeblich, weil die Vorschrift mit Ausnahme der redaktionellen Anpassung an die geschlechtergerechte Sprache mit der Vorgängerregelung des § 54 Satz 3 BBG a.F. übereinstimmt und damit für den Beklagten keine günstigere Rechtslage geschaffen hat, auf die er sich nach dem Rechtsgedanken des § 2 Abs. 3 StGB im Disziplinarverfahren berufen könnte (Urteil vom 25. August 2009 - BVerwG 1 D 1.08 -.

    Die festgestellten pflichtwidrigen Handlungen waren sämtlich in sein Amt und in die damit verbundenen dienstlichen Tätigkeit eingebunden (vgl. Urteil vom 25. August 2009 - BVerwG 1 D 1.08 -).

  • BVerwG, 13.03.2006 - 1 D 3.06

    Altfall nach BDO; Zurückverweisung der Sache; schwerer Verfahrensmangel

    Auszug aus BVerwG, 29.07.2010 - 2 A 4.09
    Sie überträgt die Anforderungen, die § 65 Halbs. 2 BDO für die Anschuldigungsschrift festgelegt hat, inhaltlich unverändert auf die Klageschrift (vgl. BTDrucks 14/4659 S. 48; Beschluss vom 13. März 2006 - BVerwG 1 D 3.06 - Buchholz 235 § 67 BDO Nr. 1 Rn. 8).

    Nur eine inhaltlich derart bestimmte Klageschrift ermöglicht dem beklagten Beamten eine sachgerechte Verteidigung gegen die disziplinarischen Vorwürfe (Urteil vom 25. Januar 2007 - BVerwG 2 A 3.05 - Buchholz 235.1 § 52 BDG Nr. 4 Rn. 27, vgl. auch Urteil vom 23. November 2006 - BVerwG 1 D 1.06 -, Beschlüsse vom 8. März 1985 - BVerwG 1 DB 16.85 - BVerwGE 76, 347 und vom 13. März 2006 a.a.O. Rn. 13).

  • BVerwG, 31.03.2011 - 2 A 11.08

    Klageerweiterung; Sachdienlichkeit; Disziplinarverfahren; Durchsuchung; Verdacht

    Auszug aus BVerwG, 29.07.2010 - 2 A 4.09
    Gegen diese Umsetzung hat er die noch anhängige Klage BVerwG 2 A 11.08 erhoben.

    Am 14. April 2008 empfing der Präsident des ... den Beklagten nach dessen Urlaub zu einem persönlichen Gespräch; am selben Tage wurde der Beklagte in ein anderes Referat umgesetzt (Gegenstand der Klage BVerwG 2 A 11.08).

  • BVerwG, 26.07.2007 - 2 VR 4.07

    Interimslösung zur Sicherung tatsächlich wirksamen Rechtsschutzes

    Auszug aus BVerwG, 29.07.2010 - 2 A 4.09
    Ende Dezember 2006 bewarb sich der Beklagte um den Dienstposten eines Referatsleiters "..., ..." Gegen die Ablehnung seiner Bewerbung legte er Widerspruch ein, suchte erfolgreich um vorläufigen Rechtsschutz nach (Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Juli 2007 - BVerwG 2 VR 4.07 -) und machte Schadensersatzansprüche geltend.

    Diese sei als Maßregelung des Beklagten im Hinblick auf das Stellenbesetzungsverfahren zu verstehen gewesen, das Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens BVerwG 2 VR 4.07 gewesen sei.

  • BGH, 30.07.1999 - 1 StR 618/98

    Mindestanforderungen an strafprozessuale Glaubhaftigkeitsgutachten

    Auszug aus BVerwG, 29.07.2010 - 2 A 4.09
    Die Glaubhaftigkeit der Darstellung der Zeugin K. dieses Vorfalls wird auch durch die Überprüfung der umgekehrten Hypothese belegt, dass ihre Aussage, der Beklagte habe ihr Knie bewusst gestreichelt, bewusst unwahr ist (sog. Nullhypothese, BGH, Urteil vom 30. Juli 1999 - 1 StR 618/98 - BGHSt 45, 164 ).
  • BVerwG, 03.05.2007 - 2 C 9.06

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; Zugriffsdelikt;

    Auszug aus BVerwG, 29.07.2010 - 2 A 4.09
    Das Kriterium "Umfang der Beeinträchtigung des Vertrauens des Dienstherrn oder der Allgemeinheit" gemäß § 13 Abs. 1 Satz 4 BDG erfordert eine Würdigung des Fehlverhaltens des Beamten im Hinblick auf seinen allgemeinen Status, seinen Tätigkeitsbereich innerhalb der Verwaltung und seine konkret ausgeübte Funktion (Urteil vom 3. Mai 2007 - BVerwG 2 C 9.06 -.
  • BVerwG, 25.01.2007 - 2 A 3.05

    Disziplinarklage des Bundesnachrichtendienstes; anwaltliche Vertretung im

    Auszug aus BVerwG, 29.07.2010 - 2 A 4.09
    Nur eine inhaltlich derart bestimmte Klageschrift ermöglicht dem beklagten Beamten eine sachgerechte Verteidigung gegen die disziplinarischen Vorwürfe (Urteil vom 25. Januar 2007 - BVerwG 2 A 3.05 - Buchholz 235.1 § 52 BDG Nr. 4 Rn. 27, vgl. auch Urteil vom 23. November 2006 - BVerwG 1 D 1.06 -, Beschlüsse vom 8. März 1985 - BVerwG 1 DB 16.85 - BVerwGE 76, 347 und vom 13. März 2006 a.a.O. Rn. 13).
  • BVerwG, 23.11.2006 - 1 D 1.06

    Absehen von der Untersuchung; notwendiger Inhalt der Anschuldigungsschrift;

    Auszug aus BVerwG, 29.07.2010 - 2 A 4.09
    Nur eine inhaltlich derart bestimmte Klageschrift ermöglicht dem beklagten Beamten eine sachgerechte Verteidigung gegen die disziplinarischen Vorwürfe (Urteil vom 25. Januar 2007 - BVerwG 2 A 3.05 - Buchholz 235.1 § 52 BDG Nr. 4 Rn. 27, vgl. auch Urteil vom 23. November 2006 - BVerwG 1 D 1.06 -, Beschlüsse vom 8. März 1985 - BVerwG 1 DB 16.85 - BVerwGE 76, 347 und vom 13. März 2006 a.a.O. Rn. 13).
  • BVerwG, 06.08.2009 - 2 B 45.09

    Protokollierung der Zeugenaussagen; Protokollberichtigung; rechtliches Gehör;

    Auszug aus BVerwG, 29.07.2010 - 2 A 4.09
    Allerdings dürfen Vorermittlungen nicht dazu benutzt werden, die Rechte des beschuldigten Beamten zu verkürzen und von Befugnissen Gebrauch zu machen, die dem Dienstherrn nur nach Eröffnung des Disziplinarverfahrens zustehen (vgl. Beschluss vom 6. August 2009 - BVerwG 2 B 45.09 - Buchholz 235 § 26 BDO Nr. 3 Rn. 14 f.).
  • BVerwG, 12.11.1997 - 1 D 90.95

    Beamtenrecht - Disziplinarmaßnahmen bei mehrjähriger wiederholter sexueller

  • BVerwG, 08.03.1985 - 1 DB 16.85

    Disziplinarrecht - Beamter - Beurteilung - Anschuldigung -

  • BVerwG, 01.11.1985 - 1 DB 45.85
  • BVerwG, 20.10.2005 - 2 C 12.04

    Postbeamter; Disziplinarklage; Mitwirkung des Personalrats (Betriebsrats);

  • BVerwG, 16.07.2009 - 2 AV 4.09

    Voraussetzungen für eine vorläufige Dienstenthebung nach § 38 Abs. 1 S. 1 BDG;

  • BVerwG, 01.10.2009 - 2 VR 6.09

    Begründung einer Unzuverlässigkeit durch den Vorwurf sexueller Belästigung von

  • BGH, 04.05.2023 - RiSt 1/21

    Bundesrichterin wegen Nichterledigen von Arbeit aus Richterverhältnis entfernt

    Nach § 63 Abs. 1 DRiG, § 3 BDG in Verbindung mit § 21 Abs. 1 Satz 1 VwVfG (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. November 2008 - 2 B 63.08, juris Rn. 19; Urteil vom 29. Juli 2010 - 2 A 4.09, juris Rn. 119) hat, wer in einem Verwaltungsverfahren für eine Behörde tätig werden soll, den Leiter der Behörde oder den von diesem Beauftragten zu unterrichten und sich auf dessen Anordnung der Mitwirkung zu enthalten, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen eine unparteiische Amtsausübung zu rechtfertigen, oder wenn von einem Beteiligten das Vorliegen eines solchen Grundes behauptet wird.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.03.2017 - 3d A 1512/13

    Entfernung eines Beamten aus dem Dienstverhältnis wegen eines schwerwiegenden

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. November 2008 - 2 B 63.08 -, NVwZ 2009, 399 Rdnr. 10 ff., und Urteil vom 29. Juli 2010 - 2 A 4.09 - BeckRS 2010, 56866, Rdnr. 101 ff. [jeweils betr.
  • BVerwG, 29.03.2012 - 2 A 11.10

    Mangel des Disziplinarverfahrens; Wesentlichkeit des Mangels;

    Denn nach § 60 Abs. 2 Satz 1 BDG dürfen nur Handlungen zum Gegenstand der Urteilsfindung gemacht werden, die dem Beamten in der Klage oder einer Nachtragsdisziplinarklage als Dienstvergehen zur Last gelegt worden sind (Urteile vom 25. Januar 2007 - BVerwG 2 A 3.05 - Buchholz 235.1 § 52 BDG Nr. 4 Rn. 27 f. und vom 29. Juli 2010 - BVerwG 2 A 4.09 - juris Rn. 146 f.; Beschluss vom 26. Oktober 2011 - BVerwG 2 B 69.10 - juris Rn. 6).

    Das pflichtwidrige Verhalten war in sein Amt und die damit verbundene dienstliche Tätigkeit eingebunden (Urteile vom 25. August 2009 Rn. 54, insoweit in Buchholz 232.0 § 77 BBG 2009 Nr. 1 nicht abgedruckt, und vom 29. Juli 2010 - BVerwG 2 A 4.09 - juris Rn. 194).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.03.2020 - 82 D 1.19

    Entfernung eines Bundespolizisten aus dem Dienst bei Verletzung der Pflicht zur

    Im Übrigen wirken etwaige Verstöße bei der behördlichen Sachverhaltsaufklärung im Rahmen des gerichtlichen Disziplinarverfahrens nicht fort, weil nach § 3 BDG i.V.m. § 86 VwGO auch dort der Sachverhalt - soweit entscheidungserheblich - umfassend aufzuklären und auch substantiellen Beweisantritten nachzugehen ist (vgl. Gansen, in: Gansen, Disziplinarrecht des Bundes und der Länder, Stand: November 2019, BDG § 55 Rn. 7b; s. auch bzgl. Ablehnung von Beweisanträgen BVerwG, Urteil vom 29. Juli 2010 - 2 A 4.09 - juris Rn. 133; Beschluss vom 26. Oktober 2011 - 2 B 69.10 - juris Rn. 17).
  • VG Magdeburg, 13.12.2012 - 8 A 7/11

    Disziplinarrecht (Gehaltskürzung) - hier: körperliche Belästigung eines

    Vielmehr ist es Aufgabe des Gerichts, die Nachholung einer unterbliebenen Verfahrenshandlung, soweit es das Verfahrensrecht zulässt, herbeizuführen (vgl. BVerwG, Beschluss v. 31.01.2012, 2 WD 4.11; Urteil v. 29.07.2010, 2 A 4.09; Urteil v. 20.10.2005, 2 C 12.04; Beschluss v. 18.11.2008, 2 B 63.08; alle juris).

    Es geht in diesem Zusammenhang auch nicht darum, dass Geheimakten geführt oder die Einsicht darin verweigert wurde (vgl. zu einem ähnlichen Fall: BVerwG, Urteil v. 29.07.2010, 2 A 4.09; juris).

    Die Vorschrift setzt am Legalitätsprinzip an (BVerwG, Urteil v. 29.07.2010, 2 A 4.09; juris).

    Entscheidend für die Nichtannahme der Besorgnis der Befangenheit ist, dass die vom Ermittlungsführer gemachten "Fehler" nicht als willkürlich begangen oder im Sinne einer Voreingenommenheit oder eines unfairen Verfahrens gegenüber dem Kläger anzusehen sind (vgl. ähnlich: BVerwG, Urteil v. 29.07.2010, 2 A 4.09; juris).

    Darüber hinaus ist nicht das Aussageverhalten der Zeuginnen im behördlichen, sondern im gerichtlichen Verfahren maßgeblich und die Würdigung obliegt dem Gericht (BVerwG, Urteil v. 29.07.2010, 2 A 4.09; juris).

    Denn unabhängig davon, ist im Einzelfall jede ungebührliche, gegen die allgemeinen Regeln des Anstands und der guten Sitten im gesellschaftlichen, menschlichen Umgang untereinander verstoßende Handlung im Dienstbetrieb geeignet, einen Verstoß gegen die allgemeine innerdienstliche Wohlverhaltenspflicht nach § 34 Satz 3 BeamtStG darzustellen (so auch: BVerwG, Urteil v. 29.07.2010, 2 A 4.09; juris).

    In schweren Fällen innerdienstlicher (sexueller) Belästigung weiblicher oder männlicher Mitarbeiter, insbesondere wenn der Beamte unter Ausnutzung seiner Vorgesetzteneigenschaft versagt und dadurch nicht nur seine Integrität in der Dienststelle weitgehend eingebüßt, sondern auch sein Vertrauensverhältnis zum Dienstherrn schwer erschüttert ist, kann sich grundsätzlich die Frage seiner weiteren Tragbarkeit im öffentlichen Dienst stellen, während in minderschweren Fällen eine mildere Disziplinarmaßnahme verhängt werden kann (BVerwG, U. v. 29.07.2010, 2 A 4.09; Bayr. VGH, U. v. 13.07.2011, 16 a D 10.565; beide juris).

  • BVerwG, 26.10.2011 - 2 B 69.10

    Disziplinarklageverfahren; Inhalt der Klageschrift; Grundsatz der Unmittelbarkeit

    Dadurch soll sichergestellt werden, dass sich der Beamte gegen die disziplinarischen Vorwürfe sachgerecht verteidigen kann (Urteile vom 23. November 2006 - BVerwG 1 D 1.06 - Rn. 14, 15 , vom 25. Januar 2007 a.a.O. und vom 29. Juli 2010 - BVerwG 2 A 4.09 - juris Rn. 146, Beschlüsse vom 8. März 1985 - BVerwG 1 DB 16.85 - BVerwGE 76, 347 und vom 13. März 2006 a.a.O. Rn. 13).

    Denn gemäß § 65 Abs. 1 Satz 1 HDG dürfen nur Handlungen zum Gegenstand der Urteilsfindung gemacht werden, die dem Beamten in der Klage als Dienstvergehen zur Last gelegt werden (Urteile vom 25. Januar 2007 a.a.O. und vom 29. Juli 2010 a.a.O. Rn. 147).

    Der Senat hat insoweit zur wortgleichen Vorschrift des § 24 Abs. 3 BDG entschieden, dass die Verletzung dieser Regelungen letztlich sanktionslos bleibt, weil der angeschuldigte Beamte im gerichtlichen Verfahren den Antrag wiederholen kann und im Übrigen das Gericht von Amts wegen (§ 6 HDG i.V.m. § 86 VwGO) die erforderlichen Beweise zu erheben hat (§ 63 Abs. 1 HDG; vgl. Urteil vom 29. Juli 2010 - BVerwG 2 A 4.09 - juris Rn. 133, 138 und Beschluss vom 16. Februar 2010 - BVerwG 2 B 62.09 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 9 Rn. 11).

    Meinungsunterschiede über die konkrete Ausgestaltung der Ermittlungspflicht begründen - von besonderen Umständen des Einzelfalles abgesehen - nicht schon generell den Vorwurf der Befangenheit (vgl. Urteil vom 29. Juli 2010 - BVerwG 2 A 4.09 - juris Rn. 124).

    Die Beurteilung der Glaubwürdigkeit vernommener Zeugen sowie der Glaubhaftigkeit ihrer Aussagen unter Berücksichtigung der vom Beklagten erhobenen Einwände ist grundsätzlich Sache des Gerichts (Urteil vom 29. Juli 2010 - BVerwG 2 A 4.09 - juris Rn. 158).

  • BVerwG, 16.07.2009 - 2 AV 4.09

    Voraussetzungen für eine vorläufige Dienstenthebung nach § 38 Abs. 1 S. 1 BDG;

    Am 3. März 2009 hat die Antragsgegnerin Disziplinarklage gegen den Antragsteller mit dem Ziel erhoben, ihn aus dem Beamtenverhältnis zu entfernen (Verfahren BVerwG 2 A 4.09).

    7 Dem Senat haben der Verwaltungsvorgang zur vorläufigen Dienstenthebung sowie die Verfahrens- und Beiakten im gerichtlichen Disziplinarverfahren (BVerwG 2 A 4.09) vorgelegen.

    14 Nach der hier gebotenen und möglichen nur summarischen Beurteilung kann offenbleiben, ob das gerichtliche Disziplinarverfahren (BVerwG 2 A 4.09) bereits an nichtbehebbaren Verfahrenshindernissen scheitern wird oder ob es Verfahrensfehler aufweist, zu deren Beseitigung der Klägerin des dortigen Verfahrens gemäß § 55 Abs. 3 Satz 1 BDG vom Gericht eine Frist gesetzt werden kann.

  • BVerwG, 28.09.2022 - 2 A 17.21

    1. Die Verwertung schriftlicher Zeugenaussagen im behördlichen

    Nach § 3 BDG i. V. m. § 21 Abs. 1 Satz 1 VwVfG (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. November 2008 - 2 B 63.08 - juris Rn. 19; Urteil vom 29. Juli 2010 - 2 A 4.09 - juris Rn. 119) hat, wer in einem Verwaltungsverfahren für eine Behörde tätig werden soll, den Leiter der Behörde oder den von diesem Beauftragten zu unterrichten und sich auf dessen Anordnung der Mitwirkung zu enthalten, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen eine unparteiische Amtsausübung zu rechtfertigen, oder wenn von einem Beteiligten das Vorliegen eines solchen Grundes behauptet wird.

    Aus der Klageschrift muss bei verständiger Lektüre deshalb eindeutig hervorgehen, welche konkreten Handlungen dem Beamten als Dienstvergehen vorgeworfen werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Juli 2010 - 2 A 4.09 - juris Rn. 146 f. und Beschluss vom 20. April 2017 - 2 B 69.16 - Buchholz 235.1 § 52 BDG Nr. 8 Rn. 16 f., jeweils m. w. N.; siehe auch BVerwG, Urteil vom 23. November 2006 - 1 D 1.06 - juris Rn. 14).

    a) Die Beurteilung der Glaubwürdigkeit vernommener Zeugen sowie der Glaubhaftigkeit ihrer Aussagen unter Berücksichtigung der von den Prozessbeteiligten hierzu erhobenen Einwände ist grundsätzlich Sache des Gerichts und ureigene (originäre) tatrichterliche Aufgabe (BVerwG, Urteil vom 29. Juli 2010 - 2 A 4.09 - juris Rn. 158; Beschluss vom 17. Juli 2019 - 2 B 13.19 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 398 Rn. 7).

    b) Der Beklagte hat das Dienstvergehen innerdienstlich begangen, weil sein pflichtwidriges Verhalten in sein Amt und in die damit verbundenen dienstlichen Pflichten eingebunden gewesen ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 29. Juli 2010 - 2 A 4.09 - juris Rn. 194 und vom 15. November 2018 - 2 C 60.17 - BVerwGE 163, 356 Rn. 19).

  • BVerwG, 01.02.2024 - 2 A 7.23

    Bundesrepublik Deutschland ./. K. - Zurückstufung

    Ist eine solche Einordnung nicht möglich - insbesondere wenn sich das Handeln als das Verhalten einer Privatperson darstellt -, ist es als außerdienstliches (Fehl-)Verhalten zu qualifizieren (vgl. BVerwG, Urteile vom 25. August 2009 - 1 D 1.08 - Buchholz 232.0 § 77 BBG 2009 Nr. 1 Rn. 54, vom 29. Juli 2010 - 2 A 4.09 - juris Rn. 194 und vom 2. März 2023 - 2 A 19.21 - juris Rn. 40; Beschluss vom 19. August 2019 - 2 B 72.18 - Buchholz 232.0 § 77 BBG 2009 Nr. 9 Rn. 8).
  • VG Münster, 10.07.2017 - 13 K 5475/16
    BVerwG, Beschluss vom 26. Oktober 2011 - 2 B 69.10 -, juris, Rn. 16/17; SächsOVG, Urteil vom 3. Juni 2016 - 6 A 64.15.D -, juris, Rn. 61. Vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Juli 2010 - 2 A 4.09 -, juris, Rn. 133.
  • BVerwG, 11.11.2009 - 2 AV 4.09

    Maßgebliche Bemsessungsgrundlage für die Höhe der Festlegung des

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2019 - 3d A 1533/15

    Rechtsschutz gegen eine Disziplinarverfügung wegen eines Dienstvergehens in Form

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.09.2020 - 3d A 2713/19
  • OVG Sachsen, 03.06.2016 - 6 A 64/15

    Einleitungs- und Ausdehnungsverfügung; Eröffnung des zur Last gelegten

  • BVerwG, 31.07.2014 - 2 B 20.14

    Polygraphietest; Kontrollfragenverfahren; Ungeeignetheit des Beweismittels;

  • VG Magdeburg, 29.11.2012 - 8 A 12/11

    Disziplinarrecht: Zurückstufung eines Polizeibeamten

  • VG Magdeburg, 29.01.2013 - 8 A 5/11

    Disziplinarklage Gerichtsvollzieherin mit dem Ziel der Entfernung aus dem Dienst

  • BVerwG, 13.07.2023 - 2 C 7.22

    Ausführungen zur Begründetheit in einer als unzulässig verworfenen Berufung

  • VG Magdeburg, 12.07.2023 - 15 B 21/23

    Antrag auf Aufhebung einer vorläufigen disziplinarrechtlichen Dienstenthebung;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.09.2014 - 83 D 2.12

    Disziplinarklage; Postbeamter; Nachnahmebeträge und -entgelte; veruntreuende

  • BVerwG, 16.03.2017 - 2 B 42.16

    Anzahl und Inhalt kinderpornografischer Schriften können eine besondere

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.07.2022 - 10 L 1/21

    Zu einer Disziplinarklage gegen eine Bürgermeisterin wegen Verstößen gegen

  • BVerwG, 20.12.2011 - 2 B 59.11

    Bestimmtheitsgebot einer Nachtragsklageschrift wegen Verwahrungsbruchs eines

  • VG Magdeburg, 16.12.2021 - 15 B 20/21

    Vorläufige Dienstenthebung eines Oberbürgermeisters wg. Bevorzugung

  • OVG Schleswig-Holstein, 14.12.2021 - 14 LB 1/21

    Entfernung aus dem Dienst

  • BVerwG, 02.03.2023 - 2 A 19.21

    Verletzung der Verschwiegenheitspflicht (§ 67 Abs. 1 BBG ) beim

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2019 - 3d A 288/17

    Voraussetzungen für die Entfernung eines Beamten aus dem Dienstverhältnis;

  • VG Magdeburg, 13.12.2013 - 8 A 17/12

    Disziplinarrecht: Disziplinarklage wegen Untreue eines Rechtspflegers; keine

  • VG Magdeburg, 19.10.2021 - 15 A 5/21

    Aberkennung des Ruhegehaltes eines Bundesbeamten bei Kandidatur für NPD

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.10.2019 - 14 LB 1/18

    Aberkennung des Ruhegehaltes wegen außerdienstlicher Straftaten

  • VG Münster, 16.01.2017 - 13 K 2564/15

    Schlechtarbeit

  • VG Magdeburg, 25.04.2017 - 15 B 3/17

    Antrag der Haldensleber Bürgermeisterin gegen die vorläufige Dienstenthebung

  • BVerwG, 26.06.2014 - 2 A 1.12

    Sicherheitsüberprüfung; Disziplinarverfügung; Pflicht des Beamten zur Mitwirkung

  • BVerwG, 15.08.2013 - 2 B 19.13

    Maßnahmebemessung; Entfernung aus dem Dienst; Persönlichkeitsbild; Umfang des

  • VG Magdeburg, 06.11.2013 - 8 A 9/12

    Dr. Wiegand gegen Stadt Halle - Klage abgewiesen

  • VG Magdeburg, 28.01.2020 - 15 A 5/19

    Disziplinarklage mit dem Ziel der Aberkennung des Ruhegehaltes - Verweigerung der

  • VG Magdeburg, 15.04.2014 - 8 A 2/13

    Disziplinarmaß bei außerdienstlicher Untreuehandlung eines Rechtspflegers

  • VG Magdeburg, 21.02.2022 - 15 B 5/22

    Voraussetzungen eines erneuten Antrages zur Aufhebung der vorläufigen

  • BVerwG, 07.10.2020 - 2 B 34.20

    Dienstpflichtverletzung wegen sorgfaltswidriger Abwicklung von Verbindlichkeiten;

  • VGH Bayern, 09.04.2014 - 16a D 12.1217

    Beleidigung (als Auffangtatbestand einer Straftat gegen die sexuelle

  • BVerwG, 01.10.2009 - 2 VR 6.09

    Begründung einer Unzuverlässigkeit durch den Vorwurf sexueller Belästigung von

  • VGH Bayern, 17.01.2024 - 16a D 23.1397

    Disziplinarverfügung gegen städtischen Kämmerer, Geldbuße über 3.500 Euro,

  • VG Magdeburg, 01.07.2014 - 8 A 1/13

    Disziplinarrecht: Disziplinarmaß bei einem Verstoß gegen die Uneigennützigkeit;

  • VG Meiningen, 14.06.2016 - 6 D 60010/15

    Maßnahmebemessung beim außerdienstlichen Besitz und Verbreiten

  • VGH Baden-Württemberg, 11.07.2019 - DL 13 S 677/18

    Disziplinarrechtliches Verfolgungsverbot; Absehen von der Einleitung; vager

  • VGH Bayern, 29.07.2015 - 16b D 13.862

    Beamtendisziplinarrecht, Postoberschaffner, Postzusteller, Paketzurückstellung,

  • BVerwG, 17.07.2019 - 2 B 13.19

    Rechtmäßige Aberkennung des Ruhegehalts eines Beamten; Berücksichtigung eines

  • VG Meiningen, 06.12.2012 - 6 D 60011/10

    Disziplinarische Ahndung körperlicher - nicht sexueller - Kontakte eines

  • VG München, 11.07.2022 - M 13L DK 20.1800

    Zurückstufung wegen sexuell anzüglicher Bemerkungen und Belästigung gegenüber

  • VG Meiningen, 03.08.2017 - 6 D 60007/15

    1.) Schweres vorsätzliche Dienstvergehen eines Förderschulrektors, durch

  • OVG Sachsen, 31.01.2020 - 12 A 89/17

    Disziplinarverfügung; öffentlich bestellter Vermessungsingenieur; Geldbuße;

  • VG Magdeburg, 22.06.2022 - 15 A 11/20

    Disziplinarklage; unzureichende Disziplinarklageschrift -

  • VG Magdeburg, 07.06.2016 - 15 B 19/16

    Vorläufige Dienstenthebung; Darlegungspflicht des Dienstvergehens durch

  • VG Magdeburg, 24.09.2018 - 15 B 23/18

    Suspendierte Bürgermeisterin der Stadt Haldensleben

  • OVG Sachsen, 23.11.2012 - D 6 A 906/11

    Disziplinarrecht, Polizeibeamter, Maßnahmebemessung bei versuchtem

  • VG Göttingen, 11.10.2023 - 5 A 2/18

    Niedersächsisches Disziplinarrecht; Professor; sexuellle Belästigung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2017 - 3d A 2107/14
  • VG Magdeburg, 17.09.2015 - 8 A 1/15

    Disziplinar; Disziplinarklage

  • VGH Bayern, 13.07.2011 - 16a D 10.565

    Finanzbeamter (A 12); sexuelle Belästigungen von Kolleginnen; Zurückstufung um

  • VG Meiningen, 12.11.2015 - 6 D 60015/14

    Aberkennung des Ruhegehalts nach zahlreichen Betrugshandlungen zum Nachteil der

  • Brandenburgisches Dienstgericht für Richter, 31.05.2011 - 32 DG 1/10
  • VGH Bayern, 06.09.2023 - 16b D 22.686

    Disziplinarklage - Entfernung aus dem Beamtenverhältnis

  • VG Magdeburg, 29.06.2016 - 15 B 24/16

    Einbehaltung der Dienstbezüge nach mehreren Vergehen

  • VG Frankfurt/Main, 12.08.2014 - 9 L 2103/14

    Anspruch auf Einsicht in Akten von Verwaltungsermittlungen

  • VG Magdeburg, 27.05.2015 - 8 B 9/15

    Disziplinarrecht ; hier: Antrag nach § 123 VwGO; Verhinderung der Beweiserhebung

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Rechtsprechung
   BVerwG, 03.06.2010 - 2 A 4.09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,22561
BVerwG, 03.06.2010 - 2 A 4.09 (https://dejure.org/2010,22561)
BVerwG, Entscheidung vom 03.06.2010 - 2 A 4.09 (https://dejure.org/2010,22561)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Juni 2010 - 2 A 4.09 (https://dejure.org/2010,22561)
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Wird zitiert von ...

  • BVerwG, 12.02.2024 - 6 A 1.24
    Beides hat der Senat unter Berücksichtigung der von dem Kläger erhobenen Einwände gewürdigt (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 3. Juni 2010 - 2 A 4.09 - juris Rn. 2).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 30.03.2011 - 2 A 12.10, 2 A 4.09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,25028
BVerwG, 30.03.2011 - 2 A 12.10, 2 A 4.09 (https://dejure.org/2011,25028)
BVerwG, Entscheidung vom 30.03.2011 - 2 A 12.10, 2 A 4.09 (https://dejure.org/2011,25028)
BVerwG, Entscheidung vom 30. März 2011 - 2 A 12.10, 2 A 4.09 (https://dejure.org/2011,25028)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerwG, 30.03.2011 - 2 A 12.10
    Daher kann aus dem Umstand, dass das Gericht einen Aspekt des Vorbringens eines Beteiligten in den Urteilsgründen nicht abgehandelt hat, nur dann geschlossen werden, es habe diesen Aspekt nicht in Erwägung gezogen, wenn er nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts eine Frage von zentraler Bedeutung betrifft (BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ; BVerwG, Urteil vom 5. Juli 1994 - BVerwG 9 C 158.94 - BVerwGE 96, 200 = Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 174 S. 27 f., Beschluss vom 21. Juni 2007 - BVerwG 2 B 28.07 - Buchholz 235.1 § 58 BDG Nr. 3 Rn. 6).
  • BVerfG, 16.09.2010 - 2 BvR 2394/08

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) im

    Auszug aus BVerwG, 30.03.2011 - 2 A 12.10
    Der Gehörsanspruch verlangt jedoch nicht, dass das Gericht das gesamte Vorbringen der Beteiligten in den Urteilsgründen wiederzugeben und zu jedem einzelnen Gesichtspunkt Stellung zu nehmen hat (stRspr, vgl. BVerfG, Urteil vom 22. November 1983 - 2 BvR 399/81 - BVerfGE 65, 293 m.w.N., zuletzt Beschluss vom 16. September 2010 - 2 BvR 2394/08 - juris Rn. 14 m.w.N.).
  • BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 158.94

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - EntscheidungserheblicheTatsachenfeststellung -

    Auszug aus BVerwG, 30.03.2011 - 2 A 12.10
    Daher kann aus dem Umstand, dass das Gericht einen Aspekt des Vorbringens eines Beteiligten in den Urteilsgründen nicht abgehandelt hat, nur dann geschlossen werden, es habe diesen Aspekt nicht in Erwägung gezogen, wenn er nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts eine Frage von zentraler Bedeutung betrifft (BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ; BVerwG, Urteil vom 5. Juli 1994 - BVerwG 9 C 158.94 - BVerwGE 96, 200 = Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 174 S. 27 f., Beschluss vom 21. Juni 2007 - BVerwG 2 B 28.07 - Buchholz 235.1 § 58 BDG Nr. 3 Rn. 6).
  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvR 399/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen

    Auszug aus BVerwG, 30.03.2011 - 2 A 12.10
    Der Gehörsanspruch verlangt jedoch nicht, dass das Gericht das gesamte Vorbringen der Beteiligten in den Urteilsgründen wiederzugeben und zu jedem einzelnen Gesichtspunkt Stellung zu nehmen hat (stRspr, vgl. BVerfG, Urteil vom 22. November 1983 - 2 BvR 399/81 - BVerfGE 65, 293 m.w.N., zuletzt Beschluss vom 16. September 2010 - 2 BvR 2394/08 - juris Rn. 14 m.w.N.).
  • BVerwG, 21.06.2007 - 2 B 28.07

    Überprüfung der Einhaltung der allgemeinen Regeln der Beweiswürdigung durch das

    Auszug aus BVerwG, 30.03.2011 - 2 A 12.10
    Daher kann aus dem Umstand, dass das Gericht einen Aspekt des Vorbringens eines Beteiligten in den Urteilsgründen nicht abgehandelt hat, nur dann geschlossen werden, es habe diesen Aspekt nicht in Erwägung gezogen, wenn er nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts eine Frage von zentraler Bedeutung betrifft (BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ; BVerwG, Urteil vom 5. Juli 1994 - BVerwG 9 C 158.94 - BVerwGE 96, 200 = Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 174 S. 27 f., Beschluss vom 21. Juni 2007 - BVerwG 2 B 28.07 - Buchholz 235.1 § 58 BDG Nr. 3 Rn. 6).
  • BVerwG, 20.07.2020 - 2 B 33.20

    Anhörungsrüge betreffend die Zurruhesetzung einer Hochschulprofessorin wegen

    Die Anhörungsrüge ist aber kein Rechtsbehelf zur Überprüfung der inhaltlichen Richtigkeit der angegriffenen Entscheidung (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 30. März 2011 - 2 A 12.10 - juris Rn. 4, vom 24. November 2011 - 8 C 13.11 - ZfWG 2012, 36 = juris Rn. 2 und vom 1. März 2018 - 2 C 59.17 - juris Rn. 3).
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Rechtsprechung
   VG Halle, 30.11.2009 - 2 A 4/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,44656
VG Halle, 30.11.2009 - 2 A 4/09 (https://dejure.org/2009,44656)
VG Halle, Entscheidung vom 30.11.2009 - 2 A 4/09 (https://dejure.org/2009,44656)
VG Halle, Entscheidung vom 30. November 2009 - 2 A 4/09 (https://dejure.org/2009,44656)
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