Deutsches Richtergesetz
Zweiter Teil - Richter im Bundesdienst (§§ 46 - 70) |
Dritter Abschnitt - Dienstgericht des Bundes (§§ 61 - 68) |
(1) Für das Verfahren in Disziplinarsachen gelten die Vorschriften des Bundesdisziplinargesetzes in der am 31. März 2024 geltenden Fassung sinngemäß.
(2) 1Über die vorläufige Dienstenthebung und die Einbehaltung von Bezügen sowie über die Aufhebung dieser Maßnahmen entscheidet auf Antrag der obersten Dienstbehörde das Dienstgericht durch Beschluss. 2Der Beschluß ist der obersten Dienstbehörde und dem Richter zuzustellen.
(3) 1§ 78 des Bundesdisziplinargesetzes ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass in Disziplinarverfahren vor dem Dienstgericht des Bundes die für das Verfahren über die Berufung getroffenen gebührenrechtlichen Bestimmungen sinngemäß anzuwenden sind. 2Dem Verfahren über die Auferlegung einer Geldbuße durch das Dienstgericht steht hinsichtlich der Kosten das Verfahren über die Klage gegen eine entsprechende Disziplinarverfügung des Dienstvorgesetzten gleich. 3In Verfahren über den Antrag auf Anordnung der vorläufigen Dienstenthebung und der Einbehaltung von Bezügen gelten die für das Verfahren über den Antrag auf Aussetzung dieser Maßnahmen getroffenen gebührenrechtlichen Bestimmungen entsprechend.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Beschleunigung von Disziplinarverfahren in der Bundesverwaltung und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften vom 20.12.2023
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.04.2024 | Gesetz zur Beschleunigung von Disziplinarverfahren in der Bundesverwaltung und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften | 20.12.2023 | |
12.02.2009 | Gesetz zur Neuordnung und Modernisierung des Bundesdienstrechts (Dienstrechtsneuordnungsgesetz - DNeuG) | 05.02.2009 |
Rechtsprechung zu § 63 DRiG
28 Entscheidungen zu § 63 DRiG in unserer Datenbank:
- BGH, 16.11.2023 - RiSt 1/21
Verwerfung der Anträge auf Tatbestandsberichtigung und Ergänzung des Urteils als ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 10.01.2023 - RiSt 1/21
Verwerfung der Ablehnungsgesuche als unzulässig; Verwerfung der Anhörungsrüge
- BGH, 26.04.2023 - RiSt 1/21
Unzulässige Ablehnungsgesuche und Anhörungsrüge
- BGH, 04.05.2023 - RiSt 1/21
Bundesrichterin wegen Nichterledigen von Arbeit aus Richterverhältnis entfernt
- BGH, 10.01.2023 - RiSt 1/21
- BGH, 18.02.2016 - RiSt (R) 1/15
Disziplinarverfahren gegen Richter: Einleitung des Verfahrens durch unzuständige ...
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Zuständigkeit: Entschädigungsklage wegen überlanger Dauer von Verfahren vor den ...
- BGH, 30.09.2019 - AnwZ (Brfg) 32/18
Berufung gegen die Wiederzulassung zur Rechtsanwaltschaft; Sperrfrist für die ...
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Verdeckte Disziplinarmaßnahme gegenüber einem Insolvenzrichter; Entziehung des ...
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Prüfungsverfahren über die Entlassung aus dem Richterverhältnis auf Probe: ...
- BVerfG, 06.05.2008 - 2 BvR 337/08
Auch ehrenamtliche Richter unterliegen der Pflicht zur Verfassungstreue
Querverweise
Auf § 63 DRiG verweisen folgende Vorschriften:
- Deutsches Richtergesetz (DRiG)
- Richter im Landesdienst
- § 83 (Verfahrensvorschriften)