Deutsches Richtergesetz
Zweiter Teil - Richter im Bundesdienst (§§ 46 - 70) |
Dritter Abschnitt - Dienstgericht des Bundes (§§ 61 - 68) |
(1) 1Für das Verfahren in den Fällen des § 62 Abs. 1 Nr. 3 und 4 (Prüfungsverfahren) gelten die Vorschriften der Verwaltungsgerichtsordnung sinngemäß. 2Der Vertreter des Bundesinteresses beim Bundesverwaltungsgericht wirkt an dem Verfahren nicht mit.
(2) Ein Vorverfahren findet nur in den Fällen des § 62 Abs. 1 Nr. 4 statt.
(3) Das Verfahren wird in den Fällen des § 62 Abs. 1 Nr. 3 durch einen Antrag der obersten Dienstbehörde, in den Fällen der Nummer 4 durch einen Antrag des Richters eingeleitet.
Rechtsprechung zu § 66 DRiG
121 Entscheidungen zu § 66 DRiG in unserer Datenbank:
- BGH, 22.06.2022 - RiZ 2/16
Besorgnis der Befangenheit der Richter; Zulassung der Tatbestandsberichtigung mit ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 22.11.2017 - RiZ 2/16
Besorgnis der Befangenheit eines Richters aufgrund von Zweifeln an der ...
- BGH, 17.01.2018 - RiZ 2/16
Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit aufgrund von ...
- BGH, 12.09.2018 - RiZ 2/16
Prüfungsverfahren vor dem Dienstgericht des Bundes in Angelegenheiten der ...
- BGH, 27.03.2019 - RiZ 2/16
Ablehnung der Richter wegen der Besorgnis der Befangenheit; Ausschluss eines ...
- BGH, 31.10.2019 - RiZ 2/16
Änderung eines Senatsbeschlusses wegen eines offensichtlichen Schreibversehens
- BGH, 13.04.2021 - RiZ 2/16
Unbegründeter Ablehnungsgesuch gegen einen Richter wegen der Besorgnis der ...
- BGH, 16.06.2021 - RiZ 2/16
Darlegung einer Verletzung des rechtlichen Gehörs
- BGH, 07.10.2021 - RiZ 2/16
Begründete Selbstablehnung des nichtständigen Beisitzers
- BGH, 24.02.2022 - RiZ 2/16
Verwerfung des Ablehnungsgesuchs als unzulässig; Befassung von Mitgliedern eines ...
- BGH, 22.11.2017 - RiZ 2/16
Querverweise
Auf § 66 DRiG verweisen folgende Vorschriften:
- Deutsches Richtergesetz (DRiG)
- Richter im Landesdienst
- § 83 (Verfahrensvorschriften)