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   BGH, 07.10.2021 - RiZ 2/16   

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https://dejure.org/2021,45137
BGH, 07.10.2021 - RiZ 2/16 (https://dejure.org/2021,45137)
BGH, Entscheidung vom 07.10.2021 - RiZ 2/16 (https://dejure.org/2021,45137)
BGH, Entscheidung vom 07. Oktober 2021 - RiZ 2/16 (https://dejure.org/2021,45137)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 21h Satz 2 GVG, § ... 61 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 DRiG, § 62 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. e, § 66 Abs. 1 Satz 1 DRiG, § 54 Abs. 1 VwGO, §§ 48, 42 Abs. 2 ZPO, § 61 Abs. 2 Satz 3 DRiG, § 54 Abs. 2 VwGO, § 51 Abs. 2 FGO, § 54 Abs. 3 VwGO, Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, § 41 Nr. 4 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Begründete Selbstablehnung des nichtständigen Beisitzers

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 12.09.2018 - RiZ 2/16

    Prüfungsverfahren vor dem Dienstgericht des Bundes in Angelegenheiten der

    Auszug aus BGH, 07.10.2021 - RiZ 2/16
    Der Senat entscheidet unter Beteiligung der (ersten) Vertreterin des nichtständigen Beisitzers (vgl. Senatsbeschlüsse vom 22. November 2017 - RiZ 2/16, juris Rn. 3 und vom 12. September 2018 - RiZ 2/16, NJW-RR 2019, 123 Rn. 2 f.), die gemäß § 61 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 DRiG in Verbindung mit dem Beschluss des Präsidiums des Bundesgerichtshofs seit dem 1. Januar 2017 dem Senat gesetzmäßig angehört.

    § 54 Abs. 3 VwGO ist, wie der Senat in seinem Beschluss vom 12. September 2018 (RiZ 2/16, NJW-RR 2019, 123 Rn. 7) näher ausgeführt und begründet hat, auf Organe des nicht körperschaftlich strukturierten Bundesfinanzhofs nicht direkt anwendbar.

  • BAG, 07.11.2012 - 7 AZR 646/10

    Gesetzlicher Richterausschluss - Befangenheit

    Auszug aus BGH, 07.10.2021 - RiZ 2/16
    Aus der Sicht der Antragstellerin kann dadurch Anlass zu der Befürchtung bestehen, er werde die aus seiner Rolle im verwaltungsgerichtlichen Verfahren resultierende Gegnerschaft zur Antragstellerin auf das Prüfungsverfahren übertragen und nicht allein nach fachlichen Gesichtspunkten entscheiden (vgl. BAG, NJW 2013, 1180 Rn. 20).

    Es kann daher dahinstehen, ob ein gesetzlicher Ausschlussgrund gemäß § 62 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. e, § 66 Abs. 1 Satz 1 DRiG, § 54 Abs. 1 VwGO, § 41 Nr. 4 ZPO, der eine weitere Mitwirkung des nichtständigen Beisitzers von Gesetzes wegen hinderte, schon dann gegeben ist, wenn eine Prozessvertretung in einem anderen Verfahren gegen die Partei den nämlichen Streitgegenstand betrifft, oder ob § 62 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. e, § 66 Abs. 1 Satz 1 DRiG, § 54 Abs. 1 VwGO, § 41 Nr. 4 ZPO in einem strikt verfahrensbezogenen Sinne zu verstehen sind (vgl. BVerfGE 82, 30, 35 f.; BGH, Beschluss vom 20. September 2016 - AnwZ(B) 2/16, NJW-RR 2017, 189 Rn. 12; BAG, NJW 2013, 1180 Rn. 6 f., 15).

  • BVerwG, 05.01.2010 - 5 B 58.09

    Ausschließung eines Richters; Ausschließungsgrund der Mitwirkung im

    Auszug aus BGH, 07.10.2021 - RiZ 2/16
    Der Ausschlussgrund des § 54 Abs. 2 VwGO erfasst das Verwaltungsverfahren, in dem die zur gerichtlichen Überprüfung gestellte Verwaltungsentscheidung ergangen ist (vgl. Senatsbeschluss vom 27. März 2019 - RiZ 2/16, NJW-RR 2019, 883 Rn. 4; BVerwG, Beschluss vom 5. Januar 2010 - 5 B 58.09, juris Rn. 5).

    Eine erweiternde Auslegung oder analoge Anwendung auf den Vertreter gemäß § 21h Satz 2 GVG scheidet im Hinblick auf die als abschließend zu verstehende Sonderregelung des § 61 Abs. 2 Satz 3 DRiG - auch mit Blick auf Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG - aus (vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. Januar 2010 - 5 B 58.09, juris Rn. 5).

  • BGH, 15.03.2012 - V ZB 102/11

    Richterablehnung wegen Tätigkeit dessen Ehegatten in der von der Gegenseite

    Auszug aus BGH, 07.10.2021 - RiZ 2/16
    Dies ist dann der Fall, wenn aus der Sicht eines Beteiligten bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gegeben ist, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Juni 2013 - AnwZ(Brfg) 24/12, NJW-RR 2013, 1211 Rn. 6, vom 15. März 2012 - V ZB 102/11, NJW 2012, 1890 Rn. 10 und vom 20. August 2014 - AnwZ 3/13, NJW-RR 2014, 1469 Rn. 5).
  • BVerfG, 18.06.2003 - 2 BvR 383/03

    Selbstablehnung des Richters Jentsch begründet

    Auszug aus BGH, 07.10.2021 - RiZ 2/16
    Vielmehr genügt es, dass die aufgezeigten Umstände geeignet sind, der Partei Anlass zu begründeten Zweifeln zu geben; denn die Vorschriften über die Befangenheit von Richtern bezwecken, bereits den bösen Schein einer möglicherweise fehlenden Unvoreingenommenheit und Objektivität zu vermeiden (vgl. BVerfGE 108, 122, 126; BGH, Beschlüsse vom 15. März 2012 und vom 20. August 2014, jeweils aaO).
  • BVerfG, 21.06.1988 - 2 BvR 602/83

    Nordhorn

    Auszug aus BGH, 07.10.2021 - RiZ 2/16
    Er hat nicht an dem im verwaltungsgerichtlichen Verfahren zur Überprüfung gestellten vorausgegangenen Verwaltungsverfahren mitgewirkt (vgl. BVerfGE 78, 331, 337).
  • BVerfG, 05.04.1990 - 2 BvR 413/88

    Ausschluß eines Verfassungsrichters wegen wissenschaftlicher Befassung mit der

    Auszug aus BGH, 07.10.2021 - RiZ 2/16
    Es kann daher dahinstehen, ob ein gesetzlicher Ausschlussgrund gemäß § 62 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. e, § 66 Abs. 1 Satz 1 DRiG, § 54 Abs. 1 VwGO, § 41 Nr. 4 ZPO, der eine weitere Mitwirkung des nichtständigen Beisitzers von Gesetzes wegen hinderte, schon dann gegeben ist, wenn eine Prozessvertretung in einem anderen Verfahren gegen die Partei den nämlichen Streitgegenstand betrifft, oder ob § 62 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. e, § 66 Abs. 1 Satz 1 DRiG, § 54 Abs. 1 VwGO, § 41 Nr. 4 ZPO in einem strikt verfahrensbezogenen Sinne zu verstehen sind (vgl. BVerfGE 82, 30, 35 f.; BGH, Beschluss vom 20. September 2016 - AnwZ(B) 2/16, NJW-RR 2017, 189 Rn. 12; BAG, NJW 2013, 1180 Rn. 6 f., 15).
  • BGH, 27.03.2019 - RiZ 2/16

    Ablehnung der Richter wegen der Besorgnis der Befangenheit; Ausschluss eines

    Auszug aus BGH, 07.10.2021 - RiZ 2/16
    Der Ausschlussgrund des § 54 Abs. 2 VwGO erfasst das Verwaltungsverfahren, in dem die zur gerichtlichen Überprüfung gestellte Verwaltungsentscheidung ergangen ist (vgl. Senatsbeschluss vom 27. März 2019 - RiZ 2/16, NJW-RR 2019, 883 Rn. 4; BVerwG, Beschluss vom 5. Januar 2010 - 5 B 58.09, juris Rn. 5).
  • BGH, 20.08.2014 - AnwZ 3/13

    Verfahren gegen die Ablehnung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft bei dem BGH:

    Auszug aus BGH, 07.10.2021 - RiZ 2/16
    Dies ist dann der Fall, wenn aus der Sicht eines Beteiligten bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gegeben ist, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Juni 2013 - AnwZ(Brfg) 24/12, NJW-RR 2013, 1211 Rn. 6, vom 15. März 2012 - V ZB 102/11, NJW 2012, 1890 Rn. 10 und vom 20. August 2014 - AnwZ 3/13, NJW-RR 2014, 1469 Rn. 5).
  • BGH, 10.06.2013 - AnwZ (Brfg) 24/12

    Richterablehnung: Fachvortrag vor der Rechtsanwaltskammerversammlung als

    Auszug aus BGH, 07.10.2021 - RiZ 2/16
    Dies ist dann der Fall, wenn aus der Sicht eines Beteiligten bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gegeben ist, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Juni 2013 - AnwZ(Brfg) 24/12, NJW-RR 2013, 1211 Rn. 6, vom 15. März 2012 - V ZB 102/11, NJW 2012, 1890 Rn. 10 und vom 20. August 2014 - AnwZ 3/13, NJW-RR 2014, 1469 Rn. 5).
  • BVerwG, 18.10.1979 - 3 C 117.79

    Verfahren über den Widerruf der Approbation - Gesetzlicher Ausschluss eines

  • BFH, 28.01.1993 - IX B 67/92
  • BGH, 15.02.2022 - RiZ(R) 1/19

    Besorgnis der Befangenheit bei Vorschlag des Verzichts auf mündliche Verhandlung

    Entscheidend ist, ob ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass dazu hat, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (vgl. Senatsbeschlüsse vom 7. Oktober 2021 - RiZ 2/16, juris Rn. 11; vom 13. April 2021 - RiZ 2/16, juris Rn. 24; vom 22. November 2017 - RiZ 2/16, juris Rn. 4).
  • BGH, 15.02.2022 - RiZ(B) 1/21

    Unbergründetheit des Ablehnungsgesuchs gegen den Vorsitzenden Richter am BGH

    Entscheidend ist, ob ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass dazu hat, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (vgl. Senatsbeschlüsse vom 7. Oktober 2021 - RiZ 2/16, juris Rn. 11; vom 13. April 2021 - RiZ 2/16, juris Rn. 24; vom 22. November 2017 - RiZ 2/16, juris Rn. 4).
  • BGH, 15.02.2022 - RiZ(R) 2/19
    Entscheidend ist, ob ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass dazu hat, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (vgl. Senatsbeschlüsse vom 7. Oktober 2021 - RiZ 2/16, juris Rn. 11; vom 13. April 2021 - RiZ 2/16, juris Rn. 24; vom 22. November 2017 - RiZ 2/16, juris Rn. 4).
  • BGH, 26.04.2022 - VIII ZR 355/20

    Rechtfertigung der Besorgnis der Befangenheit durch die in einer Anzeige eines

    Tatsächliche Befangenheit oder Voreingenommenheit ist nicht erforderlich, da die Vorschriften über die Befangenheit von Richtern bezwecken, bereits den bösen Schein einer möglicherweise fehlenden Unvoreingenommenheit und Objektivität zu vermeiden (st. Rspr.; siehe nur BGH, Beschluss vom 15. März 2022 - II ZR 97/21, juris Rn. 8; vom 28. Februar 2022 - AnwZ (Brfg) 28/20, juris Rn. 27; vom 7. Oktober 2021 - RiZ 2/16, juris Rn. 11; jeweils mwN).
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