Weitere Entscheidung unten: OVG Brandenburg, 14.10.2004

Rechtsprechung
   OVG Brandenburg, 14.10.2004 - 2 B 135/04, 2 B 122/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,4032
OVG Brandenburg, 14.10.2004 - 2 B 135/04, 2 B 122/04 (https://dejure.org/2004,4032)
OVG Brandenburg, Entscheidung vom 14.10.2004 - 2 B 135/04, 2 B 122/04 (https://dejure.org/2004,4032)
OVG Brandenburg, Entscheidung vom 14. Oktober 2004 - 2 B 135/04, 2 B 122/04 (https://dejure.org/2004,4032)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,4032) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • nomos.de PDF, S. 44

    Gewerbliche Schrottsammlung und abfallrechtliche Überlassungs- und Nachweispflichten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes; Pflicht zur Überlassung von Gegenständen aus privaten Haushalten; Vorliegen des Willens zur Entledigung von Abfall; Rahmen der Zulässigkeit ...

  • Judicialis

    VwGO § 80 Abs. 5; ; VwGO § ... 146 Abs. 4 Satz 3; ; KrW-/AbfG § 3 Abs. 1; ; KrW-/AbfG § 3 Abs. 3; ; KrW-/AbfG § 4; ; KrW-/AbfG § 13; ; KrW-/AbfG § 13 Abs. 1; ; KrW-/AbfG § 13 Abs. 1 Satz 1; ; KrW-/AbfG § 13 Abs. 3; ; KrW-/AbfG § 13 Abs. 3 Nr. 3; ; KrW-/AbfG § 13 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3; ; KrW-/AbfG § 13 Abs. 3 Satz 2; ; KrW-/AbfG § 15; ; KrW-/AbfG § 15 Abs. 1; ; KrW-/AbfG § 21; ; KrW-/AbfG § 21 Abs. 1; ; KrW-/AbfG § 21 Abs. 1 Satz 1; ; KrW-/AbfG §§ 45 ff.; ; BbgAbfG § 9; ; VwVfG Bbg § 28 Abs. 1; ; VwVfG Bbg § 28 Abs. 2; ; VwVfG Bbg § 28 Abs. 3; ; VwVfG Bbg § 45 Abs. 1 Nr. 3; ; VwVfG Bbg § 45 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 20.12.2000 - 11 C 7.00

    Abfallgebühren; grundstücksbezogene Behältergebühr; Grundgebühr; einheitliche

    Auszug aus OVG Brandenburg, 14.10.2004 - 2 B 135/04
    Diese muss ungeachtet etwaiger, nach Auffassung des Antragsgegners in der bisherigen die Eigenverwertung von Abfällen behandelnden Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Urteile vom 11. Dezember 1997 - 7 C 58.96 - BVerwGE 106, 43 und vom 20. Dezember 2000 - 11 C 7.00 - BVerwGE 112, 297 ) vorhandener Tendenzen für eine Klärung in dem Sinne, dass die Einschränkung der Überlassungspflicht allein auf die Eigenkompostierung ziele und letztlich darauf zu beschränken sei, im vorliegenden Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes offen bleiben.

    Selbst wenn der Gesetzgeber nach der Begründung des Gesetzes bei der Einschränkung der Überlassungspflicht speziell an die Eigenkompostierung gedacht haben mag (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Dezember 2000 a.a.O.) oder sogar nur dies vor Augen hatte, rechtfertigt dies bei nur summarischer Betrachtung nicht schon ohne weiteres eine dahin gehende Reduzierung der nach dem Gesetzeswortlaut selbst insoweit nicht erngeschränkten sog. Verwertungsoption.

  • BVerwG, 17.08.1982 - 1 C 22.81

    Ausweisung wegen Straftaten - § 28 VwVfG, unterlassene Anhörung, Heilung im

    Auszug aus OVG Brandenburg, 14.10.2004 - 2 B 135/04
    Die fehlende Anhörung kann gegenwärtig hier - unabhängig davon, inwieweit dies im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO erfolgen kann und berücksichtigungsfähig ist - auch noch nicht durch die Möglichkeit, sich mit dem Widerspruch umfassend (so grundsätzlich BVerwG, Beschluss vom 18. Februar 1991 - 7 B 15.91 - NVwZ-RR 1991, 337; Urteil vom 17. August 1982 - 1 C 22.81 - BVerwGE 66, 111) und im vorliegenden Verfahren (dazu etwa HessVGH, Beschluss vom 20. Mai 1988 - 4 TH 3616/87 - NVwZ-RR 1989; 113; OVG Lüneburg, Beschluss vom 28. April 1989 - 1 OVG B 114/88 - DVBl. 1989, 887; auch Beschluss des 4. Senats des erkennenden Gerichts vom 20. August 2004 - 4 B 210/04 - BA S. 3 f.; ferner Sachs, in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 6. Aufl., § 45, Rn. 86) äußern zu können, als gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 VwVfG Bbg nachgeholt angesehen werden.
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 28.04.1989 - 1 B 114/88
    Auszug aus OVG Brandenburg, 14.10.2004 - 2 B 135/04
    Die fehlende Anhörung kann gegenwärtig hier - unabhängig davon, inwieweit dies im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO erfolgen kann und berücksichtigungsfähig ist - auch noch nicht durch die Möglichkeit, sich mit dem Widerspruch umfassend (so grundsätzlich BVerwG, Beschluss vom 18. Februar 1991 - 7 B 15.91 - NVwZ-RR 1991, 337; Urteil vom 17. August 1982 - 1 C 22.81 - BVerwGE 66, 111) und im vorliegenden Verfahren (dazu etwa HessVGH, Beschluss vom 20. Mai 1988 - 4 TH 3616/87 - NVwZ-RR 1989; 113; OVG Lüneburg, Beschluss vom 28. April 1989 - 1 OVG B 114/88 - DVBl. 1989, 887; auch Beschluss des 4. Senats des erkennenden Gerichts vom 20. August 2004 - 4 B 210/04 - BA S. 3 f.; ferner Sachs, in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 6. Aufl., § 45, Rn. 86) äußern zu können, als gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 VwVfG Bbg nachgeholt angesehen werden.
  • BVerwG, 18.02.1991 - 7 B 15.91

    Ordnungsgeld gegen Gemeinderatsmitglied - §§ 28, 45 VwVfG, Nachholung einer

    Auszug aus OVG Brandenburg, 14.10.2004 - 2 B 135/04
    Die fehlende Anhörung kann gegenwärtig hier - unabhängig davon, inwieweit dies im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO erfolgen kann und berücksichtigungsfähig ist - auch noch nicht durch die Möglichkeit, sich mit dem Widerspruch umfassend (so grundsätzlich BVerwG, Beschluss vom 18. Februar 1991 - 7 B 15.91 - NVwZ-RR 1991, 337; Urteil vom 17. August 1982 - 1 C 22.81 - BVerwGE 66, 111) und im vorliegenden Verfahren (dazu etwa HessVGH, Beschluss vom 20. Mai 1988 - 4 TH 3616/87 - NVwZ-RR 1989; 113; OVG Lüneburg, Beschluss vom 28. April 1989 - 1 OVG B 114/88 - DVBl. 1989, 887; auch Beschluss des 4. Senats des erkennenden Gerichts vom 20. August 2004 - 4 B 210/04 - BA S. 3 f.; ferner Sachs, in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 6. Aufl., § 45, Rn. 86) äußern zu können, als gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 VwVfG Bbg nachgeholt angesehen werden.
  • VGH Hessen, 20.05.1988 - 4 TH 3616/87

    Fehlende Anhörung: Voraussetzung für wirksame Nachholung im gerichtlichen

    Auszug aus OVG Brandenburg, 14.10.2004 - 2 B 135/04
    Die fehlende Anhörung kann gegenwärtig hier - unabhängig davon, inwieweit dies im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO erfolgen kann und berücksichtigungsfähig ist - auch noch nicht durch die Möglichkeit, sich mit dem Widerspruch umfassend (so grundsätzlich BVerwG, Beschluss vom 18. Februar 1991 - 7 B 15.91 - NVwZ-RR 1991, 337; Urteil vom 17. August 1982 - 1 C 22.81 - BVerwGE 66, 111) und im vorliegenden Verfahren (dazu etwa HessVGH, Beschluss vom 20. Mai 1988 - 4 TH 3616/87 - NVwZ-RR 1989; 113; OVG Lüneburg, Beschluss vom 28. April 1989 - 1 OVG B 114/88 - DVBl. 1989, 887; auch Beschluss des 4. Senats des erkennenden Gerichts vom 20. August 2004 - 4 B 210/04 - BA S. 3 f.; ferner Sachs, in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 6. Aufl., § 45, Rn. 86) äußern zu können, als gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 VwVfG Bbg nachgeholt angesehen werden.
  • BVerwG, 11.12.1997 - 7 C 58.96

    Eigentümer muß angeschwemmte Abfälle selbst aufsammeln

    Auszug aus OVG Brandenburg, 14.10.2004 - 2 B 135/04
    Diese muss ungeachtet etwaiger, nach Auffassung des Antragsgegners in der bisherigen die Eigenverwertung von Abfällen behandelnden Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Urteile vom 11. Dezember 1997 - 7 C 58.96 - BVerwGE 106, 43 und vom 20. Dezember 2000 - 11 C 7.00 - BVerwGE 112, 297 ) vorhandener Tendenzen für eine Klärung in dem Sinne, dass die Einschränkung der Überlassungspflicht allein auf die Eigenkompostierung ziele und letztlich darauf zu beschränken sei, im vorliegenden Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes offen bleiben.
  • BVerwG, 25.08.1999 - 7 C 27.98

    Überlassung von Abfällen; Einsammeln; Befördern; Aufstellort eines

    Auszug aus OVG Brandenburg, 14.10.2004 - 2 B 135/04
    Auch wenn man die Vorschrift des § 13 Abs. 3 KrW-/AbfG abweichend von der Beschwerde gleichsam als eine dem allgemeinen Regelungsansatz des Gesetzes (Entsorgungspflicht beim Abfallerzeuger oder -besitzer) folgende Rückausnahme von der Ausnahme der mit der Überlassungspflicht gekoppelten Entsorgungspflicht des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers für den Abfall aus privaten Haushaltungen (für deren Ausnahmecharakter: BVerwG, Urteil vom 25. August 1999 - 7 C 27.98 - Buchholz 451.221 § 13 Nr. 4 S. 12 f) und damit als bloße Regelungskomponente des gesetzlichen Entsorgungsmodells zu verstehen hätte, ergeben sich daraus nicht ohne weiteres bestimmte Erkenntnisse für eine weite oder enge Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs der entgegenstehenden öffentlichen Interessen.
  • OVG Niedersachsen, 10.06.2003 - 9 ME 1/03

    Überlassungspflicht von Abfällen aus privaten Haushalten; Entsorgungspflicht

    Auszug aus OVG Brandenburg, 14.10.2004 - 2 B 135/04
    In Schrifttum und in der Rechtsprechung werden hierzu gegensätzliche Auffassungen vertreten (vgl. Klöck, NuR 1999, 443 m.w.N.; gegen eine Verwertung über Dritte: Nds.OVG, Beschluss vom 10. Juni 2003 - 9 ME 1/03 - NVwZ-RR 2004, 175; VGH B.-W, Urteil vom 21. Juli 1998 - 10 S 2614/97 - NVwZ 1998, 1200; VG Chemnitz, Beschluss vom 27. Februar 2004 - 2 K 142/04 - VG Schleswig, Urteil vom 26. März 2001 - 4 A 100/99 - für deren Zulässigkeit LG Berlin, Urteil vom 16. September 2003 - 48 S 62/03 - Grundeigentum 2003, 1553, dazu Rindtorff, Grundeigentum 2003, 1535; ders. DVBl. 2001, 1038; Frenz, KrW-/ AbfG, Kommentar, 3. Aufl., § 13, Rn. 27 f., aus der Entstehungsgeschichte: Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit -17. Ausschuss - BT-Drucks. 12/7284, S. 17).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.07.1998 - 10 S 2614/97

    Überlassung von Bioabfällen an den Entsorgungsträger

    Auszug aus OVG Brandenburg, 14.10.2004 - 2 B 135/04
    In Schrifttum und in der Rechtsprechung werden hierzu gegensätzliche Auffassungen vertreten (vgl. Klöck, NuR 1999, 443 m.w.N.; gegen eine Verwertung über Dritte: Nds.OVG, Beschluss vom 10. Juni 2003 - 9 ME 1/03 - NVwZ-RR 2004, 175; VGH B.-W, Urteil vom 21. Juli 1998 - 10 S 2614/97 - NVwZ 1998, 1200; VG Chemnitz, Beschluss vom 27. Februar 2004 - 2 K 142/04 - VG Schleswig, Urteil vom 26. März 2001 - 4 A 100/99 - für deren Zulässigkeit LG Berlin, Urteil vom 16. September 2003 - 48 S 62/03 - Grundeigentum 2003, 1553, dazu Rindtorff, Grundeigentum 2003, 1535; ders. DVBl. 2001, 1038; Frenz, KrW-/ AbfG, Kommentar, 3. Aufl., § 13, Rn. 27 f., aus der Entstehungsgeschichte: Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit -17. Ausschuss - BT-Drucks. 12/7284, S. 17).
  • OVG Brandenburg, 01.07.2003 - 2 B 13/03

    Beschwerde gegen Ablehnung des Antrags auf Wiederherstellung der aufschiebenden

    Auszug aus OVG Brandenburg, 14.10.2004 - 2 B 135/04
    Wird die Begründung des angefochtenen Beschlusses durch die Beschwerdebegründung nicht entscheidungserheblich erschüttert, muss die Beschwerde erfolglos bleiben (vgl. näher Beschlüsse des Senats vom 1. Juli 2003 - 2 B 13/03 - und vom 30. September 2003 - 2 B 165/03 -, veröffentlicht in Juris m. w. N.).
  • OVG Brandenburg, 30.09.2003 - 2 B 165/03
  • VG Frankfurt/Main, 23.05.1997 - 9 G 1205/97

    Begriff überwiegende öffentliche Interessen

  • LG Berlin, 16.09.2003 - 48 S 62/03
  • OVG Niedersachsen, 24.01.2008 - 7 ME 192/07

    Zulässigkeit der Altpapiersammlung durch ein Entsorgungsunternehmen neben dem

    Dabei kann im Ergebnis offen bleiben, ob bereits § 13 Abs. 1 Satz 1 letzter Halbs. und Abs. 2 KrW-/AbfG die Einschaltung eines Dritten in die Verwertung der Abfälle zulässt, wie die Antragstellerin meint (ebenso Landgericht Berlin, Beschl. v. 16.09.2003 - 48 S 62/2003 -, Juris; Kunig/Paetow/Versteyl, KrW-/AbfG, 2. Aufl. 2003, § 13 Rdnr. 15; Frenz, KrW-/AbfG, 3. Aufl. 2002, § 13 Rdnr. 27 ff., 77; Fluck, KrW-/AbfG, Losebl., § 13 Rdnr. 68 ff.; Beckmann/Kersting, in Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Bd. 3, § 13 KrW-/AbfG Rdnr. 26; zuletzt: Knopp/Küchenhoff, Private Sammlung kontra öffentliche Entsorgung beim Altpapier, UPR 2007, 216), oder ob die genannten Vorschriften nur im Sinne einer Eigenverwertung seitens der privaten Haushaltungen zu verstehen sind, wie der Antragsgegner es vertritt (ebenso: VGH Mannheim, Urt. v. 21.07.1998 - 10 S 2614/97 -, NVwZ 1998, 1200; OVG Bautzen, Beschl. v. 06.01.2005 - 4 BS 116/06 -, UPR 2005, 440; Nds. OVG, Beschl. v. 10.06.2003 - 9 ME 1/03 -, NVwZ-RR 2004, 175; Lersner/Wendenburg, KrW-/AbfG, § 13 Rdnr. 15; offengelassen in VGH München, Beschl. v. 12.01.2005 - 20 CS 04.2947 -, NuR 2006, 114 und OVG Frankfurt/Oder, Beschl. v. 14.10.2004 - 2 B 135/04 -, Beck online).

    Derartige überwiegende öffentliche Interesse können gegeben sein, wenn ohne die Überlassung dieser Abfälle zur Verwertung an den öffentlichen Entsorgungsträger die Funktionsfähigkeit der öffentlich-rechtlichen Entsorgung gefährdet wäre (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.03.2006 - 7 C 9.05 -, Beck online; VGH München, Beschl. v. 12.01.2005 - 20 CS 04.2947 -, NuR 2006, 114 ff.; OVG Bautzen, Beschl. v. 24.01.2005 - 4 BS 116/04 -, UPR 2005, 440; OVG Frankfurt/Oder, Beschl. v. 14.10.2004 - 2 B 135/04 -, Beck online; Kunig/Paetow/Versteyl, aaO, § 13 Rdnr. 37; Frenz, aaO, § 13 Rdnr. 66 ff.; Knopp/Küchenhoff, aaO, UPR 2007, 216, 218).

    Dass es infolge von Einnahmeverlusten aufgrund geringerer Altpapiermengen durch die gewerbliche Sammlung der Antragstellerin zu einer gebührenrechtlichen Überforderung der privaten Haushalte im Kreisgebiet kommen könnte, was ein Überwiegen öffentlicher Interessen i.S.v. § 13 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 KrW-/AbfG zu begründen geeignet wäre (vgl. OVG Frankfurt/Oder, Beschl. v. 14.10.2004, a.a.O.), ist nicht ersichtlich.

  • VGH Baden-Württemberg, 11.02.2008 - 10 S 2422/07

    Gewerbliche Sammlung von Abfällen und gewerbliche Abfallverwertung;

    a) Allerdings muss der Nachweis nach Wortlaut sowie Sinn und Zweck des § 13 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 KrW-/AbfG vor Beginn der gewerblichen Sammlung geführt werden (OVG Brandenburg, Beschl. v. 14.10.2004 - 2 B 135/04 - LKV 2005, 358, 361; Kunig, aaO, § 13 RdNr. 36).

    Das OVG Brandenburg hat in seinem Beschluss vom 14.10.2004 (2 B 135/04 - LKV 2005, 358, 361) eine Untersagungsverfügung gegenüber einem gewerblichen Schrottsammler nach § 21 Abs. 1 KrW-/AbfG als ermessensfehlerhaft angesehen, weil die Ermessensbetätigung "in ihrem Gesamtbild eine Tendenz erkennen" lasse, "dem Antragsteller im Schwerpunkt unter dem Konkurrenzaspekt die gewerbliche Schrottsammlung zu untersagen".

  • VG Halle, 25.03.2014 - 2 A 207/13

    Zuständigkeit der Unteren Abfallbehörde Sachsen-Anhalts im Übergangszeitraum;

    Der Veranstalter der gewerblichen Sammlung muss nachweisen, dass und wie der Abfall der Verwertung zugeführt wird (vgl. auch OVG Brandenburg, Beschluss vom 14. Oktober 2004, 2 B 112/04, 2 B 135/04, zitiert aus Juris.).
  • VG Halle, 25.03.2014 - 2 A 200/13

    Untersagung der Sammlung von Altpapier

    Der Veranstalter der gewerblichen Sammlung muss nachweisen, dass und wie der Abfall der Verwertung zugeführt wird (vgl. auch OVG Brandenburg, Beschluss vom 14. Oktober 2004, 2 B 112/04, 2 B 135/04, zitiert aus Juris.).
  • VG Karlsruhe, 19.09.2007 - 3 K 2219/07

    Untersagung gewerblicher Altpapiersammlungen; Gebührenerhöhung; Förderung

    Eine solche Gefährdung liegt insbesondere vor, wenn die zum Betrieb der öffentlichen Entsorgungseinrichtungen notwendige Planungssicherheit nicht mehr gewährleistet ist, wenn ein betriebswirtschaftlich sinnvoller Betrieb unmöglich gemacht wird oder wenn die geordnete Abfuhr und Entsorgung der Abfälle aus privaten Haushaltungen sonst nicht mehr gewährleistet ist (vgl. OVG Brandenburg, Beschl. v. 14.10.2004 - 2 B 122/04, 2 B 135/04 -, juris).
  • VG Stuttgart, 30.04.2013 - 2 K 595/13

    Untersagung einer gewerblichen Altkleidersammlung - notwendige Beiladung

    Dieser Nachweis sollte nach dem Wortlaut sowie Sinn und Zweck des § 13 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 KrW-/AbfG vor Beginn der gewerblichen Sammlung geführt werden (OVG Brandenburg, Beschluss v. 14.10.2004 - 2 B 135/04 - LKV 2005, 358 ff.).
  • VG Lüneburg, 18.09.2007 - 2 B 59/07

    Untersagung einer gewerblichen Altpapiersammlung; Anforderungen an die formellen

    Eine solche existenztielle Gefährdung liege vor, wenn die zum Betrieb der öffentlichen Entsorgungseinrichtungen notwendige Planungssicherheit nicht mehr gewährleistet sei, ein betriebswirtschaftlich sinnvoller Betrieb unmöglich gemacht oder die geordnete Abfuhr und Entsorgung der Abfälle aus privaten Haushaltungen sonst nicht mehr gewährleistet werde (so auch OVG Frankfurt/Oder, Beschluss v. 14.10.2004 -2 B 135/04 -in beck online ; ähnlich VG Sigmaringen Beschl.v. 26.1.1998 -3 K 1517/98 -, NVwZ 1998, 429, 431 [VG Sigmaringen 26.01.1998 - 3 K 1517/96] ; VG Regensburg Urteil v. 10.11.1997 -RN 13 K 97.993 -NVwZ 1998, 431, 433 [VG Regensburg 10.11.1997 - 13 K 993/97] ; vgl. dazu auch v. Lersner, a.a.O., 0113 § 13 Abs. 4 Rn. 26; Kunig a.a.O., § 13 Rn. 37; Frenz a.a.O. § 13 Rn. 27).
  • VG Lüneburg, 17.09.2007 - 2 B 56/07

    Einschaltung eines privaten Entsorgungsträgers als Grund für einen Wegfall der

    Eine solche existenztielle Gefährdung liege vor, wenn die zum Betrieb der öffentlichen Entsorgungseinrichtungen notwendige Planungssicherheit nicht mehr gewährleistet sei, ein betriebswirtschaftlich sinnvoller Betrieb unmöglich gemacht oder die geordnete Abfuhr und Entsorgung der Abfälle aus privaten Haushaltungen sonst nicht mehr gewährleistet werde (so auch OVG Frankfurt/Oder, Beschluss v. 14.10.2004 - 2 B 135/04 - in beck online ; ähnlich VG Sigmaringen Beschl.v. 26.1.1998 - 3 K 1517/98 -, NVwZ 1998, 429, 431; VG Regensburg Urteil v. 10.11.1997 - RN 13 K 97.993 - NVwZ 1998, 431, 433; vgl. dazu auch v. Lersner, a.a.O., 0113 § 13 Abs. 4 Rn. 26; Kunig a.a.O., § 13 Rn. 37; Frenz a.a.O. § 13 Rn. 27).
  • VG Saarlouis, 26.06.2008 - 5 L 473/08

    Ein gewerblicher Sammler kann dem öffentlichen Entsorger nicht untersagen lassen,

    OVG Brandenburg, Beschluss vom 14.10.2004 - 2 B 135/04 - LKV 2005, 358, 361 = ZUR 2005, 264; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.02.2008, a.a.O..
  • VG Hannover, 20.05.2008 - 4 B 2395/08

    Altpapier darf auch von Privatunternehmen eingesammelt werden

    "Derartige überwiegende öffentliche Interessen können gegeben sein, wenn ohne die Überlassung dieser Abfälle zur Verwertung an den öffentlichen Entsorgungsträger die Funktionsfähigkeit der öffentlich-rechtlichen Entsorgung gefährdet wäre (vgl. BVerwG, Urt.v. 16.03.2006 - 7 C 9.05 -, Beck online; VGH München, Beschl.v. 12.01.2005 - 20 CS 04.2947 -, NuR 2006, 114 ff. [VGH Baden-Württemberg 12.01.2005 - 20 CS 04.2947] ; OVG Bautzen, Beschl.v. 24.01.2005 - 4 BS 116/04 -, UPR 2005, 440; OVG Frankfurt/Oder, Beschl.v. 14.10.2004 - 2 B 135/04 -, Beck online; Kunig/Paetow/Versteyl, aaO, § 13 Rdnr. 37; Frenz, aaO, § 13 Rdnr. 66 ff.; Knopp/Küchenhoff, aaO, UPR 2007, 216, 218).
  • VG Hannover, 20.05.2008 - 4 B 2279/08

    Gewerbliche Altpapiersammlungen aus Privathaushalten

  • VG Hannover, 20.05.2008 - 4 B 2491/08

    Altpapier darf auch von Privatunternehmen eingesammelt werden

  • VG Gießen, 14.02.2008 - 8 E 1588/06
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OVG Brandenburg, 14.10.2004 - 2 B 122/04, 2 B 135/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,69438
OVG Brandenburg, 14.10.2004 - 2 B 122/04, 2 B 135/04 (https://dejure.org/2004,69438)
OVG Brandenburg, Entscheidung vom 14.10.2004 - 2 B 122/04, 2 B 135/04 (https://dejure.org/2004,69438)
OVG Brandenburg, Entscheidung vom 14. Oktober 2004 - 2 B 122/04, 2 B 135/04 (https://dejure.org/2004,69438)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,69438) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)

  • OVG Sachsen, 06.01.2005 - 4 BS 116/04

    Haushaltsabfälle, Überlassungspflicht, Entsorgungsträger, Drittbeauftragung,

    Durch die Verwendung des Wortes "sie" und das Fehlen einer Regelung über die Einbeziehung Dritter dürfte § 13 Abs. 1 dahin zu verstehen sein, dass Pflichtige Abfälle aus privaten Haushalten entweder selbst verwerten oder diese den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern überlassen müssen (VGH Bad-Württ., Urt. v. 21.7.1998, aaO; NdsOVG, Beschl. v. 10.6.2003, aaO; einschränkend OVG Brandenburg, Beschl. v. 14.10.2004 - 2 B 122/04 - a.A. LG Berlin, Urt. v. 16.9.2003, Grundeigentum 2003, 1553 f.).

    Aus dem Tatbestandsmerkmal des Überwiegens entgegenstehender öffentlicher Interessen in § 13 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 KrW-/AbfG dürfte folgen, dass sowohl die Einschränkung der Überlassungspflicht als auch die Zulässigkeit gewerblicher Sammlungen jedenfalls dort enden sollen, wo das gesetzliche Regelungsmodell für die Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushaltungen in seiner Funktionsfähigkeit beeinträchtigt wird (OVG Brandenburg, Beschl. v. 14.10.2004 - 2 B 122/04 - m.w.N.).

    In diesem Zusammenhang weist die Antragstellerin zu Recht darauf hin, dass die Nachweisführung i.S.v. § 13 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 KrW-/AbfG für die - nicht überwachungsbedürftigen - Papierabfälle kein besonderes Zulassungsverfahren, sondern vorrangig die Übermittlung von Informationen an den Entsorgungsträger erfordert (Kunig in: Kunig/Paetow/Versteyl, KrW-/AbfG, 2. Aufl., § 13 RdNr. 36; OVG Brandenburg, Beschl. v. 14.10.2004 - 2 B 122/04 -).

  • VG Schwerin, 21.02.2008 - 7 B 613/07
    Die Nachweisführung i.S.v. § 13 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 KrW-/AbfG für die - nicht überwachungsbedürftigen - Papierabfälle erfordert kein eigenständiges Zulassungsverfahren, sondern vorrangig die Übermittlung von Informationen an den Entsorgungsträger (Kunig in: Kunig/Paetow/Versteyl, KrW-/AbfG, 2. Aufl., § 13 Rz. 36; OVG Brandenburg, B. v. 14.10.2004 - 2 B 122/04 - OVG Bautzen, B. v. 06.01.2005 - 4 BS 116/04 - jeweils zit. nach juris).

    Erachtet man nämlich eine Drittbeauftragung durch private Abfallerzeuger und -besitzer im Sinne eines Wahlrechts für grundsätzlich zulässig, hat dies wegen der mit ihr verbundenen Verringerung der Abfallmengen, die bei der öffentlich-rechtlichen Entsorgung anfallen, erhebliche Auswirkungen auch auf die Auslegung des Tatbestandsmerkmals der überwiegenden öffentlichen Interessen, die einer gewerblichen Sammlung nach § 13 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 KrW-/AbfG entgegenstehen können (vgl. zu diesem Fragenkomplex umfassend OVG Brandenburg, B. v. 14.10.2004 - 2 B 122/04, 2 B 135/04 - OVG Sachsen, B. v. 06.01.2005 - 4 BS 116/04, jew. zit. nach juris).

    Selbst dann, wenn die ohne konkrete Berechnungsnachweise aufgestellte Behauptung des Antragsgegners zutreffen sollte, dass die dem Markt durch die gewerblichen Sammlungen voraussichtlich entzogene Menge zu einer Gesamterhöhung der Abfallgebühren von ca. 10 % führen müsste, wären dieses nach Auffassung der Kammer keine Werte, die die Annahme einer Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit der öffentlich-rechtlichen Entsorgung zuließen, weil es eine für den Bürger "unzumutbare" Gebührenerhöhung (vgl. dazu OVG Brandenburg, B. v. 14.10.2004 - 2 B 122/04, 2 B 135/04 -, zit. nach juris) darstellt.

  • VG Karlsruhe, 19.09.2007 - 3 K 2219/07

    Untersagung gewerblicher Altpapiersammlungen; Gebührenerhöhung; Förderung

    Eine solche Gefährdung liegt insbesondere vor, wenn die zum Betrieb der öffentlichen Entsorgungseinrichtungen notwendige Planungssicherheit nicht mehr gewährleistet ist, wenn ein betriebswirtschaftlich sinnvoller Betrieb unmöglich gemacht wird oder wenn die geordnete Abfuhr und Entsorgung der Abfälle aus privaten Haushaltungen sonst nicht mehr gewährleistet ist (vgl. OVG Brandenburg, Beschl. v. 14.10.2004 - 2 B 122/04, 2 B 135/04 -, juris).
  • VG Stuttgart, 04.09.2015 - 2 K 2096/14

    Untersagung einer gewerblichen Sammlung von Altkleidern - zur Darlegung der

    Der gewerbliche Sammler genüge seiner Nachweispflicht, wenn er sein vertragliches Innenverhältnis mit einem Verwertungsunternehmen, das selbst über die erforderlichen Genehmigungen verfügt, offenlege (OVG Lüneburg, Beschluss vom 24.01.2008 - 7 ME 193/07 -, juris Rn. 10) bzw. die Abfälle einem zertifizierten Entsorgungsbetrieb überlasse (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14.10.2004 - 2 B 122/04, 2 B 135/04 -, juris Rn. 16).
  • VG Lüneburg, 18.09.2007 - 2 B 59/07

    Untersagung einer gewerblichen Altpapiersammlung; Anforderungen an die formellen

    Durch die Verwendung des Wortes "sie" und das Fehlen einer Regelung über die Einbeziehung Dritter dürfte § 13 Abs. 1 dahin zu verstehen sein, dass Pflichtige Abfälle aus privaten Haushalten entweder selbst verwerten oder diese den öffentlichrechtlichen Entsorgungsträgern überlassen müssen (VGH Bad-Württ., Urt. v. 21.7.1998, a.a.O.; NdsOVG, Beschl. v. 10.6.2003, a.a.O.; einschränkend OVG Brandenburg, Beschl. v. 14.10.2004 -2 B 122/04 - a.A. LG Berlin, Urt. v. 16.9.2003, Grundeigentum 2003, 1553 f.).
  • VG Lüneburg, 17.09.2007 - 2 B 56/07

    Einschaltung eines privaten Entsorgungsträgers als Grund für einen Wegfall der

    Durch die Verwendung des Wortes "sie" und das Fehlen einer Regelung über die Einbeziehung Dritter dürfte § 13 Abs. 1 dahin zu verstehen sein, dass Pflichtige Abfälle aus privaten Haushalten entweder selbst verwerten oder diese den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern überlassen müssen (VGH Bad-Württ., Urt. v. 21.7.1998, aaO; NdsOVG, Beschl. v. 10.6.2003, aaO; einschränkend OVG Brandenburg, Beschl. v. 14.10.2004 - 2 B 122/04 - a.A. LG Berlin, Urt. v. 16.9.2003, Grundeigentum 2003, 1553 f.).
  • VG Stade, 30.05.2005 - 6 B 678/05

    Gewerbliche Sammlung von Papier, Pappe und Kartonage -PPK

    Der Gesetzgeber wollte mit den Einschränkungen der Überlassungspflicht in § 13 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 KrW-/AbfG die Berechtigung auch gewerblicher Abfallsammlungen als eine der bisher schon üblichen Formen der Kreislaufwirtschaft anerkennen (vgl. hierzu und zum Folgenden OVG Brandenburg, Beschluss vom 14. Oktober 2004 - 2 B 122/04 -).
  • VG München, 11.12.2007 - M 17 S 07.5458

    Gewerbliche Sammlung; Überwiegende öffentliche Interessen

    Eine solche e-xistentielle Gefährdung bestehe, wenn die zum Betrieb der öffentlichen Entsorgungseinrichtungen notwendige Planungssicherheit nicht mehr gewährleistet sei, ein betriebswirtschaftlich sinnvoller Betrieb unmöglich gemacht oder die geordnete Abfuhr und Entsorgung der Abfälle aus privaten Haushaltungen sonst nicht mehr gewährleistet sei ( OVG Brandenburg, Beschluss vom 14.10.2004, Az. 2 B 122/04, 2 B 135/05, Mitt. NWstGB 2005, 25-26; VG Stade, Beschluss v. 21.06.2005, Az. 6 B 678/05 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht