Rechtsprechung
VGH Hessen, 20.03.2019 - 2 B 261/19 |
Zitiervorschläge
Volltextveröffentlichungen (6)
- Justiz Hessen
§ 38 Abs. 1 S. 2 BImSchG, § 80 Abs. 5 VwGO, § 5 Abs. 1 FZV
Betriebsuntersagung eines Fahrzeugs wegen unzulässiger Abschalteinrichtung und Verweigerung der Durchführung eines Software-Updtes - Wolters Kluwer
Betriebsuntersagung eines Fahrzeugs wegen unzulässiger Abschalteinrichtung und Verweigerung der Durchführung eines Software-Updtes
- doev.de
Betriebsuntersagung eines Fahrzeugs wegen unzulässiger Abschalteinrichtung und Verweigerung der Durchführung eines Software-Updates
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Betriebsuntersagung; unzulässige Abschaltvorrichtung; erhöhte Stickoxidemissionen; Software-Update; Rückrufaktion
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Betriebsuntersagung eines Kfz wegen Verweigerung eines vom Hersteller angebotenen Software-Updates zur Entfernung einer unzulässigen Abschalteinrichtung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- hessen.de (Pressemitteilung)
Betriebsuntersagung von Fahrzeugen mit Abschaltvorrichtung rechtmäßig
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Betriebsuntersagung rechtmäßig wenn Halter kein Software-Update bei Schummeldiesel mit Abschaltvorrichtung vornehmen lässt
- lto.de (Kurzinformation)
Diesel-Nachrüstung: Kein Update, keine Zulassung
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Verkehrsrecht - Betriebsuntersagung von Fahrzeugen mit Abschaltvorrichtung rechtmäßig
- Jurion (Kurzinformation)
Betriebsuntersagung von Fahrzeugen mit Abschaltvorrichtung rechtmäßig
- Jurion (Kurzinformation)
Betriebsuntersagung eines Fahrzeugs bei Verweigerung eines Software-Updates
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Diesel-Abgasskandal: Betriebsuntersagung von Fahrzeugen mit Abschaltvorrichtung rechtmäßig - Betriebsuntersagung muss bei Nichtteilnahme an Rückrufaktion von Fahrzeughalter als verhältnismäßige Maßnahme hingenommen werden
Besprechungen u.ä.
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
OVG Bln-Bbg, Beschl. v. 25.03.2019 - OVG 1 S63.18, BeckRS 2019, 4763
Verfahrensgang
- VG Gießen, 23.01.2019 - 6 L 5538/18
- VGH Hessen, 20.03.2019 - 2 B 261/19
Papierfundstellen
- ZIP 2019, 1127
- NVwZ 2019, 1297
Wird zitiert von ... (11)
- OLG Hamm, 10.09.2019 - 13 U 149/18
Abgasskandal: VW muss Schadensersatz an Kundin zahlen
Die Zulassungsbehörde kann dem Eigentümer oder Halter dann gemäß § 5 Abs. 1 FZV eine Frist zur Beseitigung der Mängel setzen oder den Betrieb auf öffentlichen Straßen beschränken oder untersagen (OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 5. März 2019, 13 U 142/18, Juris Rz. 12; vgl. nur Hessischer VGH, Beschluss vom 20. März 2019, 2 B 261/19, Juris Rz. 10 f.). - OLG Frankfurt, 25.09.2019 - 17 U 45/19
Deliktische Haftung des Herstellers im Abgasskandal
Die Wirkung des Bescheids vom 14.10.2015 betraf, anders als dies die Beklagte meint, somit nicht allein die Beklagte als unmittelbare Adressatin, sondern auch die Erwerber der entsprechend ausgestatteten Fahrzeuge, die insoweit mit einer Betriebsuntersagung rechnen mussten, weil sich die Fahrzeuge im Hinblick auf die Abschalteinrichtung i.S.v. § 5 Abs. 1 FZV als nicht vorschriftsmäßig erwiesen (vgl. OVG Münster…, Beschluss vom 17. August 2018 - 8 B 548/18 -, Rn. 25, juris; s. auch die weiteren Rechtsprechungsnachweise bei BGH…, Beschluss vom 08. Januar 2019 - VIII ZR 225/17 -, Rn. 19, juris), zumal ihre Zulassung auf der Grundlage der erteilten EG-Typgenehmigung und der von der Beklagten als Herstellerin in Folge auszustellenden Übereinstimmungsbescheinigung, die einen Rechtsschein über die Typenkonformität des konkreten Fahrzeugs entfaltet, erfolgt war (vgl. VGH Kassel, Beschluss vom 20. März 2019 - 2 B 261/19 -, Rn. 6 , juris m.w.N.). - LG München II, 29.03.2019 - 13 O 5153/18
Rückabwicklung eines Kaufvertrags über ein Fahrzeug
Der Klagepartei blieb auch auf kurz oder lang nach Auffassung des Gerichts - bis zur Rückabwicklung des Kaufvertrages - gar nicht anderes übrig, als das Software-Update aufspielen zu lassen, weil sonst die Betriebsuntersagung gedroht hätte (siehe VGH Kassel, Beschluss vom 20.03.2019, 2 B 261/19, juris).
- OLG Koblenz, 06.06.2019 - 1 U 1552/18
Kauf eines vom sog. "Diesel-Skandal" betroffenen Fahrzeugs vom Autohändler: …
Dieser Mangel liegt für den Senat darin, dass dem Pkw des Klägers mit dieser Software-Steuerung eine Betriebsuntersagung wegen des mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehenen Dieselmotors drohte (vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 20.3.2019 - 2 B 261/19 -, zfs 2019, 295 ff.). - VGH Bayern, 22.10.2019 - 11 BV 19.824
Fahrverbot bei defeit-device-Fahrzeug
Mit den gegenüber den Herstellern erlassenen Bescheiden hat das Kraftfahrt-Bundesamt die ursprünglich erteilten EG-Typgenehmigungen modifiziert (vgl. HessVGH, B.v. 20.3.2019 - 2 B 261.19 - NVwZ 2019, 1297 Rn. 10).Die von den Bescheiden des Kraftfahrt-Bundesamts betroffenen Fahrzeuge und damit auch das klägerische Fahrzeug entsprechen ohne Teilnahme an der Rückrufaktion nicht mehr der modifizierten EG-Typgenehmigung und sind daher als nicht vorschriftsmäßig im Sinne von § 5 Abs. 1 FZV anzusehen (ebenso u.a. Hess-VGH, B.v. 20.3.2019 - 2 B 261.19 - NVwZ 2019, 1297 Rn. 5;… OVG Berlin-Bbg, B.v. 25.3.2019 - OVG 1 S 125.18 - NVwZ 2019, 1143 Rn. 10).
Insoweit ist für emissionsbegrenzende Maßnahmen bei gleichartigen Fahrzeugmängeln nicht auf das jeweilige Fahrzeug abzustellen, sondern auf die Gesamtzahl der von den Rückrufaktionen betroffenen Fahrzeuge (…ebenso OVG NW, B.v. 17.8.2018 - 8 B 865.18 - NVwZ 2018, 1662 Rn. 23 ff.; HessVGH, B.v. 20.3.2019 - 2 B 261.19 - NVwZ 2019, 1297 Rn. 18;… OVG Berlin-Bbg, B.v. 25.3.2019 - OVG 1 S 125.18 - NVwZ 2019, 1143 Rn. 8).
- OVG Sachsen-Anhalt, 25.06.2019 - 2 M 42/19
Das Freilager der GTS Grube Teutschenthal muss stillgelegt und beräumt werden.
Auch das Bundesverwaltungsgericht (vgl. Beschl. v. 10.10.2012 - BVerwG 7 VR 11.12 -, juris. RdNr. 5; Beschl. v. 19.05.2005 - BVerwG 4 VR 2000.05 -, juris, RdNr. 4) und andere Oberverwaltungsgerichte (vgl. BayVGH, Beschl. v. 08.04.2019 - 21 CS 18.728 -, juris, RdNr. 10; HessVGH, Beschl. v. 20.03.2019 - 2 B 261/19 -, juris, RdNr. 7; VGH BW, Beschl. v. 25.10.2018 - 5 S 1474/18 -, juris, RdNr. 12; speziell zu einer Stilllegungsanordnung nach § 20 Abs. 2 Satz 1 BImSchG: OVG NW, Beschl. v. 08.11.2016 - 8 B 1395/15 -, juris, RdNr. 9; NdsOVG, Beschl. v. 25.04.2013 - 12 ME 41/13 -, juris, RdNr. 15) haben diesen Prüfungsmaßstab vielfach zugrunde gelegt. - VGH Bayern, 22.10.2019 - 11 BV 19.823
Untersagung des Betriebs eines Fahrzeugs auf öffentlichen Straße
Mit den gegenüber den Herstellern erlassenen Bescheiden hat das Kraftfahrt-Bundesamt die ursprünglich erteilten EG-Typgenehmigungen modifiziert (vgl. HessVGH, B.v. 20.3.2019 - 2 B 261.19 - NVwZ 2019, 1297 = juris Rn. 10). - VG Augsburg, 02.08.2019 - Au 3 S 19.410
Betriebsuntersagung eines Dieselfahrzeugs
Dabei durfte das Landratsamt davon ausgehen, dass das Kraftfahrtbundesamt mit Freigabe der jeweiligen Software-Updates im Rahmen der einzelnen Rückrufaktionen auch aus fachlicher Sicht bestätigt hat, dass die von ihm für unzulässig erachtete Abschalteinrichtung durch diese Nachrüstung wirksam beseitigt wird (vgl. VGH Kassel, B.v. 20.3.2019 - 2 B 261/19 - juris Rn. 12; VG München, U. v. 28.11.2018 - M 23 K 18.2902 - juris Rn.27;… VG Stuttgart, B. v. 27.4.2018 - 8 K 1962/18 - juris Rn. 23).Deshalb kann es entgegen der Auffassung des Antragstellers auch nicht darauf ankommen, wo sein Fahrzeug betrieben wird und ob dort erhöhte Luftbelastungen vorherrschen (zum Ganzen VGH Kassel, B.v. 20.3.2019 - 2 B 261/19 - juris Rn. 19).
Der Wohnort des Fahrzeughalters kann hierbei jedenfalls kein geeignetes Kriterium darstellen, da dies in räumlicher Hinsicht keinen Rückschluss auf den jeweiligen Betrieb eines Kraftfahrzeugs zulässt (so auch VGH Kassel, B.v. 20.3.2019 - 2 B 261/19 - juris Rn. 20;… VG Hannover, B.v. 23.5.2019 - 5 A 2183/18 - juris Rn. 42).
- OLG Koblenz, 29.08.2019 - 1 U 241/19
1. Bei dem Kauf eines Gebrauchtwagens kommen vertragliche Ansprüche gegen den …
Dieser Mangel lag für den Senat darin, dass dem streitgegenständlichen PKW mit dieser Softwaresteuerung eine Betriebsuntersagung des mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehenen Dieselmotors drohte (vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 20. März 2019 - 2 B 261/19 -, zfs 2019, 295). - VG Karlsruhe, 10.07.2019 - 3 K 3232/19
Betriebsuntersagung; Unzulässige Abschalteinrichtung; Sofortvollzug; …
Diese vom Kraftfahrt-Bundesamt getroffenen Anordnungen, welche auch im Verkehr befindliche Fahrzeuge betreffen, sind als nachträgliche Nebenbestimmungen auf der Grundlage von § 25 Abs. 2 EG-FGV zu qualifizieren und lassen als solche die Wirksamkeit der Typgenehmigungen unberührt, weil sie lediglich deren inhaltliche Änderung bzw. Modifizierung zur Folge haben (…vgl. zum Ganzen: VG Mainz, a.a.O., Rn. 8 ff.; Hessischer VGH, Beschluss vom 20.03.2019 - 2 B 261/19 -, juris, Rn. 6 ff.; VG Magdeburg…, Beschluss vom 02.07.2018 - 1 B 268/18 -, juris, Ls. und Rn. 7 ff.; VG Stuttgart…, Beschluss vom 27.04.2018 - 8 K 1962/18 -, juris, Ls. und Rn. 9 ff.; OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 25.03.2019 - OVG 1 S 125.18 -, juris, Rn. 10; jeweils m.w.N.). - VG Hannover, 23.05.2019 - 5 A 2183/18
Betriebsuntersagung eines Fahrzeugs wegen unzulässiger Abschalteinrichtung und …
Neu: Die Merklistenfunktion erreichen Sie nun über das Lesezeichen oben.
Rechtsprechung
OVG Saarland, 19.11.2019 - 2 B 261/19 |
Zitiervorschläge
Volltextveröffentlichungen (3)
- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
Unzulässigkeit der "Gegenvorstellung"
- ibr-online
Keine "Gegenvorstellung" (mehr) im Verwaltungsprozess!
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 23.07.2019 - 5 L 737/19
- OVG Saarland, 06.11.2019 - 2 B 261/19
- OVG Saarland, 19.11.2019 - 2 B 261/19
Neu: Die Merklistenfunktion erreichen Sie nun über das Lesezeichen oben.
Rechtsprechung
OVG Saarland, 06.11.2019 - 2 B 261/19 |
Zitiervorschläge
Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 23.07.2019 - 5 L 737/19
- OVG Saarland, 06.11.2019 - 2 B 261/19
- OVG Saarland, 19.11.2019 - 2 B 261/19
Neu: Die Merklistenfunktion erreichen Sie nun über das Lesezeichen oben.