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   VG Osnabrück, 18.12.2003 - 2 B 72/03   

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VG Osnabrück, 18.12.2003 - 2 B 72/03 (https://dejure.org/2003,16717)
VG Osnabrück, Entscheidung vom 18.12.2003 - 2 B 72/03 (https://dejure.org/2003,16717)
VG Osnabrück, Entscheidung vom 18. Dezember 2003 - 2 B 72/03 (https://dejure.org/2003,16717)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 80a Abs. 3 S. 1 VwGO; § 80 Abs. 5 VwGO; § 212a Abs. 1 BauGB; § 42 Abs. 2 VwGO; § 113 Abs. 1 S. 1 VwGO; Art. 28 Abs. 2 GG; § 2 Abs. 1 S. 1 BauGB
    Widerspruch einer Nachbargemeinde gegen die Aufstellung von Windenergieanlagen; Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs ; Notwendigkeit der Verletzung eigener Rechte; Recht der Gemeinde auf Planung und Regelung der Bodennutzung in ihrem Gemeindegebiet

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Widerspruch einer Nachbargemeinde gegen die Aufstellung von Windenergieanlagen; Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs ; Notwendigkeit der Verletzung eigener Rechte; Recht der Gemeinde auf Planung und Regelung der Bodennutzung in ihrem Gemeindegebiet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 15.12.1989 - 4 C 36.86

    Interkommunales Abstimmungsgebot bei einem Schlachthofvorhaben im Grenzgebiet

    Auszug aus VG Osnabrück, 18.12.2003 - 2 B 72/03
    Soweit die Antragstellerin geltend macht, die angefochtenen Baugenehmigungen seien mit den Belangen des Natur- und Landschaftsschutzes (einschließlich des Vogelschutzes) nicht vereinbar, folgt dies schon daraus, dass es sich dabei zwar um allgemeine "öffentliche Belange" - die objektiv-rechtlich bei der Genehmigung eines Bauvorhabens grundsätzlich zu berücksichtigen sind -, nicht aber gleichzeitig auch um "wehrfähige Rechte" der Gemeinde selbst handelt, die dieser - etwa im Rahmen ihrer Planungshoheit oder sozusagen "stellvertretend" für die Interessen der Allgemeinheit - einen entsprechenden (subjektiven) Abwehranspruch gegen ein bestimmtes Vorhaben vermitteln (vgl. BVerwG, U. v. 15.12.1989 - 4 C 36.86 -, DVBl. 1990, 427; U. v. 21.03.1996 - 4 C 26.94 -, NVwZ 1997, 169).

    Denn diese Funktionen sind ihr allein auf Grund entsprechender raumordnerischer bzw. regionalplanerischer Zielvorstellungen im Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk G. bzw. im Landschaftsplan III des Kreises H. - der im Übrigen bislang ohnehin erst als (rechtlich unverbindlicher) Entwurf vorliegt - und damit von überörtlichen Planungsträgern zugewiesen worden, stellen dagegen keinen Ausfluss ihrer durch Art. 28 Abs. 2 GG geschützten gemeindlichen Planungshoheit dar (vgl. BVerwG, U. v. 15.12.1989, aaO.; U. v. 11.02.1993 - 4 C 15.92 -, DVBl. 1993, 658).

    Ebenfalls unbeachtlich ist der weitere Einwand der Antragstellerin, durch die genehmigten Anlagen komme es zu erheblichen Belästigungen der in ihrem Gemeindegebiet lebenden Bevölkerung durch Lärm und Schattenwurf sowie die Kennzeichnung der Rotorblätter; denn auch dies stellt keine Beeinträchtigung eigener Rechte der Antragstellerin (insbesondere ihrer Planungshoheit), sondern allenfalls solcher der davon konkret betroffenen Personen - die dann ggf. selbst mit entsprechenden Rechtsbehelfen gegen das genehmigte Vorhaben vorgehen müssen - dar (vgl. BVerwG, U. v. 15.12.1989, aaO.; U. v. 12.12.1996 - 4 C 14.95 -, NVwZ 1997, 904).

    Dieses Recht kann entweder dadurch beeinträchtigt werden, dass sich eine - auf das Gemeindegebiet selbst oder auf das Gebiet einer Nachbargemeinde beziehende - Fachplanung nachhaltig störend auf eine von der betroffenen Gemeinde selbst bereits eingeleitete und hinreichend konkretisierte Planung auswirkt oder dass durch eine bestimmte überörtliche Planung wesentliche Teile des Gemeindegebiets einer künftigen Planung durch die betroffene Gemeinde selbst entzogen werden (vgl. u.a. BVerwG, U. v. 15.12.1989, aaO; B. v. 26.02.1990 - 4 B 31.90 -, NVwZ 1990, 657; U. v. 11.04.1986 - 4 C 51.83 -, BVerwGE 74, 124, jew. m.w.N.).

  • BVerwG, 06.10.1989 - 4 C 14.87

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen unter Verstoß gegen nachbarschützende

    Auszug aus VG Osnabrück, 18.12.2003 - 2 B 72/03
    Bei der hier gegebenen Anfechtung einer Baugenehmigung durch Dritte kommt entscheidend hinzu, dass diese nur dann Erfolg haben kann, wenn die Genehmigung - ungeachtet ihrer Rechtmäßigkeit in objektiver Hinsicht - unter Verletzung drittschützender Rechtsnormen erteilt worden ist (vgl. BVerwG, U. v. 06.10.1989 - 4 C 14.87 -, NJW 1990, 1192).
  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 26.94

    Vorgehen einer Gemeinde gegen fernstraßenrechtliche Planung

    Auszug aus VG Osnabrück, 18.12.2003 - 2 B 72/03
    Soweit die Antragstellerin geltend macht, die angefochtenen Baugenehmigungen seien mit den Belangen des Natur- und Landschaftsschutzes (einschließlich des Vogelschutzes) nicht vereinbar, folgt dies schon daraus, dass es sich dabei zwar um allgemeine "öffentliche Belange" - die objektiv-rechtlich bei der Genehmigung eines Bauvorhabens grundsätzlich zu berücksichtigen sind -, nicht aber gleichzeitig auch um "wehrfähige Rechte" der Gemeinde selbst handelt, die dieser - etwa im Rahmen ihrer Planungshoheit oder sozusagen "stellvertretend" für die Interessen der Allgemeinheit - einen entsprechenden (subjektiven) Abwehranspruch gegen ein bestimmtes Vorhaben vermitteln (vgl. BVerwG, U. v. 15.12.1989 - 4 C 36.86 -, DVBl. 1990, 427; U. v. 21.03.1996 - 4 C 26.94 -, NVwZ 1997, 169).
  • BVerwG, 11.02.1993 - 4 C 15.92

    Müssen die Ziele der Raumordnung und Landesplanung bei Entscheidungen gemäß § 34

    Auszug aus VG Osnabrück, 18.12.2003 - 2 B 72/03
    Denn diese Funktionen sind ihr allein auf Grund entsprechender raumordnerischer bzw. regionalplanerischer Zielvorstellungen im Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk G. bzw. im Landschaftsplan III des Kreises H. - der im Übrigen bislang ohnehin erst als (rechtlich unverbindlicher) Entwurf vorliegt - und damit von überörtlichen Planungsträgern zugewiesen worden, stellen dagegen keinen Ausfluss ihrer durch Art. 28 Abs. 2 GG geschützten gemeindlichen Planungshoheit dar (vgl. BVerwG, U. v. 15.12.1989, aaO.; U. v. 11.02.1993 - 4 C 15.92 -, DVBl. 1993, 658).
  • BVerwG, 11.04.1986 - 4 C 51.83

    Landbeschaffung für Verteidigungszwecke und Planungshoheit einer Gemeinde

    Auszug aus VG Osnabrück, 18.12.2003 - 2 B 72/03
    Dieses Recht kann entweder dadurch beeinträchtigt werden, dass sich eine - auf das Gemeindegebiet selbst oder auf das Gebiet einer Nachbargemeinde beziehende - Fachplanung nachhaltig störend auf eine von der betroffenen Gemeinde selbst bereits eingeleitete und hinreichend konkretisierte Planung auswirkt oder dass durch eine bestimmte überörtliche Planung wesentliche Teile des Gemeindegebiets einer künftigen Planung durch die betroffene Gemeinde selbst entzogen werden (vgl. u.a. BVerwG, U. v. 15.12.1989, aaO; B. v. 26.02.1990 - 4 B 31.90 -, NVwZ 1990, 657; U. v. 11.04.1986 - 4 C 51.83 -, BVerwGE 74, 124, jew. m.w.N.).
  • BVerwG, 09.01.1995 - 4 NB 42.94

    Einkaufszentrum: Interkommunale Abstimmung von Bebauungsplänen?

    Auszug aus VG Osnabrück, 18.12.2003 - 2 B 72/03
    Entsprechendes gilt, wenn eine Nachbargemeinde ihre eigene Bauleitplanung entgegen dem in § 2 Abs. 2 BauGB normierten interkommunalen Abstimmungsgebot - das letztlich ebenfalls die Planungshoheit der anderen, von einer derartigen Bauleitplanung betroffenen Gemeinde schützen soll - nicht auf die Bauleitplanung der betroffenen Gemeinde abstimmt, d.h. unter Verstoß gegen das Gebot einer gerechten Abwägung der widerstreitenden Interessen im Ergebnis nicht ausreichend Rücksicht auf deren Planungsabsichten bzw. - soweit solche noch nicht bestehen - auf deren sonstigen schutzwürdigen (und erkennbaren) Interessen nimmt (vgl. BVerwG, U. v. 15.12.1989 u. B. v. 26.02.1990, jew. aaO; B. v. 09.01.1995 - 4 NB 42.94 -, BauR 1995, 354).
  • BVerwG, 12.12.1996 - 4 C 14.95

    Fernstraßenrecht - Klagebefugnis einer Gemeinde bei Beeinträchtigung

    Auszug aus VG Osnabrück, 18.12.2003 - 2 B 72/03
    Ebenfalls unbeachtlich ist der weitere Einwand der Antragstellerin, durch die genehmigten Anlagen komme es zu erheblichen Belästigungen der in ihrem Gemeindegebiet lebenden Bevölkerung durch Lärm und Schattenwurf sowie die Kennzeichnung der Rotorblätter; denn auch dies stellt keine Beeinträchtigung eigener Rechte der Antragstellerin (insbesondere ihrer Planungshoheit), sondern allenfalls solcher der davon konkret betroffenen Personen - die dann ggf. selbst mit entsprechenden Rechtsbehelfen gegen das genehmigte Vorhaben vorgehen müssen - dar (vgl. BVerwG, U. v. 15.12.1989, aaO.; U. v. 12.12.1996 - 4 C 14.95 -, NVwZ 1997, 904).
  • BVerwG, 26.02.1990 - 4 B 31.90

    Wahrung der Planungshoheit - Öffentlicher Belang - Anlegung eines Friedhofs der

    Auszug aus VG Osnabrück, 18.12.2003 - 2 B 72/03
    Dieses Recht kann entweder dadurch beeinträchtigt werden, dass sich eine - auf das Gemeindegebiet selbst oder auf das Gebiet einer Nachbargemeinde beziehende - Fachplanung nachhaltig störend auf eine von der betroffenen Gemeinde selbst bereits eingeleitete und hinreichend konkretisierte Planung auswirkt oder dass durch eine bestimmte überörtliche Planung wesentliche Teile des Gemeindegebiets einer künftigen Planung durch die betroffene Gemeinde selbst entzogen werden (vgl. u.a. BVerwG, U. v. 15.12.1989, aaO; B. v. 26.02.1990 - 4 B 31.90 -, NVwZ 1990, 657; U. v. 11.04.1986 - 4 C 51.83 -, BVerwGE 74, 124, jew. m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 19.02.1975 - I A 187/72

    Bauleitplanung: Interkommunales Abstimmungsgebot, Abwehransprüche von

    Auszug aus VG Osnabrück, 18.12.2003 - 2 B 72/03
    Dies ist hier jedoch nicht der Fall, weil die Antragstellerin im Verfahren der 6. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde F. beteiligt worden ist und dieser gegenüber auch in der Folgezeit - jedenfalls vor Erteilung der hier angefochtenen Genehmigungen bzw. des gemeindlichen Einvernehmens zu diesen Vorhaben - offenbar keine Mitteilung über ihre eigenen aktuellen Planungsabsichten gemacht hat; abgesehen davon dürfte die Absicht der Antragstellerin, den hier interessierenden Bereich zum Schutz des Landschaftsbildes von einer ganz bestimmten Bebauung freizuhalten, ohnehin nicht zu den Gesichtspunkten gehören, die einer interkommunalen Abstimmung i.S.d. § 2 Abs. 2 BauGB bedürfen (vgl. OVG Lüneburg, U. v. 19.02.1975 - I A 187/72 -, BRS 29 Nr. 18).
  • VG Düsseldorf, 31.01.2005 - 9 L 764/04

    Voraussetzungen der Rücknahme eines rechtswidrigen und unanfechtbaren

    Auf einen Verstoß gegen öffentliche Belange im Sinne des § 35 Abs. 3 BauGB (z.B. natürliche Eigenart der Landschaft und Erhaltung eines Erholungsgebietes) kann sich eine Gemeinde gegenüber einem Bauvorhaben auf dem Gebiet der Nachbargemeinde nicht berufen, weil diese Belange nur dem allgemeinen öffentlichen Interesse dienen und nicht speziell dem Selbstverwaltungsrecht der Gemeinde zugeordnet sind, vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 1989 - 4 C 36.86 -, BRS 50 Nr. 193; OVG NRW, Beschluss vom 21. August 1986 - 7 B 2612/84 -, BRS 46 Nr. 170; VG Osnabrück, Beschluss vom 18. Dezember 2003 - 2 B 72/03 -, NuR 2004, 269.

    vgl. zum Umfang der Planungshoheit und den Anforderungen an das interkommunale Abstimmungsgebot des § 2 Abs. 2 Satz 1 BauGB: BVerwG, Urteil vom 8. September 1972 - IV C 17.71 -, BRS 25 Nr. 14, Urteil vom 15. Dezember 1989 a.a.O., Urteil vom 11. Februar 1993 - 4 C 15.92 -, BRS 55 Nr. 174, Beschluss vom 9. Januar 1995 - 4 NB 42.94 - BRS 57 Nr. 5 und Urteil vom 1. August 2002 - 4 C 5.01 - BRS 65 Nr. 10; OVG NRW, Beschluss vom 25. Januar 1979 - VIIa ND 6/78 -, BRS 35 Nr. 32, Beschluss vom 21. August 1986, a.a.O. und Beschluss vom 31. Januar 2000 - 10 B 959/99 -, BRS 63 Nr. 67; VG Koblenz, Beschluss vom 24. Juli 2000 - 1 L 1756/00 -, BRS 63 Nr. 208; VG Osnabrück, Beschluss vom 18. Dezember 2003, a.a.O..

  • VG Düsseldorf, 31.01.2005 - 9 L 765/04

    Voraussetzungen der Rücknahme eines rechtswidrigen und unanfechtbaren

    Auf einen Verstoß gegen öffentliche Belange im Sinne des § 35 Abs. 3 BauGB (z.B. natürliche Eigenart der Landschaft und Erhaltung eines Erholungsgebietes) kann sich eine Gemeinde gegenüber einem Bauvorhaben auf dem Gebiet der Nachbargemeinde nicht berufen, weil diese Belange nur dem allgemeinen öffentlichen Interesse dienen und nicht speziell dem Selbstverwaltungsrecht der Gemeinde zugeordnet sind, vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 1989 - 4 C 36.86 -, BRS 50 Nr. 193; OVG NRW, Beschluss vom 21. August 1986 - 7 B 2612/84 -, BRS 46 Nr. 170; VG Osnabrück, Beschluss vom 18. Dezember 2003 - 2 B 72/03 -, NuR 2004, 269.

    vgl. zum Umfang der Planungshoheit und den Anforderungen an das interkommunale Abstimmungsgebot des § 2 Abs. 2 Satz 1 BauGB: BVerwG, Urteil vom 8. September 1972 - IV C 17.71 -, BRS 25 Nr. 14, Urteil vom 15. Dezember 1989 a.a.O., Urteil vom 11. Februar 1993 - 4 C 15.92 -, BRS 55 Nr. 174, Beschluss vom 9. Januar 1995 - 4 NB 42.94 - BRS 57 Nr. 5 und Urteil vom 1. August 2002 - 4 C 5.01 - BRS 65 Nr. 10; OVG NRW, Beschluss vom 25. Januar 1979 - VIIa ND 6/78 -, BRS 35 Nr. 32, Beschluss vom 21. August 1986, a.a.O. und Beschluss vom 31. Januar 2000 - 10 B 959/99 -, BRS 63 Nr. 67; VG Koblenz, Beschluss vom 24. Juli 2000 - 1 L 1756/00 -, BRS 63 Nr. 208; VG Osnabrück, Beschluss vom 18. Dezember 2003, a.a.O..

  • OVG Niedersachsen, 12.02.2014 - 12 ME 242/13

    Antragsbefugnis eines Landkreises in einem Verfahren des einstweiligen

    Ein solcher Koordinierungsbedarf wird bei der Errichtung von (auch mehreren) raumbedeutsamen Windenergieanlagen in der Regel mit der Begründung verneint, dass bei im Außenbereich nach § 35 Abs. 1 BauGB privilegiert zulässigen Vorhaben das Prüfprogramm des § 35 BauGB in aller Regel ausreicht, um eventuelle Konflikte zwischen privaten und auch öffentlichen Belangen adäquat zu lösen mit der Folge, dass die betreffenden Genehmigungen von der Nachbargemeinde nicht unter Berufung auf § 2 Abs. 2 BauGB angefochten werden können (vgl. VG Saarl., Beschl. v. 20.9.2013 - 5 L 891/13 -, I+E 2013, 273; Bay. VGH, Beschl. v. 3.2.2009 - 22 CS 08.3194 -, BayVBl. 2010, 112; OVG LSA, Beschl. v. 5.7.2004 - 2 M 867/03 -, juris; VG Osnabrück, Beschl. v. 18.12.2003 - 2 B 72/03 -, NuR 2004, 269; Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, a. a. O:, § 2 Rn. 104 m. w. N.).
  • VG Saarlouis, 01.12.2005 - 5 F 25/05

    Ersetzung des Einvernehmens einer Gemeinde; Baugenehmigung für Windmessanlage als

    Nach dieser Ansicht ist § 36 BauGB Ausfluss der gemeindlichen Planungshoheit nach Art. 28 GG, was dazu führt, dass die Gemeinde bei der Versagung des Einvernehmens nur solche Gesichtspunkte zu Grunde legen darf, die die gemeindliche Planungshoheit berühren (vgl. Dippel: Alte und neue Anwendungsprobleme der §§ 36, 38 BauGB, NVwZ 1999, 921; Bayerischer VGH Urteil vom 19.01.1987 - 22 B 84 A 980 -, NVwZ 1987, 1089; VG Osnabrück, Beschluss vom 18.12.2003 - 2 B 72/03 -, NuR 2004, 269 sowie BVerwG, Urteil vom 19.08.2004 - 4 C 16/03 -, NVwZ 2005, 83).
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