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   BVerfG, 03.07.2009 - 2 BvR 1291/09   

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BVerfG, 03.07.2009 - 2 BvR 1291/09 (https://dejure.org/2009,5862)
BVerfG, Entscheidung vom 03.07.2009 - 2 BvR 1291/09 (https://dejure.org/2009,5862)
BVerfG, Entscheidung vom 03. Juli 2009 - 2 BvR 1291/09 (https://dejure.org/2009,5862)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Versagung des passiven Wahlrechts auf kommunaler Ebene - kein mit der Verfassungsbeschwerde rügefähiges Recht auf Wählbarkeit bei Kommunalwahlen

  • Wolters Kluwer

    Subjektrechlicher Schutz durch den Grundsatz der Allgemeinheit und Gleichheit der Wahl i.R.v. Wahlen auf kommunaler Ebene - Staatsorganisatorische Autonomie der Länder i.R. ihrer Bindung an die Grundsätze des Art. 28 GG

  • Judicialis

    GG Art. 20 Abs. 2; ; GG Art. 28 ... Abs. 1; ; GG Art. 38; ; BayVerf Art. 65; ; BayVerf Art. 75 Abs. 3; ; BayVerf Art. 98; ; BayVfGHG Art. 2; ; BayVfGHG Art. 49; ; BayVfGHG Art. 50; ; BayVfGHG Art. 55; ; GLKrWG Art. 1 Abs. 3; ; GLKrWO § 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsgerichtliche Überprüfung der Gleichheit der Wahlen auf kommunaler Ebene

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Passives Wahlrecht bei der Kommunalwahl

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 16, 31
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 16.07.1998 - 2 BvR 1953/95

    Bayerische Kommunalwahlen

    Auszug aus BVerfG, 03.07.2009 - 2 BvR 1291/09
    Eine analoge Anwendung auf Wahlen in den Ländern scheidet mit Rücksicht auf die selbständigen Verfassungsräume von Bund und Ländern aus (vgl. BVerfGE 99, 1 ).

    Im Anwendungsbereich von Art. 28 Abs. 1 Satz 2, Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG scheidet auch ein Rückgriff auf den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG aus (vgl. BVerfGE 99, 1 ).

    Die Länder gewährleisten auch den subjektivrechtlichen Schutz des Wahlrechts bei politischen Wahlen in ihrem Verfassungsraum allein und abschließend (vgl. BVerfGE 99, 1 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. März 2009 - 2 BvR 120/09 -, [...]).

  • BVerfG, 09.03.2009 - 2 BvR 120/09

    Erfolglose, da unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Verlust eines

    Auszug aus BVerfG, 03.07.2009 - 2 BvR 1291/09
    Dies gilt auch, wenn - wie hier - Mitglieder kommunaler Vertretungen Verletzungen ihrer Mitwirkungsrechte geltend machen, die nur aus der Wahl zur Vertretung folgen können (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 16. März 2005 - 2 BvR 315/05 -, NVwZ-RR 2005, S. 494 f. und vom 9. März 2009 - 2 BvR 120/09 -, [...]).

    Die Länder gewährleisten auch den subjektivrechtlichen Schutz des Wahlrechts bei politischen Wahlen in ihrem Verfassungsraum allein und abschließend (vgl. BVerfGE 99, 1 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. März 2009 - 2 BvR 120/09 -, [...]).

    Die Auslegung der Tatbestandsvoraussetzungen der Wählbarkeit betrifft unmittelbar die Frage einer Verletzung des passiven Wahlrechts des Beschwerdeführers, die aus den genannten Gründen einer verfassungsgerichtlichen Prüfung entzogen ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. März 2009 - 2 BvR 120/09 -, [...]).

  • BVerfG, 31.10.1990 - 2 BvF 2/89

    Ausländerwahlrecht I

    Auszug aus BVerfG, 03.07.2009 - 2 BvR 1291/09
    Darüber hinaus können im Wege der abstrakten Normenkontrolle gemäß Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG die Bundesregierung, jede Landesregierung (vgl. dazu BVerfGE 83, 37 ) oder ein Quorum des Bundestages bei Meinungsverschiedenheiten oder Zweifeln über die förmliche oder sachliche Vereinbarkeit von Landesrecht mit dem Grundgesetz eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts herbeiführen.

    Sowohl bei der abstrakten als auch bei der konkreten Normenkontrolle handelt es sich um von subjektiven Berechtigungen unabhängige, objektive Verfahren zum Schutz der Verfassung (vgl. BVerfGE 20, 350 ; 46, 34 ; 83, 37 ).

  • BVerfG, 05.10.1977 - 2 BvL 10/75

    Verfassungsrechtliche Prüfung der hamburgischen Juristenausbildungsordnung

    Auszug aus BVerfG, 03.07.2009 - 2 BvR 1291/09
    Sowohl bei der abstrakten als auch bei der konkreten Normenkontrolle handelt es sich um von subjektiven Berechtigungen unabhängige, objektive Verfahren zum Schutz der Verfassung (vgl. BVerfGE 20, 350 ; 46, 34 ; 83, 37 ).
  • BVerfG, 16.03.2005 - 2 BvR 315/05

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Verweigerung der Anerkennung einer

    Auszug aus BVerfG, 03.07.2009 - 2 BvR 1291/09
    Dies gilt auch, wenn - wie hier - Mitglieder kommunaler Vertretungen Verletzungen ihrer Mitwirkungsrechte geltend machen, die nur aus der Wahl zur Vertretung folgen können (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 16. März 2005 - 2 BvR 315/05 -, NVwZ-RR 2005, S. 494 f. und vom 9. März 2009 - 2 BvR 120/09 -, [...]).
  • VerfGH Bayern, 28.01.1993 - 25-VI-92

    Verbot von Zweitlisten einer Partei oder Wählergruppe: nur formelle Kriterien

    Auszug aus BVerfG, 03.07.2009 - 2 BvR 1291/09
    Die Verletzung des passiven Wahlrechts bei Kommunalwahlen gemäß Art. 12 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 14 Abs. 2 BayVerf durch die verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen kann er gemäß Art. 66, Art. 120 BayVerf in Verbindung mit Art. 2 Nr. 6, Art. 51 ff. BayVfGHG im Wege der Verfassungsbeschwerde zum Bayerischen Verfassungsgerichtshof geltend machen (vgl. BayVGH, Entscheidung vom 28. Januar 1993 - Vf. 25-VI-92 u.a. -, NVwZ-RR 1993, S. 569 ; Entscheidung vom 11. März 1994 - Vf. 22-VI/92 -, NVwZ 1994, S. 993 ).
  • VerfGH Bayern, 19.10.1994 - 12-VII-92

    Stellungnahme des Bayerischen Senats

    Auszug aus BVerfG, 03.07.2009 - 2 BvR 1291/09
    Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen den am Gesetzgebungsverfahren beteiligten Organen oder Teilen derselben, die bereits im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens erkennbar geworden sind (vgl. BayVerfGH, Entscheidung vom 19. Oktober 1994 - Vf. 12-VII/92 und 13-VIII-92 -, BayVBl 1995, S. 143), darüber, ob durch ein Gesetz die Verfassung verletzt wird, entscheidet der Bayerische Verfassungsgerichtshof gemäß Art. 75 Abs. 3 BayVerf in Verbindung mit Art. 2 Nr. 8, Art. 49 BayVfGHG.
  • BVerfG, 26.10.1966 - 1 BvL 2/60

    Keine Auslagenerstattung für Äußerungsberechtigte im konkreten

    Auszug aus BVerfG, 03.07.2009 - 2 BvR 1291/09
    Sowohl bei der abstrakten als auch bei der konkreten Normenkontrolle handelt es sich um von subjektiven Berechtigungen unabhängige, objektive Verfahren zum Schutz der Verfassung (vgl. BVerfGE 20, 350 ; 46, 34 ; 83, 37 ).
  • VerfGH Bayern, 11.03.1994 - 22-VI-92
    Auszug aus BVerfG, 03.07.2009 - 2 BvR 1291/09
    Die Verletzung des passiven Wahlrechts bei Kommunalwahlen gemäß Art. 12 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 14 Abs. 2 BayVerf durch die verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen kann er gemäß Art. 66, Art. 120 BayVerf in Verbindung mit Art. 2 Nr. 6, Art. 51 ff. BayVfGHG im Wege der Verfassungsbeschwerde zum Bayerischen Verfassungsgerichtshof geltend machen (vgl. BayVGH, Entscheidung vom 28. Januar 1993 - Vf. 25-VI-92 u.a. -, NVwZ-RR 1993, S. 569 ; Entscheidung vom 11. März 1994 - Vf. 22-VI/92 -, NVwZ 1994, S. 993 ).
  • BVerfG, 25.01.2023 - 2 BvR 2189/22

    Grundsatz der Unantastbarkeit landesverfassungsgerichtlicher

    (2) Mit Beschlüssen vom 9. März 2009 (BVerfGK 15, 186), 3. Juli 2009 (BVerfGK 16, 31) sowie 10. November 2010 - 2 BvR 1946/10 - hat die 3. Kammer des Zweiten Senats ferner entschieden, dass das Bundesverfassungsgericht auf Verfassungsbeschwerden gegen die Entscheidungen von Wahlprüfungsgerichten der Länder die Verletzung von Grundrechten nicht prüfe, soweit es dabei Fragen einer Verletzung des subjektiven Wahlrechts bewerten müsste, deren Beantwortung allein den für die Wahlprüfung zuständigen Gerichten des Landes obliege.
  • BVerfG, 18.07.2019 - 2 BvR 1301/19

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidung des sächsischen

    aa) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gewährleisten die Länder den subjektivrechtlichen Schutz des Wahlrechts bei den Wahlen zu ihren Parlamenten und den kommunalen Vertretungen des Volkes grundsätzlich allein und abschließend (vgl. BVerfGE 99, 1 ; BVerfGK 15, 186 ; 16, 31 ).

    Die Beschwerdeführerin setzt sich auch insoweit schon nicht damit auseinander, ob mit Blick auf den grundsätzlich abschließenden subjektivrechtlichen Schutz des Wahlrechts durch die Länder in ihrem Verfassungsraum eine Verletzung des Art. 2 Abs. 1 GG vor dem Bundesverfassungsgericht überhaupt gerügt werden kann (vgl. BVerfGE 99, 1 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Juli 2009 - 2 BvR 1291/09 -, Rn. 4).

  • BVerfG, 18.10.2010 - 2 BvR 2174/10

    Mangels rügefähigen Rechts unzulässige Verfassungsbeschwerde, mit der die

    Während bei Bundestagswahlen die Verletzung der Wahlrechtsgrundsätze des Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG im Wege einer Verfassungsbeschwerde gerügt werden kann, fehlt eine vergleichbare Gewährleistung, wenn es um die Durchsetzung dieser Grundsätze bei allgemeinen politischen Wahlen und Abstimmungen im Sinne von Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG auf der Ebene der Länder geht (vgl. BVerfGE 99, 1 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 13. Dezember 2006 - 2 BvR 1487/06 -, juris  ;  vom 8. Juli 2008 - 2 BvR 1223/08 -, juris; vom 9. März 2009 - 2 BvR 120/09 -, NVwZ 2009, S. 776 f.; vom 3. Juli 2009 - 2 BvR 1291/09 -, juris und vom 11. Mai 2010 - 2 BvR 511/10 -, juris).

    Die Länder gewährleisten den subjektivrechtlichen Schutz des Wahlrechts bei politischen Wahlen in ihrem Verfassungsraum allein und abschließend (vgl. BVerfGE 99, 1 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom vom 13. Dezember 2006, a.a.O.; vom 8. Juli 2008, a.a.O.; vom 9. März 2009, S. 777; vom 3. Juli 2009, a.a.O. und vom 11. Mai 2010, a.a.O.).

  • BVerfG, 26.08.2013 - 2 BvR 441/13

    Höchstaltersgrenze für Wählbarkeit zu hauptberuflichen kommunalen Ämtern -

    Im Anwendungsbereich von Art. 28 Abs. 1 Satz 2, Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG scheidet auch ein Rückgriff auf den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG aus (vgl. BVerfGE 99, 1 ; BVerfGK 15, 186 ; 16, 31 ).

    Die Länder gewährleisten den subjektivrechtlichen Schutz des Wahlrechts bei politischen Wahlen in ihrem Verfassungsraum allein und abschließend (vgl. BVerfGE 99, 1 ;BVerfGK 15, 186 ; 16, 31 ).

  • BVerfG, 08.08.2012 - 2 BvR 1672/12

    Verfassungsbeschwerde der PIRATEN betreffend die Kommunalwahl in Dortmund

    Während bei Bundestagswahlen die Verletzung der Wahlrechtsgrundsätze des Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG durch Anrufung des Bundesverfassungsgerichts gerügt werden kann, fehlt eine vergleichbare Möglichkeit, wenn es um die Durchsetzung dieser Grundsätze bei allgemeinen politischen Wahlen und Abstimmungen im Sinne von Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG auf der Ebene der Länder geht (vgl. BVerfGE 99, 1 ;BVerfGK 15, 186 ; 16, 31 ; BVerfG, Beschlüsse der Dritten Kammer des Zweiten Senats vom 11. Mai 2010 - 2 BvR 511/10 -, juris, Rn. 3; vom 18. Oktober 2010 - 2 BvR 2174/10 -, juris, Rn. 3; vom 26. Oktober 2010 - 2 BvR 1913/09 -, juris, Rn. 5, und vom 10. November 2010 - 2 BvR 1946/10 -, juris, Rn. 6; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 5. September 2011 - 2 BvR 2228/09 -, NVwZ-RR 2012, S. 2).

    Im Anwendungsbereich von Art. 28 Abs. 1 Satz 2, Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG scheidet auch ein Rückgriff auf den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG aus (vgl. BVerfGE 99, 1 ; BVerfGK 15, 186 ; 16, 31 ).

    Die Länder gewährleisten den subjektivrechtlichen Schutz des Wahlrechts bei politischen Wahlen in ihrem Verfassungsraum allein und abschließend (vgl. BVerfGE 99, 1 ;BVerfGK 15, 186 ; 16, 31 ).

  • BVerfG, 05.09.2011 - 2 BvR 2228/09

    Mindestgröße für Fraktionen in der Stadtverordnetenversammlung einer kreisfreien

    Anders als die Beschwerdeführer meinen, kann das objektivrechtliche Verfassungsgebot des Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG nicht, auch nicht in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 GG, als subjektives Recht eingefordert werden (BVerfGE 99, 1 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Juli 2009 - 2 BvR 1291/09 -, juris, und vom 11. Mai 2010 - 2 BvR 511/10 -, juris).

    Das gilt auch, wenn Mitglieder kommunaler Vertretungen Verletzungen ihrer Mitwirkungsrechte geltend machen, die nur aus der Wahl zu dieser Vertretung folgen können (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Juli 2009 - 2 BvR 1291/09 -, juris).

    Dazu gehört auch, dass die Länder den subjektivrechtlichen Schutz des Wahlrechts bei politischen Wahlen in ihrem Verfassungsraum allein und abschließend gewährleisten (vgl. BVerfGE 99, 1 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 16. März 2005 - 2 BvR 315/05 -, juris, vom 9. März 2009 - 2 BvR 120/09 -, juris, vom 3. Juli 2009 - 2 BvR 1291/09 -, juris, und vom 11. Mai 2010 - 2 BvR 511/10 -, juris).Daher ist es für die Frage nach einer subjektiv-rechtlichen Rügemöglichkeit der formalen Wahlgleichheit auf kommunaler Ebene auch ohne Bedeutung, ob die Stadtverordnetenversammlung ein Parlament im staatsrechtlichen Sinne darstellt oder als Organ der Verwaltung anzusehen ist, dem in erster Linie verwaltende Tätigkeiten anvertraut sind (so BVerfGE 120, 82 , stRspr).

  • BSG, 13.10.2022 - B 2 U 6/22 R

    Sozialwahlen in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung ungültig?

    Der Ausschluss der nicht mehr unfallversicherten AdL-Einfachrentner von der Sozialwahl in der LSV ist nicht an Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG zu messen, weil diese Vorschrift unmittelbar nur für Bundestagswahlen und im Sinne einer strengen und formalen Gleichheit mittelbar auch für Landtags- und Kommunalwahlen gilt (BVerfG Beschluss vom 3.7.2009 - 2 BvR 1291/09 - BVerfGK 16, 31 RdNr 3 f) .
  • BSG, 13.10.2022 - B 2 U 5/22 R

    Wahlanfechtungsklage - Gültigkeit der im Jahr 2017 in der Gruppe der

    Der Ausschluss der nicht mehr unfallversicherten AdL-Einfachrentner von der Sozialwahl in der LSV ist nicht an Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG zu messen, weil diese Vorschrift unmittelbar nur für Bundestagswahlen und im Sinne einer strengen und formalen Gleichheit mittelbar auch für Landtags- und Kommunalwahlen gilt (BVerfG Beschluss vom 3.7.2009 - 2 BvR 1291/09 - BVerfGK 16, 31 RdNr 3 f) .
  • BVerfG, 10.11.2010 - 2 BvR 1946/10

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen Verletzung des passiven

    b) Während bei Bundestagswahlen die Verletzung der Wahlrechtsgrundsätze des Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG im Wege einer Verfassungsbeschwerde gerügt werden kann, fehlt eine vergleichbare Gewährleistung, wenn es um die Durchsetzung dieser Grundsätze bei allgemeinen politischen Wahlen und Abstimmungen im Sinne von Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG auf der Ebene der Länder geht (vgl. BVerfGE 99, 1 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 16. März 2005 - 2 BvR 315/05 -,  NVwZ-RR 2005, S. 494 f.;  vom 9. März 2009 - 2 BvR 120/09 -, NVwZ 2009, S. 776 f.; vom 3. Juli 2009 - 2 BvR 1291/09 -, juris, und vom 11. Mai 2010 - 2 BvR 511/10 -, juris).

    bb) Die Länder gewährleisten den subjektivrechtlichen Schutz des Wahlrechts bei politischen Wahlen in ihrem Verfassungsraum allein und abschließend (vgl. BVerfGE 99, 1 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 16. März 2005, a.a.O.; vom 9. März 2009, a.a.O., S. 777; vom 3. Juli 2009, a.a.O., und vom 11. Mai 2010, a.a.O.).

  • BVerfG, 11.05.2010 - 2 BvR 511/10

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Versagung des passiven Wahlrechts auf

    Während bei Bundestagswahlen die Verletzung der Wahlrechtsgrundsätze des Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG im Wege einer Verfassungsbeschwerde gerügt werden kann, fehlt eine vergleichbare Gewährleistung, wenn es um die Durchsetzung dieser Grundsätze bei allgemeinen politischen Wahlen und Abstimmungen im Sinne von Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG auf der Ebene der Länder geht (vgl. BVerfGE 99, 1 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 16. März 2005 - 2 BvR 315/05 -, NVwZ-RR 2005, S. 494 f.;vom 9. März 2009 - 2 BvR 120/09 -, NVwZ 2009, S. 776 f., und vom 3. Juli 2009 - 2 BvR 1291/09 -, juris).
  • BVerfG, 26.10.2010 - 2 BvR 1913/09

    Mangels rügefähigen Rechts unzulässige Verfassungsbeschwerde, mit der die

  • BVerfG, 12.12.2012 - 2 BvQ 54/12

    Im Hinblick auf die Unzulässigkeit einer noch zu erhebenden Verfassungsbeschwerde

  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 27.08.2010 - LVerfG 11/10

    Verfassungsbeschwerde gegen die gerichtlich verfügte Wiederholung der Wahlen zur

  • VGH Bayern, 06.04.2016 - 4 ZB 15.1562

    Keine Verpflichtung aus verfassungsrechtlichen Wahlrechtsgrundsätzen, bei der

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