Rechtsprechung
BVerfG, 01.02.2018 - 2 BvR 1459/17 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Ablehnung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung bezüglich des Familiennachzugs zum subsidiär schutzberechtigtem Elternteil
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 2 GG, Art 6 Abs 1 GG, Art 19 Abs 4 S 1 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 32 Abs 1 BVerfGG
Ablehnung eines eA-Antrags bzgl Familiennachzugs (hier: Kindernachzugs) zu subsidiär schutzberechtigtem Elternteil sowie insofern Ablehnung eines PKH-Antrags: Verfassungsbeschwerde teils bereits unzulässig - Folgenabwägung bei faktischer Außervollzugsetzung eines ...
- Wolters Kluwer
Aussetzen des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten für zwei Jahre i.R.d. Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung; Erteilung von Visa aus dringenden humanitären Gründen
- Informationsverbund Asyl und Migration
- rewis.io
Ablehnung eines eA-Antrags bzgl Familiennachzugs (hier: Kindernachzugs) zu subsidiär schutzberechtigtem Elternteil sowie insofern Ablehnung eines PKH-Antrags: Verfassungsbeschwerde teils bereits unzulässig - Folgenabwägung bei faktischer Außervollzugsetzung eines ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Aussetzen des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten für zwei Jahre i.R.d. Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung; Erteilung von Visa aus dringenden humanitären Gründen
- datenbank.nwb.de
Ablehnung eines eA-Antrags bzgl Familiennachzugs (hier: Kindernachzugs) zu subsidiär schutzberechtigtem Elternteil sowie insofern Ablehnung eines PKH-Antrags: Verfassungsbeschwerde teils bereits unzulässig - Folgenabwägung bei faktischer Außervollzugsetzung eines ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Familiennachzug zum subsidiär schutzberechtigtem Elternteil
- juraforum.de (Kurzinformation)
Kein Familiennachzug für Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus möglich
Verfahrensgang
- VG Berlin, 18.04.2017 - 26 L 138.17
- OVG Berlin-Brandenburg, 23.05.2017 - 3 S 32.17/3 M 63.17
- BVerfG, 01.02.2018 - 2 BvR 1459/17
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (30)
- BVerfG, 26.08.2015 - 2 BvF 1/15
Einstweilige Anordnung gegen die Löschung von Daten aus dem Zensus 2011
Auszug aus BVerfG, 01.02.2018 - 2 BvR 1459/17
Das Bundesverfassungsgericht darf von seiner Befugnis, den Vollzug eines Gesetzes auszusetzen, nur mit größter Zurückhaltung Gebrauch machen, weil dies einen erheblichen Eingriff in die originäre Zuständigkeit des Gesetzgebers darstellt (vgl. BVerfGE 104, 23 ; 104, 51 ; 112, 216 ; 112, 284 ; 122, 342 ; 131, 47 ; 140, 99 ; 140, 211 ; stRspr).Müssen die für eine vorläufige Regelung sprechenden Gründe schon im Regelfall so schwer wiegen, dass sie den Erlass einer einstweiligen Anordnung unabdingbar machen, so müssen sie im Fall der begehrten Außervollzugsetzung eines Gesetzes darüber hinaus besonderes Gewicht haben (vgl. BVerfGE 82, 310 ; 104, 23 ; 117, 126 ; 122, 342 ; 140, 99 ; 140, 211 ; stRspr).
Auch wenn die jeweiligen Nachteile der abzuwägenden Folgenkonstellationen einander in etwa gleichgewichtig gegenüberstehen, verbietet es die mit Blick auf die Gewaltenteilung (Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG) notwendige Zurückhaltung des Bundesverfassungsgerichts, das angegriffene Gesetz auszusetzen, bevor geklärt ist, ob es vor der Verfassung Bestand hat (vgl. BVerfGE 104, 51 ; 106, 369 ; 108, 45 ; 140, 99 ).
- BVerfG, 22.05.2001 - 2 BvQ 48/00
Altenpflegegesetz vorläufig nicht in Kraft
Auszug aus BVerfG, 01.02.2018 - 2 BvR 1459/17
Bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG gegeben sind, ist wegen der weittragenden Folgen einer einstweiligen Anordnung regelmäßig ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 55, 1 ; 82, 310 ; 94, 166 ; 104, 23 ; 106, 51 ; 132, 195 ).Das Bundesverfassungsgericht darf von seiner Befugnis, den Vollzug eines Gesetzes auszusetzen, nur mit größter Zurückhaltung Gebrauch machen, weil dies einen erheblichen Eingriff in die originäre Zuständigkeit des Gesetzgebers darstellt (vgl. BVerfGE 104, 23 ; 104, 51 ; 112, 216 ; 112, 284 ; 122, 342 ; 131, 47 ; 140, 99 ; 140, 211 ; stRspr).
Müssen die für eine vorläufige Regelung sprechenden Gründe schon im Regelfall so schwer wiegen, dass sie den Erlass einer einstweiligen Anordnung unabdingbar machen, so müssen sie im Fall der begehrten Außervollzugsetzung eines Gesetzes darüber hinaus besonderes Gewicht haben (vgl. BVerfGE 82, 310 ; 104, 23 ; 117, 126 ; 122, 342 ; 140, 99 ; 140, 211 ; stRspr).
- BVerfG, 06.10.2015 - 1 BvR 1571/15
Anträge auf einstweilige Anordnung gegen das Tarifeinheitsgesetz erfolglos
Auszug aus BVerfG, 01.02.2018 - 2 BvR 1459/17
Das Bundesverfassungsgericht darf von seiner Befugnis, den Vollzug eines Gesetzes auszusetzen, nur mit größter Zurückhaltung Gebrauch machen, weil dies einen erheblichen Eingriff in die originäre Zuständigkeit des Gesetzgebers darstellt (vgl. BVerfGE 104, 23 ; 104, 51 ; 112, 216 ; 112, 284 ; 122, 342 ; 131, 47 ; 140, 99 ; 140, 211 ; stRspr).Müssen die für eine vorläufige Regelung sprechenden Gründe schon im Regelfall so schwer wiegen, dass sie den Erlass einer einstweiligen Anordnung unabdingbar machen, so müssen sie im Fall der begehrten Außervollzugsetzung eines Gesetzes darüber hinaus besonderes Gewicht haben (vgl. BVerfGE 82, 310 ; 104, 23 ; 117, 126 ; 122, 342 ; 140, 99 ; 140, 211 ; stRspr).
- BVerfG, 12.09.2012 - 2 BvR 1390/12
Europäischer Stabilitätsmechanismus
Auszug aus BVerfG, 01.02.2018 - 2 BvR 1459/17
Bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG gegeben sind, ist wegen der weittragenden Folgen einer einstweiligen Anordnung regelmäßig ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 55, 1 ; 82, 310 ; 94, 166 ; 104, 23 ; 106, 51 ; 132, 195 ).Bei offenem Ausgang des Hauptsacheverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen abwägen, die eintreten würden, einerseits wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber in der Hauptsache Erfolg hätte, und andererseits wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 105, 365 ; 106, 351 ; 108, 238 ; 125, 385 ; 126, 158 ; 129, 284 ; 132, 195 ; stRspr).
- BVerfG, 17.02.2009 - 1 BvR 2492/08
Bayerisches Versammlungsgesetz
Auszug aus BVerfG, 01.02.2018 - 2 BvR 1459/17
Das Bundesverfassungsgericht darf von seiner Befugnis, den Vollzug eines Gesetzes auszusetzen, nur mit größter Zurückhaltung Gebrauch machen, weil dies einen erheblichen Eingriff in die originäre Zuständigkeit des Gesetzgebers darstellt (vgl. BVerfGE 104, 23 ; 104, 51 ; 112, 216 ; 112, 284 ; 122, 342 ; 131, 47 ; 140, 99 ; 140, 211 ; stRspr).Müssen die für eine vorläufige Regelung sprechenden Gründe schon im Regelfall so schwer wiegen, dass sie den Erlass einer einstweiligen Anordnung unabdingbar machen, so müssen sie im Fall der begehrten Außervollzugsetzung eines Gesetzes darüber hinaus besonderes Gewicht haben (vgl. BVerfGE 82, 310 ; 104, 23 ; 117, 126 ; 122, 342 ; 140, 99 ; 140, 211 ; stRspr).
- BVerfG, 05.12.2006 - 1 BvR 2186/06
Hufbeschlaggesetz
Auszug aus BVerfG, 01.02.2018 - 2 BvR 1459/17
c) Gilt aber für die Beurteilung der Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG bereits ohnehin ein strenger Maßstab, so erhöht sich diese Hürde noch, wenn der Vollzug eines Gesetzes ausgesetzt werden soll (vgl. BVerfGE 3, 41 ; 6, 1 ; 7, 367 ; 64, 67 ; 81, 53 ; 117, 126 ).Müssen die für eine vorläufige Regelung sprechenden Gründe schon im Regelfall so schwer wiegen, dass sie den Erlass einer einstweiligen Anordnung unabdingbar machen, so müssen sie im Fall der begehrten Außervollzugsetzung eines Gesetzes darüber hinaus besonderes Gewicht haben (vgl. BVerfGE 82, 310 ; 104, 23 ; 117, 126 ; 122, 342 ; 140, 99 ; 140, 211 ; stRspr).
- BVerfG, 10.07.1990 - 2 BvR 470/90
Aschendorf
Auszug aus BVerfG, 01.02.2018 - 2 BvR 1459/17
Bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG gegeben sind, ist wegen der weittragenden Folgen einer einstweiligen Anordnung regelmäßig ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 55, 1 ; 82, 310 ; 94, 166 ; 104, 23 ; 106, 51 ; 132, 195 ).Müssen die für eine vorläufige Regelung sprechenden Gründe schon im Regelfall so schwer wiegen, dass sie den Erlass einer einstweiligen Anordnung unabdingbar machen, so müssen sie im Fall der begehrten Außervollzugsetzung eines Gesetzes darüber hinaus besonderes Gewicht haben (vgl. BVerfGE 82, 310 ; 104, 23 ; 117, 126 ; 122, 342 ; 140, 99 ; 140, 211 ; stRspr).
- BVerfG, 18.07.2001 - 1 BvQ 23/01
Lebenspartnerschaften
Auszug aus BVerfG, 01.02.2018 - 2 BvR 1459/17
Das Bundesverfassungsgericht darf von seiner Befugnis, den Vollzug eines Gesetzes auszusetzen, nur mit größter Zurückhaltung Gebrauch machen, weil dies einen erheblichen Eingriff in die originäre Zuständigkeit des Gesetzgebers darstellt (vgl. BVerfGE 104, 23 ; 104, 51 ; 112, 216 ; 112, 284 ; 122, 342 ; 131, 47 ; 140, 99 ; 140, 211 ; stRspr).Auch wenn die jeweiligen Nachteile der abzuwägenden Folgenkonstellationen einander in etwa gleichgewichtig gegenüberstehen, verbietet es die mit Blick auf die Gewaltenteilung (Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG) notwendige Zurückhaltung des Bundesverfassungsgerichts, das angegriffene Gesetz auszusetzen, bevor geklärt ist, ob es vor der Verfassung Bestand hat (vgl. BVerfGE 104, 51 ; 106, 369 ; 108, 45 ; 140, 99 ).
- BVerfG, 04.05.2012 - 1 BvR 367/12
Inkrafttreten der Einführung einer gesetzlichen Preisansagepflicht bei …
Auszug aus BVerfG, 01.02.2018 - 2 BvR 1459/17
Das Bundesverfassungsgericht darf von seiner Befugnis, den Vollzug eines Gesetzes auszusetzen, nur mit größter Zurückhaltung Gebrauch machen, weil dies einen erheblichen Eingriff in die originäre Zuständigkeit des Gesetzgebers darstellt (vgl. BVerfGE 104, 23 ; 104, 51 ; 112, 216 ; 112, 284 ; 122, 342 ; 131, 47 ; 140, 99 ; 140, 211 ; stRspr). - BVerfG, 27.10.2011 - 2 BvE 8/11
Einstweilige Anordnung in Sachen "Euro-Rettungsschirm": Vorläufig keine …
Auszug aus BVerfG, 01.02.2018 - 2 BvR 1459/17
Bei offenem Ausgang des Hauptsacheverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen abwägen, die eintreten würden, einerseits wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber in der Hauptsache Erfolg hätte, und andererseits wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 105, 365 ; 106, 351 ; 108, 238 ; 125, 385 ; 126, 158 ; 129, 284 ; 132, 195 ; stRspr). - BVerfG, 09.06.2010 - 2 BvR 1099/10
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Verhinderung des …
- BVerfG, 07.05.2010 - 2 BvR 987/10
Einstweilige Anordnung zur Verhinderung der Gewährungleistungsübernahme für …
- BVerfG, 13.04.1983 - 1 BvR 209/83
Einstweilige Aussetzung des Vollzugs des Volkszählungsgesetzes
- BVerfG, 12.10.1989 - 2 BvF 2/89
Voraussetzungen für den Erlaß einer Einstweiligen Anordnung zur Aussetzung des …
- BVerfG, 09.07.1980 - 2 BvR 701/80
Keine einstweilige Anordnung gegen die Zurückweisung des einen gerichtlichen …
- BVerfG, 08.10.1956 - 1 BvR 190/56
Keine einstweilige Anordnung gegen das Sonntagsfahrverbot von LKWs
- BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvE 2/07
Eilantrag der Linksfraktion gegen Tornado-Einsatz abgelehnt
- BVerfG, 25.01.2005 - 2 BvR 2185/04
Einstweilige Anordnung gegen Verpflichtung zur Erhebung von Gewerbesteuer …
- BVerfG, 11.11.1953 - 1 BvR 444/53
Amtszeitverkürzung
- BVerfG, 27.05.1958 - 2 BvQ 1/58
Volksbefragung
- BVerfG, 23.06.1993 - 2 BvQ 17/93
Somalia
- BVerfG, 23.01.2001 - 2 BvQ 42/00
Ablehnung des Antrags einer politischen Partei auf Erlass einer eA, ihr …
- BVerfG, 17.07.2002 - 2 BvR 1027/02
Beschlagnahme bei Berufsgeheimnisträgern
- BVerfG, 15.01.2003 - 1 BvQ 54/02
Ablehnung des Antrags auf Erlass einer eA gegen das In- Kraft-Treten des …
- BVerfG, 14.01.2003 - 1 BvQ 51/02
Erlass einstweiliger Anordnungen gegen Regelungen des …
- BVerfG, 10.10.2002 - 2 BvK 1/01
Aktenvorlageverlangen
- BVerfG, 26.03.2003 - 1 BvR 112/03
Erlass weiterer einstweiliger Anordnung gegen Regelungen des …
- BVerfG, 25.07.2003 - 2 BvR 1198/03
Napster
- BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93
Flughafenverfahren
- BVerfG, 22.03.2005 - 1 BvR 2357/04
Kontostammdaten
- BVerwG, 17.12.2020 - 1 C 30.19
Nachzug zu einem subsidiär Schutzberechtigten bei Eheschließung nach Verlassen …
Sie sind aber zum anderen auch dann gegeben, wenn besondere Umstände des Einzelfalles eine Fortdauer der räumlichen Trennung der Angehörigen der Kernfamilie des subsidiär Schutzberechtigten mit Art. 6 Abs. 1 und 2 Satz 1 GG nicht länger vereinbar erscheinen lassen (…BVerfG, Kammerbeschluss vom 20. März 2018 - 2 BvR 1266/17 - juris Rn. 15; BVerwG…, Beschluss vom 4. Juli 2019 - 1 B 26.19 - Buchholz 402.242 § 36 AufenthG Nr. 6 Rn. 13; Thym, NVwZ 2018, 1340 ; vgl. zum Darlegungserfordernis BVerfG, Kammerbeschluss vom 1. Februar 2018 - 2 BvR 1459/17 - InfAuslR 2018, 200 Rn. 15). - VerfGH Berlin, 16.05.2018 - VerfGH 185 A/17
Erfolgloser Eilantrag gegen weiteren Meldedatenabgleich gem § 14 Abs 9a …
Soll der Vollzug eines Gesetzes ausgesetzt werden, so erhöht sich diese Hürde noch (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 1. Februar 2018 - 2 BvR 1459/17 -, juris Rn. 20 m. w. N.).