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   BVerfG, 09.08.2023 - 2 BvR 558/22   

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BVerfG, 09.08.2023 - 2 BvR 558/22 (https://dejure.org/2023,22225)
BVerfG, Entscheidung vom 09.08.2023 - 2 BvR 558/22 (https://dejure.org/2023,22225)
BVerfG, Entscheidung vom 09. August 2023 - 2 BvR 558/22 (https://dejure.org/2023,22225)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen strafrechtliche Verurteilung nach Auswertung übermittelter EncroChat-Daten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 101 Abs 1 S 2 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 92 BVerfGG, Art 267 Abs 3 AEUV
    Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde gegen Verwertung von "EncroChat"-Daten in einem Strafverfahren erfolglos - Unzulässigkeit wegen Subsidiarität bzw mangels hinreichender Beschwerdebegründung

  • Wolters Kluwer

    Rüge der Verletzung des formellen Strafverfahrensrechts mit der Revision hinsichtlich Wahrung des Grundsatzes der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde; Rechtmäßigkeit der Erhebung, Übermittlung und Verwertung von EncroChat-Daten i.R.e. Verurteilung wegen unerlaubten ...

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde gegen Verwertung von "EncroChat"-Daten in einem Strafverfahren erfolglos - Unzulässigkeit wegen Subsidiarität bzw mangels hinreichender Beschwerdebegründung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Rüge der Verletzung des formellen Strafverfahrensrechts mit der Revision hinsichtlich Wahrung des Grundsatzes der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde; Rechtmäßigkeit der Erhebung, Übermittlung und Verwertung von EncroChat-Daten i.R.e. Verurteilung wegen unerlaubten ...

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde gegen Verwertung von "EncroChat"-Daten in einem Strafverfahren erfolglos - Unzulässigkeit wegen Subsidiarität bzw mangels hinreichender Beschwerdebegründung

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen strafrechtliche Verurteilung nach Auswertung übermittelter EncroChat-Daten

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde zu EncroChat

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerde gegen Auswertung und Verwertung von EncroChat-Daten im Strafverfahren unzulässig - keine Entscheidung über verfassungsrechtliche Fragen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Strafrechtliche Verurteilung aufgrund der "EncroChat"-Daten - und Karlsruhe schweigt

  • lto.de (Kurzinformation)

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde: Verwertbarkeit von Encrochat-Daten bleibt rechtlich unklar

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    BVerfG weist Verfassungsbeschwerde wegen Verwertung von EncroChat-Daten aufgrund des Subsidiaritätsgrundsatz und nicht substantiierter Grundrechtsverletzung zurück - Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen strafrechtliche Verurteilung nach Auswertung übermittelter ...

  • lto.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 01.04.2022)

    Verfassungsbeschwerde: Encrochat-Daten werden ein Fall fürs BVerfG

Sonstiges

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (44)

  • BVerfG, 28.01.2014 - 2 BvR 1561/12

    Verfassungsmäßigkeit der Filmabgabe nach dem Filmförderungsgesetz -

    Auszug aus BVerfG, 09.08.2023 - 2 BvR 558/22
    Die Nichteinleitung eines Vorlageverfahrens nach Art. 267 AEUV kann eine der einheitlichen Auslegung bedürftige Frage des Unionsrechts der Entscheidung des gesetzlichen Richters - des Gerichtshofs der Europäischen Union - vorenthalten und damit das Ergebnis der Entscheidung beeinflussen (vgl. BVerfGE 73, 339 ; 75, 223 ; 82, 159 ; 135, 155 ).

    Allein ein solcher Kontrollmaßstab entspricht der Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 82, 159 ; 135, 155 ).

    Durch diese grundrechtsgleiche Gewährleistung wird das Bundesverfassungsgericht jedoch nicht zu einem Kontrollorgan, das jeden einem Gericht unterlaufenden, die Zuständigkeit des Gerichts berührenden Verfahrensfehler korrigieren müsste, denn eine "Entziehung" des gesetzlichen Richters liegt nicht bei jeder fehlerhaften Anwendung von Zuständigkeitsregeln vor (vgl. BVerfGE 3, 359 ; 7, 327 ; 135, 155 ; 138, 64 ).

    Diese Grundsätze greifen auch für die unionsrechtliche Zuständigkeitsvorschrift des Art. 267 Abs. 3 AEUV (vgl. BVerfGE 126, 268 ; 135, 155 ).

    Das Bundesverfassungsgericht überprüft demnach nur, ob die Auslegung und Anwendung der Zuständigkeitsregel des Art. 267 Abs. 3 AEUV bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz bestimmenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BVerfGE 126, 286 ; 128, 157 ; 129, 78 ; 135, 155 ).

  • BVerfG, 16.12.2014 - 1 BvR 2142/11

    Unterlassen einer Richtervorlage aufgrund unvertretbarer verfassungskonformer

    Auszug aus BVerfG, 09.08.2023 - 2 BvR 558/22
    Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG gewährt zwar einen subjektiven Anspruch auf den gesetzlichen Richter (vgl. BVerfGE 138, 64 ).

    Durch diese grundrechtsgleiche Gewährleistung wird das Bundesverfassungsgericht jedoch nicht zu einem Kontrollorgan, das jeden einem Gericht unterlaufenden, die Zuständigkeit des Gerichts berührenden Verfahrensfehler korrigieren müsste, denn eine "Entziehung" des gesetzlichen Richters liegt nicht bei jeder fehlerhaften Anwendung von Zuständigkeitsregeln vor (vgl. BVerfGE 3, 359 ; 7, 327 ; 135, 155 ; 138, 64 ).

    Das Bundesverfassungsgericht beanstandet deshalb die Auslegung und Anwendung von Zuständigkeitsnormen nur, wenn sie bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz bestimmenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheinen und offensichtlich unhaltbar sind oder die Bedeutung und Tragweite der Gewährleistung des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkannt wird (vgl. BVerfGE 9, 223 ; 82, 286 ; 87, 282 ; 131, 268 ; 138, 64 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Dezember 2021 - 2 BvR 2076/21, 2 BvR 2113/21 -, Rn. 29).

  • BVerfG, 10.11.2015 - 1 BvR 2056/12

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Versagung von Therapiekosten und

    Auszug aus BVerfG, 09.08.2023 - 2 BvR 558/22
    Ferner muss sich die Verfassungsbeschwerde mit dem zugrundeliegenden einfachen Recht sowie mit der verfassungsrechtlichen Beurteilung des vorgetragenen Sachverhalts auseinandersetzen und hinreichend substantiiert aufzeigen, dass eine Grundrechtsverletzung möglich erscheint (vgl. BVerfGE 28, 17 ; 89, 155 ; 140, 229 ).

    Richtet sich die Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen, erfordert die substantiierte Darlegung einer Grundrechtsverletzung die argumentative Auseinandersetzung mit den Gründen der angegriffenen Entscheidungen (vgl. BVerfGE 140, 229 ; BVerfGK 14, 402 ).

    Liegt zu den mit der Verfassungsbeschwerde aufgeworfenen Verfassungsfragen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vor, ist der behauptete Grundrechtsverstoß in Auseinandersetzung mit den verfassungsgerichtlich entwickelten Maßstäben zu begründen (vgl. BVerfGE 130, 1 ; 140, 229 ).

  • BVerfG, 20.06.2012 - 2 BvR 1048/11

    Vorbehaltene Sicherungsverwahrung ist - mit Ausnahme des Verstoßes gegen das

    Auszug aus BVerfG, 09.08.2023 - 2 BvR 558/22
    Das Bundesverfassungsgericht beanstandet deshalb die Auslegung und Anwendung von Zuständigkeitsnormen nur, wenn sie bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz bestimmenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheinen und offensichtlich unhaltbar sind oder die Bedeutung und Tragweite der Gewährleistung des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkannt wird (vgl. BVerfGE 9, 223 ; 82, 286 ; 87, 282 ; 131, 268 ; 138, 64 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Dezember 2021 - 2 BvR 2076/21, 2 BvR 2113/21 -, Rn. 29).

    Rechtsfehlerhafte - aber nicht willkürliche - Entscheidungen über die Bestimmung des zuständigen Gerichts oder des zuständigen Richters beanstandet das Bundesverfassungsgericht nicht (vgl. BVerfGE 7, 327 ; 9, 223 ; 131, 268 ).

    Ob die Entscheidung eines Gerichts auf Willkür, also auf einem Fall grober Missachtung oder grober Fehlanwendung des Gesetzesrechts beruht, oder ob sie darauf hindeutet, dass ein Gericht Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkennt, kann nur angesichts der Umstände des jeweiligen Einzelfalls beurteilt werden (vgl. BVerfGE 131, 268 ; BVerfGK 5, 269 ; 12, 139 ; 15, 102 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Dezember 2021 - 2 BvR 2076/21, 2 BvR 2113/21 -, Rn. 30).

  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09

    Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung

    Auszug aus BVerfG, 09.08.2023 - 2 BvR 558/22
    Nach § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG hat ein Beschwerdeführer den Sachverhalt, aus dem sich die Grundrechtsverletzung ergeben soll, substantiiert und schlüssig darzulegen (vgl. BVerfGE 81, 208 ; 113, 29 ; 130, 1 ).

    Liegt zu den mit der Verfassungsbeschwerde aufgeworfenen Verfassungsfragen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vor, ist der behauptete Grundrechtsverstoß in Auseinandersetzung mit den verfassungsgerichtlich entwickelten Maßstäben zu begründen (vgl. BVerfGE 130, 1 ; 140, 229 ).

  • BVerfG, 13.03.1958 - 1 BvR 155/58

    Anspruch auf den gesetzlichen Richter und auf rechtliches Gehör bei Eröffnung des

    Auszug aus BVerfG, 09.08.2023 - 2 BvR 558/22
    Durch diese grundrechtsgleiche Gewährleistung wird das Bundesverfassungsgericht jedoch nicht zu einem Kontrollorgan, das jeden einem Gericht unterlaufenden, die Zuständigkeit des Gerichts berührenden Verfahrensfehler korrigieren müsste, denn eine "Entziehung" des gesetzlichen Richters liegt nicht bei jeder fehlerhaften Anwendung von Zuständigkeitsregeln vor (vgl. BVerfGE 3, 359 ; 7, 327 ; 135, 155 ; 138, 64 ).

    Rechtsfehlerhafte - aber nicht willkürliche - Entscheidungen über die Bestimmung des zuständigen Gerichts oder des zuständigen Richters beanstandet das Bundesverfassungsgericht nicht (vgl. BVerfGE 7, 327 ; 9, 223 ; 131, 268 ).

  • BVerfG, 19.03.1959 - 1 BvR 295/58

    Anklage beim Landgericht

    Auszug aus BVerfG, 09.08.2023 - 2 BvR 558/22
    Das Bundesverfassungsgericht beanstandet deshalb die Auslegung und Anwendung von Zuständigkeitsnormen nur, wenn sie bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz bestimmenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheinen und offensichtlich unhaltbar sind oder die Bedeutung und Tragweite der Gewährleistung des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkannt wird (vgl. BVerfGE 9, 223 ; 82, 286 ; 87, 282 ; 131, 268 ; 138, 64 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Dezember 2021 - 2 BvR 2076/21, 2 BvR 2113/21 -, Rn. 29).

    Rechtsfehlerhafte - aber nicht willkürliche - Entscheidungen über die Bestimmung des zuständigen Gerichts oder des zuständigen Richters beanstandet das Bundesverfassungsgericht nicht (vgl. BVerfGE 7, 327 ; 9, 223 ; 131, 268 ).

  • BVerfG, 31.05.1990 - 2 BvL 12/88

    Absatzfonds

    Auszug aus BVerfG, 09.08.2023 - 2 BvR 558/22
    Die Nichteinleitung eines Vorlageverfahrens nach Art. 267 AEUV kann eine der einheitlichen Auslegung bedürftige Frage des Unionsrechts der Entscheidung des gesetzlichen Richters - des Gerichtshofs der Europäischen Union - vorenthalten und damit das Ergebnis der Entscheidung beeinflussen (vgl. BVerfGE 73, 339 ; 75, 223 ; 82, 159 ; 135, 155 ).

    Allein ein solcher Kontrollmaßstab entspricht der Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 82, 159 ; 135, 155 ).

  • BVerfG, 22.10.1986 - 2 BvR 197/83

    Solange II

    Auszug aus BVerfG, 09.08.2023 - 2 BvR 558/22
    Die Nichteinleitung eines Vorlageverfahrens nach Art. 267 AEUV kann eine der einheitlichen Auslegung bedürftige Frage des Unionsrechts der Entscheidung des gesetzlichen Richters - des Gerichtshofs der Europäischen Union - vorenthalten und damit das Ergebnis der Entscheidung beeinflussen (vgl. BVerfGE 73, 339 ; 75, 223 ; 82, 159 ; 135, 155 ).

    Deshalb gliedert Art. 267 AEUV den Gerichtshof der Europäischen Union funktional in die Gerichtsbarkeit der Mitgliedstaaten ein, soweit ihm im Interesse der Rechtssicherheit und der Rechtsanwendungsgleichheit die Auslegung und Anwendung des Unionsrechts aufgegeben ist (vgl. BVerfGE 73, 339 ).

  • BVerfG, 16.12.2021 - 2 BvR 2076/21

    Entbindung eines Schöffen von der Dienstpflicht wegen Verhinderung (Recht auf den

    Auszug aus BVerfG, 09.08.2023 - 2 BvR 558/22
    Das Bundesverfassungsgericht beanstandet deshalb die Auslegung und Anwendung von Zuständigkeitsnormen nur, wenn sie bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz bestimmenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheinen und offensichtlich unhaltbar sind oder die Bedeutung und Tragweite der Gewährleistung des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkannt wird (vgl. BVerfGE 9, 223 ; 82, 286 ; 87, 282 ; 131, 268 ; 138, 64 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Dezember 2021 - 2 BvR 2076/21, 2 BvR 2113/21 -, Rn. 29).

    Ob die Entscheidung eines Gerichts auf Willkür, also auf einem Fall grober Missachtung oder grober Fehlanwendung des Gesetzesrechts beruht, oder ob sie darauf hindeutet, dass ein Gericht Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkennt, kann nur angesichts der Umstände des jeweiligen Einzelfalls beurteilt werden (vgl. BVerfGE 131, 268 ; BVerfGK 5, 269 ; 12, 139 ; 15, 102 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Dezember 2021 - 2 BvR 2076/21, 2 BvR 2113/21 -, Rn. 30).

  • BVerfG, 26.02.1954 - 1 BvR 537/53

    Tatsachenfeststellung

  • BGH, 08.08.2018 - 2 StR 131/18

    Revisionsbegründung (Darlegungsanforderungen bei der Aufklärungsrüge; Rüge eines

  • EuGH, 16.07.1992 - C-83/91

    Meilicke / ADV-ORGA

  • BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 687/85

    Kloppenburg-Beschluß

  • BVerfG, 02.06.2005 - 2 BvR 625/01

    Rechtliches Gehör; gesetzlicher Richter (gesetzliche Zuständigkeitsordnung;

  • BGH, 05.06.2007 - 5 StR 383/06

    Verfahrenshindernis infolge der Beschränkung des Rechts auf konkrete und wirksame

  • BVerfG, 25.01.2005 - 2 BvR 656/99

    Recht auf ein faires Verfahren (Waffengleichheit; unterschiedliche Behandlung der

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

  • BGH, 13.01.2011 - 3 StR 337/10

    Beweiswürdigung (Freispruch); Verfahrensrüge wegen Ablehnung eines Beweisantrags

  • BGH, 27.09.2018 - 4 StR 135/18

    Revisionsbegründung (Anforderungen an den Revisionsvortrag: Darlegung

  • BVerfG, 06.07.2010 - 2 BvL 13/09

    Häusliches Arbeitszimmer

  • BVerfG, 24.02.2009 - 1 BvR 165/09

    Verfahrensrügen gegen Eilbeschlüsse des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in

  • BVerfG, 23.06.1993 - 1 BvR 133/89

    Verfassungsmäßigkeit des verlängerten schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs

  • BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 1371/96

    Annahmevoraussetzungen einer Verfassungsbeschwerde - "besonders schwerer

  • BVerfG, 17.03.1959 - 1 BvR 53/56

    Heilmittelwerbeverordnung

  • EuGH, 04.07.2006 - C-212/04

    DER GERICHTSHOF LEGT DIE RAHMENVEREINBARUNG ÜBER BEFRISTETE ARBEITSVERTRÄGE AUS

  • BVerfG, 10.07.1990 - 1 BvR 984/87

    Amtszeit eines Verfassungsrichters

  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 137/92

    Vorlagepflicht

  • BVerfG, 19.07.2011 - 1 BvR 1916/09

    Anwendungserweiterung

  • BVerfG, 17.02.1970 - 2 BvR 608/69

    Substantiierungspflicht

  • BVerfG, 08.12.2005 - 2 BvR 449/05

    Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz (Rechtsstaatsprinzip; Schutzbereich;

  • BVerfG, 12.10.1993 - 2 BvR 2134/92

    Maastricht

  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91

    Glykol

  • BVerfG, 25.01.2011 - 1 BvR 1741/09

    Zum Erfordernis der Wahrung von Arbeitnehmerrechten beim gesetzlich vollzogenen

  • BVerfG, 12.11.2008 - 1 BvR 2456/06

    Verfassungsbeschwerden gegen die atomrechtliche Genehmigung zur Aufbewahrung von

  • BVerfG, 29.01.2008 - 2 BvR 2262/07

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde (rechtstaatswidrige

  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvR 306/86

    Verfassungsmäßigkeit des Vorbehalts der Gegenseitigkeit bei urheberrechtlichem

  • BVerfG, 12.02.2020 - 2 BvR 2215/19

    Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Begründung

  • BVerfG, 06.07.2010 - 2 BvR 2661/06

    Ultra-vires-Kontrolle Mangold

  • BVerfG, 12.09.2007 - 2 BvR 2335/06

    Befangenheit eines Richters bei Vorbefassung

  • BGH, 13.05.2020 - 4 StR 533/19

    Strafurteil des Landgerichts Dortmund zum Tod eines Säuglings rechtskräftig

  • BVerfG, 20.06.1984 - 1 BvR 1494/78

    G 10

  • BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvR 864/81

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Zugang zu sog. Spurenakten

  • BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02

    Beschlagnahme von Datenträgern und Daten bei Rechtsanwälten und Steuerberaterern

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