Rechtsprechung
BVerfG, 01.08.2002 - 2 BvR 2135/01 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Verpflichtung einer politischen Partei, den Einwurf unerwünschter Flugblattwerbung in Hausbriefkästen zu unterlassen, verletzt Betroffene nicht in politischer Betätigungsfreiheit (Art 21 Abs 1 S 1 GG
- Kanzlei Prof. Schweizer
Briefkastenwerbung politischer Parteien
- Wolters Kluwer
Verfassungsbeschwerde - Politische Partei - Flugblattwerbung - Briefkastenwerbung - Grundsätzliche Bedeutung - Parteifreiheit - Aussicht auf Erfolg
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
- Judicialis
GG Art. 21 Abs. 1 Satz 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 21 Abs. 1 S. 1
Verbot der Flugblattwerbung in Hausbriefkästen bei entsprechendem Aufkleber - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- KG, 21.09.2001 - 9 U 1066/00
- BVerfG, 01.08.2002 - 2 BvR 2135/01
Papierfundstellen
- NJW 2002, 2938
- afp 2003, 35
Wird zitiert von ... (8)
- BGH, 15.01.2019 - VI ZR 506/17
Zur Zulässigkeit presserechtlicher Informationsschreiben
Zu Gunsten der Beklagten kann unterstellt werden, dass die Übersendung presserechtlicher Informationsschreiben darüber hinaus in den Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG fällt (vgl. dazu BVerfG [K], Beschluss vom 1. August 2002 - 2 BvR 2135/01, NJW 2002, 2938; Heese, JZ 2012, 487, 493 f.; ders. JZ 2016, 529;… Grabenwarter, in: Maunz/Dürig, Grundgesetz-Kommentar, 84. EL August 2018, Art. 5 Abs. 1 Rn. 81, 87 mwN). - BGH, 17.12.2020 - IX ZB 4/18
Insolvenzfähigkeit eines als nicht eingetragener Verein organisierten …
- AG Magdeburg, 29.11.2017 - 150 C 518/17
Kostenlose Zeitungen vor der Haustür muss ein Eigentümer nicht hinnehmen
Der Einwurf von Werbematerial stellt eine Beeinträchtigung im Sinne des § 1004 BGB dar (Bundesverfassungsgericht NJW 02, 2938; KG NJW 02, 379).
- OLG München, 12.02.2004 - 8 U 4223/03
Eingriff in den eingerichtet und ausgeübten Gewerbebetrieb durch unerwünschte …
Gemäß der in NJW 2002, 2938 veröffentlichten Entscheidung des BVerfG bestehen - wie auch schon das Landgericht unter IV seiner Entscheidungsgründe ausgeführt hat - keine verfassungsrechtlichen Bedenken dagegen, die Zusendung politischer Information der Zusendung kommerzieller Werbung gleichzustellen. - AG Rostock, 28.01.2003 - 43 C 68/02
E-Cards im Wahlkampf
Das Kammergericht hat in seiner Entscheidung vom 23.09.2001 (NJW 2002, 379 ff.), welche durch den Beschluss des BVerfG vom 01.08.2002 ( BVerfG, 2 BvR 2135/01) bestätigt wurde, die Interessen des Einzelnen, von unerwünschter Wahlwerbung mittels in den Hausbriefkasten eingeworfenen Flugblättern verschont zu bleiben, höher bewertet. - LG München I, 05.11.2002 - 33 O 17030/02
E-Cards
In den Schutz der Parteifreiheit fällt dementsprechend auch die Werbung mit Plakaten und mittels Informationsständen sowie die Verteilung und Zusendung von Flugblättern und anderem Werbematerial (vgl. BVerfG, NJW 2002, 2938 m. w. N.}. - VG Minden, 19.10.2021 - 2 K 313/21 Denn dann muss der Wahlberechtigte bei lebensnaher Betrachtung damit rechnen, bei dieser Gelegenheit der direkten Wahlwerbung der Partei oder Wählergruppe in einem Maße ausgesetzt zu sein, das er mit Blick auf sein allgemeines Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG - anders als etwa den Einwurf von Wahlwerbung in seinen Briefkasten - vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 15.01.1991 - 1 BvR 867/90 -, juris, Rn. 4, anders für den Fall des erkennbar entgegenstehenden Willen des Adressaten BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 01.08.2002 - 2 BvR 2135/01 -, juris, Rn. 8 -, nicht hinnehmen muss.
- LG Berlin, 26.10.2021 - 52 T 6/21 Politische Werbung mit Flugblättern - unabhängig davon, ob sie in oder außerhalb von Wahlkampfzeiten erfolgt - dient der Einflussnahme auf die politische Willensbildung (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 01. August 2002-2 BvR 2135/01, Rn. 7).