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   BVerfG, 01.03.2004 - 2 BvR 2251/03   

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BVerfG, 01.03.2004 - 2 BvR 2251/03 (https://dejure.org/2004,4282)
BVerfG, Entscheidung vom 01.03.2004 - 2 BvR 2251/03 (https://dejure.org/2004,4282)
BVerfG, Entscheidung vom 01. März 2004 - 2 BvR 2251/03 (https://dejure.org/2004,4282)
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"Konkurrenzkorrektur" durch das Revisionsgericht

Keine (gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verstoßende) willkürliche Verletzung von § 354 StPO, wenn das Revisionsgericht bei gleichbleibendem Unrechtsgehalt der Taten trotz Schuldspruchänderung in Bezug auf das tatbestandliche Konkurrenzverhältnis den Strafausspruch selbst aufrecht erhält (Abgrenzung zur Entscheidung der gleichen Kammer «Strafzumessungsentscheidung des Revisionsgerichts») (beachte die gesetzliche Neuregelung, § 354 Abs. 1a StPO, zum 1.9.04)

Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG; § 354 Abs. 1 StPO
    Anspruch auf den gesetzlichen Richter; Neufestsetzung von Einzelstrafen unter Aufrechterhaltung der Gesamtstrafe durch das Revisionsgericht (Schuldspruchberichtigung von Tatmehrheit zu Tateinheit); Konkurrenzkorrektur (keine Verringerung des verwirklichten Tatunrechts)

  • lexetius.com
  • Bundesverfassungsgericht

    Keine Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG bei Schuldspruchberichtigung von Tatmehrheit zu Tateinheit durch das Revisionsgericht - Fall der Konkurrenzkorrektur

  • Wolters Kluwer

    Schuldspruchberichtigung von Tatmehrheit zu Tateinheit; Neufestsetzung von Einzelstrafen unter Aufrechterhaltung der Gesamtstrafe durch Revisionsgericht; Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter; Grenzen der Berichtigung des Strafausspruchs in der ...

  • Judicialis

    GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2; ; StPO § 354 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 354 Abs. 1; GG Art. 101 Abs. 1 S. 2
    Aufrechterhaltung der Gesamtstrafe bei Schuldspruchberichtigung von Tatmehrheit zu Tateinheit und Neufestsetzung von Einzelstrafen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 3, 20
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.12.1995 - 5 StR 392/95

    Revision - Tateinheit - Tatmehrheit

    Auszug aus BVerfG, 01.03.2004 - 2 BvR 2251/03
    Denn das Landgericht knüpfte bei der Festsetzung der Höhe der Strafen maßgeblich an den jeweiligen Buchungsbetrag an und verhängte bereits bei einer Buchungssumme über 30.000 DM bis 45.000 DM eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten, so dass das Revisionsgericht es angesichts des im Übrigen unverändert gebliebenen Schuldumfangs in vertretbarer Weise für ausgeschlossen erachten konnte, dass das Landgericht auf geringere Einzelstrafen erkannt hätte (vgl. zur Neufestsetzung einer Einzelstrafe durch das Revisionsgericht auch BGH, NStZ 1996, S. 296, 297).

    Ferner ist die Auffassung des Senats, der Gesamtstrafenausspruch bleibe von der Neufestsetzung der Einzelstrafen unberührt, angesichts des straffen Zusammenzugs bei der Gesamtstrafenbildung durch das Landgericht, der nach wie vor hohen Anzahl von Einzeltaten sowie der Tatsache, dass die Kammer die Vielzahl der Einzeltaten nicht zu Lasten der Beschwerdeführerin berücksichtigt hat, nachvollziehbar (vgl. zur Aufrechterhaltung der Gesamtstrafe bei Änderung der Konkurrenzen auch BGH, NStZ 1996, S. 296, 297).

  • BVerfG, 09.06.1971 - 2 BvR 225/69

    Milchpulver

    Auszug aus BVerfG, 01.03.2004 - 2 BvR 2251/03
    Eine über die in § 354 Abs. 1 StPO ausdrücklich normierten Fälle hinausgehende Strafzumessung durch das Revisionsgericht verletzt dann das Recht auf den gesetzlichen Richter, wenn sie von willkürlichen Erwägungen bestimmt ist (vgl. BVerfGE 31, 145 ).
  • BGH, 14.04.1999 - 1 StR 678/98

    Konkurrenzen; Waffen; Munition; Tateinheit; Beihilfe

    Auszug aus BVerfG, 01.03.2004 - 2 BvR 2251/03
    Die Begründung des Senats, die richtige Bestimmung der Konkurrenzen führe zu keiner Veränderung des Unrechts- und Schuldumfangs, ist nachvollziehbar und steht in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, nach der eine "Konkurrenzkorrektur" in aller Regel keine Verringerung des verwirklichten Tatunrechts bedeutet (vgl. BGH, NStZ 1999, S. 513, 514 m.w.N.; 1997, S. 233 m.w.N.; 1996, S. 296, 297; S. 383, 384; BGHR StPO § 354 Abs. 1/Strafausspruch 5).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 01.03.2004 - 2 BvR 2251/03
    Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil ein Annahmegrund gemäß § 93a Abs. 2 BVerfGG nicht vorliegt, denn die Verfassungsbeschwerde hat keine Aussicht auf Erfolg (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 07.01.2004 - 2 BvR 1704/01

    Recht auf den gesetzlichen Richter (willkürliche Erwägungen; Auslegung einer

    Auszug aus BVerfG, 01.03.2004 - 2 BvR 2251/03
    Entgegen der Auffassung der Beschwerdeführerin ist schließlich die Entscheidung der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Januar 2004 - 2 BvR 1704/01 - für diese Entscheidung im Ergebnis nicht von Bedeutung.
  • BGH, 21.04.2016 - 1 StR 629/15

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    (3) Selbst eine andere rechtliche Beurteilung des Konkurrenzverhältnisses würde aber den materiellen Unrechts- und Schuldgehalt der Taten insgesamt nicht beeinflussen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 1. März 2004 - 2 BvR 2251/03, BVerfGK 3, 20; BGH, Beschlüsse vom 14. Januar 2015 - 4 StR 440/14, Rn. 5, NStZ-RR 2015, 113 und vom 21. Januar 2014 - 2 StR 507/13; jeweils mwN).
  • BGH, 13.06.2023 - 1 StR 126/23

    Bestimmen des Schuldumfangs bei Straftaten der Beitragsvorenthaltung nach dem

    Denn die unzutreffende Beurteilung des Konkurrenzverhältnisses beeinflusst den materiellen Unrechts- und Schuldgehalt der Taten insgesamt nicht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 1. März 2004 - 2 BvR 2251/03, BVerfGK 3, 20; BGH, Beschluss vom 21. April 2016 - 1 StR 122/16, aaO mwN).
  • BGH, 05.04.2017 - 2 StR 40/16

    Versuchter Betrug

    Eine Änderung des Konkurrenzverhältnisses lässt in aller Regel - so auch hier - den Unrechtsund Schuldgehalt unberührt (vgl. hierzu auch BVerfG, Beschluss vom 1. März 2004 - 2 BvR 2251/03 mwN sowie Senatsurteil vom 13. Januar 2006 - 2 StR 461/05, insoweit in NStZ-RR 2006, 183 nicht abgedruckt).
  • BGH, 19.10.2005 - 2 StR 98/05

    Konkurrenzen (Klammerwirkung); Tateinheit; Tatmehrheit

    Eine Änderung des Konkurrenzverhältnisses lässt in aller Regel - so auch hier - den Unrechts- und Schuldgehalt unberührt (vgl. hierzu auch BVerfG, Beschl. vom 1. März 2004 - 2 BvR 2251/03 m.w.N.).
  • BGH, 21.04.2016 - 1 StR 122/16

    Steuerhinterziehung (Tatmehrheit bei unterlassener Abgabe von

    Denn die unzutreffende Beurteilung des Konkurrenzverhältnisses beeinflusst den materiellen Unrechts- und Schuldgehalt der Taten insgesamt nicht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 1. März 2004 - 2 BvR 2251/03, BVerfGK 3, 20; BGH, Beschlüsse vom 14. Januar 2015 - 4 StR 440/14, Rn. 5, NStZ-RR 2015, 113 und vom 21. Januar 2014 - 2 StR 507/13; jeweils mwN).
  • BGH, 26.06.2019 - AK 32/19

    Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland (konkreter, nicht

    Allerdings steht eine andere konkurrenzrechtliche Bewertung der Fortdauer der Untersuchungshaft nicht entgegen, da sie den Unrechtsund Schuldgehalt nicht maßgeblich berührt (vgl. allgemein BGH, Beschluss vom 28. Mai 2018 - 3 StR 95/18, juris Rn. 9; BVerfG, Beschluss vom 1. März 2004 - 2 BvR 2251/03, BVerfGK 3, 20 f. mwN).
  • BGH, 20.04.2005 - 3 StR 95/05

    Sexueller Mißbrauch von Kindern (natürliche Handlungseinheit);

    Der Senat kann die tat- und schuldangemessene höhere der beiden für das Tatgeschehen verhängten Einzelfreiheitsstrafen (ein Jahr und sechs Monate sowie vier Jahre) in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO als neue Einzelstrafe für die nunmehr einheitliche Tat festsetzen; hierdurch ist der Angeklagte unter keinen Umständen beschwert (vgl. BGH, Beschluss vom 28. November 1996 - 4 StR 529/96; BVerfG, Beschluss vom 1. März 2004 - 2 BvR 2251/03).
  • BGH, 13.01.2006 - 2 StR 461/05

    Zulässigkeit der Besetzungsrüge (Mitteilung des maßgeblichen

    Eine Änderung des Konkurrenzverhältnisses lässt in aller Regel - so auch hier - den Unrechts- und Schuldgehalt unberührt (vgl. hierzu auch BVerfG, Beschluss vom 1. März 2004 - 2 BvR 2251/03 m.w.N. sowie Senatsurteil vom 19. Oktober 2005 - 2 StR 95/05 -).
  • BGH, 06.07.2004 - 1 StR 129/04

    Verstoß gegen das Irak-Embargo gemäß § 34 Abs. 4 AWG i.V.m. § 69e Abs. 2 Buchst.

    Der Schuldgehalt der Tat wird von der anderen rechtlichen Bewertung des Konkurrenzverhältnisses nicht berührt (vgl. BVerfG, Beschluß vom 1. März 2004 - 2 BvR 2251/03).
  • BGH, 15.09.2020 - 3 StR 282/20

    Tateinheit zwischen Einfuhr von Betäubungsmitteln und dem gleichzeitigen reinen

    Denn die unterschiedliche rechtliche Beurteilung des Konkurrenzverhältnisses ist bei - wie hier - unverändertem Schuldumfang regelmäßig kein maßgebliches Kriterium für die Strafbemessung (st. Rspr., vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Juni 2020 - 3 StR 185/20, juris Rn. 7; vom 26. August 2020 - 4 StR 197/20, juris Rn. 5; jeweils mwN; s. auch BVerfG, Beschluss vom 1. März 2004 - 2 BvR 2251/03, juris Rn. 5).
  • BGH, 09.03.2010 - 4 StR 592/09

    Handlungseinheit; Tateinheit beim Computerbetrug

  • BGH, 30.03.2004 - 4 StR 529/03

    Tateinheit (natürliche Handlungseinheit; bloße Änderung der

  • BGH, 23.09.2020 - 4 StR 668/19

    Betrug (Konkurrenzen: Erstellung nur einer falschen Abrechnung bei anschließender

  • BGH, 25.01.2011 - 4 StR 689/10

    Tateinheit beim Umtausch einer Rauschgiftmenge (unerlaubtes Handeltreiben mit

  • BGH, 21.01.2014 - 2 StR 507/13

    Fehlerhafte Annahme von Tateinheit (Handlungseinheit bei der Tatausführung;

  • BGH, 11.08.2020 - 6 StR 197/20

    Urteilsbegründung (erforderliche Feststellungen zu den Einzelakten beim

  • BGH, 09.06.2020 - 3 StR 185/20

    Konkurrenzen beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (natürliche

  • BGH, 04.02.2014 - 2 StR 537/13

    Tateinheit infolge einer gemeinsamen Ausführungshandlung (Konkurrenzen;

  • BGH, 17.08.2004 - 1 StR 325/04

    Strafe bei Änderung der Konkurrenzen

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