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   BVerfG, 29.02.2012 - 2 BvR 2911/10   

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https://dejure.org/2012,12118
BVerfG, 29.02.2012 - 2 BvR 2911/10 (https://dejure.org/2012,12118)
BVerfG, Entscheidung vom 29.02.2012 - 2 BvR 2911/10 (https://dejure.org/2012,12118)
BVerfG, Entscheidung vom 29. Februar 2012 - 2 BvR 2911/10 (https://dejure.org/2012,12118)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 19 Abs 4 GG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 299 Abs 1 StPO, § 45 Abs 1 S 1 StPO, § 118 Abs 3 StVollzG
    Nichtannahmebeschluss: Mangelnde Rechtswegerschöpfung bei unterlassenem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - hier: Unzulässigkeit einer Rechtsbeschwerde gem § 118 StVollzG aufgrund eines Justizfehlers - Beginn der Wiedereinsetzungsfrist mit Zustellung des ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 19 Abs 4 GG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 299 Abs 1 StPO, § 45 Abs 1 S 1 StPO, § 118 Abs 3 StVollzG
    Nichtannahmebeschluss: Mangelnde Rechtswegerschöpfung bei unterlassenem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - hier: Unzulässigkeit einer Rechtsbeschwerde gem § 118 StVollzG aufgrund eines Justizfehlers - Beginn der Wiedereinsetzungsfrist mit Zustellung des ...

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Formwidrigkeit einer Rechtsbeschwerde bei Verursachung eines Fehlers durch einen Rechtspfleger

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Mangelnde Rechtswegerschöpfung bei unterlassenem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - hier: Unzulässigkeit einer Rechtsbeschwerde gem § 118 StVollzG aufgrund eines Justizfehlers - Beginn der Wiedereinsetzungsfrist mit Zustellung des ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Formwidrigkeit einer Rechtsbeschwerde bei Verursachung eines Fehlers durch einen Rechtspfleger

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 27.06.2006 - 2 BvR 1147/05

    Recht auf ein faires Verfahren; Wiedereinsetzung bei der Rechtsbeschwerde (vom

    Auszug aus BVerfG, 29.02.2012 - 2 BvR 2911/10
    In derartigen Fällen liegt die Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nahe (vgl. BVerfGK 8, 303 ).

    a) Jedenfalls in den Fällen, in denen der Wiedereinsetzungsgrund in einem Justizfehler liegt, fordert der Grundsatz fairer Verhandlungsführung eine Belehrung des Betroffenen über die Möglichkeit der Wiedereinsetzung; erst diese Belehrung setzt die Wiedereinsetzungsfrist in Lauf (vgl. BVerfGK 5, 151 ; 8, 303 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 27. September 2005 - 2 BvR 172/04, 2 BvR 834/04 und 2 BvR 907/04 -, NJW 2005, S. 3629 f.; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. November 2001 - 2 BvR 1471/01 -, Rpfleger 2002, S. 279).

    c) Der vorliegende Fall gibt keinen Anlass, zu klären, ob in Ausnahmefällen eine ohne ausreichende Mitwirkung des Rechtspflegers zustandegekommene Rechtsbeschwerde den Schluss rechtfertigen kann, dass auch eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Mitwirkung des Rechtspflegers der Rechtsbeschwerde unter keinen Umständen zur Zulässigkeit verhelfen könnte (vgl. BVerfGK 8, 303 ).

    Da der Beschwerdeführer über die Möglichkeit, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu erlangen, erst durch den vorliegenden Beschluss in der notwendigen Weise informiert wird, beginnt die maßgebliche Wiedereinsetzungsfrist erst mit der Zustellung dieses Beschlusses zu laufen (vgl. BVerfGK 5, 151 ; 8, 303 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 27. September 2005 - 2 BvR 172/04, 2 BvR 834/04 und 2 BvR 907/04 -, NJW 2005, S. 3629 f.; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. November 2001 - 2 BvR 1471/01 -, Rpfleger 2002, S. 279).

  • BVerfG, 27.09.2005 - 2 BvR 172/04

    Recht auf ein faires Verfahren (keine Zurechnung von Fehlern der Justiz;

    Auszug aus BVerfG, 29.02.2012 - 2 BvR 2911/10
    a) Jedenfalls in den Fällen, in denen der Wiedereinsetzungsgrund in einem Justizfehler liegt, fordert der Grundsatz fairer Verhandlungsführung eine Belehrung des Betroffenen über die Möglichkeit der Wiedereinsetzung; erst diese Belehrung setzt die Wiedereinsetzungsfrist in Lauf (vgl. BVerfGK 5, 151 ; 8, 303 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 27. September 2005 - 2 BvR 172/04, 2 BvR 834/04 und 2 BvR 907/04 -, NJW 2005, S. 3629 f.; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. November 2001 - 2 BvR 1471/01 -, Rpfleger 2002, S. 279).

    Da der Beschwerdeführer über die Möglichkeit, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu erlangen, erst durch den vorliegenden Beschluss in der notwendigen Weise informiert wird, beginnt die maßgebliche Wiedereinsetzungsfrist erst mit der Zustellung dieses Beschlusses zu laufen (vgl. BVerfGK 5, 151 ; 8, 303 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 27. September 2005 - 2 BvR 172/04, 2 BvR 834/04 und 2 BvR 907/04 -, NJW 2005, S. 3629 f.; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. November 2001 - 2 BvR 1471/01 -, Rpfleger 2002, S. 279).

  • BVerfG, 21.03.2005 - 2 BvR 975/03

    Anspruch auf faires Verfahren (erster Zugang zum Gericht; keine

    Auszug aus BVerfG, 29.02.2012 - 2 BvR 2911/10
    a) Jedenfalls in den Fällen, in denen der Wiedereinsetzungsgrund in einem Justizfehler liegt, fordert der Grundsatz fairer Verhandlungsführung eine Belehrung des Betroffenen über die Möglichkeit der Wiedereinsetzung; erst diese Belehrung setzt die Wiedereinsetzungsfrist in Lauf (vgl. BVerfGK 5, 151 ; 8, 303 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 27. September 2005 - 2 BvR 172/04, 2 BvR 834/04 und 2 BvR 907/04 -, NJW 2005, S. 3629 f.; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. November 2001 - 2 BvR 1471/01 -, Rpfleger 2002, S. 279).

    Da der Beschwerdeführer über die Möglichkeit, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu erlangen, erst durch den vorliegenden Beschluss in der notwendigen Weise informiert wird, beginnt die maßgebliche Wiedereinsetzungsfrist erst mit der Zustellung dieses Beschlusses zu laufen (vgl. BVerfGK 5, 151 ; 8, 303 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 27. September 2005 - 2 BvR 172/04, 2 BvR 834/04 und 2 BvR 907/04 -, NJW 2005, S. 3629 f.; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. November 2001 - 2 BvR 1471/01 -, Rpfleger 2002, S. 279).

  • BVerfG, 11.11.2001 - 2 BvR 1471/01

    Subsidiaritätsgrundsatz verlangt Stellung eines Wiedereinsetzungsantrags -

    Auszug aus BVerfG, 29.02.2012 - 2 BvR 2911/10
    a) Jedenfalls in den Fällen, in denen der Wiedereinsetzungsgrund in einem Justizfehler liegt, fordert der Grundsatz fairer Verhandlungsführung eine Belehrung des Betroffenen über die Möglichkeit der Wiedereinsetzung; erst diese Belehrung setzt die Wiedereinsetzungsfrist in Lauf (vgl. BVerfGK 5, 151 ; 8, 303 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 27. September 2005 - 2 BvR 172/04, 2 BvR 834/04 und 2 BvR 907/04 -, NJW 2005, S. 3629 f.; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. November 2001 - 2 BvR 1471/01 -, Rpfleger 2002, S. 279).

    Da der Beschwerdeführer über die Möglichkeit, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu erlangen, erst durch den vorliegenden Beschluss in der notwendigen Weise informiert wird, beginnt die maßgebliche Wiedereinsetzungsfrist erst mit der Zustellung dieses Beschlusses zu laufen (vgl. BVerfGK 5, 151 ; 8, 303 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 27. September 2005 - 2 BvR 172/04, 2 BvR 834/04 und 2 BvR 907/04 -, NJW 2005, S. 3629 f.; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. November 2001 - 2 BvR 1471/01 -, Rpfleger 2002, S. 279).

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 29.02.2012 - 2 BvR 2911/10
    Die Verfassungsbeschwerde wird gemäß § 93a Abs. 2 BVerfGG nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie keine Aussicht auf Erfolg hat (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus BVerfG, 29.02.2012 - 2 BvR 2911/10
    Kann ein Beschwerdeführer mit einem Rechtsmittel, für das ihm Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren ist, erreichen, dass seine Rechte im Wege des fachgerichtlichen Rechtsschutzes gewahrt werden, so ist regelmäßig von ihm zu verlangen, dass er diesen Weg beschreitet, bevor er Verfassungsbeschwerde einlegt (vgl. BVerfGE 10, 274 ; 42, 252 ; 77, 275 ).
  • BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 212/76

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand als Voraussetzung für die

    Auszug aus BVerfG, 29.02.2012 - 2 BvR 2911/10
    Kann ein Beschwerdeführer mit einem Rechtsmittel, für das ihm Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren ist, erreichen, dass seine Rechte im Wege des fachgerichtlichen Rechtsschutzes gewahrt werden, so ist regelmäßig von ihm zu verlangen, dass er diesen Weg beschreitet, bevor er Verfassungsbeschwerde einlegt (vgl. BVerfGE 10, 274 ; 42, 252 ; 77, 275 ).
  • BVerfG, 28.01.1960 - 1 BvR 145/58

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Vorenthalten einer

    Auszug aus BVerfG, 29.02.2012 - 2 BvR 2911/10
    Kann ein Beschwerdeführer mit einem Rechtsmittel, für das ihm Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren ist, erreichen, dass seine Rechte im Wege des fachgerichtlichen Rechtsschutzes gewahrt werden, so ist regelmäßig von ihm zu verlangen, dass er diesen Weg beschreitet, bevor er Verfassungsbeschwerde einlegt (vgl. BVerfGE 10, 274 ; 42, 252 ; 77, 275 ).
  • OLG Jena, 15.06.2010 - 1 Ws 186/10

    Strafvollzugsverfahren: Form der Begründung einer Rechtsbeschwerde zur

    Auszug aus BVerfG, 29.02.2012 - 2 BvR 2911/10
    Ob der Beschwerdeführer den Justizfehler selbst zu vertreten hat und eine Wiedereinsetzung daher möglicherweise nicht in Betracht kommt (vgl. hierzu Thüringer OLG, Beschluss vom 15. Juni 2010 - 1 Ws 186/10 -, juris), wird das Oberlandesgericht, das bisher, soweit aus dem Verfassungsbeschwerdevortrag ersichtlich, zu dieser Frage allein den Rechtspfleger gehört hat, nach Anhörung des Beschwerdeführersund erforderlichenfalls weiterer Aufklärung des prozessual relevanten Sachverhalts zu berücksichtigen haben.
  • BVerfG, 28.11.2013 - 2 BvR 2784/12

    Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde (Rechtswegerschöpfung;

    Daher kann auch offenbleiben, welche Bedeutung dem Umstand zukommt, dass die Klinik mit der Betreffzeile ihres Antwortschreibens vom 21. März 2012 den Beschwerdeführer in dessen Annahme bestärkt hatte, er befinde sich bereits im Vorschaltverfahren (zur verwandten Frage der Bedeutung von Justizfehlern im Verfahren vgl. BVerfGK 8, 303 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Februar 2012 - 2 BvR 2911/10 -, juris und vom 10. Oktober 2012 - 2 BvR 1095/12 -, NJW 2013, S. 446 ).
  • BVerfG, 17.02.2016 - 2 BvR 854/15

    Strafvollzugsrecht (Wiedereinsetzung in die Frist zur Begründung der

    In derartigen Fällen besteht die Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (vgl. BVerfGK 5, 151 ; 8, 303 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 27. September 2005 - 2 BvR 172/04, 2 BvR 834/04, 2 BvR 907/04 -, juris, Rn. 14; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Februar 2012 - 2 BvR 2911/10 -, juris, Rn. 6; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Oktober 2012 - 2 BvR 1095/12 -, juris, Rn. 3; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Oktober 2013 - 2 BvR 28/13 -, juris, Rn. 4; vgl. zu § 345 StPO auch BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. November 2001 - 2 BvR 1471/01 -, juris, Rn. 10 ff.).

    Jedenfalls in Fällen, in denen der Wiedereinsetzungsgrund in einem der Justiz zuzurechnenden Fehler liegt, fordert der Grundsatz fairer Verhandlungsführung eine Belehrung des Betroffenen über die Möglichkeit der Wiedereinsetzung (vgl. BVerfGK 5, 151 ; 8, 303 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. November 2001 - 2 BvR 1471/01 -, juris, Rn. 15; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 27. September 2005 - 2 BvR 172/04, 2 BvR 834/04, 2 BvR 907/04 -, juris, Rn. 16; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Februar 2012 - 2 BvR 2911/10 -, juris, Rn. 8; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Oktober 2012 - 2 BvR 1095/12 -, juris, Rn. 5; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Oktober 2013 - 2 BvR 28/13 -, juris, Rn. 6; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Oktober 2013 - 2 BvR 1541/13 -, juris, Rn. 3).

    Ob das Unterbleiben der Belehrung über die Möglichkeit der Wiedereinsetzung dazu führt, dass bereits die Frist zur Wiedereinsetzung in die Rechtsbeschwerdefrist nicht in Lauf gesetzt wird (vgl. BVerfGK 8, 303 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Februar 2012 - 2 BvR 2911/10 -, juris, Rn. 8; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Oktober 2012 - 2 BvR 1095/12 -, juris, Rn. 5; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Oktober 2013 - 2 BvR 28/13 -, juris, Rn. 6; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Oktober 2013 - 2 BvR 1541/13 -, juris, Rn. 3), oder ob die Frist zur Wiedereinsetzung in die Wiedereinsetzungsfrist erst beginnt, wenn der Betroffene über die Möglichkeit einer Wiedereinsetzung belehrt worden ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. November 2001 - 2 BvR 1471/01 -, juris, Rn. 15), kann insoweit offenbleiben (vgl. BVerfGK 5, 151 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 27. September 2005 - 2 BvR 172/04, 2 BvR 834/04, 2 BvR 907/04 -, juris, Rn. 17).

  • BVerfG, 23.10.2013 - 2 BvR 28/13

    Mangelnde Rechtswegerschöpfung bei unterlassenem Antrag auf Wiedereinsetzung in

    In derartigen Fällen besteht die Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (vgl. BVerfGK 8, 303 ; BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 27. September 2005 - 2 BvR 172/04, 2 BvR 834/04 und 2 BvR 907/04 - , NJW 2005, S. 3629 f., und vom 21. März 2005 - 2 BvR 975/03 -, NStZ-RR 2005, S. 238 ; Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. November 2001 - 2 BvR 1471/01 -, Rpfleger 2002, S. 279, vom 29. Februar 2012 - 2 BvR 2911/10 -, juris, und vom 10. Oktober 2012 - 2 BvR 1095/12 -, NJW 2013, S. 446 ).

    Da der Beschwerdeführer infolgedessen über die Möglichkeit, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu erlangen, erst durch den vorliegenden Beschluss in der notwendigen Weise informiert wird, beginnt die maßgebliche Wiedereinsetzungsfrist erst mit der Zustellung dieses Beschlusses zu laufen (BVerfGK 8, 303 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Februar 2012 - 2 BvR 2911/10 -, juris, und vom 10. Oktober 2012 - 2 BvR 1095/12 -, NJW 2013, S. 446 ).

  • BVerfG, 23.10.2013 - 2 BvR 1541/13

    Anspruch auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 S 1 GG) und Anforderungen an

    Jedenfalls in den Fällen, in denen der Wiedereinsetzungsgrund in einem der Justiz zuzurechnenden Fehler liegt, fordert der Grundsatz fairer Verhandlungsführung eine Belehrung des Betroffenen über die Möglichkeit der Wiedereinsetzung; erst diese Belehrung setzt die Wiedereinsetzungsfrist in Lauf (vgl. BVerfGK 8, 303 ; BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 27. September 2005 - 2 BvR 172/04, 2 BvR 834/04 und 2 BvR 907/04 - , NJW 2005, S. 3629 f., und vom 21. März 2005 - 2 BvR 975/03 -, NStZ-RR 2005, S. 238 ; Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. November 2001 - 2 BvR 1471/01 -, Rpfleger 2002, S. 279, vom 29. Februar 2012 - 2 BvR 2911/10 -, juris, und vom 10. Oktober 2012 - 2 BvR 1095/12 -, juris).
  • BVerfG, 13.05.2014 - 2 BvR 599/14

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde (Unzulässigkeit einer Rechtsbeschwerde

    Es bedarf keiner Entscheidung, ob die Kenntnis der Begründungsanforderungen, von denen das Oberlandesgericht hier ausgegangen ist, von Gefangenen im Allgemeinen erwartet werden kann, oder ob insoweit von einer unzureichenden Aufgabenwahrnehmung durch den die Rüge gemäß § 118 Abs. 3 StVollzG protokollierenden Rechtspfleger auszugehen ist, die es bei fehlendem Verschulden des Rechtsbeschwerdeführers notwendig macht, diesen über die Möglichkeit einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu belehren (vgl. BVerfGK 8, 303 ; BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 27. September 2005 - 2 BvR 172/04, 2 BvR 834/04 und 2 BvR 907/04 -, NJW 2005, S. 3629 f., und vom 21. März 2005 - 2 BvR 975/03 -, NStZ-RR 2005, S. 238 ; Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. November 2001 - 2 BvR 1471/01 -, RPfleger 2002, S. 279, vom 29. Februar 2012 - 2 BvR 2911/10 -, juris, vom 10. Oktober 2012 - 2 BvR 1095/12 -, NJW 2013, S. 446 , und vom 23. Oktober 2013 - 2 BvR 28/13 -, juris).
  • OLG Hamm, 26.04.2016 - 1 Vollz (Ws) 134/16

    Rechtsbeschwerde; Protokoll der Geschäftsstelle; Rechtspfleger; Übernahme der

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verlangt der Grundsatz fairer Verfahrensführung jedenfalls dann, wenn der Wiedereinsetzungsgrund in einem der Justiz zurechnenden Fehler liegt, eine ausdrückliche Belehrung des Betroffenen über die Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (vgl. BVerfG, Beschluss vom 06.06.2007 - 2 BvR 61/07 -, m. w. N., juris; BVerfG, Beschluss vom 29.02.2012 - 2 BvR 2911/10 - juris).
  • OLG Hamm, 03.05.2016 - 1 Vollz (Ws) 135/16

    Anforderungen an eine zu Protokoll der Geschäftsstelle erklärte

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verlangt der Grundsatz fairer Verfahrensführung jedenfalls dann, wenn der Wiedereinsetzungsgrund in einem der Justiz zuzurechnenden Fehler liegt, eine ausdrückliche Belehrung des Betroffenen über die Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (vgl. BVerfG, Beschluss vom 06.06.2007 - 2 BvR 61/07 - m. w. N., juris; BVerfG, Beschluss vom 29.02.2012 - 2 BvR 2911/10 -, juris).
  • OLG Hamm, 28.04.2016 - 1 Vollz (Ws) 137/16

    Anforderungen an eine zu Protokoll der Geschäftsstelle erklärte

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verlangt der Grundsatz fairer Verfahrensführung jedenfalls dann, wenn der Wiedereinsetzungsgrund in einem der Justiz zurechnenden Fehler liegt, eine ausdrückliche Belehrung des Betroffenen über die Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (vgl. BVerfG, Beschluss vom 06.06.2007 - 2 BvR 61/07 -, m. w. N., juris; BVerfG, Beschluss vom 29.02.2012 - 2 BvR 2911/10 - juris).
  • BayObLG, 23.03.2023 - 203 StObWs 48/23

    Möglichkeiten der Wiedereinsetzung bei Versäumung der Frist zur Einlegung eines

    Geht die Versäumung der formgerechten Rechtsbeschwerdebegründung auf einen dem Gericht zuzuordnenden Fehler zurück, ist der Betroffene nach dem Grundsatz des fairen Verfahrens über die Möglichkeit der Wiedereinsetzung zu belehren; erst die Zustellung dieser Belehrung setzt die Frist zur Wiedereinsetzung in die Rechtsbeschwerdefrist in Lauf (st. Rspr., vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 27. September 2005 - 2 BvR 172/04, 2 BvR 834/04, 2 BvR 907/04 -, juris, Rn. 16; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Februar 2012 - 2 BvR 2911/10 -, juris, Rn. 8; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Oktober 2012 - 2 BvR 1095/12 -, juris, Rn. 5; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Oktober 2013 - 2 BvR 28/13 -, juris, Rn. 6; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Oktober 2013 - 2 BvR 1541/13 -, juris, Rn. 3; abw.
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