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   VG Trier, 20.10.2022 - 2 K 1675/22.TR   

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https://dejure.org/2022,30693
VG Trier, 20.10.2022 - 2 K 1675/22.TR (https://dejure.org/2022,30693)
VG Trier, Entscheidung vom 20.10.2022 - 2 K 1675/22.TR (https://dejure.org/2022,30693)
VG Trier, Entscheidung vom 20. Oktober 2022 - 2 K 1675/22.TR (https://dejure.org/2022,30693)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Rheinland-Pfalz PDF

    Fehlende waffenrechtliche Zuverlässigkeit bei Gebrauch einer Waffe unter Alkoholeinfluss

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Fehlende waffenrechtliche Zuverlässigkeit bei Gebrauch einer Waffe unter Alkoholeinfluss

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Jäger schoss betrunken auf Vitrine - Wer nach Alkoholkonsum eine Waffe benützt, muss sich von Jagdschein und Waffen verabschieden

 
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  • BVerwG, 03.03.1994 - 1 B 8.94

    Waffenbesitzverbot wegen missbräuchlicher Verwendung einer Waffe

    Auszug aus VG Trier, 20.10.2022 - 2 K 1675/22
    Insofern ist auch zu berücksichtigen, dass der Beklagte zugunsten des Klägers die Waffenbesitzverbote jeweils auf zehn Jahre befristet hat, obwohl das Waffengesetz grundsätzlich von einem unbefristeten Waffenbesitzverbot ausgeht und nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts für eine Befristung des Waffenbesitzverbotes nur dann Raum ist, wenn sich absehen lässt, dass der Grund, der zum Erlass des Waffenbesitzverbotes geführt hat, zu einem bestimmten späteren Zeitpunkt wieder entfallen sein wird (BVerwG, Beschluss vom 3. März 1994 - 1 B 8/94 -, Rn. 5; Bay VGH, Beschluss vom 22. August 2019 - 21 CS 18.2518 -, Rn. 22, jeweils juris).
  • VGH Bayern, 22.08.2019 - 21 CS 18.2518

    Widerruf der Waffenbesitzkarte eines sog. Reichsbürgers

    Auszug aus VG Trier, 20.10.2022 - 2 K 1675/22
    Insofern ist auch zu berücksichtigen, dass der Beklagte zugunsten des Klägers die Waffenbesitzverbote jeweils auf zehn Jahre befristet hat, obwohl das Waffengesetz grundsätzlich von einem unbefristeten Waffenbesitzverbot ausgeht und nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts für eine Befristung des Waffenbesitzverbotes nur dann Raum ist, wenn sich absehen lässt, dass der Grund, der zum Erlass des Waffenbesitzverbotes geführt hat, zu einem bestimmten späteren Zeitpunkt wieder entfallen sein wird (BVerwG, Beschluss vom 3. März 1994 - 1 B 8/94 -, Rn. 5; Bay VGH, Beschluss vom 22. August 2019 - 21 CS 18.2518 -, Rn. 22, jeweils juris).
  • VGH Bayern, 27.07.2018 - 21 CS 17.2506

    Widerruf von Waffenbesitzkarten und Ungültigkeitserklärung eines Jagdscheins -

    Auszug aus VG Trier, 20.10.2022 - 2 K 1675/22
    Dieser Grundsatz greift für alle Schusswaffen, unerheblich, ob sie vollumfänglich erlaubnispflichtig sind oder aber hinsichtlich des Erwerbs und des Besitzes von der Erlaubnispflicht freigestellt sind (BVerwG, Beschluss vom 3. März 2014 - 6 B 36/13 - BayVGH Beschluss vom 15. März 2019 - 21 CS 17.172281 -, Rn. 17; BayVGH, Beschluss vom 27. Juli 2018 - 21 CS 17.2506 -, jeweils in juris; Gade, Waffengesetz, 3. Auflage, § 5 Rn. 15).
  • BVerwG, 22.10.2014 - 6 C 30.13

    Waffenrechtliche Erlaubnisse; Widerruf; Zuverlässigkeit; Alkoholgenuss;

    Auszug aus VG Trier, 20.10.2022 - 2 K 1675/22
    Vorsichtig und sachgemäß geht mit Schusswaffen allerdings nur derjenige um, der sie in nüchternem Zustand gebraucht und so sicher sein kann, keine alkoholbedingten Ausfallerscheinungen zu erleiden, die zu Gefährdungen Dritter führen können (vgl. zur Verwendung einer Schusswaffe nach Konsum von zwei Gläsern Rotwein (0,5l), einem Schnapsglas Wodka (30 ml) und einer Atemalkoholkonzentration von 0, 39 mg/l: BVerwG, Urteil vom 22. Oktober 2014 - 6 C 30.13 -, BVerwGE 150, 196-200, Rn. 18).
  • BVerwG, 03.03.2014 - 6 B 36.13

    Zuverlässigkeit; Waffen; Munition; umgehen; vorsichtig; sachgemäß; sorgfältig

    Auszug aus VG Trier, 20.10.2022 - 2 K 1675/22
    Dieser Grundsatz greift für alle Schusswaffen, unerheblich, ob sie vollumfänglich erlaubnispflichtig sind oder aber hinsichtlich des Erwerbs und des Besitzes von der Erlaubnispflicht freigestellt sind (BVerwG, Beschluss vom 3. März 2014 - 6 B 36/13 - BayVGH Beschluss vom 15. März 2019 - 21 CS 17.172281 -, Rn. 17; BayVGH, Beschluss vom 27. Juli 2018 - 21 CS 17.2506 -, jeweils in juris; Gade, Waffengesetz, 3. Auflage, § 5 Rn. 15).
  • BVerwG, 28.01.2015 - 6 C 1.14

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen Mitgliedschaft bei den "Bandidos"

    Auszug aus VG Trier, 20.10.2022 - 2 K 1675/22
    Es handelt sich nicht um eine situative Nachlässigkeit minderen Gewichts, die bei nur einmaligem Auftreten noch toleriert werden könnte (BVerwG, a.a.O., Rn. 19; BVerwG, Urteil vom 28. Januar 2015 - 6 C 1/14 -, juris, Rn. 17).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.12.2018 - 7 B 11152/18

    "Reichsbürger" müssen Waffen abgeben

    Auszug aus VG Trier, 20.10.2022 - 2 K 1675/22
    Diese Voraussetzungen sind im Falle des Klägers erfüllt, denn schon die Feststellung der offensichtlich fehlenden absoluten Zuverlässigkeit nach § 5 Abs. 2 Nr. 1 WaffG - wie hier - trägt sowohl das Waffenbesitzverbot nach § 41 Abs. 1 Satz Nr. 2 Alt. 6 WaffG als auch das nach § 41 Abs. 2 WaffG, weil der Kläger hiernach nicht (mehr) die nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 WaffG zwingend erforderlichen Voraussetzungen für die Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis erfüllt (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. August 2012 - 6 C 30.11 -, Rn. 35; OVG RP, Beschluss vom 3. Dezember 2018 - 7 B 11152/18 -, Rn. 67, beide in juris).
  • OVG Niedersachsen, 10.01.2020 - 11 ME 365/19

    Aggressives Verhalten; Gutachten; Nötigung; Prognose; Strafverfahren;

    Auszug aus VG Trier, 20.10.2022 - 2 K 1675/22
    Auch kommt es bei der Prognose, ob eine waffenrechtliche Unzuverlässigkeit vorliegt nicht darauf an, ob der Betroffene straffällig geworden ist (BayVGH, Beschluss vom 9. August 2022 - 24 CS 22.1575 -, Rn. 15; NdsOVG, Beschluss vom 10. Oktober 2020 - 11 ME 365/19 -, Rn. 9, jeweils in juris; Gade, Waffengesetz, 3. Auflage, § 5 Rn. 6a).
  • VGH Bayern, 09.08.2022 - 24 CS 22.1575

    Widerruf einer waffen- und jagdrechtlichen Erlaubnis

    Auszug aus VG Trier, 20.10.2022 - 2 K 1675/22
    Auch kommt es bei der Prognose, ob eine waffenrechtliche Unzuverlässigkeit vorliegt nicht darauf an, ob der Betroffene straffällig geworden ist (BayVGH, Beschluss vom 9. August 2022 - 24 CS 22.1575 -, Rn. 15; NdsOVG, Beschluss vom 10. Oktober 2020 - 11 ME 365/19 -, Rn. 9, jeweils in juris; Gade, Waffengesetz, 3. Auflage, § 5 Rn. 6a).
  • BVerwG, 22.08.2012 - 6 C 30.11

    Waffen; Munition; Erwerbsverbot; Besitzverbot; erlaubnispflichtige Waffen;

    Auszug aus VG Trier, 20.10.2022 - 2 K 1675/22
    Diese Voraussetzungen sind im Falle des Klägers erfüllt, denn schon die Feststellung der offensichtlich fehlenden absoluten Zuverlässigkeit nach § 5 Abs. 2 Nr. 1 WaffG - wie hier - trägt sowohl das Waffenbesitzverbot nach § 41 Abs. 1 Satz Nr. 2 Alt. 6 WaffG als auch das nach § 41 Abs. 2 WaffG, weil der Kläger hiernach nicht (mehr) die nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 WaffG zwingend erforderlichen Voraussetzungen für die Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis erfüllt (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. August 2012 - 6 C 30.11 -, Rn. 35; OVG RP, Beschluss vom 3. Dezember 2018 - 7 B 11152/18 -, Rn. 67, beide in juris).
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