Weitere Entscheidung unten: VG Berlin, 23.07.2015

Rechtsprechung
   FG Hamburg, 04.06.2014 - 2 K 175/13   

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https://dejure.org/2014,20488
FG Hamburg, 04.06.2014 - 2 K 175/13 (https://dejure.org/2014,20488)
FG Hamburg, Entscheidung vom 04.06.2014 - 2 K 175/13 (https://dejure.org/2014,20488)
FG Hamburg, Entscheidung vom 04. Juni 2014 - 2 K 175/13 (https://dejure.org/2014,20488)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 5a Abs 1 EStG 2009, § 5a Abs 2 S 2 EStG 2009, § 364 Abs 1 BGB, EStG VZ 2011
    Pauschale Gewinnermittlung nach Tonnage: Abgeltung von Gewinnen aus Aktienverkäufen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 5a Abs. 1; EStG § 5a Abs. 2 Satz 2
    Einbeziehung eines Gewinns aus der Veräußerung von Aktien in die Gewinnermittlung nach Tonnage

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Einbeziehung eines Gewinns aus der Veräußerung von Aktien in die Gewinnermittlung nach Tonnage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Tonnagebesteuerung - und die Abgeltung von Gewinnen aus Aktienverkäufen

Papierfundstellen

  • EFG 2014, 1773
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • FG Hamburg, 17.01.2014 - 6 K 19/13

    Einkommensteuer: Hilfsgeschäfte bei der Tonnagesteuer

    Auszug aus FG Hamburg, 04.06.2014 - 2 K 175/13
    Während Nebengeschäfte regelmäßig bei Gelegenheit des Hauptgeschäfts, also zeitlich neben diesem vorkommen, ist es für Hilfsgeschäfte, die in einer funktionalen Beziehung zum Hauptgeschäft stehen, typisch, dass sie dem Hauptgeschäft auch zeitlich vor- oder nachgehen können (vgl. BFH-Urteile vom 26. September 2013 IV R 46/10, BStBl II 2014, 253; vom 24. November 1983 IV R 74/80, BStBl II 1984, 155, zu § 34c Abs. 4 EStG a. F.; FG Hamburg Urteil vom 17. Januar 2014 6 K 19/13, juris; FG Niedersachsen Urteil vom 23. November 2010 8 K 347/09, juris).

    Auf die zeitliche Nähe zum Hauptgeschäft kommt es dabei nicht entscheidend an (vgl. FG Hamburg Urteile vom 17. Januar 2014 6 K 19/13, juris; vom 18. Februar 2013 6 K 8/11, EFG 2013, 1096).

    Bei der Prüfung, ob ein Neben- oder Hilfsgeschäft vorliegt, müssen zudem aufgrund des Subventionscharakters der Tonnagebesteuerung strenge Anforderungen an das Vorliegen eines unmittelbaren Zusammenhangs gestellt werden (vgl. FG Hamburg Urteil vom 17. Januar 2014 6 K 19/13, juris).

    Anderenfalls wäre eine überzeugende Abgrenzung zwischen Kapitalanlagen und laufenden Geschäftskonten kaum möglich (vgl. FG Hamburg Urteil vom 17. Januar 2014 6 K 19/13, juris).

  • BFH, 26.09.2013 - IV R 46/10

    Absicht zum langfristigen Betrieb von Handelsschiffen als Voraussetzung für die

    Auszug aus FG Hamburg, 04.06.2014 - 2 K 175/13
    Während Nebengeschäfte regelmäßig bei Gelegenheit des Hauptgeschäfts, also zeitlich neben diesem vorkommen, ist es für Hilfsgeschäfte, die in einer funktionalen Beziehung zum Hauptgeschäft stehen, typisch, dass sie dem Hauptgeschäft auch zeitlich vor- oder nachgehen können (vgl. BFH-Urteile vom 26. September 2013 IV R 46/10, BStBl II 2014, 253; vom 24. November 1983 IV R 74/80, BStBl II 1984, 155, zu § 34c Abs. 4 EStG a. F.; FG Hamburg Urteil vom 17. Januar 2014 6 K 19/13, juris; FG Niedersachsen Urteil vom 23. November 2010 8 K 347/09, juris).
  • BFH, 24.11.1983 - IV R 74/80

    Ermäßigte Steuermeßzahl für den Gewerbeertrag aus einem im Bau befindlichen

    Auszug aus FG Hamburg, 04.06.2014 - 2 K 175/13
    Während Nebengeschäfte regelmäßig bei Gelegenheit des Hauptgeschäfts, also zeitlich neben diesem vorkommen, ist es für Hilfsgeschäfte, die in einer funktionalen Beziehung zum Hauptgeschäft stehen, typisch, dass sie dem Hauptgeschäft auch zeitlich vor- oder nachgehen können (vgl. BFH-Urteile vom 26. September 2013 IV R 46/10, BStBl II 2014, 253; vom 24. November 1983 IV R 74/80, BStBl II 1984, 155, zu § 34c Abs. 4 EStG a. F.; FG Hamburg Urteil vom 17. Januar 2014 6 K 19/13, juris; FG Niedersachsen Urteil vom 23. November 2010 8 K 347/09, juris).
  • FG Hamburg, 18.02.2013 - 6 K 8/11

    Einkommensteuer: Antragsfrist bei Tonnagesteuer

    Auszug aus FG Hamburg, 04.06.2014 - 2 K 175/13
    Auf die zeitliche Nähe zum Hauptgeschäft kommt es dabei nicht entscheidend an (vgl. FG Hamburg Urteile vom 17. Januar 2014 6 K 19/13, juris; vom 18. Februar 2013 6 K 8/11, EFG 2013, 1096).
  • FG Niedersachsen, 23.11.2010 - 8 K 347/09

    Gesonderte Zurechnung des Ertrages aus einer Festanlage zu der Tonnagebesteuerung

    Auszug aus FG Hamburg, 04.06.2014 - 2 K 175/13
    Während Nebengeschäfte regelmäßig bei Gelegenheit des Hauptgeschäfts, also zeitlich neben diesem vorkommen, ist es für Hilfsgeschäfte, die in einer funktionalen Beziehung zum Hauptgeschäft stehen, typisch, dass sie dem Hauptgeschäft auch zeitlich vor- oder nachgehen können (vgl. BFH-Urteile vom 26. September 2013 IV R 46/10, BStBl II 2014, 253; vom 24. November 1983 IV R 74/80, BStBl II 1984, 155, zu § 34c Abs. 4 EStG a. F.; FG Hamburg Urteil vom 17. Januar 2014 6 K 19/13, juris; FG Niedersachsen Urteil vom 23. November 2010 8 K 347/09, juris).
  • FG Hamburg, 22.06.2017 - 2 K 134/14

    Einkommensteuer: Devisentermingeschäfte - gesonderte Verlustfeststellung gemäß §

    Während Nebengeschäfte regelmäßig bei Gelegenheit des Hauptgeschäfts, also zeitlich neben diesem vorkommen, ist es für Hilfsgeschäfte, die in einer funktionalen Beziehung zum Hauptgeschäft stehen, typisch, dass sie dem Hauptgeschäft auch zeitlich vor- oder nachgehen können (vgl. BFH-Urteile vom 13. April 2017 IV R 14/14, juris; vom 26. September 2013 IV R 46/10, BStBl II 2014, 253; vom 24. November 1983 IV R 74/80, BStBl II 1984, 155, zu § 34c Abs. 4 EStG a. F.; FG Hamburg, Urteil vom 4. Juni 2014 2 K 175/13, EFG 2014, 1773).
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   VG Berlin, 23.07.2015 - 2 K 175.13   

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https://dejure.org/2015,23674
VG Berlin, 23.07.2015 - 2 K 175.13 (https://dejure.org/2015,23674)
VG Berlin, Entscheidung vom 23.07.2015 - 2 K 175.13 (https://dejure.org/2015,23674)
VG Berlin, Entscheidung vom 23. Juli 2015 - 2 K 175.13 (https://dejure.org/2015,23674)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.05.2014 - 12 B 22.12

    Informationszugang; Verwaltungsgebühren; Kostenvorschuss; Vorauszahlung;

    Auszug aus VG Berlin, 23.07.2015 - 2 K 175.13
    Im Bereich des Informationszugangs setzt die Festsetzung eines Gebührenvorschusses voraus, dass Anhaltspunkte dafür vorhanden sind, dass ohne die Vorauszahlung das Haushaltsinteresse gefährdet wäre (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26. Mai 2014 - OVG 12 B 22.12 -, juris Rdnr. 2).

    Dies setzt voraus, dass Anhaltspunkte dafür vorhanden sind, dass ohne die Vorauszahlung das Haushaltsinteresse gefährdet wäre (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26. Mai 2014 - OVG 12 B 22.12 -, juris Rdnr. 2).

    Vielmehr ist bei der Gebührenfestsetzung auch die Bedeutung der Amtshandlung zu berücksichtigen, insbesondere sind die Gebühren nicht nur abstrakt, sondern auch individuell-konkret - unter Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes - so zu bemessen, dass der Informationszugang wirksam in Anspruch genommen werden kann (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26. Mai 2014, a.a.O.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.03.2015 - 12 B 26.14

    Informationsgewährung; Erhebung von Gebühren und Auslagen; Gebührenbemessung;

    Auszug aus VG Berlin, 23.07.2015 - 2 K 175.13
    Wenn ein Informationsantrag zu einem einheitlichen Lebenssachverhalt gestellt wird, liegt auch gebührenrechtlich ein einheitliches Informationsbegehren vor, das nicht in mehrere jeweils für sich genommen gebührenpflichtige Amtshandlungen aufgespalten werden kann (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19. März 2015 - OVG 12 B 26.14 -, juris Rdnr. 34 ff.; Revision anhängig zu BVerwG 7 C 6.15).

    In einem derartigen Fall ist bei einer (teilweisen) Informationsgewährung von mehreren individuell zurechenbaren Leistungen der öffentlichen Hand und damit auch mehreren gebührenpflichtigen Amtshandlungen auszugehen (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19. März 2015 - OVG 12 B 26.14 -, juris Rdnr. 34 ff.).

  • BVerwG, 20.10.2016 - 7 C 6.15

    Kosten für die Gewährung von Informationszugang

    Auszug aus VG Berlin, 23.07.2015 - 2 K 175.13
    Wenn ein Informationsantrag zu einem einheitlichen Lebenssachverhalt gestellt wird, liegt auch gebührenrechtlich ein einheitliches Informationsbegehren vor, das nicht in mehrere jeweils für sich genommen gebührenpflichtige Amtshandlungen aufgespalten werden kann (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19. März 2015 - OVG 12 B 26.14 -, juris Rdnr. 34 ff.; Revision anhängig zu BVerwG 7 C 6.15).

    Im Hinblick auf das beim Bundesverwaltungsgericht anhängige Revisionsverfahren BVerwG 7 C 6.15 zu den Urteil der Kammer vom 10. Juli 2014 und des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg vom 19. März 2015 wird gemäß § 124a Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO die Berufung zugelassen.

  • BVerwG, 07.09.2010 - 3 B 46.10

    Zulassung eines Arzneimittels, Gebührenschuld; Entstehen; Grund und Höhe;

    Auszug aus VG Berlin, 23.07.2015 - 2 K 175.13
    Hieraus folgt, dass bei antragsgebundenen Amtshandlungen für die Gebührenfestsetzung auf die zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Rechtsgrundlagen abzustellen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. September 2010 - BVerwG 3 B 46.10 -, Buchholz 401.85 VwKostG Nr. 11 = juris Rdnr. 5).
  • VG Berlin, 16.07.2013 - 2 K 282.12

    Zugang zu Informationen zur Korruptionsbekämpfung

    Auszug aus VG Berlin, 23.07.2015 - 2 K 175.13
    Dieser Gebührentatbestand ist einschlägig, da der Kläger die Übermittlung von Unterlagen beantragt hat (vgl. § 1 Abs. 2 Satz 2 IFG) und zur Vermeidung eines Drittbeteiligungsverfahrens nach § 8 Abs. 1 IFG das Aussondern personenbezogener Daten Dritter erforderlich ist (vgl. VG Berlin, Urteil vom 16. Juli 2015 - VG 2 K 282.12 -, zur Veröffentlichung in juris vorgesehen).
  • VG Berlin, 08.11.2012 - 2 K 2.12

    Festsetzung eines Vorschusses für die Kosten des Informationszugangs

    Auszug aus VG Berlin, 23.07.2015 - 2 K 175.13
    Dabei ist es grundsätzlich sachgerecht, die Gebührenhöhe nach dem tatsächlichen Verwaltungsaufwand auszurichten (VG Berlin, Urteil vom 8. November 2012 - VG 2 K 2.12 -, juris Rdnr. 27).
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