(1) Für die Erhebung von Gebühren und Auslagen für eine individuell zurechenbare öffentliche Leistung, die vor dem 15. August 2013 beantragt oder begonnen, aber noch nicht vollständig erbracht wurde, ist das Verwaltungskostengesetz in der bis zum 14. August 2013 geltenden Fassung weiter anzuwenden.
Fassung aufgrund des Bundesgebührengesetzes (Gesetz über Gebühren und Auslagen des Bundes) vom 07.08.2013
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.10.2021 | Bundesgebührengesetz (Gesetz über Gebühren und Auslagen des Bundes) | 07.08.2013 | |
| 23.07.2016 | Gesetz zur Aktualisierung der Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes | 18.07.2016 |
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.
Rechtsprechung zu § 23 BGebG
23 Entscheidungen zu § 23 BGebG in unserer Datenbank:
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.05.2026 - 9 A 1267/23
Gebührenposition für Eisenbahnaufsicht verstößt gegen höherrangiges Recht
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.05.2026 - 9 A 617/24
Gebührenposition für Eisenbahnaufsicht verstößt gegen höherrangiges Recht
- OVG Rheinland-Pfalz, 29.04.2021 - 6 A 11511/20
Gebührenerhebung für eine Taxigenehmigung; Geltendmachung von Gutachterkosten
Zum selben Verfahren:
- VG Neustadt, 26.10.2020 - 3 K 559/20
Gebührenforderung im Verfahren zur Verlängerung einer Taxikonzession; Auslagen ...
- VG Neustadt, 26.10.2020 - 3 K 559/20
- BVerwG, 20.10.2016 - 7 C 6.15
Kosten für die Gewährung von Informationszugang
Zum selben Verfahren:
- VG Berlin, 10.07.2014 - 2 K 232.13
Informationsbegehren nach dem Informationsfreiheitsgesetz; Gebührenerhebung ...
- VG Berlin, 10.07.2014 - 2 K 232.13
- BVerwG, 13.10.2020 - 10 C 23.19
Gebührenbemessung nach Verwaltungsaufwand bei Informationsansprüchen rechtmäßig
Zum selben Verfahren:
- VG Berlin, 29.03.2019 - 2 K 95.17
Gebühr für die Bearbeitung eines Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz - ...
- VG Berlin, 29.03.2019 - 2 K 95.17
- VG Braunschweig, 20.12.2016 - 9 A 23/16
Anforderungen an den Vorbehalt einer Kostenentscheidung; Echte Rückwirkung
- OLG Frankfurt, 16.07.2019 - WpÜG 1/18
Zur Frage der isolierten Anfechtbarkeit eines Widerspruchsbescheids im ...
Querverweise
Auf § 23 BGebG verweisen folgende Vorschriften:
- Bundesgebührengesetz (BGebG)
- § 24 (Außerkrafttreten)