Deutsches Recht trifft KI-Power:
Doctrine jetzt kostenlos testen.
Zitiervorschläge
__paste_bez__ __paste_norm__ Bundesgebührengesetz (https://dejure.org/gesetze/BGebG/__paste_norm__.html)
Tipp: Sie können bequem auch Untereinheiten des Gesetzestextes (Absatz, Nummer, Satz etc.) zitieren. Halten Sie dafür die Umschalttaste ⇧ gedrückt und bewegen Sie die Maus über dem Gesetzestext. Der jeweils markierte Abschnitt wird Ihnen am oberen Rand als Zitat angezeigt und Sie können das Zitat von dort kopieren. Ausführliche Beschreibung
§ 23 Absatz 2 bis 8 tritt am 1. Oktober 2021 außer Kraft.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Aktualisierung der Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes vom 18.07.2016
Änderungsübersicht
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 23.07.2016 | Gesetz zur Aktualisierung der Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes | 18.07.2016 |
§ 1Gebührenerhebung
§ 2Anwendungsbereich
§ 3Begriffsbestimmungen
§ 4Entstehung der Gebührenschuld
§ 5Gebührengläubiger
§ 6Gebührenschuldner
§ 7Sachliche Gebührenfreiheit
§ 8Persönliche Gebührenfreiheit
§ 9Grundlagen der Gebührenbemessung
§ 10Gebühren in besonderen Fällen
§ 11Gebührenarten
§ 12Auslagen
§ 13Gebührenfestsetzung
§ 14Fälligkeit
§ 15Vorschusszahlung und Sicherheitsleistung
§ 16Säumniszuschlag
§ 17Stundung, Niederschlagung und Erlass
§ 18Zahlungsverjährung
§ 19Unterbrechung der Zahlungsverjährung
§ 20Rechtsbehelf
§ 21Erstattung
§ 22Gebührenverordnungen
§ 23Übergangsregelung
§ 24Außerkrafttreten
Neu Gesamtansicht
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.