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https://dejure.org/gesetze/BGebG/__paste_norm__.html
__paste_bez__ __paste_norm__ BGebG (https://dejure.org/gesetze/BGebG/__paste_norm__.html)
__paste_bez__ __paste_norm__ BGebG
__paste_bez__ __paste_norm__ Bundesgebührengesetz (https://dejure.org/gesetze/BGebG/__paste_norm__.html)
__paste_bez__ __paste_norm__ Bundesgebührengesetz
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Optimierung der Satzdarstellung

  

§ 1
Gebührenerhebung

Der Gebührengläubiger erhebt für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen vom Gebührenschuldner Gebühren und Auslagen nach Maßgabe dieses Gesetzes und der Gebührenverordnungen nach § 22 Absatz 3 und 4.

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